Betreff: ACM-Informationen vom 10. Juli 1999 Datum: Sun, 11 Jul 1999 01:41:32 +0200 Von: "Association for Cannabis as Medicine" An: acm-informationen@acmed.org -------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 10. Juli 1999 -------------------------------------------------------------------- * USA: Regierung verringert Beschränkungen für das THC- Präparat Marinol * Deutschland: Pläne zur Klassifizierung von Cannabis als unlizensiertes Medikament 1. USA: Regierung verringert Beschränkungen für das THC- Präparat Marinol Die "Drug Enforcement Administration" (DEA), die US- amerikanische Behörde zur Verfolgung von Drogenvergehen, hat Marinol von der Liste II in die weniger restriktive Liste III des Betäubungsmittelgesetzes umgestuft. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass es nicht mehr wie Morphin eingestuft ist, sondern wie häufiger verwendete Medikamente wie etwa Codein. Marinol ist ein eingetragenes Warenzeichen von Unimed Pharmaceuticals und enthält synthetisch hergestelltes Dronabinol (Delta-9-THC), den pharmakologisch relevantesten und psychoaktiven Inhaltsstoff von Marihuana. Barry McCaffrey, Direktor des Amtes für die nationale Drogenpolitik des Weißen Hauses, erklärte, die Kapselform von Marinol sei eine "sichere und geeignete Art", der Öffentlichkeit die Marihuana-Inhaltsstoffe verfügbar zu machen. "Dieses Vorgehen wird Marinol, das, wissenschaftlich bewiesen, sicher und effektiv ist, breiter verfügbar machen," sagte er. Geoff Sugerman, ein Verfechter der medizinischen Verwendung von Marihuana, erklärte: "Hier ist ein weiterer Beweis, dass die Eigenschaften von Marihuana wirklich als Medizin wirken." Oregon hat neben anderen Staaten im letzten Herbst die Verwendung von Marihuana mit einer ärztlichen Empfehlung gebilligt, eine Maßnahme, gegen die sich McCaffrey wendet. Marinol ist das einzige Cannabinoid in Marihuana, das zu einem verschreibbaren Medikament entwickelt wurde. Es wurde zuerst 1985 auf den Markt gebracht und ist heute für die Behandlung von Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust bei AIDS sowie Übelkeit und Erbrechen bei Krebs-Chemotherapie zugelassen. Mit der Änderung der Klassifizierung kann Marinol nun von Ärzten mit der Möglichkeit von fünf Wiederholungsrezepten verschrieben werden. Zudem werden die Vorschriften für Nachweispflichten und die Verteilungs-Beschränkungen für das Medikament verringert. (Quelle: AP vom 3. Juli 1999) 2. Deutschland: Pläne zur Klassifizierung von Cannabis als unlizensiertes Medikament Dies ist ein Zwischenbericht zu den Bemühungen, standardisierte Rezepturen von Cannabis zu entwickeln und sie als unlizensiertes Medikament zu klassifizieren. Dr. Moeller, ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, und Christa Nickels, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, schlugen dieses Vorgehen beim Treffen am 22. März 1999 mit Vertretern der sogenannten Frankfurter Resolution, einer Initiative für die medizinische Verwendung von Marihuana, vor. Es wird als der vielversprechendste Weg angesehen, Cannabis für Patienten in Deutschland zugänglich zu machen, ohne den Abschluss klinischer Studien, die bald beginnen sollen, abwarten zu müssen. In einem Brief vom 29. März bat das Gesundheitsministerium den Deutschen Arzneimittelkodex (DAC) und das Neue Rezepturformularium (NRF), standardisierte Cannabis- Rezepturen zu entwickeln. DAC und NRF sind Einrichtungen des Bundesverbandes der Deutschen Apothekerverbände, die bereits eine Vielzahl von Vorschriften für die Herstellung von Medikamenten und Monographien über Arzneien, pflanzliche Drogen, Tinkturen, Extrakte etc. erstellt haben. DAC und NRF wurden in diesem Brief gebeten, Kontakt mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) aufzunehmen, um ihr Wissen über Cannabis zu nutzen. In einem Brief vom 3. Mai teilten Vertreter des DAC und des NRF der ACM mit, dass sie zu einer Zusammenarbeit bereit sind, um standardisierte Ausgangsstoffe und Rezepturen für Cannabis zu entwickeln. Seither gibt es einen regelmäßigen Kontakt zwischen Vertretern dieser Institutionen mit dem Ziel, Probleme im Zusammenhang mit der Versorgung mit dem Ausgangsmaterial, Fragen der Standardisierung und andere Aufgaben zu lösen. Einige Behörden, die für die Regulierung des Umgangs mit Betäubungsmitteln und Medikamenten in Deutschland zuständig sind, werden in diese Thematik einbezogen. Es kann keine Prognose hinsichtlich Erfolg und Zeithorizont aufgestellt werden. Die Entwicklung und offizielle Veröffentlichung einer oder mehrerer Cannabis-Rezepturen könnte ein Jahr oder länger dauern. Dann müssen die zuständigen politischen Institutionen Cannabis im Deutschen Betäubungsmittelgesetz umstufen. Die