Betreff: ACM-Informationen vom 6. März 1999 Datum: Sun, 7 Mar 1999 00:51:00 +0100 Von: "Association for Cannabis as Medicine" An: acm-informationen@acmed.org ------------------------------------------------------------------------------ ACM-Informationen vom 6. März 1999 ------------------------------------------------------------------------------ * Welt: UN-Bericht ermutigt zur Erforschung des medizinischen Potentials von Cannabis * Kanada: Gesundheitsminister ordnet klinische Studien an * Großbritannien: Einbringung einer Gesetzesvorlage zur medizinischen Verwendung von Cannabis * USA: Einbringung einer Gesetzesvorlage zur medizinischen Verwendung von Marihuana 1. Welt: UN-Bericht ermutigt zur Erforschung des medizinischen Potentials von Cannabis Es sollten gründliche und unparteiische wissenschaftliche Studien zum möglichen medizinischen Nutzen von Marihuana durchgeführt werden. Das empfiehlt der jährliche Bericht der Internationalen Drogenkontrollbehörde (International Drug Control Board, INCB) vom 23. Februar. Der INCB betonte, dass diese Forschung kein Vorwand für die Legalisierung von Cannabis sein dürfe. In seiner "Mitteilung des Präsidenten" erklärte Hamid Ghodse: "Die Behörde hat mit Bedauern festgestellt, dass mögliche medizinische Anwendungen von Cannabis zur Rechtfertigung einer generellen Legalisierung verwendet wurden. Die Behörde begrüßt und ermutigt zu ernsthafter wissenschaftlicher Erforschung der behaupteten medizinischen Eigenschaften von Cannabis sowie die weite Verbreitung diese Arbeit, warnt jedoch davor, diese Forschungsbemühungen als 'Blankoschein' für Legalisierungszwecke zu missbrauchen. Sollte die medizinische Nützlichkeit von Cannabis nachgewiesen werden, so wird es ein Medikament sein, dass sich nicht von den meisten anderen Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen unterscheidet. Cannabis, dass zu medizinischen Zwecken verschrieben würde, würde Gegenstand von Lizensierung und anderen Kontrollmechanismen gemäß der internationalen Kontrollabkommen für Medikamente sein." Der in Wien ansässige INCB ist ein quasi-gerichtliches Kontrollorgan zur Umsetzung der Drogenkonventionen der Vereinten Nationen. Er wurde 1968 auf der Grundlage der Single Convention on Narcotic Drugs (UN-Konvention über Betäubungsmittel) von 1961 eingerichtet. Ihre 13 Mitglieder werden vom Wirtschafts- und Sozialrat der Verneinten Nationen (ECOSOC) gewählt und ihre Arbeit von den Vereinten Nationen (UN) finanziert. Drei Mitglieder werden aus einer Kandidatenliste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und 10 von einer Nominierungsliste der Regierungen gewählt. (Quellen: Pressemitteilung des INCB vom 23. Februar 1999, Jährlicher Bericht des INCB für 1998 auf der Internet-Seite der INCB: http://www.incb.org) 2. Kanada: Gesundheitsminister ordnet klinische Studien an Der kanadische Gesundheitsminister Allan Rock (Liberale) erklärte am 3. März vor dem Abgeordnetenhaus, dass er Beamte mit der Entwicklung von klinischen Studien zur medizinischen Verwendung von Marihuana beauftragt habe. Sie sollen zudem prüfen, wie ein sicherer Zugang zur Droge gewährleistet werden kann. Der Minister gab wenige Details bekannt, erklärte aber, dass klinische Untersuchungen vorbereitet werden sollen, und dass festgestellt werden soll, was für Patienten teilnehmen würden. Die Reaktionen aus der Opposition waren überwiegend positiv, wenn auch Grant Hill von der Reform-Partei, ein Arzt, vor dem Risiko warnte, dass die Studien als erster Schritt zur generellen