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Schreibt den Ministerien!

  Datum: Thu, 28 Oct 1999 14:42:33 +0100
   Von: Hanf Museum Berlin <hanfmuseum@hanflobby.de>
 Firma: H.A.N.F. e.V./Hanf Museum
 Foren: de.soc.drogen

hallo,

[Aktion: Schreibt den Ministerien] wie ihr vielleicht mitbekommen habt, steht harald muselmann in regem briefwechsel mit einigen behoerden.

um nun all die ministerien mit umfangreichen informationen zu versorgen und auch zu zeigen, dass sehr wohl ein oeffentliches interesse an einer aenderung des btmg besteht, entstand die idee, dass jede(r), der lust hat, sich in die briefwechsel einklingt.

nachdem wir, im namen des hanf ev, nun zumindest schon mal einen brief an unseren justizminister geschrieben haben (haengt an), rufen wir dazu auf es uns gleichzutun! 

manche der antworten der ministerien, wie z.b. http://www.muselmann.de/legal/jusminsachs.htm, schreien doch geradezu nach informationen und aufklaerung und der austausch koennte produktiver sein als so manche einzelaktion.

also schreibt euren ministern, informiert sie ueber hanf und die folgen der prohibition, versucht ihnen neue wege aufzuzeigen (denn von alleine  kommen sie ja doch nicht drauf ... ;-)

mit gras-gruenen gruessen
hanf museums team
sabine

-- 
http://www.hanflobby.de/hanfmuseum/
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Es ist Zeit, sich zu wehren!

Berlin, den 25.10.99

Sehr geehrter Herr Körting,

durch Zufall haben wir im Internet Ihr Antwortschreiben vom 23.9.99 auf die Anfrage von Herrn Muselmann vom 27.8.99 gefunden. Da wir im Rahmen unserer Vereinsarbeit auch immer wieder mit den Folgen der Kriminalisierung der Hanfkonsumenten konfrontiert werden, möchten wir einiges zu ihren Ausführungen anmerken.

[Innenstadtaktion] Wenn Sie erwähnen, daß 1998 30% aller Verfahren nach § 31a BtMG eingestellt wurden, so heißt das auch, daß 70% aller Verfahren weiterverfolgt wurden  Dieser Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten erscheinen uns angesichts des geringen Potentials der Eigen- und/oder Fremdgefährdung durch Cannabis unverhältnismäßig. Da der Konsum ja den Besitz voraussetzt und Haschisch auf dem Schwarzmarkt in größeren Mengen oftmals in einer besseren Qualität und billiger gekauft werden kann, kaufen oftmals eine oder mehrere Konsumenten eine "größere Menge" auf Vorrat. Dieser Realität wird in der aktuellen Strafverfolgung und daraus resultierenden Verurteilung kaum beachtet.

Besonders absurd wird diese Strafverfolgung gegenüber sogenannten Homegrowern. Diese "beschaffen" sich ihr  Rauschmittel ohne auf einen illegalen Markt zurückgreifen zu müssen und helfen damit definitiv diesen auszutrocknen. Da eine Ernte aber mehr als eine "geringfügige Menge" (lt. Ihren Ausführungen in Berlin: 6 g) wiegt, werden diese Verfahren nicht eingestellt und die Betreffenden auch noch bestraft. Es wäre sehr viel gerechter und würde die Amtsgerichte entlasten, die Menge einer Ernte auf den Zeitraum bis zur nächsten Ernte hochzurechnen, bzw. sich auch in solchen Fällen auf eine "geringfügige Menge" zu einigen.

Außerdem kommt es leider immer wieder zu unverhältnismäßig harten Polizeieinsätzen gegenüber Hanfkonsumenten, z.B. das Halten einer Dienstwaffe an den Kopf eines Jugendlichen bei der Beschlagnahmung von einer Pflanzenlampe (Berlin-Friedrichshain) oder drei Std. unter Verweigerung des Rechtes zu telefonieren auf dem Wohnzimmersofa sitzen zu müssen, während vier Polizeibeamte die Wohnung durchsuchen (Berlin-Kreuzberg).

[die militaerische polizei] Wir halten auch die Tatsache, daß z.B. 5 Polizeibeamte wegen 7 Cannabispflanzen auf dem Balkon eine Wohnung unter Verwendung des § Gefahr in Verzug aufbrechen dürfen für unangemessen (Berlin-Wedding). Bestand etwa Fluchtgefahr? Schließlich ist die Wohnung laut GG Art. 13 (1) unverletzlich. Da der Weddinger Fall leider kein Einzelfall ist, sollte unserer Meinung nach prinzipiell überdacht werden, ob eine oder mehrere Hanfpflanzen, die offensichtlich am Fenster oder Balkon stehen, ein Eindringen unter Verwendung des § Gefahr in Verzug tatsächlich rechtfertigen.

Abschließend möchten wir bemerken, daß wir hoffen, daß der geplante Gesetzesentwurf zur Schaffung von Konsumräumen für Heroinkonsumenten und eine apotheklich/ärztlich geregelte "Echt-Stoff-Abgabe" auch in der europäischen Metropole Berlin bald umgesetzt wird, obwohl Herr Diepgen laut Pressemeldungen dagegen sein scheint. Seine Umsetzung bedeutet wahrscheinlich eine reale Erleichterung im alltäglichen Leben der Betroffenen und senkt die finanziellen und sozialen Kosten der Allgemeinheit.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Rädler
(f.d. Vorstand H.A.N.F. e.V.)

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