Betreff: ACM-Informationen vom 7. Februar 1998 Datum: Sun, 8 Feb 1998 00:18:00 +0100 Von: ACMed@t-online.de (AG Cannabis als Medizin) ------------------------------------------------ ACM-Informationen vom 7. Februar 1998 ------------------------------------------------ Die Informationen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) erscheinen in 14-tägigem Rhythmus 1. Einfuhrdauer für Dronabinol: 6 Monate - und später kürzer Eine Apothekerin aus Berlin, die sich in der vergangenen Woche wegen einer Genehmigung zur Einfuhr von Dronabinol an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BAM) wandte, erhielt vom zuständigen Sachbearbeiter die Auskunft, daß der Import etwa 6 Monate dauert. Es würde 3 Monate dauern, bis er sich mit ihrem Antrag befasse. Und es würde weitere 3 Monate dauern, bis das Präparat schließlich in ihrer Apotheke sei. Ein zweiter Antrag würde dann schneller bearbeitet. Seit dem 1. Februar 1998 darf Dronabinol (Delta-9-THC) in Deutschland rezeptiert werden. Da in Deutschland kein Präparat auf dem Markt ist, muß das einzige bisher verfügbare Präparat, das synthetisch hergestellte Marinol, aus dem Ausland importiert werden. Dr. Schinkel, ein ranghoher Vertreter des BAM, erklärte einer Journalistin, der Import würde keineswegs 6 Monate dauern. Er wirkte etwas nervös, als ihm bedeutet wurde, daß er das gern im Interview für das Fernsehen wiederholen könne. Fazit: Wir wissen heute nicht, wie lange es dauern wird, bis der erste Patient in Deutschland Dronabinol (Marinol) erhalten wird. Wir haben den Eindruck, daß das Einschalten der Medien ein wenig beschleunigend wirken könnte. Aber auch eine deutliche Reduzierung der angegebenen Zeit für die erforderlichen Genehmigungen und die Einfuhr von THC wird die Behandlung vermutlich recht schwierig bis undurchführbar gestalten. 2. ACM-Tagungsband erschienen Der Tagungsband zur Fachtagung vom 22. November 1998 ist vor wenigen Tagen erschienen. Auf 80 Seiten enthält er alle Vorträge und Grußworte sowie einen Anhang mit einer Übersicht über Therapiestudien, einem Glossar und Hinweisen auf weiterführende Literatur. Die tabellarische Übersicht umfaßt eine Skizze der Methodik und des Ergebnisses von 65 Studien mit Marihuana, THC und Cannabidiol bei Krebschemotherapie, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Anorexie und Kachexie bei Aids und Krebs, Bewegungsstörungen, Schmerzzuständen, Epilepsie, Glaukom und Asthma. Mit Grußworten von: Dr. Axel Horstmann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. med. Ingo Flenker, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender des Ausschusses Sucht und Drogen der Bundesärztekammer, Dr. Hans-Josef Linkens, Referat Medizin und Gesundheitspolitik der Deutschen AIDS-Hilfe e. V., Dr. med. Rainer Ullman, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Drogen- und Suchtmedizin e. V., Dr. med. Gerhard Müller Schwefe, Präsident des SCHMERZtherapeutischen Kolloquium e.V. Mit Vorträgen von: Dr. pharm. Manfred Fankhauser (Geschichte) PD Dr. med. Robert Gorter (Anorexie und Kachexie) Dr. med. Ulrike Hagenbach (Spastik) Dr. med. Andreas Ernst (Schmerzzustände) Prof. Dr. pharm. Rudolf Brenneisen (Rezeptorenforschung) Dave Pate (Glaukom) Dr. med. Franjo Grotenhermen (Krebschemotherapie) Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger (Rechtliche Aspekte) ACM (Hrsg.): Cannabis und Cannabinoide als Medizin. Tagungsbericht. 1. Auflage, nova-Institut, Hürth/Köln 1998. 16 DM. Erhältlich beim nova-Institut, 50354 Hürth, Thielstr. 35, Fax: 02233-978369, und später auch an anderen Orten. 