BULLENSTAAT BAYERN

Portrait eines ganz besonderen Freistaates


http://www.grow.de/altgrow/5-96/bayern.htm

Bayern ist schon etwas Besonderes, nicht nur für seine Einwohner, auch so manchen Nachbarn versetzt dieses Land immer wieder in Erstaunen. Was liegt da näher, als sich mit diesem ganz besonderen Freistaat intensiver zu befassen - und von wo aus ginge das besser, als von Hessen: Hessen ist umzingelt von lauter Deutschen, ohne direkten Zugang zum Meer oder Ausland - besitzt eine direkte Grenze zu den Bayern, und lebt demzufolge in ständiger Angst vor einer Asylantenflut von Freistaatlern, die die Schnauze von ihrem Freistaat verständlicherweise gestrichen voll haben. Diese Vergleichsmöglichkeiten zwischen den Deutschen im Allgemeinen durch einfaches über die Grenzen schauen - und die beängstigende Situation der bayrischen Nähe schärft den Blick für’s Wesentliche - insbesondere für den Problemfall Bayern.

Die nachfolgenden Kapitel sollen das Bild der Bayern auch den entfernter lebenden Bundesbürgern etwas plastischer machen - manches ist vielleicht ein klein wenig überzogen, aber im wesentlichen sind es Fakten, die hier wiedergegeben werden.


Bayern - das Land

Das mit 70 550 Quadratkilometern größte Land der Bundesrepublik besitzt eine sehr hügelige Gegend. Im Osten hat es Anteil am Frankenwald, Fichtelgebirge, Oberpfälzer- und Böhmerwald, im Westen das Schwäbische Stufenland, im Norden Spessart und Rhön und im Süden die Alpen, im Klartext: Wohin man in Bayern schaut, überall hat man etwas vor der Nase. Außer auf den Berggipfeln, aber dort ist wenig Platz - und der Bayer lebt überwiegend im Tal. Es ist wohl verständlich, daß ein eingeschränktes Sichtfeld auf Dauer eine eingeschränkte Sichtweise nach sich führt. Von den Bayern eine Weitsichtigkeit zu erwarten, wie sie in Schleswig-Holstein oder gar Holland deutlich wird, ist grober Unfug - genetisch bedingt unmöglich.

Landwirtschaft und Viehzucht sind im Freistaat die wichtigsten Beschäftigungsfelder. Auf dem Acker wächst der Hopfen (und der Weizen für das gleichnamige Bier) und im Stall wachsen die Schweine. Bier gehört in Bayern zu den Grundnahrungsmittel und wird aus der "Moaß" (eine Art Eimer) getrunken, kleinere Biertrinkgefäße sind den "Preiß’n" (Erklärung im nächsten Absatz) und Kindern vorbehalten, letztere, von Bayernpapi aus der Krabbelstube abgeholt, mit diesem auf ein Bier in die Kneipe gehen. Aber Drogen dürfen die Bayernkinder keine nehmen, noch nicht mal Hanf dürfen sie rauchen. Da paßt der Bayernpapi-Staat gut auf, denn sie sollen ja Bier trinken, die kleinen Bayernkinder, das hat Tradition.

Bayern grenzt im Süden an Österreich - mit der Alpenrepublik verbindet der Freistaat eine gewisse Seelenverwandtschaft, die Ähnlichkeiten zwischen den Einwohnern sind frappierend. Im Osten liegt die Grenze zu Tschechien, in früherer Zeit auch politisch eng mit den Bayern verbunden - inzwischen jedoch ebenso wie Östereich politisch Ausland. Im Norden hat sich das mit der Wiedervereinigung etwas geändert, keine Schlagbäume mehr zwischen Bayern und den Sachsen und Thüringern. Die anfängliche Begeisterung über den Wegfall der bewachten Grenzen hat sich bei den Ossis schon lange gelegt - bayrische Nachbarschaft macht nicht unbedingt glücklich. Im Westen liegt Baden-Württemberg - eines der Bundesländer, die sich von den Bayern gerne etwas abschauen. Mit Begeisterung hat man dort die Polizeistaatpraktik der unmotivierten Personenkontrolle übernommen. Außer einem Fitzelchen Bodensee bleibt dann nur noch die Grenze zu Hessen - in Anbetracht der restlichen Nachbarn ist es schon verständlich, daß es unzufriedene Freistaatler in erster Linie in das vermeintliche Mekka im Norden zieht.


Bayern - die Bevölkerung    

Offiziell setzen sich die über zehn Millionen Bayern aus Alemannen (im Südwesten), Bayern (in den Alpen und der Bayrischen Hochebene) und Franken (nördlich der Donau) zusammen, wobei letztere lautstark betonen, keine Bayern zu sein - was jedoch von der bayrischen Landesregierung nicht gerne gehört und schon gar nicht akzeptiert wird.

Besser aufgliedern kann man die Bayern jedoch in folgende drei Kategorien:

1. Bayern von Geburt

Das sind die typischen Lederhosen tragenden, Haxen essenden, Weißbier trinkenden, Volksmusik liebenden Freistaatler, deren Lieblingsredewendungen "Jo mei" und "Sakra" sind - die echten Bilderbuchbayern eben.

2. Bayern von Amtswegen

Das sind die Politiker in den Landes-, Kreis- und Kommunalparlamenten, ebenso Vertreter der Staatgewalten in der Justiz, den Verfolgungsbehörden und anderen Amtsstuben, Bayern, die sich die Einhaltung der Bayrischen Verfassung zur Lebensaufgabe gemacht haben und andere dahingehend zu missionieren versuchen - auch wenn es wider alle menschliche Vernunft ist.

