Betreff: ACM-Informationen vom 7. August 1999 Datum: Sat, 7 Aug 1999 23:02:21 +0200 Von: "Association for Cannabis as Medicine" An: acm-informationen@acmed.org ----------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 7. August 1999 ----------------------------------------------------------- * Wissenschaft: Art der Strafe hat nur einen geringen Effekt auf Cannabiskonsum -- Negative Auswirkungen der Kriminalisierung 1. Wissenschaft: Art der Strafe hat nur einen geringen Effekt auf Cannabiskonsum -- Negative Auswirkungen der Kriminalisierung Neunzig Prozent der Cannabiskonsumenten fahren mit dem Konsum der Droge fort, unabhängig von der Strafe, die sie für ein geringes Vergehen erhalten haben. Dies ist das Ergebnis einer neuen australischen Studie. Das Studie des Nationalen Zentrums für die Erforschung der Prävention des Drogenmissbrauchs hatte ergeben, dass Personen, die wegen geringer Vergehen strafrechtliche Verurteilungen und keine Bußgelder erhalten hatten, häufiger Probleme am Arbeitsplatz und in Beziehungen bekamen sowie manchmal ihre Wohnung verloren. Die Studie verglich 68 Cannabiskonsumenten in Südaustralien, die Bußgelder erhalten hatten, mit 68 Konsumenten aus Westaustralien, die wegen geringer Vergehen strafrechtlich verurteilt worden waren. Simon Lenton, einer der beteiligten Forscher, erklärte, eins der Schlüsselergebnisse sei die Tatsache, dass etwa 90 Prozent von beiden Gruppen ihren Drogenkonsum nicht reduziert hätten, trotz unterschiedlicher Strafen. "Es gibt nicht viel Hinweise darauf, dass das Gesetz vom Cannabiskonsum abschreckt," erklärte er. "Die Abschreckung funktioniert am ehesten da, wo die Wahrscheinlichkeit ziemlich groß ist, gefasst oder festgenommen zu werden. Unsere Arbeit zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich wegen eines Cannabisvergehens erwischt zu werden, sehr gering ist, vermutlich geringer als ein Prozent pro Jahr." "Die andere Sache ist die, dass da, wo das Gesetz als ungerecht oder unangemessen angesehen wird, es ebenfalls schlecht im Sinne der Abschreckung funktioniert." Vergleiche zwischen Konsumenten aus Südaustralien (SA) und Westaustralien (WA) zeigten, dass das strafrechtliche Vorgehen im Westen wesentlich negativere Auswirkungen auf das Leben der Bestraften hatte. Ein Drittel der WA-Gruppe gegenüber zwei Prozent der SA-Gruppe erklärte, sie seien entlassen worden, bekämen keine Arbeit oder hätten die Stellensuche wegen ihrer Vorstrafe aufgegeben. Ein Fünftel der WA-Gruppe gegenüber ein Zwanzigstel der SA-Gruppe, erklärte, sie hätten ein Beziehungsproblem erlitten, und 16 Prozent der WA-Gruppe sagte, sie seien gezwungen gewesen, wegen ihrer Verurteilung die Wohnung zu wechseln. Herr Lenton erklärte, dass während die gesundheitlichen Probleme im Zusammenhang mit Cannabis die größte Aufmerksamkeit erzielten, "wir auch schauen sollten, welche Effekte auf dem Rechtssystem basieren, das wir zum Umgang mit dem Cannabiskonsum aufgebaut haben." (Quelle: Australian Associated Press vom 3. August 1999) 2. Kurzmeldungen ***USA: Ein Bundesrichter hat einen Vietnam-Veteranen, der geltend machte, seine Marihuana-Pflanzen seien unter dem kalifornischen Staatsgesetz legal, zu der für dieses Vergehen längstmöglichen Haftstrafe verurteilt. US-Distriktrichter Garland Burrell verurteilte den 52jährigen B.E. Smith zu einer 