von Franjo Grotenhermen
Mit Inkrafttreten der 10. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung im Februar 1998 wurde der pharmakologisch wichtigste Inhaltsstoff der Hanfpflanze in Deutschland rezeptierfähig. Seither kann das in den USA zugelassene THC-Präparat Marinol® auch von deutschen Ärzten verschrieben werden. Die Verwendung natürlicher Cannabisprodukte bleibt weiterhin ausnahmslos verboten. Aus verschiedenen Gründen spielt die illegale Selbstmedikation mit natürlichen Cannabisprodukten dennoch weiterhin die größere Rolle. Franjo Grotenhermen über das therapeutische Potential, mögliche Nebenwirkungen und die Anwendungspraxis von Cannabis.
Einige nennen es die gegenwärtige Rechtslage, andere einen Skandal. "Weshalb gegen solche Rechtswidrigkeit nicht schnell und nachhaltig gerichtlicher Rechtsschutz mobilisiert wird, ist unerklärlich", schreibt Jürgen Schwabe, Rechtsprofessor aus Hamburg, in der Juristenzeitung vom Februar 1998 und meint damit die Verweigerung einer Behandlung mit Hanfprodukten (Cannabis sativa L.) bei Schwerkranken: "Presseberichten zufolge wird sie, was ein Skandal genannt werden muß, Krebs- und Aidskranken verweigert, denen der Cannabiskonsum deutliche Linderung ihrer Leiden bringt" (Schwabe 1998).
Keine Chance für Herrn M.?
Axel M. erlitt vor sechs Jahren einen schweren
Autounfall mit Frakturen mehrerer Halswirbel. Der Rollstuhl blieb
ihm knapp erspart. Zurück blieben ein inkomplettes
Querschnittssyndrom mit starken Spasmen und schmerzhaften
Mißempfindungen. Nach mehrjährigem Durchprobieren aller
möglichen Medikamente erwiesen sich Hanfprodukte wie Marihuana
(Cannabiskraut) und Haschisch (Cannabisharz) als die besten und
nebenwirkungsärmsten Mittel. Übereinstimmend bestätigten dies
Klinikärzte und sein Hausarzt in Attesten. Dennoch wurde er
wegen Drogenbesitzes rechtskräftig verurteilt und ist als
"Wiederholungstäter" von weiteren Strafverfahren
bedroht.
Nach Umstufung des Cannabiswirkstoffes THC bzw. Dronabinol in die
Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes beantragte Herr M. bei
seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für das
US-amerikanische Dronabinol-Präparat Marinol®. Der Medizinische
Dienst lehnte den Antrag ab. In der Regel ließen sich "für
diese Symptomatik Behandlungsstrategien finden, ohne daß
Betäubungsmittel eingesetzt werden müssen, so z. B. eine
Kombination aus Muskelrelaxanzien mit Antispastika (z. B.
Baclofen) . . ."
In einem Schreiben an die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als
Medizin drückt der Betroffene seine Enttäuschung aus:
"Frau Dr. R. hat mich weder gesehen noch befragt. Ihr
'Gutachten' stützt sich einzig und allein auf das Attest meines
Hausarztes. (. . .) Im letzten Absatz erhalte ich von Dr. R.
Ratschläge, wie ich meine Schmerzen in den Griff zu bekommen
habe. Sarkastischer kann man mit einem Schmerzpatienten nicht
mehr umgehen. Seit bald sechs Jahren habe ich zusammen mit
Fachärzten und Kliniken über Therapien und Einnahme aller
möglichen Medikamente alles unternommen, um meine Schmerzen in
den Griff zu bekommen."