3. Bayern durch Zufall

Das sind in der Regel ganz normale Menschen, die überall leben könnten, aber durch Zufall in Bayern geboren sind und darüber manchmal nicht unbedingt glücklich sind. Ebenso fallen auch ansässige "Preiß’n" (Preußen) darunter. So nennt der Bayer alle Nichtbayern - weltgewandtere Freistaatler konkretisieren dies mit einen Zusatz, zum Beispiel "Saupreiß’ - österreichischer" oder "Saupreiß’ - amerikanischer". Es betrifft also Zugereiste aus dem Ausland sowie den deutschen Bundesländern, die im Freistaat entwicklungshilfetechnisch tätig sind und notgedrungen dort leben müssen oder es aus einem masoschistischem Gefühl heraus freiwillig tun.

Schnittmengen zwischen Kategorie eins und zwei sind äußerst häufig, manchmal findet man auch Mischungen aus eins und drei. Wahre Raritäten sind jedoch Schnittmengen aus zwei und drei - ebenso selten wie der Wolpertinger, das bayrische Fabeltier, von dem man behauptet, das es existiert, das jedoch noch keiner gesehen hat.


Bayern - die Geschichte

Das Recht auf eigene Gesetze in gewissen Sparten hat jedes Bundesland, Bayern reizt das halt ein bißchen aus. Das liegt wohl daran, daß der Freistaat, als er 1871 Mitglied des Deutschen Reiches wurde, ein sogenanntes Reservatenrecht - Sonderrechte zur Selbstbestimmung im Mili- tär-, Post- und Telegrafenwesen - festgehalten hat. Dieses ist 1918 erloschen, aber den Bayern hat das vermutlich noch niemand gesagt. Bis 1912 wurde Bayern vom Prinzregenten Luitpold regiert, der für König Ludwig II. einspringen mußte. Dieser König hatte eine Vorliebe für Richard Wagner und märchenhafte Schlösser, war aber ansonsten ein "bisserl deppert" (die Geschichte spricht von geisteskrank) - und ertränkte sich im Starnberger See. Man munkelt, daß seitdem das ein "bisserl-deppert-sein" in Bayern Tradition hat - und das Volk immer wieder Politiker wählt, die dem geliebten König ähnlich sind.

Weniger Glück hatte Adolf Hitler, als er 1923 versuchte an die Macht zu kommen. Den Bayern war er wohl nicht "deppert" genug und er wurde zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt. Allerdings benötigte er dort für das Schreiben seines Buches "Mein Kampf" nicht ganz so lange und kam nach neun Monaten schon wieder raus. Einem inhaftierten Kiffer ist das in Bayern noch nicht passiert, was wiederum beweist, daß Hitler kein Kiffer gewesen sein kann. Was Adolf anschließend trieb, ist bekannt. Und als er 1945 damit fertig war, zählte Bayern zur amerikanischen Besatzungszone, da die Russen es scheinbar nicht wollten. Sehr bald besannen sie sich auf ihre alten Reservatenrechte, die sie offiziell gar nicht mehr haben, und machen seitdem unbehelligt, was sie wollen. Und das machen sie nicht nur im eigenen Land, sondern entsenden ihre Ludwig-II-Nachfolger seit 1949 sogar nach Bonn, in unser aller Bundestag. Eine CDU, die Christlich-Demokratische-Union gibt es in Bayern nicht, in Bayern heißt sie CSU, Christlich-Soziale-Union. Nun, mit dem Demokratischen haben es die Bayern bekanntermaßen nicht so - kein Wunder bei den vielen Königen vor dem "Depperten" - aber auch das Soziale ist nicht allzu offensichtlich, hört sich aber gut an. Aber nett sind sie, die Ludwig-II-Nachfolger, Freundschaften sind für sie alles - schon der legendäre FJS, der dicke Franz-Josef, hatte seine Amigos, und auch die Parteikollegen, die in seine Fußstapfen traten, pflegen voller Hingabe die teilweise ver-zwick-ten Beziehungen. Korruption gibt es in Bayern nicht, nur Amigos.


Bayern - die Prominenten

Auch diese muß man wohl in zwei Kategorien teilen, manche mag man, die meisten nicht. Fangen wir positiv an - nein, nicht HIV-positiv, daß Gauweiler gleichzeitig mit dem Aidsvirus in der Medienlandschaft auftauchte, ist sicher nur ein Zufall - eine netter, sympatischer, prominenter Bayer ist gefragt. Einen gibt es! Er heißt Hans Söllner und lebt in Bad Reichenhall - bayrischer geht’s nicht mehr. Aber der bayrische Staat, der freie, ist mit diesem netten Bayern gar nicht so zufrieden. Ständig strebt dieser Staat irgendwelche Prozesse gegen den netten Bayern an. Volksverhetzung wird ihm vorgeworfen, dabei hat er schon längst zugegeben, daß die Ludwig-II-Nachfolger keine Wichser sind, sondern selbst dazu zu blöd. Drogenkonsum wird ihm vorgeworfen, dabei raucht er nur das, was in seinem Garten wächst. Jetzt ziehen sie ihn vor den Kadi, weil er bei einem Konzert (er macht nämlich Musik, der Söllner), sein nacktes Hinterteil als Gruß an die ausführenden Organe einer normalen Verkehrskontrolle bayrischer Art zeigte. Beamtenbeleidigung nennt sich diese Affäre, die sogar der Bildzeitung neun Zeilen wert war. Dabei hatte der Söllner, wie er selbst sagt, gar nichts damit zu tun, das hat sein Arsch ganz alleine gemacht. Also Hans, falls Dein Arsch von Bayern genug hat und in Hessen Asyl sucht, folge ihm - er hat den richtigen Instinkt.


