Betreff: ACM-Informationen vom 4. September 1999 Datum: Sat, 4 Sep 1999 22:56:14 +0200 Von: "Association for Cannabis as Medicine" An: acm-informationen@acmed.org ------------------------------------------------------------------------------ ACM-Informationen vom 4. September 1999 ------------------------------------------------------------------------------ * Niederlande: - Studie mit Cannabis bei MS-Patienten - Einrichtung einer Cannabisagentur für Forschungszwecke * Schweiz: Fünf Varianten für ein neues Betäubungsmittelgesetz in der Diskussion 1. Niederlande: - Studie mit Cannabis bei MS-Patienten - Einrichtung einer Cannabisagentur für Forschungszwecke Ein holländisches Lehrkrankenhaus erklärte am 2. September, es werde in Kürze eine Studie über den Nutzen von Cannabis bei der Behandlung der Multiplen Sklerose (MS) beginnen. "Es gibt Hinweise, dass Cannabisprodukte zur Linderung der Beschwerden und Symptome, die bei Patienten mit MS auftreten können, beitragen kann," erklärte das Krankenhaus der Freien Universität in einer Erklärung. MS ist eine chronische und oft schmerzhafte degenerative Erkrankung des zentralen Nervensystems, dessen Symptomatik von Müdigkeit bis Verlust aller motorischer Fähigkeiten, beeinträchtigtem Sehvermögen und Lähmungen reicht. Obwohl etwa fünf Prozent aller MS-Patienten regelmäßig Cannabis konsumierten, gäbe es nur wenig medizinische Forschung zu seiner Wirksamkeit, erklärte das Krankenhaus. In einer 20wöchigen Studie sollen Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit von zwei Cannabisprodukten in Kapseln gegen Plazebos bei 16 MS.Kranken getestet werden. Die Regierung hat eine Holländische Nationale Cannabis-Agentur zur Regulierung des Anbaus und Umgangs mit Cannabis zu Forschungszwecken eingerichtet. Die Agentur soll sicher stellen, dass die Verwendung von Cannabis in Übereinstimmung mit internationalen Abkommen geschieht. (Quelle: Reuters vom 2. September 1999, persönliche Mitteilungen) 2. Schweiz: Fünf Varianten für ein neues Betäubungsmittelgesetz in der Diskussion Der Bundesrat hat am 25. August fünf Vorschläge für eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Ziel ist eine einheitliche gesetzliche Regelung des Drogenthemas in den Kantonen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Dezember 1999. Der Bundesrat wird die Botschaft zur Gesetzesrevision voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2000 den eidgenössischen Räten unterbreiten. Der Bundesrat stellt Straffreiheit für den Konsum von Drogen, zumindest aber für Cannabis, zur Diskussion. Auch der Anbau von Hanf soll liberalisiert werden. Die erste Variante sieht vor, den Konsum aller Betäubungsmittel und die Vorbereitungshandlungen dazu nicht mehr unter Strafe zu stellen. Die zweite Variante sieht lediglich beim Konsum von Cannabis eine Strafbefreiung vor. Ein Opportunitätsprinzip nach niederländischem Muster soll für Konsum und Vorbereitungshandlungen aller übrigen Betäubungsmittel gelten. Damit würde das geltende Opportunitätsprinzip erheblich erweitert. Schon heute kann strafrechtlich verbotenes Verhalten, etwa der Konsum von Cannabis, unter bestimmten, im Betäubungsmittelgesetz genannten Voraussetzungen, straflos gelassen werden. Die Entscheidung darüber liegt jedoch ausschließlich bei den Gerichten. Neu soll nun der Bundesrat via Verordnung erlassen können, unter welchen Voraussetzungen die kantonalen Behörden auf eine Strafverfolgung verzichten können. Die zwei Vorschläge des Bundesrates werden ergänzt durch drei Varianten