Die Krankenkasse hat die Kosten dennoch übernommen, obwohl sie,
wie Frau Dr. Sabine Bergmann-Pohl, frühere Parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, in einem
Schreiben vom Juli 1998 ausführt, unabhängig von der Indikation
nicht dazu verpflichtet gewesen wäre. Marinol® ist in
Deutschland nicht zugelassen und "in Deutschland nicht
zugelassene Arzneimittel gehören (. . .) grundsätzlich nicht
zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen". Sein
Hausarzt hat ihm zudem bedeutet, daß es sich um eine einmalige
Verschreibung gehandelt habe. Mittlerweile hatte er die Kosten
für das Medikament erfahren: 25 Kapseln zu 2,5 mg Marinol®,
also ein Äquivalent von etwa zwei Gramm Marihuana, kosten in
Deutschland etwa 700 DM. Bei einem Tagesbedarf von beispielsweise
15 mg resultieren daraus monatliche Behandlungskosten von etwa
5000 DM. Zum Vergleich: Marihuana mittlerer Qualität für den
gleichen Zweck würde 150 DM kosten.
Wie alles anfing
Die Anfänge der medizinischen Cannabisverwendung gehen
in China, Indien, Ägypten und Assyrien bis weit in die
vorchristliche Zeit zurück (Mechoulam 1986). Die erste bekannte
Erwähnung der medizinischen Verwendung von Cannabis wird einem
klassisches Arzneimittelbuch der chinesischen Medizin
zugeschrieben, dem Shen Nung Ben Ts'ao. Der Legende nach wurde
das Werk vom mythischen Begründer der chinesischen
Arzneimittelkunde, dem Kaiser Shen Nung, im Jahre 2737 v. Chr.
verfaßt.
Arzneiliche Drogenhanfzubereitungen fanden vor allem über
Erfahrungen britischer Ärzte in Indien ("indischer
Hanf"), damals britische Kolonie, in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts Eingang in die Arzneibücher Europas und
Amerikas. Medizinisch geschätzt wurden vor allem ihre
schmerzlindernden, muskelentspannenden, antikonvulsiven,
entzündungshemmenden und sedierenden Eigenschaften. In den mehr
als 100 wissenschaftlichen Publikationen zwischen 1840 und 1900
wurden unter anderem folgende Indikationen aufgeführt: Tetanus,
Epilepsie, Muskelkrämpfe, Neuralgien, Migräne, Rheumatismus,
schmerzhafte Menstruation, Asthma, Angst- und Unruhezustände,
Depressionen, Altersschlaflosigkeit, Übelkeit und
Appetitlosigkeit (Mechoulam 1986, Mikuriya 1973).
Der renommierte Leibarzt von Königin Victoria, Sir John Russell
Reynolds, faßte im Jahre 1890 seine mehr als dreißigjährigen
Erfahrungen mit der Hanfanwendung zusammen: "Wenn es rein
und sorgfältig gegeben wird, ist indischer Hanf eines der
wertvollsten Medikamente, die wir besitzen." Bei
"nahezu allen schmerzhaften Erkrankungen" sei indischer
Hanf "bei weitem die nützlichste Droge". Er betonte
die Verwendung bei Trigeminus-Neuralgie und anderen
Nervenschmerzen. Viele Migränepatienten hielten ihre
anfallsartig auftauchenden Beschwerden im Zaum, indem sie Hanf
nähmen "bei drohendem Anfall oder beim Beginn der
Erkrankung". Hanf sei zudem sehr wertvoll bei der Behandlung
"nächtlicher Krämpfe von alten und gichtkranken
Menschen" und in Fällen von schmerzhafter Menstruation.
Mehrere pharmazeutische Firmen, wie Merck in Deutschland,
Bourroughs, Wellcome & Co. in Großbritannien, Parke-Davis
& Co und Eli Lilly & Co. in den USA, brachten
Fertigpräparate auf den Markt.
Ihr Nachteil war die schwankende Konzentration ihrer
pharmakologisch wirksamen Inhaltsstoffe mit entsprechenden
Dosierungsproblemen. Die chemische Struktur der fettlöslichen
Cannabinoide blieb lange ein Geheimnis. Die wasserlöslichen
Opiate waren dagegen bereits in der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts identifiziert worden. Eine Anzahl weiterer
Monosubstanzen, darunter Chloralhydrat, Acetylsalicylsäure und
die Barbiturate kamen auf den Markt und verdrängten die
unzuverlässigen Hanfpräparate als Schmerz-, Schlaf- und
krampflösende Mittel. Eine restriktive internationale
Gesetzgebung und wirtschaftliche Rahmenbedingungen leisteten ihr
übriges zum Verschwinden von Cannabispräparaten aus den
Arzneibüchern.