Bayern - die Kultur

Die oberste Kultur der Bayern ist der Katholizismus - dreiviertel der weit über zehn Millionen Freistaatler betreiben ihn mehr oder weniger exzessiv. Das offizielle Symbol für diese Kultur ist das Kreuz mit dem festgenagelten, langhaarigen Jesus - in Hessen liebevoll "Lattenkarl" genannt. Dieses Symbol ist zu bundesweiter Berühmtheit gelangt, als sich eine bayrische Familie (Kategorie drei) an diesem Kreuz in den Klassenzimmern ihrer Kinder störten, und das Verfassungsgericht in Karlsruhe ihrer Klage Recht gab. Die obersten Richter waren auch der Meinung, daß die bayrische Landesregierung ihren kleinen Untertanen das Kreuz nicht unter die Nase zwängen darf. Die Meinung der obersten Richter war den Bayern jedoch ziemlich egal - die Kreuze blieben hängen. Auch das hat natürlich einen tieferen Grund. Ein netter, bayrischer Promi gab vor einiger Zeit den entscheidenden Hinweis: Jesus sei ein Hippie gewesen, und so, wie er drauf war, wohl auch ein Kiffer. Aber die waren schon damals nicht gerne gesehen - und Jesus landete am Kreuz. Hier ist der pädagogische Schachzug der bayrischen Landesregierung und ihrer Vollstrecker - ihre Botschaft - zu erkennen: Bayernkinder, laßt brav eure Haare schneiden und raucht bloß keinen Hanf - sonst geht’s euch wie dem Jesus. Nun, einfach so an zwei gekreuzten Latten langhaarige Kiffer festnageln, das darf selbst die bayrische Landesregierung heute nicht mehr - sie sperrt sie halt ein, in speziellen Einrichtungen mit Gittern an den Fenstern, oder nimmt ihre Führerscheine weg, damit sie das Land nicht verlassen können.

Neben der Massenbewegung Katholizismus, dessen Ausübung sich auf Beten, Singen und Heucheln beschränkt, nehmen das Freibier und die Blasmusik ähnlich hohen Stellenwert in der bayrischen Kulturlandschaft ein. Freibiertrinken gehört wohl zu den beliebtesten, körperlichen Betätigungen der Bayern, am besten zur Blasmusik - und wenn der Bayer dabei völlig in Extase gerät, stößt er gurgelnde Laute aus, die sich wie "Hollereiduliöh" anhören. Oft führt er dabei noch einen Tanz auf, bei dem er sich ständig auf die Oberschenkel und das Gesäß schlägt - sein Weibchen dreht sich dazu im Kreis, bis sämtliche Röcke in die Höhe fliegen und die Männchen ihre knielangen Unterhosen sehen - das typisch bayrische Balzverhalten. Singen kann der Bayer auch - vornehmlich "G’stanzerl" - verstanden hat das ein "Preiß" noch nie nicht (doppelte Verneinung - eine bayrische Spezialität).

Damit ist die Sparte Kultur, der die Landesregierung freien Lauf läßt, auch schon beendet. Konzert- und Festivalbesucher, die nicht gerade zu den Fans der alpenländlichen Klänge gehören, haben da schon ihre Erfahrungen gemacht: Bevor man den ersten Gleichgesinnten trifft, hat man, weniger freiwillig, bereits schon innige Bekanntschaft mit mehreren Bayernbullen geschlossen - und verliert die Lust an bayrischen Kulturereignissen.

Ob über ihr Pressegesetz, welches ein Blatt wie die GROW! schon längst verhindert hätte, bis zu einem Fernsehsender innerhalb der ARD, der sich bei unbequemen Kabarettsendungen einfach ausklingt, wie 1986 aus der bundesweit ausgestrahlten, dank Bayern legendären "Scheibenwischer"-Sendung - es herrscht Ordnung in der bayrischen Kulturlandschaft. Der Bayer bekommt an Kultur und Wissen nur das vermittelt, was der bayrischen Landesregierung gefällt - und deren intellektuelle Anspruch ist nicht unbedingt in oberen Bereich angesiedelt.

Kultur ist jedoch auch das Oktoberfest, das, logischerweise im September, jedes Jahr in München stattfindet. Riesige Bierzelte laden zum kollektiven Drogenmißbrauch ein - wobei jedoch eine Art Prävention dahingehend betrieben wird, daß die irdenen Krüge, die "Moaß", nie ganz voll sind und dafür ein Preis verlangt wird, wofür man anderswo einen ganzen Kasten Bier bekäme.


Bayern - die Justiz

Die bayrische Justiz - bei diesem Kapitel werden einige wohl tief schnaufen und resigniert mit dem Kopf schütteln - da fehlen einem die Worte. Mit Straubing als letzter Konsequenz, als Krönung der bayrischen Justiz, wünscht sich so manch Betroffener die Todesstrafe in die bayrische Gesetzgebung - dieses Sterben ginge schneller und wäre mit weniger Qualen verbunden. Aber zu diesem ernsten Thema lassen wir später einen Insider zu Wort kommen - für Außenstehende ist Straubing nicht zu beschreiben, nicht zu verstehen. Früher gab es ja Zuchthäuser für Schwerverbrecher und Gefängnisse für Straftäter-Light - heute heißen sie alle Justizvollzugsanstalten - aber im traditionsbewußten Bayern hält man gerne an altbewährten Dingen fest - und Kiffer sind nun mal Schwerverbrecher.

