Der Fall Georg Wurth

„Powergeorge“: Revision verworfen - Karlsruhe?

  
  Der Fall Georg Wurth


Der grüne Selbstanzeiger, Remscheider Ratsherr Georg Wurth, hat Post aus Düsseldorf bekommen: Die Revision wird verworfen.

Wurth hatte sich selbst wegen Marihuanabesitzes angezeigt, weil er auf die Absurdität des Verbotes aufmerksam machen wollte. Knapp drei Gramm wurden in seiner Wohnung von der Kripo - mit Unterstützung durch den Pressesprecher - siochergestellt. Das Amtsgericht Remscheid hatte sich zunächst geweigert, ein Verfahren zu eröffnen, da es sich bei den knapp drei Gramm um eine „geringe Menge“ handele. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde vor dem Landgericht Wuppertal ein, das den widerspenstigen Richter zur Verfahrensaufnahme zwang. Die mündliche Verhandlung endete mit einer Verurteilung zu 600,- Mark Geldstrafe auf Bewährung (!). „Powergeorge“ gab sich damit nicht zufrieden, denn er wollte natürlich einen Freispruch, und legte Sprungrevision vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein, das nun „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ erkennen konnte (OLG Düsseldorf, Az.: 2 Ss 75/97 vom 02.04.97).

Nun gäbe es die Möglichkeit der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), die Wurth gern nutzen würde. Leider war bei Redaktionsschluß noch nicht klar, wie die Verfassungsbeschwerde juristisch vertreten werden soll.
 
    Support für die Aktion:
    Georg Wurth
    Palmstraße 1
    42853 Remscheid
    Tel.: 02191-23623
     

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