Neues
Interesse am roten Öl Gemeinsame Forschungsanstrengungen amerikanischer und britischer Forscher in den 30er und 40er Jahren dieses Jahrhunderts ergaben, daß das "rote Öl", das Destillat des Hanfes mit den pharmakologisch wirksamen Inhaltsstoffen, im wesentlichen aus den pharmakologisch weitgehend inaktiven Substanzen Cannabinol und Cannabidiol sowie aus dem pharmakologisch wirksamem Tetrahydrocannabinol besteht (Loewe 1950). Es folgten erste klinische Tests bei Epilepsie, Entzugssymptomatik und Depressionen mit THC und ersten synthetischen THC-Abkömmlingen. Verbesserte Analysemethoden ermöglichten schließlich in den Jahren 1963 bis 1965 die Reindarstellung, exakte chemische Strukturaufklärung und schließlich vollständige Synthetisierung des Delta-9-THC durch Gaoni und Mechoulam. In der Pflanze liegt allein das pharmakologisch wirksamste (-)-trans-Isomer des Delta-9-Tetrahydrocannabinol vor, das auch unter dem Freinamen Dronabinol bekannt ist. 1975 wurde die erste doppelblinde plazebokontrollierte klinische Studie mit THC veröffentlicht, mit Ergebnissen zur brechreizhemmenden Wirksamkeit bei 20 Krebspatienten, die eine Chemotherapie erhielten. Wie so oft auch später bei anderen Indikationen wurde diese Studie durch Berichte von Patienten angeregt, die durch das Rauchen von Marihuana eine Erleichterung von Übelkeit und Erbrechen bei der Krebsbehandlung erlebten. |
Mögliche Wirkungen von THC und Cannabis in therapeutischen Dosen Psyche und
Wahrnehmung: Sedierung, Euphorie,
Angstzustände, psychotische Zustandsbilder, gesteigertes
sensorisches Erleben, gesteigertes sexuelles Verlangen
und Erleben, Veränderung des Zeitgefühls |
Dronabinol als Medikament
Weitere Studien führten schließlich zur Zulassung des
bisher einzigen kommerziell erhältlichen Dronabinol-Präparates.
Es kam als Marinol® im Jahre 1986 in den USA auf den Markt. Von
dort kann es seit dem Februar 1998 nach einer ärztlichen
Verordnung auf einem Betäubungsmittelrezept auch nach
Deutschland importiert werden.
Marinol® wird geliefert als weiche runde Gelatinekapsel, die 2,5
mg, 5 mg oder 10 mg synthetisch hergestelltes Dronabinol, gelöst
in Sesamöl, enthält. Die 2,5 mg Kapseln sind erhältlich in
Packungsgrößen zu 25, 60 und 100 Kapseln, die 5 mg Kapseln in
Größen zu 25 und 60, die 10 mg Kapseln in Packungsgrößen zu
25 und 100 Kapseln. Bisher haben nur wenige Firmen eine
betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis zur Einfuhr von
Marinol®-Kapseln erhalten, darunter Komtur Pharmaceuticals in
Freiburg, Paesel & Lorei in Hanau und Pharimex in Osnabrück.
Die Arzneimittel können von Apotheken bei diesen Importfirmen
bestellt werden. Die Einfuhrdauer beträgt 10 Tage bis 4 Wochen.
1988 wurden spezifische Bindungsstellen für Cannabinoide auf
Zellen des zentralen Nervensystems nachgewiesen, später ein
weiterer Rezeptortyp auf Zellen des Immunsystems. Heute
unterscheidet man zwei Rezeptortypen (CB1 und CB2) mit mehreren
Subtypen. 1992 wurde eine erste körpereigene Substanz entdeckt,
die an diese Rezeptoren andocken kann, ein Amid eines
Fettsäureproduktes, Anandamid -- oder N-Arachidonoylethanolamid
-- genannt (Ananda, Sanskrit: Glückseligkeit). Die Entdeckung
weiterer körpereigener Bindungsstoffe -- vor allem
2-Arachidonylglycerol (2-AG) -- sowie die Entwicklung von
Cannabinoidrezeptor-Blockern bzw. -Antagonisten folgte. Diese
Entwicklung erleichterte die Aufdeckung neurophysiologischer
Wirkmechanismen der Cannabinoide und beflügelte auch die
anwendungsbezogene Forschung.