Fangen wir lieber klein an: Wird man in Bayern festgenommen - einen Verdachtsmoment braucht es dazu nicht, das darf jeder Bayernpolizist mit jedem machen - hilft der Hinweis auf die deutsche Staatsangehörigkeit nichts. Während man im Ausland Hilfe vom deutschen Konsulat erbitten kann, ist man in Bayern hilflos dem Staatsbüttel ausgeliefert. Nun, das ist in anderen Bundesländern ähnlich, nur dort kann man ohne richterliche Haftanordnung höchstens 24 Stunden festgehalten werden. In Bayern sind es sieben Tage, also sieben mal 24 Stunden, bis der Büttel einen Unschuldigen wieder laufen lassen muß. Diese Regelung wurde zu Wackersdorf-Zeiten eingeführt, damit festgenommene Demonstranten nicht am nächsten Tag schon wieder fröhlich weiterdemonstrieren. Nach einer Woche der überfüllten Gefängnisse hatten sich Demonstrationen mangels Teilnehmer aufgelöst - und Bayern war den auf das Grundrecht pochenden Pöbel wieder los. Inzwischen ist das Thema Wackersdorf längst erledigt - aber das mit der Woche-Leute-Festhalten hat den Bayern gefallen, und man hat es beibehalten. Ist ja auch praktisch: Kommen jetzt in Scharen langhaarige Kiffer aus dem ganzen Bundesgebiet zu einem Festival nach Bayern, kann man diese vor kollektivem Drogenmißbrauch schützen, indem man sie erst mal festnimmt - und nach sieben Tagen ist das Festival gelaufen. Wirklich praktisch!

Auch ansonsten ist die bayrische Justiz was besonderes. Während alle anderen Bundesländer akzeptieren, daß die Karlsruher Richter vom Gesetz her nun mal die Schlauesten im ganzen Staat sind - und ihr Richterspruch wiederum Gesetz - sehen die Bayern das anders. Ob bei dem bereits erwähnten Kruzifixurteil oder beim § 218 - man erinnere sich an Memmingen, wo die bayrische Justiz sich über Arztgeheimnis und ähnliches hinwegsetzte - in Bayern gilt die Gesetzgebung der Bundesrepublik nicht allzu viel. Und auch heute entscheidet nicht die bayrische Frau (von außerhalb kommt zu diesem Zweck niemand nach Bayern) über einen Schwangerschaftsabbruch - Männer, vor allem bayrisch, wissen das besser. Mit dem Resultat, daß die Hessen nach wie vor einen regen Tourismus auf diesem Sektor beobachten können.

Ein ähnlicher Tourismus ist zwischenzeitlich auch in Sachen MPU zu beobachten - nirgendwo verliert ein Kiffer so schnell seinen Führerschein wie in Bayern, nicht zuletzt dank der hervorragenden Gutachten bayrischer Institute. Resultat: Der bayrische Kiffer bevorzugt eine MPU "Made in Hessen" - viele haben zu diesem Zweck schon ihren Wohnsitz ins Nachbarland verlegt.


Fazit:

Manch einer mag wohl denken, in Bayern gehen die Uhren halt etwas anders, Bayern ist etwas rückständig. Möglich! Aber die Vermutung, daß Bayern der Zeit voraus ist und bayrische Verhältnisse bald in ganz Deutschland Einzug halten, ist nicht von der Hand zu weisen. Ein Blick nach Bonn reicht aus, um diese Befürchtung zu fundieren - keiner traut sich, die bayrische Landesregierung in ihre Schranken zu verweisen (vielleicht will das auch keiner). Baden-Württemberg hat sich schon vieles abgeschaut von den Bayern - der Polizeistaat greift um sich, siehe Hannover oder Gorleben - so weit rechts war dieser unser Rechtsstaat seit 1945 nicht mehr.

Weiß-blaue Alpträume kommen auf uns zu - oder sind wir nicht schon mittendrin? Und Ihr könnt alle noch ruhig schlafen???

Vielleicht wäre es doch besser, mit den Bayern ein bißchen Streit zu provozieren - mit dem Ziel, sie dazu zu bringen, daß sie ihre Eigenständigkeit wiedererlangen wollen. Die Sowjetunion und Ex-Jugoslawien haben es doch vorgemacht - und so blutig muß es ja in diesem Fall nicht kommen. Wenn sie wollen, lassen wir sie halt - bei dem Zuwachs an Bundesländern in den letzten Jahren kann gut auf eines verzichtet werden.Und mit dem Flüchtlingsproblem werden wir auch noch fertig - nach einem intensiven Deutsch-Sprach-Kurs sind Bayern relativ leicht integrierbar.



Untersuchungshaft oder Strafvollzug-

Knast ist in Bayern ein Alptraum

Zunächst einmal spielt es keine Rolle, welche Art von "Rauschgift" konsumiert, verkauft oder eingeführt wurde. Ein hochgradig Heroinabhängiger erfährt die gleiche "Behandlung", wie ein Cannabiskonsument.

So werden beispielsweise Gefangene, die sich anläßlich ihrer Verhaftung nicht im Zuge des berühmt-berüchtigten Paragraph 31 BtM-Gesetz (der Kronzeugenparagraph, Strafmilderung oder -erlaß bei freiwilliger "Offenbarung", also Denunziation) zur Kooperation mit den Verfolgungsbehörden bereit erklärt haben, regelmäßig mit folgenden Attributen belegt:

1. im höchsten Maße suizidgefährdet;

2. im höchsten Maße suchtgefährdet;

3. im hohen Maße fluchtgefährdet;

4. im hohen Maße gewalttätig.

Diese Negativeinträge, die in der Regel auf Vorschlag der Polizei durch einen Haftrichter auf sämtlichen Einlieferungsformularen vermerkt sind, begleiten den Inhaftierten während seiner gesamten Haftzeit. Zunächst haben sie jedoch zur Folge, daß über Monate hinweg der betroffene Untersuchungsgefangene in der Nacht zirka alle 30 Minuten geweckt wird, um zu kontrollieren, ober der Gefangene noch am Leben ist - so die offizielle Begründung. Sinn und Zweck jedoch ist, daß der Gefangene durch Schlafentzug "gefügig" gemacht werden soll, das heißt, im Falle von Kooperation werden derartige "Kontrollen" dann wohlwollend aufgehoben.