Legalisierung angesehen werden könnten. Der Abgeordnete Bernhard Bigras vom Block Quebec brachte am 4. März einen Antrag ein, der die Regierung drängt, jeden möglichen Schritt zur Legalisierung einer medizinischen Verwendung von Marihuana zu beschreiten. Bigras hat Unterstützung von den Tories und der NDP. Er beschuldigte den Gesundheitsminister, das Scheitern seines Parlamentsantrages zu betreiben. Bigras erklärte, er bezweifle die Ernsthaftigkeit von Rocks Ankündigung, dass er klinische Tests lancieren werde. Er erklärte, dass falls es Rock aufrichtig mit den Tests meine, er den Antrag vom Block Quebec unterstützen müsse, wenn dieser im Juni zur Abstimmung komme. In der Zwischenzeit könne Rock seinen guten Willen beweisen, indem er die Macht des Gesundheitsministeriums nutzt, um AIDS- und Krebskranken einen legalen Zugang zu Cannabis zu vermitteln. 1997 hatte ein Gericht aus Ontario das Betäubungsmittelgesetz hinsichtlich der therapeutischen Verwendung von Cannabis als verfassungswidrig bezeichnet. (Quellen: Reuters vom 3. März 1999, AP vom 3. März 1999, Calgary Herald vom 4. März 1999, London Free Press vom 5. März 1999) 3. Großbritannien: Einbringung einer Gesetzesvorlage zur medizinischen Verwendung von Cannabis Mitglieder des britischen Parlaments gaben den Unterstützern einer Legalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke einen kleinen Aufschwung, als sie dem Abgeordneten Paul Flynn von der Labour-Partei gestatteten, eine Gesetzesvorlage einzubringen, die Ärzten die Verschreibung der Droge erlauben würde. Als ein unlizensiertes Medikament, würde es Ärzten erlaubt werden, Cannabis zu verschreiben, aber sie müßten die Personen, die es bekommen, und die Mengen benennen. Obwohl die Gesetzesvorlage nahezu keine Chance hat, Gesetz zu werden, werden solche parlamentarischen Aktivitäten als ein nützlicher Weg angesehen, um für umstrittene Themen zu werben. Sie spiegelt das Gefühl einiger Parlamentsmitglieder, dass Großbritannien bei der medizinischen Verwendung von Cannabis hinter anderen europäischen Staaten hinterher hinkt. Paul Flynn erklärte, dass viele Menschen mit Erkrankungen wie Krebs und Multiple Sklerose nach den gegenwärtigen Gesetzen wie Kriminelle behandelt würden. Die Regierung hat klinische Studien mit Cannabis zur Frage erlaubt, ob es als lizensiertes Medikament zugelassen werden könnte. Aber Herr Flynn sagte: "Die Forschung wird mindestens fünf Jahre brauchen und wahrscheinlich länger. Die Zehntausenden von Multiple Sklerose-, AIDS- und Krebskranken sollten nicht so lange auf eine natürliche Medizin warten müssen, die von Millionen von Menschen seit Tausenden von Jahren verwendet worden ist." (Quellen: PA News vom 23. und 24. Februar 1999, Reuters vom 24. Februar 1999, Independent vom 24. Februar 1999) 4. USA: Einbringung einer Gesetzesvorlage zur medizinischen Verwendung von Marihuana Der Kongress sollte die bundesbehördlichen Beschränkungen gegenüber den Staaten aufheben, die ihren Bürgern die Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke erlauben. Das erklärte der demokratische Abgeordnete Barney Frank. Frank brachte am 2. März eine Gesetzesvorlage ein, nach der Marihuana als Droge der Klasse 2 (Schedule 2, vergleichbar der Anlage 3 des deutschen Betäubungsmittelgesetzes) umgestuft würde, so dass es unter bestimmten Voraussetzungen von Ärzten verschrieben werden könnte, so wie Morphin und andere Betäubungsmittel. Arizona, Alaska, Washington, Oregon, Kalifornien und Nevada haben die medizinische Verwendung der Droge