3. Gesetzesvorlagen für arzneiliche Verwendung von Marihuana in den USA Dem Gesetzgeber verschiedener Staaten der USA liegen in diesem Jahr Gesetzentwürfe für die Verwendung von Marihuana zu medizinischen Zwecken vor. Ferner ist damit zu rechnen, daß landesweite Initiativen zur Legalisierung der medizinischen Verwendung von Marihuana in Alaska, Colorado, Maine, Nevada, Washington und Columbia noch in diesem Jahr zur Abstimmung kommen werden. STAAT: Kalifornien GESETZESVORLAGE: S.B. 535 ABSICHT: Einrichtung eines Marihuana-Forschungsprogramms an der Universität von Kalifornien zur Entwicklung und Durchführung von Studien zum Nachweis der medizinischen Wirkung von Marihuana. INITIATOR: Senator John Vasconcellos STAAT: Hawaii GESETZESVORLAGE: H.B. 2403 ABSICHT: Gewährung von Straffreiheit für schwerkranke Patienten hinsichtlich Erwerb und Besitz von Marihuana zu ausschließlich medizinischen Zwecken. INITIATOR: Repräsentant Davis Tarnas STAAT: Iowa GESETZESVORLAGE: H.F. 422* ABSICHT: Erlaubnis zur Erforschung des medizinischen Nutzens von Marihuana. INITIATOR: Repräsentant Ed Fallon STAAT: Massachusetts GESETZESVORLAGE: S.B. 473 ABSICHT: Berechtigung des Gesundheitsministeriums zur Erteilung von Genehmigungen für einen experimentellen Einsatz von Marihuana bei weiteren Krankheitszuständen, darunter AIDS. INITIATOR: Senator Richard Moore STAAT: New Hampshire GESETZESVORLAGE. H.B. 1559 ABSICHT: Erlaubnis von Besitz und Anbau von Marihuana zum Eigenbedarf mit einem ärztlichem Rezept. INITIATOR: Repräsentant Tim Robertson STAAT: New York GESETZESVORLAGE: A.B. 6407 ABSICHT: Erlaubnis der medizinischen Verwendung von Marihuana bei schweren Erkrankungen unter der Aufsicht eines zugelassenen Arztes. INITIATOR: Abgeordneter Richard Gottfried STAAT: Washington GESETZESVORLAGE: S.B. 6721 ABSICHT: Gewährleistung, daß Schwerkranke bei Besitz und Konsum von Marihuana für den persönlichen Gebrauch von Kriminalisierung und Strafverfolgung ausgenommen werden. INITIATOREN: Senatoren Jeanne Kohl und Pat Thibaudeau STAAT: Wisconsin GESETZESVORLAGE: A.B. 560 ABSICHT: Umstufung von THC von der Anlage I in die Anlage III [des U.S.-Betäubungsmittelgesetzes] sowie Straffreiheit bei medizinischer Notwendigkeit des Einsatzes von THC INITIATOREN: Repräsentanten Frank Boyle und Timmy Baldwin (Quelle: NORML vom 29. Januar 1998) 4. Unterstützung im Prozeß gegen Cannabis Buyers' Clubs Die Gemeindeverwaltungen von Oakland, Mendocino County und Santa Cruz haben die Vorgehensweise der Bundesregierung gegen die örtlichen Cannabis Buyers Clubs einstimmig verurteilt. Die Gemeindevertreter wandten sich gegen die Anfang Januar erhobenen Zivilklagen gegen sechs Betreiber von Cannabis Buyers' Clubs. Sie bezeichneten die örtlichen Clubs als gut organisierte, sichere und verantwortungsvolle Einrichtungen und forderten die Bundesregierung auf, der medizinischen Verteilung von Cannabis keine weiteren Steine in den Weg zu legen. Die Befürworter der Clubs wollen in einem gemeinsamen Antrag dem Gesetzgeber einen soliden und für beide Seiten gangbaren Weg zur medizinischen Verteilung von Marihuana aufzeigen und die Regierung dazu bewegen, das Gerichtsverfahren einzustellen. Die Verfahren waren in der letzten Wochen von einem Distriktrichter zum einem Prozeß zusammengelegt worden. Die öffentlichen Anhörungen zum Prozeß beginnen am 24. März. (Quelle: NORML vom 5. Februar 1998) Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) Maybachstr. 14 D-50670 Köln Germany Fon: +49 (0)221-912 30 33 Fax: +49 (0)221-130 05 91 Email: ACMed@t-online.de Internet: http://www.hanfnet.de/acm Wenn Sie von der Email-Liste genommen werden möchten, so schicken Sie bitte eine Email an: ACMed@t-online.de.