In den Dienstzimmern der Haftanstalten werden BTM-Gefangene auf den Namenstafeln mit entsprechender Kennzeichnung regelrecht stigmatisiert, was besonders gründliche Haftraumkontrollen nach sich zieht. Häufige Urinkontrollen sind die Regel - sollten sie positiv ausfallen, also Rückstände von Drogen enthalten, ist zu Zeiten der U-Haft mit einem neuen Strafverfahren sowie sogenannten internen Hausstrafen zu rechnen.

Im Gegensatz zu anderen Inhaftierten wird insbesondere in Bayern den BtM-Gefangenen während der U-Haft keinerlei zivile Kleidung erlaubt. Dazu zählt auch Sportbekleidung - was die Gefangenen von einer Teilnahme an jeglichen Sportveranstaltungen ausschließt. Begründet wird dies, daß in der privaten Kleidung Drogen versteckt werden könnten und der Kontrollaufwand für die Anstalten zu groß sei.

Die Zusendung von Büchern wird - wenn überhaupt - nur durch Vermittlung der Anstalt zugestanden.

Unterschiedlich gestaltet sich jedoch die Besuchsabhaltung der BtM-Gefangenen in den einzelnen bayrischen Justizvollzugsanstalten. Während in kleineren Haftanstalten die Besuche während der U-Haft grundsätzlich hinter Trennscheiben abgehalten werden, beschränken sich in größeren JVA’s - aus organisatorischen Gründen - die Besuche auf eine sogenannte akustische Überwachung mit Berührungsverbot. Die Besuchszeiten beschränken sich in der Regel auf zweimal eine halbe Stunde im Monat - aus Personalgründen - da für derartige Überwachungsmaßnahmen zusätzliche Beamte abgestellt werden müssen. BtM- Untersuchungshäftlinge sind grundsätzlich von einem Paketverkehr ausgeschlossen.

Ein "sich wehren" gegen diese Art der Behandlung wird als renitent verstanden und ist auf gerichtlichem Wege aussichtslos, da sich die Inhaftierten und deren Verteidigung zum einen vorwiegend mit der Strafverteidigung beschäftigen, zum anderen derart lange Verfahrenswege beschreiten müssen, daß die Zeit der U-Haft nicht ausreicht, um auf gerichtlichem Wege einen Erfolg zu erzielen.

So konnte Hans-Peter Haderlein, der am 19. Februar mit sämtlichen Negativattributen in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim/München eingeliefert und sechs Monate lang dieser Foltermethode der nächtlichen "Kontrolle" unterzogen wurde, erst nach 30 Tagen Hungerstreik eine Verbesserung seiner Haftsituation erreichen. Anzumerken hierzu ist noch, daß derartiges "Auflehnen" in der JVA-Straubing mit der sofortigen Verlegung in die dortige Vollzugspsychatrie geahndet wird. Dieses Haus II der JVA Straubing ist auch über die Grenzen Bayerns hinaus berüchtigt und erfreut sich ständigen Zulaufs aus anderen JVA’s, wo derartige Fälle bevorzugt behandelt werden.

Aber auch die Strafhaft unterscheidet sich ganz wesentlich für BtM-Täter von der wegen "normaler" Delikte Inhaftierter.

Die BtM-Täter sind grundsätzlich über die gesamte Haftdauer vom Paketverkehr ausgeschlosse, wobei Straubing wiederum einen Sonderfall darstellt. Während deutschen Gefangenen ("Giftlern") jeglicher Paketempfang verweigert wird, erhalten ausländische Gefangene, die in der Regel wegen Handel und Einfuhr von größeren Mengen Heroin inhaftiert sind, Pakete aus dem Ausland, die vom Gewicht und Inhalt bei weitem von dem abweichen, was "normalen" Paketempfängern zugestanden wird. Hierdurch ist ein offen zu Tage tretender Ausländerhass vorprogrammiert.

Auch werden BtM-Tätern in Bayern keinerlei "Vollzugslockerungen" zugestanden. Sie sind - inoffiziell - von einer Verlegung in den offenen Vollzug ausgeschlossen. Ausgang oder Urlaub wird grundsätzlich verweigert, die Mißbrauchsgefahr sei immer gegeben.

Die einzig verbleibende Option der BtM-Gefangenen ist der Weg der Therapie. Hierbei ist jedoch folgendes zu bedenken: Selbstverständlich sollte jeder Mensch, der von physisch abhängig machenden Substanzen therapiert werden will, diese Möglichkeit erhalten - wie aber verhält es sich mit denjenigen, die wegen geistbewegender Substanzen inhaftiert sind...?

Es werden in Bayern keine Unterschiede gemacht zwischen hochgradig Heroinabhängigen und einfachen Kiffern. Sie alle fallen unter den Begriff der "Giftler". Nachdem diese "Giftler" jedoch von jeglichen Vollzugslockerung ausgeschlossen sind und selbst die vorzeitige Entlassung nach der Verbüßung von Zweidrittel der Gesamtstrafe für diese Deliktgruppe sehr restriktiv gehandhabt wird, bleibt für viele nur der Weg der Therapie.

Allerspätestens an diesem Punkt beginnt die Sache politischen Charakter anzunehmen, denn: Welcher Haschischkonsument hat eine Therapie nötig?

Hans-Peter Haderlein hat in diesem Zusammenhang in unzähligen Gesprächen mit Betroffenen immer wieder darauf hingewiesen, daß durch die Einwilligung zu einer Therapie von Konsumenten geistbewegender Substanzen gerade die vorherrschende Meinung der derzeitigen politischen Führung wie "Haschisch, die Teufelsdroge", die "Einstiegsdroge", die "hinterlistige Droge" bestätigt wird.