Das therapeutische Potential
Einsatzmöglichkeiten für natürliche Cannabisprodukte
bzw. THC (Dronabinol) ergeben sich heute vor allem bei organisch
bedingter Spastik, bei Schmerzzuständen, bei Appetitlosigkeit
und Abmagerung im Rahmen fortgeschrittener AIDS- und
Krebserkrankungen, bei Nebenwirkungen der Krebschemotherapie
sowie bei anderen Ursachen von Übelkeit und Erbrechen und beim
Glaukom (Übersichten: ACM 1998, BMA 1997, Grinspoon 1998,
Grotenhermen 1997, Mathre 1997, Mechoulam 1986).
Mögliche Anwendungsgebiete für Dronabinol und
Cannabis
» Spastik: In einigen kleinen Studien wurde eine gute
Beeinflussung der spinalen Spastik im Rahmen der multiplen
Sklerose oder Querschnittserkrankungen durch THC und Marihuana
beobachtet. Die Ansprechbarkeit ist individuell sehr variabel.
Weitere günstig beeinflußte Symptome umfaßten
Schmerzzustände, Mißempfindungen, Zittern und
Koordinationsstörungen der Muskulatur. Die Muskelkoordination
kann dosisabhängig auch verschlechtert werden. In Umfragen wurde
wiederholt auch von einer verbesserten Kontrolle der Blasen- und
Mastdarmfunktion berichtet. Die Dosierungen bewegen sich in einer
Größenordnung von täglich 5 bis 30 mg THC.
» Bewegungsstörungen: Es liegen positive Erfahrungen über eine
Behandlung mit Cannabis beim Tourette-Syndrom und bei einigen
anderen Bewegungsstörungen vor (dystonische Störungen wie
spastischer Schiefhals und tardive Dyskinesien). Die meisten
Patienten erleben nur eine geringe Besserung, einige jedoch
bemerkenswert gute bis zur völligen Symptomkontrolle. Trotz
gelegentlicher positiver Berichte einzelner Patienten fanden sich
keine objektivierbaren Erfolge beim Morbus Parkinson und bei der
Chorea Huntington.
» Schmerzzustände: Es liegen nur wenige Studien vor. THC erwies
sich in einer oralen Dosis von 15 bzw. 20 mg als gut wirksam bei
Schmerzen von Krebspatienten. Es traten jedoch bei einem Teil der
Patienten nicht tolerierte Nebenwirkungen auf. In einer
Einzelfall-Doppelblindstudie konnte ein Patient mit
Mittelmeerfieber unter 5mal 10 Milligramm THC die
Bedarfsmedikation mit Opiaten deutlich vermindern (Holdcroft
1997). Weitere Indikationen sind Migräne und andere
Kopfschmerzformen, degenerative Erkrankungen des
Bewegungsapparates, Phantomschmerzen, alle Schmerzerkrankungen,
bei denen eine Entspannung der glatten oder quergestreiften
Muskulatur günstig wirkt, wie schmerzhafte Spasmen, schmerzhafte
Menstruation, Colitis ulcerosa etc.
» Appetitlosigkeit und Abmagerung: Ein appetitanregender Effekt
bei Aids und Krebs wird bereits bei Tagesdosen von 5 mg THC
beobachtet. Die Dosierung kann bei Bedarf bis auf täglich 20
Milligramm gesteigert werden. In einer Studie mit Magersüchtigen
brachte THC keinen Erfolg. Jüngst wurde über eine positive
Beeinflussung des Gewichts bei Patienten mit Morbus Alzheimer,
die die Nahrungsaufnahme verweigerten, berichtet (Volicer 1997).
Überraschenderweise nahm unter THC im Vergleich zum Plazebo auch
das verwirrte Verhalten ab.