27-monatigen Haftstrafe im Bundesgefängnis. Es handelt sich um die erste dieser Art von Urteil seit die kalifornischen Wähler 1996 das Gesetz zur Legalisierung von Marihuana für medizinische Zwecke verabschiedet hatten. Smith, der an posttraumatischem Stressstörungen in der Folge zweier Vietnameinsätze leidet, erhielt vom Arzt ein Rezept für medizinisches Marihuana. Anschließend machte er sich für neun andere Patienten zum "Betreuer", was ihm nach dem staatlichen Gesetz den Anbau von Cannabis- Pflanzen erlauben würde. Smiths Anwälte erklärten, sie würdem in die Berufung gehen. (Quelle: Reuters vom 6. August 1999) ***Wissenschaft: Ein neuer Wisch-Test, der auf dem Nachweis der Erbsubstanz DNS beruht, kann feststellen, ob jemand Kontakt mit Cannabis hatte, ist aber so empfindlich, dass Befürchtungen bestehen, Unschuldige könnten in Verdacht geraten. Dies erklärte der New Scientist am 4. August. Forscher hatten DNS-Sequenzen innerhalb des für die Photosynthese verantwortlichen Teils der Pflanze -- den Chloroplast -- identifiziert, die spezifisch für Cannabis sativa sind. Chris Evans von Surescreen Diagnostics, eine Firma, die Drogennachweis-Systeme vermarktet, erklärte, der sehr empfindliche Test, könne leicht Unschuldige erwischen. "Wenn jemand einen Gebrauchtwagen fährt und der Vorbesitzer Cannabis verwendet hat, könnte genug an die Hände gelangen, um positiv zu testen." Banknoten könnten ebenfalls Spuren der Droge aufweisen. Adrian Linacre, einer der Erfinder des Tests, erklärte, er habe ihn so eingestellt, dass nur relativ große DNS- Mengen positive Resultate ergeben würden. (Quellen: New Scientist vom 8. August 1999 (http://www.newscientist.com/), Reuters vom 4. August 1999) ***Italien: Der Haschisch-Konsum in der Gruppe ist nach Auffassung des obersten italienischen Gerichtes nicht strafbar. Der Kauf einer kleinen Menge Marihuana für einen Gemeinschafts-Joint sei kein Drogenhandel, argumentierten die Richter. Ein Soldat der italienischen Luftwaffe war beim Haschisch-Konsum mit Kameraden überrascht worden. Ein Richter in Ferrara verurteilte ihn daraufhin zu 80 Tagen Haft und einer Geldstrafe. Die obersten Richter in Rom hoben das Urteil auf und ordneten ein neues Verfahren an. Dabei müsse geklärt werden, ob es zwischen den Joint-Rauchern eine Art stillschweigendes Abkommen gegeben habe. (Quelle: dpa vom 28. Juli 1999) 3. DER KOMMENTAR ... zu seiner anhaltenden Verwendung von Cannabis zur Behandlung seiner verkrüppelnden Arthritis: "Dass Sie mich ins Gefängnis gesteckt haben, hat mich nur noch entschlossener gemacht, für eine Änderung des Gesetzes zu kämpfen. Es dreht sich alles um Menschenrechte und meine Lebensqualität. Wenn man starke Schmerzen hat und weiß, das es etwas gibt, dass einem hilft, dann hat man keine große Wahl." Eric Mann, von einem britischen Gericht im Februar 1999 zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt und nach Verbüßung von vier Monaten entlassen (PA News vom 30. Juli 1999) Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) Maybachstr. 14 D-50670 Köln Deutschland Fon: +49 (0)221-912 30 33 Fax: +49 (0)221-130 05 91 Email: info@acmed.org Internet: http://www.acmed.org Wenn Sie von der Mailing-Liste genommen oder in die Liste für die ACM-Informationen aufgenommen werden möchten, so schicken Sie bitte eine Email an: info@acmed.org