Drogenpolitische Guerilla
immer noch ohne Adresse
mit der Bitte um schnelle Verbreitung

im April 1998
 

Rundschreiben Nr. 2

Seit dem ersten Februar sind Hanf-Samen, die für den illegalen Anbau bestimmt sind, verboten und als eine Folge dieses Verbotes wurden seit Mitte Januar über eine Tonne Hanfsaatguts in Deutschland verteilt. Für uns ist die Arbeit jetzt getan.

Jeder, der Hanf-Samen haben wollte, hat auch Hanf-Samen bekommen - zumindest solange der Vorrat reichte. Auch die Bundestagsabgeordneten bekamen zum Tag des Hanf-Samenverbots ihr Tütchen mit einem persönlichen Anschreiben geschickt und so war es fast schon ein wenig verwunderlich, wie lange es dauerte, bis sich Polizei und Staatsanwaltschaft für das neue Verbot interessierten.

Schließlich wurden acht Kilogramm des Futtermittels bei einem der Sponsoren der Aktion beschlagnahmt. Auf das sich nun anbahnende Verfahren und das Ergebnis dieser ersten juristischen Posse über Cannabis-Samen sind wir gespannt.

Die Gedanken der dafür verantwortlichen Richter entnehmt Ihr der Anlage dieses Schreibens. In diesem Sinne werden die Behörden noch viel Arbeit und eine Menge Geld investieren müssen, denn die Idee hat sich weit verbreitet. Es fanden sich zahlreiche zusätzliche Samenspender und viele Menschen haben mit unterschiedlichsten Aktionen das Vogelfutter verteilt und damit dem Ziel, daß Cannabis wieder überall selber wachsen muß, Vorschub geleistet.

Allen, die bis jetzt nichts bekommen haben, müssen wir unser Bedauern ausdrücken, aber letztendlich sind sie auch als ein Opfer der Strafverfolgung anzusehen. Tut uns leid - aber nächstes Jahr wird es überall in der Bundesrepublik wieder Samen geben.

Aufgrund vieler Nachfragen empfehlen wir allen anderen, die ihr Vogelfutter noch nicht verloren haben, für gemeinsame Aktionen die Walpurgisnacht (30. April 1998).


Dokumentation

Es wäre schade, wenn die große Anzahl phantasievoller Aktionen nur in der Anonymität stattfinden. Wir würden uns freuen, wenn man davon soviel wie möglich dokumentieren könnte. Doch leider zwingen uns die Umstände immer noch dazu, ohne eine feste Anschrift aufzutreten. Aber es existiert zum Beispiel das ARCHIDO, das Archiv für Drogenliteratur an der Universität Bremen, Postfach 33 04 40, 28334 Bremen, das es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht hat, „inoffizielle“ Materialien aus dem Bereich der Drogenkultur zusammenzutragen. Wer Lust hat, kann seine Flugblätter, Berichte, Fotos, Videoclips, Proben usw. sammeln und sie mit ein paar erläuternden Worten an diese Adresse senden. Manchmal fragen auch Vertreter der Presse nach Möglichkeiten, Bilder oder Wortbeiträge zu bekommen: schreibt also dazu, wenn Ihr bereit seid, mit der regionalen Presse zusammen zu arbeiten.


Die Ernte: noch illegal - dafür dezentral

Die bestehenden Gesetze verbieten den illegalen Anbau von Marihuana. Darum ist auch davon auszugehen, daß die von uns beschenkten Abgeordnete eben diese Samen auch gar nicht für den Anbau verwendet haben. So existieren mit Sicherheit weiterhin Defizite in der Beurteilung der Cannabispflanze, die es bis spätestens zum Herbst zu beheben gilt. Viele Sympathisanten haben deshalb erklärt, daß sie ihren Abgeordneten aus dem Wahlkreis nach der Wahl am 27. September das Ergebnis der Selbstlegalisierung zuschicken werden (denkt daran, daß pro Wahlkreis Abgeordnete mehrerer Parteien “zuständig” sind - die Adressen finden sich dann sicherlich im Internet)

Mit diesem Geschenk zur Wahl heißt Ihr nicht nur Eure Volksvertreter herzlich zur neuen Legislatur willkommen, sondern Ihr könnt gleichzeitig Eurem politischen Willen nach Legalisierung Ausdruck verleihen. Jede andere Lobby wirbt ja auch mit Gratisproben für ihre Anliegen.

Hören wir diesmal also von Euch?

Anhang: 
 

    Auszüge aus dem Beschluß des Landgerichts nach dem Versand von Futtermittel:

    “Die Durchsuchung soll der Auffindung von Beweismitteln hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes, insbesondere von Betäubungsmitteln....

    Die Beschuldigten stehen im Verdacht, in größeren Mengen Hanf-Samen verschickt zu haben, der zum unerlaubten Anbau bestimmt ist, und damit der Anlage 1 zum Betäubungsmittelgesetz in der Fassung der Art. 1 der 10. Betäubungsmittelrechts- Änderungsverordnung .... vom 20. Januar 1998 unterfällt.

    Der Annahme, daß die im Rahmen der Aktionen der “Drogenpolitischen Guerilla” versandten Hanf-Samen für den unerlaubten Anbau bestimmt sind, steht nicht entgegen, daß nach deren “Rundschreiben Nr. 1” die Hanfsamen zum Zwecke der Hanf-Selbstlegalisierung flächendeckend in der Natur ausgesät werden sollen. Die Annahme eines Anbaus von Betäubungsmitteln setzt -im Gegensatz zu einer wilden Aussaat durch Vögel oder Wind- neben der Aussaat auch die Aufzucht von Pflanzen und damit deren Pflege voraus
    (vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz § 29, Rdnr. ???).

    Zwar kann den Aktionspapieren der “Drogenpolitischen Guerilla” nicht ausdrücklich entnommen werden, daß eine Aufzucht mit landwirtschaftlichen im Rahmen einer Anpflanzung beabsichtigt ist, die Tatsache jedoch, daß hiernach nach einer “massenweisen Aussaat” im Frühjahr “im Herbst dann, eine gemeinsame(r) Ernte der Pflanzen” angestrebt wird, begründet jedenfalls den Verdacht, daß die Gewinnung von Betäubungsmitteln angestrebt wird. “
     
Rundschreiben Nr. 1



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Drogenpolitische Guerilla, z.Zt. ohne Adresse, Ihr werdet angerufen
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