» Übelkeit und Erbrechen: Nebenwirkungen der Krebschemotherapie
ist die am besten untersuchte Indikation mit etwa 40 Studien
(THC, Nabilon, Marihuana) vor allem in den achtziger Jahren. THC
ist hierbei relativ hoch zu dosieren - 7,5 bis 10 Milligramm alle
vier Stunden -, so daß psychische Nebenwirkungen vergleichsweise
häufig auftreten. THC ist hochdosiertem Metoclopramid
unterlegen. Vergleiche mit einem der modernen spezifischen
Serotonin (5HT3)-Antagonisten fehlen. Cannabisprodukte haben in
der Behandlung der Nebenwirkungen der Krebschemotherapie
erheblich an Bedeutung verloren. Sie werden jedoch in der
Selbsttherapie gern bei anderen Ursachen von Übelkeit
eingesetzt, vor allem bei AIDS und Hepatitis C.
» Glaukom: Marihuanarauchen und die orale Gabe von THC in Dosen
von 10 bis 20 mg senken den Augeninnendruck bei Gesunden und bei
Menschen mit erhöhtem Augeninnendruck um durchschnittlich 25 bis
30 Prozent, gelegentlich um bis zu 50 Prozent. Die Wirkung hält
4 bis 6 Stunden an. Offenbar wirken auch einige nichtcannabinoide
Bestandteile der Hanfpflanze augeninnendrucksenkend, so das
polysaccharidhaltige wasserlösliche MDM ("marijuana derived
material") und ein nicht psychotrop wirkender alkoholischer
Auszug aus der Hanfpflanze, namens Canasol®, der in der Karibik
Verwendung findet.
» Epilepsie: Nach einigen Erfahrungsberichten ist Cannabis für
einige Patienten mit generalisierter Epilepsie ein Mittel, um
eine sonst nicht kontrollierbare Anfallserkrankung zu
kontrollieren. Cannabis zeigt gelegentlich auch
anfallsauslösende Effekte.
» Entzugssymptome: Nach historischen Berichten und einigen
Fallberichten ist Cannabis ein gutes Mittel zur Bekämpfung der
Entzugssymptomatik bei Benzodiazepin-, Opiat- und
Alkoholabhängigkeit. Es wird daher auch gern als Ausstiegsdroge
bezeichnet.
» Asthma: Die Wirkungen einer Marihuanazigarette bzw. von 15 mg
oralem THC entsprechen hinsichtlich der bronchienerweiternden
Wirkung etwa der klinischer Dosen bekannter Asthmamittel wie
Salbutamol. Nach der Inhalation hält die Wirkung etwa zwei
Stunden an. Die Firma Unimed, Hersteller von Marinol®, plant
nach Presseberichten die Entwicklung eines Inhalators für THC.
» Depression: Wiederholt wurde eine stimmungsaufhellende Wirkung
von THC bzw. Cannabis bei reaktiver Depression im Rahmen schwerer
Erkrankungen beobachtet. Nach Patientenberichten wird Hanf in der
modernen Volksmedizin, oft mit Duldung der behandelnden Ärzte,
auch bei endogenen Depressionen eingesetzt.
Des einen Freud, des andern Paranoia
Neben dem therapeutischen Effekt interessierten zu allen
Zeiten auch die bewußtseinsverändernden Effekte. Erzählungen
phantastischer Erfahrungen machten in den Salons des 19.
Jahrhunderts die Runde. Bekannt sind die Beschreibungen des
französischen Schriftstellers Charles Baudelaire, Mitglied des
1843 gegründeten "Club des Haschischin" in Paris, der
extrem große Mengen bevorzugte ("Nimm ohne Furcht eine
nußgroße Menge Haschisch ein - man stirbt nicht daran
..."). Robert Walton, Professor für Pharmakologie an der
medizinischen Fakultät von South Carolina / USA,
veröffentlichte 1938 eine Reihe von Haschisch-Erfahrungen,
darunter die folgende von einem Arzt namens Schneider (Walton
1938): Nach einer Stunde "entwickelt sich ganz plötzlich
ein unbeschreibliches Gefühl von Verzückung und Großartigkeit.
