Betreff: ACM-Informationen vom 23. Januar 1999 Datum: Mon, 25 Jan 1999 00:50:52 +0100 Von: ACMed@t-online.de (Association for Cannabis as Medicine) Firma: Association for Cannabis as Medicine ------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 23. Januar 1999 ------------------------------------------------------------- * Deutschland: Neues Dronabinol-Präparat von THC Pharm * USA: Grundsätzliche Höherrangigkeit von Bundesrecht gegenüber Landesrecht in Frage gestellt 1. Deutschland: Neues THC-Präparat von THC Pharm Eine Apotheke in Frankfurt/Main bietet seit Januar 1999 Dronabinol (THC) für etwa ein Viertel des horrenden Preises an, der in deutschen Apotheken für das US-amerikanische Dronabinol-Präparat Marinol gezahlt werden muss. Es handelt sich um die Bock-Apotheke, Leipziger Str. 71, 60487 Frankfurt, Tel. 069-9706370, Fax: 069-9706-3777. Dronabinol wird in der Apotheke in Zusammenarbeit mit der Firma THC Pharm GmbH, The Health Concept, hergestellt und kann so als apothekenübliche Rezeptur abgegeben werden. Dieses Vorgehen ist ein Übergangsmodell, das bis zur Erteilung der Handelsgenehmigung durchgeführt wird. Dann soll dieses Dronabinol bundesweit an alle Apotheken geliefert werden. Folgende Rezepturen sind erhältlich: - Dronabinol gelöst in Sesamöl und abgepackt in Hartgelatine-Kapseln - Dronabinol in alkoholischer Lösung. 25 Kapseln zu 5 mg kosten bei-spielsweise 354,10 DM und 25 Kapseln zu 10 mg kosten 684,70 DM. 10 ml Tropfen 1%ig kosten 269,70 DM und 10 ml Tropfen 2%ig kosten 534,12 DM. Weitere Apotheken in anderen Städten sollen in den nächsten Monaten folgen. Interessierte Apotheken erhalten auf Anfrage Informationen in der Bock-Apotheke oder bei: info@thc-pharm.de Ausgangspunkt der Herstellung des Dronabinols ist Nutzhanf, aus dem das CBD (Cannabidiol) extrahiert wird, welches dann im Labor in THC umgewandelt wird. THC-Pharm kann auch CBD als Rezeptursubstanz an Apotheken liefern. Da CBD nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, kann es auf einem normalen Rezept verschrieben werden. Preisvergleich: 5 Milligramm THC kosten - etwa 8 DM als eine Marinol-Kapsel in den USA - etwa 60 DM als eine Marinol-Kapsel in Deutschland - etwa 14 DM als eine Dronabinol-Kapsel von THC Pharm - etwa 1 DM als 0,1 Gramm Marihuana mittlerer Qualität. (Quelle: persönliche Mitteilung THC-Pharm vom 14. Januar 1999) 2. USA: Die Höherrangigkeit von Bundesrecht über Landesrecht in Frage gestellt Die US-amerikanische Verfassung erlaube dem Bundesrecht nicht automatisch, das Recht der Bundesstaaten zu übertrumpfen. So argumentiert die Stadt Oakland in einem Schriftstück vom 11. Januar zur Unterstützung der umkämpften Cannabis Buyers Kooperative von Oakland. In seinem jüngsten Versuch, den 2.000 Mitglieder starken Klub zu unterstützen, bezieht sich die Stadt in ihrem Schriftsatz auf den neunten und zehnten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung. Der Schriftsatz wurde für die Stadt von Linda LeCraw und dem ehemaligen Berater der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA, Peter Barton Hutt; verfasst. "Es ist ein extrem wichtiger Fall," erklärte Hutt, der bei der Abfassung des Betäubungsmittelgesetzes von 1974 beteiligt war. Das Bundesjustizministerium hatte im letzten Januar die Schliessung des Klubs angeordnet, mit der Begründung, dass Marihuana nach dem Betäubungsmittelgesetz eine illegale Substanz sei. Im Schriftstück wird die Position vertreten, dass die Betrachtung der medizinischen Verwendung von Marihuana durch die Bundesgesetze als "gesetzgegebene Wahrheiten" nicht durch die Logik unterstützt würden, vergleichbar mit Gesetzen, die in der Vergangenheit afrikanische Amerikaner verfolgten, Frauen als wahlunmündig erklärten und japanische Amerikaner während des zweiten Weltkrieges einsperrten. Hutt argumentiert, dass die kalifornischen Wähler durch die Annahme der Proposition 215 im Jahre 1996 "die medizinische Verwendung von Cannabis als ein fundamentales Freiheitsinteresse erachten". Nach dem neunten Zusatzartikel liege die Beweislast der Notwendigkeit, dieses Recht zu verletzen, bei der Bundesregierung. Nach dem zehnten Zusatzartikel darf die Bundesregierung bei einem Recht, dass "den Staaten ... oder den Menschen" vorbehalten ist, nicht eingreifen. (Quelle: Oakland Tribune vom 13. Januar 1999) 3. Kurzmeldung ***USA: Steven Kubby, ein bekannter kalifornischer Aktivist für die medizinische Verwendung von Marihuana sowie Kandidat bei den letzten Gouverneurswahlen, und seine Frau Michele wurden am 18. Januar von einem Dutzend Beamten wegen Marihuanabesitzes für den Verkauf, wegen des Anbaus von Marihuana und wegen Konspiration verhaftet. Etwa 300 Pflanzen wurden beschlagnahmt. Beide besitzen eine Erlaubnis ihres Arztes zur Verwendung von Marihuana nach Proposition 215. Herr Kubby leidet an einem bösartigen Phäochromozytom, dass zu oft anfallsartigen Blutdruckerhöhungen führt, welche bei ihm am besten mit Marihuana zu kontrollieren seien. (Quelle: Orange County Register vom 21. Januar 1999) 4. DER KOMMENTAR ... zu den Hoffnungen, die mit der geplanten Forschung in Großbritanien zu Cannabis in der Schmerztherapie verbunden sind: "Ich habe nahezu drei Jahre lang verschreibbare Medikamente versucht und auch TENS und Chiropraktik. Aber nichts hat so gut geholfen wie Cannabis - was ich widerstrebend versucht habe, nachdem ein Freund es mir vorschlug und mir etwas gekauft hatte. Ich rauche es zunächst morgens. Wenn ich es nicht täte, würden sich meine Muskeln verkrampfen und ich würde kaum gehen können. Ich rauche es auch abends, damit ich schlafen kann. Ich sehe mich selbst als völlig gesetzestreue Bürgerin und würde es nicht ertragen, wenn mich irgend jemand als Kriminelle betrachtet. Man sieht Mitglieder des Parlaments, wenn sie interviewt werden, mit einem Glas Whisky in der einen Hand und einer Zigarette in der anderen. Sie nehmen wesentlich gefährlichere Drogen als ich." Diana Beedle, 44, die seit 13 Jahren an unfallbedingten Rückenschmerzen und Krämpfen leidet (Daily Mail vom 19. Januar 1999) Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) Maybachstr. 14 D-50670 Köln Deutschland Fon: +49 (0)221-912 30 33 Fax: +49 (0)221-130 05 91 Email: info@acmed.org Internet: http://www.acmed.org Wenn Sie von der Email-Liste genommen oder in die Liste für die ACM-Informationen aufgenommen werden möchten, so schicken Sie bitte eine Email an: info@acmed.org