Betreff: ACM-Informationen Datum: Sat, 23 Aug 97 21:38 +0100 Von: ACMed@t-online.de (Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin) ----------------------------------------------------------------- ACM- Informationen vom 23. August 1997 ----------------------------------------------------------------- 1. Niederländische Apotheker wollen natürliches THC aus Cannabis extrahieren und als Medikament vertreiben Der niederländische Apothekerverband KNMP will eine Medikament auf natürlicher THC-Basis entwickeln und als Medizin verkaufen. Es sei technisch möglich, den Wirkstoff THC aus der Droge zu isolieren, teilte der Verband am 19. August 1997 mit. Zur Zeit prüfe das Gesundheitsministerium, ob der Vertrieb der THC-Pille legal ist. Mit der Entwicklung des THC-Medikamentes reagieren die Apotheker auf das Ministeriums-Verbot, Marihuana an chronisch Kranke auf Rezept zu verkaufen. Gesundheitsministerin Els Borst vertritt bisher den Standpunkt, die medizinische Wirksamkeit von Marihuana sei nicht wissenschaftlich bewiesen. Nach dem Verkaufsverbot für Marihuana hatten Coffieshops angeboten, chronisch Kranken Marihuana zum Selbstkostenpreis zu verkaufen. Die Apotheker lehnen diese Initiative ab. Nach Angaben ihres Verbands sollten Heilmittel nur in Apotheken erhältlich sein, weil dort Qualität und Beratung sichergestellt seien. (Quelle: dpa, 19. August 1997) 2. Der therapeutische Effekt von inhaliertem Marihuana soll an der Universität Groningen an 15 Patienten mit Multipler Sklerose überprüft werden In einer Studie unter der Leitung von Dr. J. de Keyser, Professor für Neurologie, soll am akademischen Krankenhaus der Universität Groningen der therapeutische Wert von Marihuana bei Multipler Sklerose überprüft werden. Die Ethik-Kommission des Krankenhauses hat der Studie am 18. August zugestimmt. Das Dijkzigt Hospital in Rotterdam untersucht bereits den Effekt eines Marihuana-Tees bei AIDS-Patienten. Das NTO (holländisches Institut für Sicherheit, Technologie und Industrie) führt eine Befragung unter MS-Patienten durch, die Marihuana verwenden. Die Studie in Groningen soll vor allem den muskelrelaxierenden Effekt von Marihuana untersuchen. Studienleiter .Keyser wird in „De Volkskrant", einer in Amsterdam erscheinenden Zeitung, zitiert: Wir verfügen über konventionelle Mittel gegen diese Spasmen, aber ihre Wirkung läßt nach einiger Zeit nach. Danach haben wir nichts mehr um zu helfen." In den letzten Monaten hätten immer mehr Patienten ihren Arzt aufgesucht mit Geschichten über den therapeutischen Wert von Marihuana. „Sie sagen, daß das Rauchen von Marihuana ihre Spasmen vermindert, insbesondere die schmerzhaften Spasmen, die sie in der Nacht haben. Marihuana ermöchliche ihnen zu schlafen, was ihre Lebensqualität erheblich verbessere. Die 15 MS-Patienten, die an der Studie teilnehmen, erhalten Gesichtsmasken, mit denen sie Marihuana-Dämpfe inhalieren können. Sie erhalten unterschiedliche Dosen in verschiedenen Zeitabschnitten nach einem Doppelblind-Studiendesign. (Quelle: De Volkskrant vom 19. August 1997) 3. Joint auf Kosten der Gemeinde Die niederländische Stadt Den Haag hat einem Beamten die Kosten für Marihuana erstattet. Der Mann leide unter schwerer Migräne, könne dank der Droge aber ohne Schmerzen arbeiten, teilte Sprecher Bart Singeling am Mittwoch mit. Den Haag betrachte Marihuana als gleichberechtigtes alternatives Heilmittel, wie etwa auch die Akupunktur. Beamte, die in einem Jahr mehr als fünf Prozent ihres Lohns für Krankheitskosten ausgeben, können Beihilfe beantragen. Die Gemeinde habe die Angaben des Mitarbeiters überprüft, sagte der Sprecher. Der Beamte gibt an, daß er von dem Marihuana nicht "high" werde, seine Schmerzen würden aber gelindert. In den Niederlanden sind die ersten Versuche zunächst bei