Die Worte 'gut', 'supergut' und 'großartig', die diesem Gefühl
am nächsten sind, kommen mir in den Kopf. Dieses
unbeschreibliche Gefühl ist vollkommen subjektiv (...) Die Idee
von Einheit mit der gesamten Natur und mit dem gesamten Universum
nimmt Gestalt an. Es gibt keinen materiellen Körper oder
Persönlichkeit (...) Da ist eine wunderbare farbige Bilderwelt;
blau, purpur und altes Gold dominieren, mit besonders zarten
Schatteneffekten (...) Offenbar trat langsam der Schlaf ein, und
ich schlief ungestört bis zur üblichen Aufstehzeit. Keine
besonderen Empfindungen beim Aufstehen. Fühle mich, wenn
überhaupt, mehr als sonst erfrischt. Alle Gefühle, die oben
erzählt sind, sind völlig verschwunden. Die Erinnerungen an die
Erfahrungen sind jedoch sehr klar und lebendig."
Backrezepte, die auch heute in der nichtmedizinischen Literatur
zu finden sind, mit mehreren Gramm Haschisch pro Person und
Dosis, sind nicht für den Anfänger geeignet. Ein häufiges
Gefühl bei einer überdosierungsbedingten Panikattacke ist die
Angst zu sterben. Bisher ist das allerdings noch nicht
vorgekommen. Man hat versucht, bei Affen die tödliche THC-Dosis
zu ermitteln, was jedoch nicht gelang, da selbst die höchsten
getesteten Dosen von 9000 mg THC (100 bis 300 Gramm Marihuana)
pro Kilogramm Körpergewicht zwar zur Bewußtlosigkeit, aber
nicht zum Tode führten (Thompson 1973).
Praktisches zu Anwendung und Nebenwirkungen
Die Grenze für psychische Effekte liegt für den
Erwachsenen bei einer oralen Einzeldosis von 10 bis 20 Milligramm
THC. Ältere Menschen reagieren gelegentlich sensibler. Kinder
vertragen gewichtsbezogen vergleichsweise mehr. Neben den
Effekten auf Psyche und Psychomotorik sind oberhalb der
psychotropen Schwelle vor allem Nebenwirkungen auf das
Herzkreislaufsystem zu beachten (siehe Tabelle 1). Schädliche
Effekte auf Immunsystem und vorgeburtliche Entwicklung in
therapeutischer Dosierung sind umstritten und allenfalls gering
(Grotenhermen 1998a und 1998b).
Unterschiedliche Indikationen verlangen auch unterschiedliche
Dosierungen zur Erzielung eines befriedigenden Effektes. Die
Ansprechbarkeit für die meisten Wirkungen ist recht variabel.
Daher ist zur Erzielung eines optimalen therapeutischen Effektes
die Ermittlung der besten individuellen Dosierung wichtig. Wenn
möglich sollte zur Vermeidung unerwünschter Nebenwirkungen eine
einschleichende Dosierung erfolgen. Einstiegsdosierungen sind
2mal 2,5 mg oder 2mal 5 mg THC pro Tag. Bei Bedarf ist eine
Steigerung auf 5mal 10 mg und mehr möglich. Für einige
Indikationen sind die niedrigen Einstiegsdosierungen bereits
ausreichend, andere verlangen höhere Dosen, die eventuell auch
oberhalb der psychotropen Schwelle liegen.
Psychotrope Effekte sind ggf. bei Akutbehandlungen tolerabel,
etwa bei der Behandlung eines Migräneanfalls. Sie können auch
durch eine Medikation zur Nacht umgangen werden, etwa zur
Behandlung ausgeprägter nächtlicher Spasmen von Patienten mit
multipler Sklerose.
Werden natürliche Cannabisprodukte verwendet, so ist darauf zu
achten, daß diese vor der Aufnahme erhitzt werden,
beispielsweise durch Rauchen, Verbacken in Plätzchen,
Zubereitung als Tee oder in heißer Milch. THC liegt in der
Pflanze überwiegend in der pharmakologisch inaktiven sauren Form
als THC-Carboxylsäure vor. Vor allem durch Erhitzen auf 100 Grad
und darüber - optimal ist ein 5 bis 10minütiges Erhitzen auf
100 bis 250 Grad - werden diese decarboxyliert und in die
pharmakologisch wirksamen neutralen Phenole umgewandelt.