erlaubt. Während Personen, die Marihuana zu medizinischen Zwecken verwenden, in diesen sechs Staaten keine staatliche Verfolgung fürchten müssen, können sie von den Bundesbehörden gerichtlich verklagt werden. Frank sieht keine großen Aussichten, dass der von den Republikanern kontrollierte Kongress seiner Vorlage zustimmen wird. Im letzten Herbst nahm das Repräsentantenhaus mit 310 zu 93 eine Resolution an, nach der Marihuana eine gefährliche und suchterzeugende Droge sei, die nicht für die medizinische Verwendung legalisiert werden sollte. (Quellen: AP vom 3. und 4. März 1999) 5. Kurzmeldungen ****Schweiz: Mit 65 zu 50 Stimmen lehnte der Nationalrat einen Antrag der Grünen zur Legalisierung von Cannabis ab. Die Regierung will über die Legalisierungsfrage erst im Rahmen der geplanten Revision des Betäubungsmittelgesetzes entscheiden. Unterstützung erhielt der Grünen-Antrag von den Sozialdemokraten (SP). Pierre Chiffelle (SP) erklärte, er rauche selber regelmäßig Cannabis. Christine Goll sagte, Haschisch gehöre zur Alltagskultur und habe ein viel geringeres Schadenspotential als Alkohol. Andere Redner warnten vor einer Verharmlosung der Droge. Das Verbot habe seine Berechtigung. (Quelle: Basler Zeitung vom 5. März 1999) ****Großbritannien: Ein Großvater wurde am 23. Februar ins Gefängnis gesperrt, nachdem es ihm nicht gelungen war, ein Gericht zu überzeugen, dass es ihm erlaubt, Cannabis zur Linderung seiner Arthritis zu rauchen. Der Richter urteilte, dass der 56 Jahre alte Eric Mann keine ausreichende Zahl konventioneller Behandlungsmethoden ausprobiert habe, bevor er sich Cannabis zuwandte. Herr Mann leidet an einer verkrüppelnden Arthritis und war selbstmordgefährdet. Konventionelle Medikamente halfen ihm nicht und er versuchte es mit Cannabis, was ihn langsam nahezu schmerzfrei machte. Über die Jahre zog er Hanfpflanzen auf dem Dachboden seines Hauses in West-Wales. Er bekam eine zwölfmonatige Gefängnisstrafe. (Quelle: PA News vom 23. Februar 1999) ****USA: Als AIDS-Patient Peter McWilliams am 26. Februar einen Richter bat, seine Kautionsbedingungen so zu ändern, dass er Marihuana gegen seine Übelkeit rauchen kann, während er auf seinen Prozess im September wartet, lehnte dies die Staatsanwaltschaft ab. Die Staatsanwälte erklärten, dass das Gesetz keinen Raum für Sympathie zulasse. Eine Jury hatte McWilliams im Juli 1998 angeklagt, Marihuana zu besitzen, zu produzieren und zu verteilen, so dass ihm eine mehrjährige Gefängnisstrafe droht. Eine Bedingung für seine Freilassung auf Kaution ist die vollständige Marihuana-Abstinenz. Seit man ihm Cannabis verweigert, hat seine Viruslast von nicht nachweisbar bis zu einem Grad zugenommen, der nach Aussage seines Arztes sein Immunsystem erheblich schädigen wird. (Quelle: Los Angeles Times vom 26. Februar 1999) 6. DER KOMMENTAR ... zur Gefängnisstrafe eines britischen Mannes, der an schwerer Arthritis leidet: "Das ist eine absurd harte Strafe. Bei Verbrechen ohne Opfer sollte keine Gefängnisstrafe verhängt werden." Paul Cavadino, politischer Direktor der nationalen Vereinigung für die Fürsorge und Wiedereingliederung von Straffälligen (PA News vom 23. Februar 1999) Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) Maybachstr. 14 D-50670 Köln Deutschland Fon: +49 (0)221-912 30 33 Fax: +49 (0)221-130 05 91 Email: info@acmed.org Internet: http://www.acmed.org Wenn Sie von der Mailing-Liste genommen oder in die Liste für die ACM-Informationen aufgenommen werden möchten, so schicken Sie bitte eine Email an: info@acmed.org