Was allerdings von vielen Betroffenen übersehen wird, ist die Tatsache, daß sich durch die Einwilligung zu einer Therapie ein "Abschwören" vollziehen muß. Daß durch das Vertreten der unrichtigen Thesen die Betroffenen sich selbst prostituieren und vor allem dazu beitragen, daß keine Veränderung der geistigen Haltung gegenüber psychoaktiven Naturprodukten in den Köpfen der Regierung eintreten kann. Natürlich ist niemand gerne bereit, Opfer zu bringen, also sich länger als unbedingt nötig in einem Gefängnis aufzuhalten - jedoch wird allzu gerne übersehen, daß durch eine Einwilligung zur Therapie von Menschen, die aufgrund von psychoaktiven Stoffen inhaftiert sind - also nicht drogenabhängig im eigentlichen Sinne sind - hierdurch ein indirekter Verrat an der Sache begangen wird.

Diesen Bericht erstattete Hans-Peter Haderlein an die INitiative HAnf LEgal in Trier. Hans-Peter Haderlein sitzt derzeit in Straubing und hat noch drei Jahre vor sich. Insgesamt hat er inzwischen zwölf Jahre hinter Gittern verbracht - nur aufgrund seiner Überzeugung, daß Hanf eine natürliche geistbewegende Substanz ist - und er sie seit 25 Jahren konsumiert. Zuletzt brachte ihn 1991 die Aussage eines Denunzianten in den Knast - der in einer zweifelhaften und widersprüchlichen Aussage Hans-Peter den Handel und die Einfuhr von 7440 Gramm Haschisch anlastete. Der Denunziant ist dank § 31 längst wieder auf freiem Fuße und kann dafür sorgen, daß andere hinter Gitter wandern.

Ein Jahr hat Hans-Peter seinen Sohn nicht mehr gesehen, seine Lebensgefährtin mußte für einen Joint in der Handtasche 2000 Mark Geldstrafe zahlen - Besuchern werden menschenverachtende Schikanen auferlegt. Von seiner 76jährigen Mutter wurde, ebenso wie von einer 67jährigen Gefangenenbetreurin der INHALE, verlangt, sich vor einer jungen Vollzugsbeamtin nackt auszuziehen - was nach bayrischem Recht absolut legal ist.

Was geht in diesen bayrischen Köpfen vor? Ist dieser Sadismus genetisch bedingt? Argwöhnisch wird von den Medien und zuständigen Organisationen nach menschenrechtsverletzenden Praktiken im Ausland geäugt - mit Recht natürlich - aber die Praktiken im eigenen Land sind kein bißchen besser. Die inhumanen Vorgehensweisen der Straubinger Justizverantwortlichen finden sich im Jahresbericht 1992 von "amnesty international" wieder - Bayern in der Gesellschaft von Mördern und Schlächtern totalitärer Regime. Mit dem kleinen Unterschied, daß es in den anderen Ländern einen Widerstand gibt, Menschen, die für ihre Rechte kämpfen und im nicht seltenen Extremfall sogar ihr Leben dafür lassen. Für die Legalisierung von Hanf zu sterben, wäre wirklich etwas überzogen - aber die menschenverachtenden Begleitumstände einfach so hinnehmen, dürfte eigentlich niemand, der auch nur ein bißchen Demokratieverständnis in sich trägt.


Man kann Hans-Peter Hadelein schreiben, er freut sich über jegliche Post, viel Kontakt zur Außenwelt hat er nicht. "Das Vollzugsziel in Straubing ist der Tod - der ja bekanntlich viele Gesichter hat" - dieser Satz stammt aus einem seiner Briefe und sagt sehr viel über die Gesamtsituation dieses bayrischen Kerkers.

Die Adresse lautet: Hans-Peter Haderlein, Äußere Passauer Straße 90, 94315 Straubing - aber Achtung: Die Post wird zensiert.

Denn beim Bundeskriminalamt (BKA) gilt Hans-Peter Haderlein "als äußerst gefährlicher Rechtsbrecher mit internationalen Verbindungen" - da der Umgang mit psychoaktiven Hanfprodukten anscheinend ein äußerst gefährlicher Rechtsbruch ist.

Die breite Mehrheit in diesem Staat vertritt allerdings die Ansicht KIFFER SIND KEINE KRIMINELLE - denn im deutsche Rechtssystem ist das Täter-Tatort-Opfer-Prinzip festgeschrieben. Die Täter in Sachen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz werden verurteilt - meist gibt es keinen klar definierten Tatort - und Opfer im juristischen Zusammenhang gibt es keine. Diese werden ersetzt durch den Täter, in seiner Funktion als Opfer der Justiz - und das nicht nur in Bayern.



Kiffen und der Führerschein

Neben der Tatsache, daß Bayern mit der bundesweit unterschiedlich festgelegten geringen Menge mit großem Abstand am knauserigsten ist (beim Besitz von bis zu drei Konsumeinheiten wird man, mit etwas Glück, nicht strafrechtlich verfolgt) - ist in Bayern die Chance am geringsten, daß dem Kiffer von staatswegen zugetraut wird, zum Führen eines Kraftfahrzeugs fähig zu sein.D en gelegentlichen Konsum, der in anderen Bundesländern keine der Maßnahmen wie Pinkeltest, Haaranalyse und Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) rechtfertigt, scheint es in Bayern nicht zu geben - hier ist jeder dran, der nur Marijuana richtig buchstabieren kann. Ihre persönliche Unschuld auf diesem Sektor scheinen bayrischen Behörden durch Unkenntnis der Rechtschreibung auf dem Gebiet der "illegalen Drogen" beweisen zu wollen. So scheibt das Landratsamt Miltenberg von "Kannabis", obwohl es sich, wie nicht nur der kriminelle Kiffer vermutlich auf Anhieb erkennt, dabei um Cannabis handelt, das in dieser Schreibweise in keinem Duden zu finden ist. Aber möglicherweise hat auch nur die Rechtschreibreform etwas verfrüht in bayrische Amtsstuben Einzug gehalten.