MS- Patienten zur medizinischen Wirksamkeit des Stoffes THC in Marihuana gestartet worden. (Quelle: dpa 20. August 1997) 4 Pressemitteilung der ACM zur geplanten Änderung des deutschen Betäubungsmittelgesetzes 23. August 1997 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in der geplanten Form ist unsinnig Im Zuge der geplanten Novellierung des deutschen Betäubungsmittelgesetzes soll Delta-9-THC, der wichtigste psychotrope Inhaltsstoff der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.), von der Anlage II in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes umgestuft werden. Es wäre dann auf einem Betäubungsmittelrezept vom Arzt verschreibbar. In einem Schreiben vom 22. August an die verantwortlichen Ministerien, Fachausschüsse und Parteien in Bund und Ländern weist die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) daraufhin, daß der aktuelle Verordungsentwurf ausdrücklich nur „synthetisch" hergestelltes THC vorsieht. Dieser Zusatz unterstreiche, daß es sich hier nicht um eine medizinisch motivierte Entscheidung handelt, sondern um eine fragwürdige politische Maßnahme: „Der Empfehlung der Sachverständigenkommission aus dem Januar 1996, eine Möglichkeit zur Rezeptierung von THC zu schaffen, soll formal nachgekommen werden, gleichzeitig soll sie in der praktischen Durchführung weitgehend verhindert werden." Der Zusatz „synthetisch" garantiert, daß nur ein teures Präparat Verwendung finden wird - eine einzige Kapsel mit 5 mg synthetischem THC (Dronabinol) wird beispielsweise mehr als 10 DM kosten. Jede Packung wird einzeln, vorzugsweise aus den USA importiert werden müssen mit einer Dauer der Genehmigungs- und Importprozedur von mehreren Wochen bis Monaten. Eine kontinuierliche Behandlung ist damit praktisch ausgeschlossen. Synthetisch hergestelltes THC entspricht in chemischer Struktur und pharmakologischer Wirkung exakt dem in der Pflanze natürlich vorkommenden THC. Dieses THC kann aus der Pflanze extrahiert und isoliert werden. Der niederländische Apothekerverband teilte am 19.08.97 mit, ein entsprechendes Präparat entwickeln zu wollen. „Der Zusatz „synthetisch" im vorliegenden Entwurf ist aus therapeutischer Sicht unsinnig und unverständlich. Für die betroffenen Patienten wird sich an der gegenwärtigen Situation durch eine solche Veränderung nichts Wesentliches ändern. Weiterhin werden überwiegend illegale Cannabisprodukte von den Kranken verwendet werden." Dieser bedenkliche Effekt sollte und kann mit etwas Vernunft vermieden werden. 5 Hohe Abhängigkeitsrate von Cannabis bei Langzeitkonsumenten nach einer australischen Studie Das australische National Drug and Alcohol Research Centre unter der Leitung von Wendy Swift hatte ein Kollektiv von 200 Cannabis-Konsumenten untersucht, die im Mittel 11 Jahre lang Cannabis konsumiert hatten, davon 74% mindestens viermal die Woche. 90% waren als abhängig einzustufen, darunter 40% als schwer abhängig. Die Entzugssymptome seien nach Aussagen der Studienleiterin nicht so stark wie beim Alkohol, nach einem langzeitigen Konsum könnten jedoch Schlaflosigkeit und Angstzustände beim Absetzen der Droge auftreten. Ältere Konsumenten waren weniger stark abhängig als jüngere und Frauen stärker als Männer. Entzugssymptome umfaßten Unruhe, Reizbarkeit, Depression, Störungen des Appetits. Etwa 40% der Untersuchten hatten bereits ärztliche Hilfe wegen psychologischer Probleme im Zusammenhang mit ihrem Cannabiskonsum aufgesucht. (Quelle: Sydney Morning Herald, 13. August 1997). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) Maybachstr. 14 D-50670 Köln Telefon: +49 (0)221-912 30 33 Telefax: +49 (0)221-130 05 91 Email: ACMed@t-online.de Internet: www.hanfnet.de/acm Wenn Sie von Email-Liste genommen werden möchten, so schicken Sie eine Email an: ACMed@t-online.de.