Betreff: ACM-Informationen vom 1. November 1997 Datum: Sun, 2 Nov 1997 00:01:50 +0200 Von: ACMed@t-online.de (AG Cannabis als Medizin) An: infohanf@hanfnet.de ------------------------------------------------------ ACM-Informationen vom 1. November 1997 ------------------------------------------------------ Die Informationen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) erscheinen in 14-tägigem Rhythmus 1. Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin warnt vor Hanf in Lebensmitteln Wissenschaftler weisen die Bedenken als überzogen zurück In einer Pressemitteilung vom 22. Oktober 1997 mit dem Titel "Einsatz von Hanf in Lebensmitteln kann gesundheitlich problematisch sein" warnte das BgVV (Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) in Berlin vor Gefahren, die mit dem Verzehr von Lebensmitteln verbunden sein könnten, welche Produkte aus Hanfsamen bzw. dessen Öl enthalten. Das BgVV wies daraufhin, daß das rauscherzeugende THC bei der Herstellung in die Lebensmittel gelangen könne. THC habe im Tierversuch Mißbildungen hervorgerufen, Embryonen geschädigt und die Fortpflanzung beeinträchtigt. Beim Menschen könnten bereits 2,5 mg THC zu Wirkungen auf das zentrale Nervensystem führen. Das BgVV fordert unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabstandes eine strenge Beschränkung der täglichen THC-Aufnahme auf 1-2 Mikrogramm THC pro kg Körpergewicht. In einer ausführlichen gemeinsamen Presseerklärung vom 27. Oktober 1997 von Dr. med. Franjo Grotenhermen, Dipl.-Phys. Michael Karus (nova-Institut Hürth im Rheinland) Prof. Dr. rer. nat. Roland R. Theimer, Dr. rer. nat. Helga Mölleken (Bergische Universität Wuppertal) und Matthias Schillo, Jurist (Hanfgesellschaft Berlin) wurden übertriebene Bedenken zurückgewiesen. Die Pressemitteilung des BgVV führe zu einer unbegründeten Verunsicherung der Verbraucher. Im einzelnen heißt es: "Die Beschränkung einer täglichen Aufnahmemenge von 1 bis 2 Mikrogramm THC pro kg Körpergewicht, entsprechend 0,06 bis 0,12 mg THC bei einem 60 kg schweren Menschen, wie sie das BgVV fordert, ist pharmakologisch unbegründet. Die Begründung mit Miß-bildungen durch THC im Tierversuch, von negativen Auswirkungen auf die Fortpflanzung etc. ist grob irreführend, da diese Untersuchungen mit großen THC-Mengen durchgeführt wurden, die den von der BgVV geforderten Grenzwert um weit mehr als das 1.000fache überschreiten." "Aus Hanfsamen und Hanföl werden seit Jahrhunderten Lebensmittel von hohem ernährungsphysiologischen Wert gewonnen. Eine aufstrebende ökologische Industrie hat diese wertvollen Rohstoffe des Hanfes wiederentdeckt und nutzt sie nun vielfältig. Die BgVV-Grenzwert-Vorschläge bedrohen die Nutzung von Hanföl im Lebensmittelbereich, ohne daß es hierfür pharmakologische Gründe gibt. Im Gegenteil: Es müssen und können Grenzwerte definiert werden, die den Verbraucher sicher schützen und gleichzeitig die Nutzung von Hanfsamen und Hanföl problemlos erlauben. Als erstes Land hat die Schweiz bereits einen entsprechenden Grenzwert erlassen." Ein Grenzwert sei erforderlich. Der bereits in der Schweiz erlassene Grenzwert von 50 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel sei ein guter Anhaltspunkt. Dieser werde von allen Hanflebensmitteln leicht unterschritten. 2. Samenverbot erschwert Zugang zu Cannabisprodukten für medizinische Zwecke Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin wendet sich gegen das geplante Samenverbot in der "10. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften" in Deutschland. Nach dem Novellierungsentwurf der deutschen Bundesregierung soll der Verkauf von Samen, der offensichtlich der Gewinnung von Drogenhanf dient, verboten werden. "Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin lehnt es ab, daß Patienten ihre Medizin über den illegalen Markt decken müssen. Der Selbstanbau von Hanf ist die wichtigste Möglichkeit zur Meidung eines Kontaktes zur illegalen Drogenszene. Das Samenverbot fördert dagegen den Drogenhandel." 