Haltung all dieser Institutionen ist heute nicht sicher vorhersagbar. Diese Unsicherheit ist einer der wesentlichen Gründe, warum die ACM zusammen mit Ärzten und Patienten weiterhin eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot der medizinischen Verwendung von Cannabis vorbereitet. (Quelle: ACM) 3. ***Großbritannien: Bei ihrem jährlichen Kongress am 7. Juli hat die Britische Medizinische Gesellschaft (BMA) nur knapp einen Antrag auf Unterstützung der Legalisierung von Cannabis für die medizinische Verwendung abgelehnt. Mit deutlicher Mehrheit wurde eine Antrag für eine Entkriminalisierung als Freizeitdroge abgelehnt. Der Antrag zur medizinischen Verwendung, eingebracht vom Schottischen Komitee für Öffentliche Gesundheit, fiel nach einer hitzigen Debatte über den Nutzen der Droge mit nur neun Stimmen durch. Dr. Stephen Kisely, der den Antrag vorschlug, erklärte: " Die rechtlichen Effekte von Cannabis sind viel schlimmer als die medizinischen und psychologischen Effekte. (...) Die BMA sollte aufstehen und handeln, um ihren Patienten zu helfen. Sie zu Kriminellen zu machen, hilft ihnen nicht." (Quelle: PA News vom 7. Juli 1999) ***USA: Eine landesweite Registrierung von Patienten, die Marihuana verwenden, wurde von einer kalifornischen Arbeitsgruppe zu diesem Thema, bestehend aus Polizisten, Unterstützern der medizinischen Verwendung von Marihuana und Ärzten, vorgeschlagen. Die Arbeitsgruppe war vom kalifornischen Generalstaatsanwalt Bill Lockyer eingesetzt worden. Die Empfehlungen sollen eine einheitliche Umsetzung von Proposition 215, dem kalifornischen Gesetz für die arzneiliche Verwendung von Marihuana, ermöglichen. Es wird erwartet, dass Landes- Senator John Vasconcellos in diesem Monat einen Gesetzentwurf einbringt, um die landesweite Registrierung einzuführen. Zur Zeit hängen die Chancen für einen Patienten, wegen einer medizinischen Marihuana-Verwendung verhaftet und verurteilt zu werden, von seinem Aufenthaltsort ab. (Quelle: Los Angeles Times vom 5. Juli) ***Großbritannien: Ein Großvater verließ am 9. Juli als freier Mann das Londoner Gericht Old Bailey, nachdem ein Richter die Begründung, er verwende Cannabis in seinem Tee, um sein verkrüppelndes Rheuma zu lindern, anerkannte. Der 65 Jahre alte Herr James verwendete pflanzliches Cannabis gegen seine einschießenden Schmerzen in Armen und Beinen. Nach Angaben der Polizei, die im letzten Mai in seinem Haus in Süd-London eine Razzia durchgeführt hatte, hätten sie etwa 300 Gramm Cannabis gefunden. James gab den einfachen Besitz zu. Er erhielt vom Richter eine dreijährige Bewährungsstrafe. (Quelle: PA News vom 9. Juli 1999) 4. DER KOMMENTAR ... zur Behauptung eines australischen Dr. Anderson, Cannabis könne die tödliche Wirkung antidepressiver Medikation verstärken, verbreitet durch Australian Associated Press vom 19. Juni 1999 "Ich war erstaunt über die Kommentare von Dr. John Anderson, über die gestern im ACM-Bulletin berichtet wurde. Ich stimme der Interpretation von Dr. Grotenhermen zu, dass die Behauptungen von Dr. Anderson hinsichtlich der metabolischen Interaktionen zwischen Cannabinoiden und Antidepressiva weder eine Basis in der Realität noch in der pharmakologischen Theorie haben. Ich bin auch darüber besorgt, dass Dr. Anderson kürzlich weitere unbegründete und fälschliche Behauptungen über die gesundheitlichen Effekte von Cannabis aufgestellt hat. Dr. Anderson erhielt 1998 seinen Doktortitel von der Universität von Sydney für eine Doktorarbeit, die nichts mit einem pharmakologischen Gebiet oder einem Aspekt von Cannabis zu tun hatte. Meines Wissens hat Dr. Anderson bisher nur zu zwei wissenschaftlichen Publikationen beigetragen, über Themen im Zusammenhang mit seiner Doktorarbeit, und er hat keine einzige wissenschaftliche Arbeit über Cannabis publiziert. Ich glaube nicht, dass er jemals originäre Cannabis-Forschung betrieben hat. Mir ist nicht bekannt, dass er irgendeine Qualifikation oder Erfahrung als Pharmakologe besitzt. Ich bin sehr besorgt, dass diese Behauptungen über Cannabis, über die im ACM-Bulletin berichtet wurde, und die woanders publiziert wurden, nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, sondern nichts als Hörensagen darstellen." Prof. MacDonald J. Christie, Institutsleiter, Institut für Pharmakologie, Universität von Sydney; persönliche Mitteilung vom 28. Juni 1999. Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) Maybachstr. 14 D-50670 Köln Deutschland Fon: +49 (0)221-912 30 33 Fax: +49 (0)221-130 05 91 Email: info@acmed.org Internet: http://www.acmed.org Wenn Sie von der Mailing-Liste genommen oder in die Liste für die ACM-Informationen aufgenommen werden möchten, so schicken Sie bitte eine Email an: info@acmed.org