Betreff: ACM-Informationen vom 17. Oktober 1998 Datum: Sat, 17 Oct 1998 22:21:10 +0200 Von: ACMed@t-online.de (Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin) Firma: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin ---------------------------------------------- ACM-Informationen vom 17. Oktober 1998 ---------------------------------------------- 1. USA: Bundesrichter ordnet Schließung von Cannabis Klub in Oakland an In einer überraschenden Verfügung hat ein Bundesrichter am 13. Oktober die Schließung der Cannabis Buyers Kooperative in Oakland angeordnet, da sie die Bundesdrogengesetze breche. Zwei weitere Klubs in Kalifornien, die weiterhin versuchen, unter den Bedingungen des kalifornischen Gesetzes von 1996, dass die medizinische Verwendung von Marihuana legalisiert, befinden sich unter einem ähnlichen Druck. Die Anordnung, den Oakländer Klub zu schließen, kam als besonderer Schlag. Der Klub versorgt etwa 2.000 Mitglieder in hellen, innerstädtischen Räumlichkeiten, die einer Apotheke ähneln. Die Kooperative in Oakland war wiederholt von Vertretern der Gesundheitsbehörden als eine der verantwortungsvollsten Marihuana-Abgabe-Organisationen gelobt worden. Auf einer Pressekonferenz sagten offizielle Vertreter der Stadt Oakland und Patienten der Kooperative, dass die Entscheidung des Bezirksrichters Charles Breyer gegen den Klub einen verheerenden Effekt habe. "Die Schließung des Klubs wird Patienten mit Aids, Krebs und anderen schweren Krankheiten zwingen, sich für die benötigte Medizin an Straßendealer zu wenden," sagte Nate Miley, Mitglied des Oakländer Stadtrates. Breyer stellte zwar fest, dass die Schließung des Klubs vermutlich "menschliches Leid" verursachen werde, die Anwälte des Klubs hätten jedoch nicht überzeugend darlegen können, dass die Durchsetzung des bundesstaatlichen Verbotes der Marihuana-Abgabe die Grundrechte von kranken Menschen auf Schmerzlinderung verletzen würde – ein Eckstein der Bewegung für eine medizinische Verwendung von Marihuana. Die Anwälte des Klubs sagten, dass sie in die Berufung gingen. Zehn von ursprünglich 13 Klubs haben bereits unter dem Druck der Bundesbehörden geschlossen. Die Oakländer Cannabis Buyers Kooperative muss am 19. Oktober schließen. Jeff Jones, der Leiter des Klubs sagte: "Was immer am Montag passieren wird, ich werde weiterhin versuchen, die Proposition 215 durch zu führen und sicher zu stellen, dass Patienten Zugang zu dieser umstrittenen Medizin haben." (Quellen: Washington Post vom 15. Oktober 1998, Reuters vom 15. und 17. Oktober 1998, AP vom 17. Oktober 1998) 2. Schweiz: Richter erklärt den Verkauf von Cannabis-Duftsäcken für illegal Ein Zürcher Bezirksrichter entschied am 16. Oktober, dass der Verkauf von Cannabis in Duftsäckchen, der sich lange im rechtlichen Graubereich bewegte, gegen das Gesetz verstoße. Die Entscheidung in diesem Musterprozess, könnte, auch wenn der Verurteilte vermutlich in Berufung geht, das Ende eines dreijährigen Booms im Marihuana- Verkauf in der Schweiz einläuten. Dies war wegen einer Gesetzeslücke möglich. "Es ist recht klar, dass Cannabis ein Betäubungsmittel ist und unter das Betäubungsmittelgesetz fällt," sagte Bezirksrichter Thomas Meyer in der Urteilsverkündung den Anwesenden, überwiegend Freunde des Ladenbesitzers Bruno Hiltebrand und Unterstützer der Legalisierung von Marihuana. Der Konsum von Drogen aus der Hanfpflanze ist wie in anderen Ländern auch in der Schweiz illegal, jedoch entdeckten Hanffreunde Mitte der 90er Jahre, dass Marihuana nach dem Gesetz nur illegal ist, wenn es ausdrücklich als Betäubungsmittel verkauft wird. Das Schweizer Betäubungsmittelgesetz nimmt nur Bezug auf "Hanf, wenn es angebaut wird, um ein Betäubungsmittel herzustellen," nicht jedoch auf die Hanfpflanze als solche, die auch für die Verwendung ihrer Fasern und aus anderen Gründen angebaut wird. Schweizer Hanfbauern begannen etwa vor drei Jahren, die getrockneten