Hanfsamenverbot

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Pressemitteilung vom 6. Februar 1998 

Kriminalisierung - leicht gemacht?

 
 
 
Bonn laesst Federn
 

Die Mitglieder des Bundestags werden wegen Hanfsamenbesitz angezeigt

Abgabe bei der Staatsanwaltschaft Bonn am Montag, 9. Februar, high noon 

Nach dem Inkrafttreten der umstrittenen „Zehnten Verordnung zur Änderung betäubungs-mittelrechtlicher Bestimmungen“ (10. BtMÄndVO) erhielten nach uns vorliegenden Berichten alle Abgeordneten am 3. Februar von einer bisher unbekannten Gruppe eine Tüte mit Hanfsamen, die zum illegalen Anbau bestimmt sind. Diese Samen fallen neuerdings unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Ihr Besitz ist strafbar. 

Die Bundesregierung hat durchgesetzt, daß diejenigen, die bisher ihre Rauchkräuter selbst angebaut haben, wieder auf den illegalen Markt abgedrängt werden. Wenn „den Umständen nach“ die bloße Idee verbotenen Tuns vorausgesetzt werden kann, reicht der Besitz der wirkstofffreien Samen nach vorläufiger Lesart für Strafverfolgungsmaßnahmen aus, der Verdacht muß nicht „dringend“ sein. Damit wird das „Gesinnungsrecht“ wieder eingeführt. 

Da etwa fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung - zu der auch die Abgeordneten gehören - gelegentlich Cannabis genießen, ist rein rechnerisch davon auszugehen, daß etwa 35 bis 70 MdBs verdächtig sind. 
Ohne die Möglichkeit, das selbst zu überprüfen, wenden wir uns an die zuständige Staatsanwaltschaft. 

Wir haben uns auch deshalb zu der Anzeige entschlossen, weil die Abgeordneten so einen lebendigen Eindruck von den Konsequenzen der Gesetze erhalten, die sie selbst erlassen: Unbescholtene Bürger, die ihr Leben ansonsten völlig gesetzestreu führen, fallen plötzlich und unverhofft der Strafverfolgung zum Opfer, obwohl sie niemandem schaden: Jedes Jahr etwa 60.000 Menschen. 

Die junge Hanfbrache leidet unter den neuen Restriktionen, es drohen Arbeitsplatzverluste. Bei Justiz und Polizei werden Kapazitäten und Millionen an Steuern verschwendet, bei der Bevölkerung entsteht ein erheblicher Vertrauensverlust und die Hanfnutzer bleiben weiter ohne Verbraucherschutz und Qualitätskontrolle, mehr noch: Sie werden auf dem Schwarzmarkt der Profitgier von zweifelhaften Drogenhändlern ausgesetzt. 

Die Abgabe der Anzeigen findet statt am Montag, 9. Februar 1998 um 12.00 Uhr bei der Staatsanwaltschaft Bonn, Herbert-Rabius-Straße 3-5, 53225 Bonn 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an 

Jörg Jenetzky,  Redaktion HANF! 
Tel.: 0521-26765, Fax: 0521-237971 
eMail: jj@hanf.org 

Georg Wurth, Bündnis ‘90/Die Grünen Remscheid 
Tel.: 0172-5240574, Fax: 02191-23623 

Winni Fleckner, Redaktion grow! 
Tel.: 06151-296783, Fax: 06151-296797 
eMail: winni@grow.de 
  
  
taz Pressemeldung zur Anzeigenaktion
Kommentar vom klm

  

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