Ein fachärztliches Gutachten, welches aussagt, daß der Betroffene in den "letzten zwei bis vier Wochen keine Drogen konsumierte" (belegt durch eine Urinanalyse), außerdem "seine Drogenerfahrung abgeschlossen habe und psychische und körperliche Schädigungen nicht zu erwarten seien" (Diagnose des Arztes), - wird nicht anerkannt, weil es nicht belegt, daß der ehemalige Kiffer nicht in ferner Zukunft womöglich "rückfällig wird und wieder in seine Sucht verfällt". Weissagerische Fähigkeit wird also von den Ärzten verlangt, eine Garantie für die Zukunft fordert der bayrische Amtsschimmel. Als Alternative bietet er dem Kiffer an, in sechs Screenings (Pinkeltests) über zwei Jahre die Abstinenz zu beweisen. Das Verwaltungsgericht Hamburg beschloß schon 1994 rechtskräftig, das Cannabiskonsum keinen einjährigen Abstinenznachweis rechtfertige, dieser Zeitraum sei unverhältnismäßig lang.

Zwischenzeitlich, nach Anruf des Verfassungsgerichtes, welches die Klage allerdings verwarf - aber der Behörde auferlegte, den Nachweis für die Fahruntüchtigkeit der Betroffenen zu erbringen - "dürfen" die bayrischen Kiffer eine weitere MPU vorlegen.

Noch müssen sich selbst die Bayern an die bundesweite Regelung halten, daß jeder Betroffene seine (amtliche) Untersuchungsstelle frei aussuchen darf. So kann man beispielsweise beim TÜV in Darmstadt feststellen, daß mehr Bayern als Hessen dort ihren Körper und Geist testen lassen. (Macht nichts, schafft in Hessen Arbeitsplätze! Und die Gebühren haben auch eine große Gewinnspanne in sich!)

Was kann der bayrische Kiffer tun

(außer nach Hessen zu fahren)?

Da gibt es nur drei Möglichkeiten:

1. mit dem Kiffen aufhören

2. zukünftig Fahrrad fahren

3. eine Revolution anzetteln

4. eine gute Autorechtschutzversicherung abschließen, sich immer wieder von Instanz zu Instanz gegen die Behördenwillkür auflehnen - bis so viele Amtsschimmel für das sinnlose Treiben benötigt werden, daß der bayrische Staat finanziell kollabiert.

Mancherorts wird gemunkelt, daß die Behördenfutzis an den Gebühren der Verordneten mitverdienen (1000 Mark/MPU, 450 Mark/Haaranalyse, 200 Mark/Pinkeltest).

Dafür spricht, daß Maßnahmen sehr eifrig, und die kostenintensivste, die MPU, am liebsten verhängt wird - dicht gefolgt von der Haaranalyse. Fachärztliche Gutachten werden nicht anerkannt, freie Fachärzte sind zum einen preiswerter und zum anderen nicht so sehr an einer "Zusammenarbeit" mit den Behören interessiert.

Dagegen spricht, daß Staatsdiener sehr anständige und ehrbare Menschen sind - ganz besonders in Bayern.



In Europa kommt man ohne aus, in Bayern nicht!

Darum: Fahre niemals nach Bayern ...

... ohne gültigen Reisepaß oder Personalausweis!

Diesen Rat sollte jeder beherzigen, der sich mit dem Gedanken trägt, im Freistaat Urlaub zu machen, oder einfach nur ein Konzert oder Festival besucht - denn bei solchen Gelegenheiten macht man unter Umständen die Erfahrung, daß jeder zweite Bayer bei der Polizei ist, aber dabei gerade als Freund und Helfer auftritt.

Besonders aufpassen müssen Langhaarige, die sind in Bayern nicht gerne gesehen. Wenn diese dann auch noch Motorrad fahren und womöglich sogar kiffen, gehören sie zu den Staatsfeinden oberster Kategorie. Dieser Eindruck ist bei den Besuchern des ZZ-Top-Konzertes Ende Juni in Mainbullau bei Miltenberg entstanden. Mehrere Hundertschaften in Grün paßten gut auf, wer da so alles zum Konzert wollte - und das Aufpassen klappte gut, denn bis auf eine Zufahrtsstraße war alles gesperrt. Personenkontrolle galt für jeden, bei einigen (die so aussahen, als wären sie kriminelle Kiffer) ging das bis zum Striptease. Im Zeichen der Gleichberechtigung standen für weibliche, wie kriminelle Kiffer aussehende Konzertbesucher HundertschaftInnen bereit.

Hatte man was dabei und/oder konnte sich nicht ausweisen, war nix mit Konzert, dafür gab’s bayrische Polizeiwache von innen und alles, was dazu gehört.

Die Autos wurden nicht alle gefilzt, nur die, die so aussahen, als gehörten sie einem kriminellen Kiffer. Härter traf es die Biker, die zu ihrem Erstaunen feststellen mußten, daß der bayrische TÜV auch nachts arbeitet. Und gefiel denen irgendeine Schraube nicht, blieb das Moped in Polizeigewahrsam. Wo käme man auch hin, wenn jeder mit einer TÜV-Plakette von sonstwo die bayrischen Verkehrswege unsicher machen dürfte!