der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK). Sie stellt verschiedene Liberalisierungsgrade zur Diskussion. Nach der von der SGK bevorzugten Hauptvariante sollten Konsum und Besitz aller Drogen zum Eigengebrauch straffrei werden. (Quellen: Basler Zeitung vom 25. August 1999, Neue Züricher Zeitung vom 26. August 1999) 3. ***USA: Die ärztliche Gesellschaft von Nevada hat zugestimmt, an einer Studie teilzunehmen, die untersuchen soll, wie der Staat mit der Verteilung von Marihuana im neuen Jahrtausend umgehen soll. Es wird erwartet, dass sich die Wähler von Nevada im November 2000 für ein Gesetz aussprechen werden, das die Verwendung von Marihuana durch Kranke erlaubt. (Quelle: USA Today vom 1. September 1999) ***Deutschland: Über 50.000 Menschen haben am 28. August in Berlin an der dritten jährlichen Hanfparade teilgenommen, mit Forderungen zur Legalisierung von Cannabis. Cannabis ist in Deutschland weiterhin eine illegale Droge, auch wenn der Besitz geringer Mengen nicht mehr als Straftat betrachtet wird. Dreißig Wagen paradierten vom Alexanderplatz zum Brandenburger Tor, wo die Veranstalter einen "Markt der Möglichkeiten" organisiert hatten, der Informationsstände und Hanfprodukte zum Verkauf bot. (Quellen: Reuters vom 28. August 1999, dpa vom 28. August 1999) ***Kanada: Die Kanadische Vereinigung der Polizeichefs schlägt als flexiblere Möglichkeit zur Drogenbekämpfung vor, dass erwischte Cannabiskonsumenten ein Strafmandat bekommen, anstatt sie vors Gericht zu bringen. (Quelle: Edmonton Sun vom 28. August 1999) ***Großbritannien: Ein Antrag vom Mitglied des schottischen Parlaments, Margo MacDonald, der im "Scottish Parliament Business Bulletin" vom 30. August veröffentlicht wurde, ruft dazu auf, ein Expertenkomitee zur Untersuchung des Cannabis-Themas in Schottland einzurichten. Weitere 11 Parlamentarier müssen ihre Unterstützung erklären, bevor der Antrag diskutiert wird. (Quelle: The Sunday Post vom 29. August 1999) ***USA: Der Astronom und Autor Carl Sagan war ein heimlicher aber eifriger Marihuana-Konsument. Er verdanke der Droge inspirierende Essays und wissenschaftliche Einsichten, so sein Biograph Keay Davidson. Unter dem Pseudonym "Mr. X" schrieb Sagan über seinen Cannabis-Konsum in einem Essay, der in dem Buch "Marihuana Reconsidered" von 1971, herausgegeben von Dr. Lester Grinspoon, veröffentlicht wurde. Sagan starb 1996 62jährig an Lungenentzündung. (Quelle: AP vom 22. August 1999) 4. DER KOMMENTAR ... zum Vorschlag, in Kalifornien ein zentrales Registriersystem für Patienten, die Marihuana konsumieren, einzurichten (SB 848): " Es ist eine Sache, von Ärzte zu verlangen, über Fälle infektiöser Erkrankungen, die eine Epidemie auslösen können, zu informieren, (...). Aber Ärzte zu zwingen, eine staatliche Datenbank von medizinischen Marihuana-Patienten aufzubauen, mit ihren Namen und persönlichen Daten, das macht keinen Sinn. Die Medizinische Gesellschaft von Kalifornien hat sich gegen diesen Vorschlag gewandt, offensichtlich besorgt wegen der Verletzung des Arzt- Patient-Vertrauensverhältnisses und den Präzedenzfall, der dadurch geschaffen würde." Orange County Register vom 31. August 1999 Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) Maybachstr. 14 D-50670 Köln Deutschland Fon: +49 (0)221-912 30 33 Fax: +49 (0)221-130 05 91 Email: info@acmed.org Internet: http://www.acmed.org Wenn Sie von der Mailing-Liste genommen oder in die Liste für die ACM-Informationen aufgenommen werden möchten, so schicken Sie bitte eine Email an: info@acmed.org