3. Debatte im britischen Parlament über die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken Minister George Howarth ("junior Home Office minister") sagte am 27. Oktober vor dem Unterhaus des britischen Parlaments, daß die Regierung es in Erwägung ziehe, Cannabis für medizinische Behandlungen zu legalisieren, wenn Studien nachwiesen, daß es echte medizinische Qualitäten habe. Der Minister beantwortete damit eine Anfrage des Labour-Abgeordneten Paul Flynn, der auf eine Untersuchung verwies, nach der die Verwendung der Droge unter Kranken zur Schmerzbekämpfung weit verbreitet sei. Zwei Tage zuvor, am 25 Oktober, war eine Studie veröffentlicht worden, nach der ein Viertel von 200 befragten Körperbehinderten auf Anraten ihres Arztes Cannabis verwendeten, "wegen seiner einzigartigen medizinischen Effekte für die Behandlung der Multiplen Sklerose und von Querschnittslähmungen", wie Paul Flynn von einer Nachrichtenagentur zitiert wird. Minister Howarth wird in seiner Antwort mit den Worten zitiert: "Wenn es sich in Untersuchungen zeigt, daß Cannabis medizinische Qualitäten aufweist, so hat Gesundheitsminister Frank Dobson bereits deutlich gemacht, daß er es in Betracht ziehen werde. Leider gibt es zur Zeit dafür keinen Beweis." (Quellen: PA News, 25 Oktober und 27. Oktober 1997) 4. Tierexperimentelle Studien über schmerzhemmenden Effekt von Cannabinoiden beim Treffen der Gesellschaft für Neurowissenschaften vorgestellt Wie die Seattle Times berichtete, wurden beim Treffen der Society for Neuroscience in New Orleans am 26. Oktober Ergebnisse von tierexperimentellen Studien vorgestellt. Erstmals sei demonstriert worden, daß Cannabinoide einen direkten Effekt auf die Schmerzsignale im zentralen Nervensystem haben. Die Studien waren durchgeführt worden von Arbeitsgeruppen an der Universität von Kalifornien in San Francisco, an der Universität von Michigan und an der Brown Universität. Dabei wurden Delta-9-THC und eine Anzahl synthetischer Cannabinoide getestet. Die Wissenschaftler sagten, daß die neuen Forschungsergebnisse den Weg für eine neue Klasse von Medikamenten zur Schmerzkontrolle eröffnen könnten. "Cannabinoide können, zumindest in Tiermodellen, Schmerzen reduzieren," wurde Ian Meng, Pharmakologe von der Universität von Kalifornien, zitiert. Wie die Zeitung ausführte, seien im Gegensatz zu den klassischen Schmerzmitteln, den Opiaten, "die neue Klasse der Substanzen nicht suchterzeugend." Zudem bestehe, so wie es die Forschungsergebnisse andeuteten, nicht das Risiko einer Toleranzentwicklung. (Quelle: Seattle Times, 27. Oktober 1997, " Study confirms pot chemicals can relieve serious pain") 5. Identifikationskarten für Personen geplant, die Cannabis zu medizinischen Zwecken verwenden Personen, die Marihuana aus medizinischen Gründen verwenden, sollen in Marin County/Kalifornien bald Identifikationskarten erhalten, die sie davor schützen sollen, von der Polizei vorgeladen zu werden, berichtete der San Francisco Chronicle am 22. Oktober 1997. Die Vorsteher der County-Behörde schlagen vor, entsprechende Zertifikate an Personen zu vergeben, die an einer Erkrankung leiden, von denen ein zugelassener Arzt bescheinigt, daß eine Behandlung mit Marihuana gerechtfertigt erscheint. Die Karten sollen 25 Dollar kosten und ein Jahr gültig sein. Die Behörden hoffen damit die gesetzlichen Konflikte zwischen den Gesetzen des Staates und des Bundes zu klären. Thomas Peter, der Gesundheitsdirekter des County gab an, man werde einen Monat lang die Rückmeldungen für diesen Vorschlag abwarten, um ihn dann zur Abstimmung zu bringen. (Quelle: San Francisco Chronicle vom 22. Oktober 1997, "US CA: Medical Pot Smokers May Get ID Cards") Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) Maybachstr. 14 D-50670 Köln Telefon: +49 (0)221-912 30 33 Telefax: +49 (0)221-130 05 91 Email: ACMed@t-online.de Internet: www.hanfnet.de/acm Wenn Sie von der Email-Liste genommen werden möchten, so schicken Sie eine Email an: ACMed@t-online.de.