Taxifahren half auch nicht viel - während der Personenkontrolle lief das Taxameter natürlich weiter - ein teurer Spaß, denn es war ja nicht nur eine Kontrolle auf dem langen, beschwerlichen Weg zum Konzert. Und hat man es endlich geschafft, verstand es der Büttel immer noch, den Leuten den Spaß zu vermiesen. Überall glotzten neugierige Polizeiäuglein durch Ferngläser, Videokameras hielten das Geschehen für die Nachwelt fest und jeder zweite auf dem Konzert war ein Bulle. Und wenn man ständig aufpassen muß, daß man den Joint nicht aus Versehen an den Falschen weitergibt, ist das schon ganz schön stressig.

Ja, gekifft wurde trotz allem, denn gefunden haben die Hundertschaften längst nicht alles, obwohl sie sich so eine Mühe gegeben haben. Damit stellt sich die Frage, was die grünen Jungs und Mädels mit dieser Aktion eigentlich bezwecken wollten. Ein paar Mopeds aus dem Verkehr ziehen, ein paar Gramm Hanf beschlagnahmen, ein paar Leute nackt sehen, in fremden Ärschen rumpopeln - die müssen das geil finden, denn eine logische Begründung gibt trotz gründlichster Überlegungen und Recherchen dafür nicht. Bayern, Ihr werdet von lauter Perversen bewacht! Und was das kostet! Ein Gramm Hasch kostet den bayrischen Kiffer zehn Mark beim Kauf und den Steuerzahler tausend Mark beim Bust - das ist schon beinahe lustig.

Ein paar Gramm Hanf und ein paar unwichtige Schrauben am falschen Platz bei ein paar Mopeds - das alles im Besitz von ein paar harmlosen Langhaarigen. Was kann das schon für einen Schaden gegenüber der Allgemeinheit anrichten? Das kann also den ganzen Aufwand, die immensen Personal- und Materialkosten (Wasserwerfer und andere Polizeifahrzeuge kosten auch Geld) nicht rechtfertigen. Also zahlt der bayrische Steuerzahler im Endeffekt dafür, daß seine Hüter über Gesetz und Ordnung sich mal eben an nacktem Fleisch und fremden Ärschen aufgeilen. Und hinterher rauchen sie vermutlich ein bißchen gebusteten Hanf und heizen mit fremden Mopeds durch die Gegend.

Aber das ist ja vielleicht ganz gut so, denn wenn sie dieses Vergnügen nicht hätten, würden sie womöglich noch öfter ihren perversen Drang austoben, indem sie ein paar pakistanische Asylbewerber verprügeln. Und Hanf macht ja bekanntlich friedlich - also prügeln zugekiffte Bullen nicht.

Stellt sich die Frage, was der Kiffer - Einheimische ebenso wie Gäste - für Bayern tun kann?

Kurzfristig und zum eigenen Wohl gilt: Immer Ausweis und nicht zuviel Hanf dabei haben, sonst wird die Bekanntschaft mit der bayrischen Polizei intensiver als man eigentlich will (und die sind ja so aufdringlich, die Kerlchen).

Langfristig sollte man vielleicht überlegen, ob es nicht lohnt, einen anderen Weg zu beschreitet, um mit der Staatsgewalt gut auszukommen. Man braucht sich doch nur mal umzuschauen, wie es sonst im richtigen Leben so läuft.

Will jemand ein Haus bauen, und die Dachziegel etwas schräger drauflegen als erlaubt, gibt er demjenigen, der erlaubt und verbietet, etwas, was dieser wünscht, damit er schließlich erlaubt - und das ist nur ein ganz kleines Beispiel. Eigentlich handelt es sich dabei um Korruption und ist eigentlich verboten. Wiederum ist Korruption auf der "Legalize-It-Schiene" schon wesentlich weiter als der Hanf - dank der Korruption.

In Sachen Hanf würde das Spiel folgendermaßen aussehen: Der gebustete Kiffer gibt dem Polizisten ein bißchen Hanf und ein bißchen Geld, und der Polizist läßt den Kiffer in Ruhe. Wenn viele Kiffer das machen, hat der Polizist viel Geld und viel Hanf. Den Hanf kann er rauchen oder verkaufen - und mit dem Geld kann er in den Puff gehen. Dann braucht er keine Kiffer mehr auszuziehen und muß auch keine Asylbewerber verprügeln - alle sind zufrieden und glücklich. Selbst der Steuerzahler kann sich freuen, er muß nicht mehr für Sondereinsatzaktionen unnötig Geld hinblättern.

Den Kiffer wird es auf Dauer auch nicht schmerzen, dem Polizisten Geld und Hanf zu geben. Denn wenn nichts mehr weggebustet wird, ist immer ganz viel auf dem Markt. Ein Überangebot drückt bekanntlicherweise den Preis - und es Läuft im Endeffekt auf dasselbe hinaus.

Möglicherweise warten die Bullen nur auf so ein Freundschaftsangebot der Kiffer - und kommen deshalb so gerne auf die Festivals und Konzerte, wo es die Kiffer auch hinzieht. Also, einfach mal einen ansprechen (natürlich erst nach dem Bust), und wenn er sich nicht traut, kann man ihm ja sagen, daß der Kanther (sein alleroberster Boß und vermutlich sein Idol) es doch auch so macht. Allerdings nicht mit Hanf (vermutlich) - aber jeder hat ja mal klein angefangen.

Aber auch aus Mainbullau kann man noch etwas Erfreuliches berichten:

Einen Drogendealer stellten ein Hundertschaftenhundertstel am Ende doch noch, nach dem Konzert an einer Tankstelle. Er erschien dem Zivilbullen mit dem scharfen, geschulten Blick für Kriminelle verdächtig, und darauf angesprochen, gab der vermeintliche Drogendealer es auch gleich zu - schließlich verdient er seinen Lebensunterhalt tatsächlich mit der Herstellung und dem Verkauf von Drogen: Er ist Winzer!



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