Blätter und Blüten in Duftsäckchen mit der Aufschrift "nicht für den Konsum" zu verkaufen. Es gibt heute etwa 200 Hanfläden, davon etwa 50 im Stadtgebiet von Zürich. Richter Meyer entschied, dass andere Abschnitte des Gesetzes und Entscheidungen des obersten Schweizer Gerichtes aussagen, dass getrockneter Hanf ein illegales Betäubungsmittel sei, egal wie es bezeichnet werde. Hiltebrand wurde zu 14 Monaten Haft auf Bewährung und zu 120.000 Schweizer Franken Geldstrafe verurteilt. "Ich bin schockiert über das Urteil. Ich hatte mit einem Freispruch gerechnet," sagte der 39 Jahre alte Hiltebrand nach dem Urteil. Hiltebrands Anwalt sagte, dass sie vermutlich in die Berufung gehen würden, ein Prozess, der innerhalb von ein bis zwei Jahren durch alle Instanzen gehen könne. (Quellen: Reuters vom 16. Oktober 1998, dpa vom 17. Oktober 1998) 3. Kurzmeldungen ****Großbritannien: Der Drogenbeauftrage der Regierung, Keith Hellawell, erklärte, dass die medizinische Verwendung von Marihuana in einigen Fällen gerechtfertigt sein könne, schrieb die Tageszeitung The Daily Mail: "Die Bemerkungen von Herrn Hellawell werden als starke Anzeichen gewertet, dass die Minister eine Legalisierung unterstützen werden, wenn die nun beginnenden Studien die Behauptungen von Ärzten unterstützen, dass Cannabis Menschen mit schweren Erkrankungen helfen kann," heißt es in dem Beitrag. (Quelle: The Daily Mail, zitiert nach NORML vom 8. Oktober 1998) ****Deutschland: Die Deutsche Aids-Hilfe hat gemeinsam mit weiteren Fachverbänden in einem am 13. Oktober veröffentlichten Memorandum die Legalisierung von Cannabis und eine kontrollierte Heroinabgabe gefordert. Der Umgang mit Drogen müsse schrittweise entkriminalisiert werden: "Das Strafrecht ist kein Instrument, um den Umgang mit Drogen zu regeln." Repression und Verbot sollten durch die sachliche Information über Nutzen und Gefahren von Drogen ersetzt werden. Zu den Unterzeichnern der Erklärung zählen unter anderem der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik und die Deutsche Gesellschaft für Sucht- und Drogenmedizin. (Quelle: AP vom 13. Oktober 1998) ****USA: Etwa 40.000 Menschen nahmen in Boston an der neunten jährlichen Freiheitsrallye zur Legalisierung von Marihuana teil, etwa 10.000 mehr als im letzten Jahr. Pilzförmige Hüte und Marihuanablatt-Motive waren überall, sowie der Geruch von Cannabis. Richard Elrick, Ratsherr einer kleinen Stadt, erklärte: "Marihuana stellt eine geringere gesundheitliche Bedrohung dar als Alkohol und Tabak. Ich kann mir keine konterproduktivere Art für die Verwendung öffentlicher Ressourcen vorstellen, als die, Marihuanakonsumenten einzusperren." (Quelle: AP vom 4. Oktober 1998) ****Deutschland: Nach der Bundestagswahl werden die sozialdemokratische Partei und Bündnis 90/Die Grünen die nächste Regierung bilden. In der Drogenpolitik hat man sich in den Koalitionsverhandlungen auf eine kontrollierte Abgabe von Heroin an Schwerkranke verständigt. Die Grünen konnten sich mit ihrer Forderung nach einer Legalisierung von weichen Drogen wie Marihuana nicht durchsetzen. 4. DER KOMMENTAR ... zur Entscheidung eines Bundesrichters, einen Cannabis Klub in Oakland/Kalifornien zu schließen: "Dieser Aberwitz im Umgang mit Marihuana durch die Drogenkrieger der Länder und des Bundes hat lang genug angehalten. Wo sind die staatlichen Gesetzgeber mit Kreativität und Mut, die ein Modell für die Abgabe von medizinischem Marihuana schaffen, so wie es die Wähler vor zwei Jahren gutgeheißen haben?" Editorial, San Francisco Chronicle (Kalifornien) vom 16. Oktober 1998 Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) Maybachstr. 14 D-50670 Köln Germany Fon: +49 (0)221-912 30 33 Fax: +49 (0)221-130 05 91 Email: ACMed@t-online.de Internet: http://www.hanfnet.de/acm Wenn Sie von der Email-Liste genommen oder in die Liste aufgenommen werden möchten, so schicken Sie bitte eine Email an: ACMed@t-online.de