Bei unbekanntem THC-Gehalt von Marihuana und Haschisch ist die
Dosisfindung für den Ungeübten oft ein großes Problem. Eine
gewisse Probierphase zur Ermittlung der geeigneten Dosierung ist
unerläßlich. Bewährt hat sich der Beginn mit einer
Anfangsdosis von 0,05 bis 0,1 Gramm der Droge. Bei fehlendem
Effekt sollte frühestens drei Stunden später oder am nächsten
Tag die Dosis kontrolliert gesteigert werden. Das wird bis zum
Eintritt der gewünschte Wirkung wiederholt oder bis nicht
tolerierte Nebenwirkungen auftreten. 0,1 Gramm Marihuana mit 4
Prozent THC (mittlere Qualität) enthalten 4 mg THC. 0,1 Gramm
Marihuana mit 10 Prozent THC (sehr gute Qualität) enthalten 10
mg THC. Zum Vergleich: Starke Cannabiskonsumenten nehmen ein
Äquivalent von 50 bis 200 mg (bis 400 mg) THC pro Tag zu sich.
Rauchen oder essen?
Die Intensität der Wirkung, die Zeit bis zum
Wirkungseintritt und die Wirkdauer unterscheiden sich deutlich in
Abhängigkeit von der Aufnahme. Nach dem Rauchen tritt die
Wirkung nach 5 bis 15 Minuten ein und hält 2 bis 3 Stunden an.
Es wird kurzfristig ein hoher THC-Blutspiegel erreicht. Nach dem
Essen tritt die Wirkung verzögert nach 30 Minuten bis 2 Stunden
ein, sie hält allerdings bei stetig langsamem Abklingen auch
länger an, nämlich 5 bis 8 Stunden, nach sehr hohen Dosen auch
länger. Der THC-Konzentrationsverlauf im Blut ist flacher.
Wird Marihuana geraucht, so gelangen 15 bis 25 Prozent des in der
Zigarette enthaltenen THC in die Blutbahn, bei geübter
Rauchtechnik auch deutlich mehr. Wird Cannabis gegessen, so
werden 6 bis 8 Prozent des THC vom Magendarmtrakt aufgenommen.
Bei gleichzeitiger Aufnahme von etwas Fett kann die Ausbeute auf
10 bis 20 Prozent verbessert werden. Das Fett verbessert den
Transport der fettlöslichen Cannabinoide durch die
Darmschleimhaut.
Die Wirkung setzt beim Rauchen schneller ein und kann damit
besser dosiert werden. Der Nachteil des Rauchens ist die
Irritation und Schädigung der Atemwege ähnlich wie beim Rauchen
von Tabak oder Kräuterzigaretten. Mögliche Folgen sind
chronische Bronchitis sowie eventuell krebsige Zellentartung. Die
beim Rauchen geringste Belastung der Lunge ergibt sich bei
Verwendung von möglichst THC-reichem Marihuana, das in
speziellen, leicht zu reinigenden Metallpfeifen pur geraucht
wird. Oft genügen hier schon ein bis drei Lungenzüge zur
Erzielung der gewünschten Wirkung. Die Schädigung der Atemwege
läßt sich durch die orale Aufnahme - gegessen oder getrunken -
von Cannabis vermeiden.
Was gibt's Neues?
In einem riesigen, gut bewachten Gewächshaus im Süden
Englands wird in diesem Jahr die erste Marihuana-Ernte
eingefahren. Dr. Geoffrey Guy, Gründer von GW Pharmaceuticals
Ltd., erhielt im Juni 1998 die Erlaubnis des Innenministeriums
zum Anbau, zur Lagerung und zur Verteilung von Marihuana für
medizinische Forschungszwecke. Der Maßstab des gesamten
Projektes ist für die Aufnahme von jährlich mehreren hundert
Patienten in klinische Studien angelegt. Eine erste Pilotstudie
mit Patienten, die an organisch bedingter Spastik oder
chronischen Schmerzzuständen leiden, soll 1999 beginnen.
Im Mai 1998 hat das niederländische Ministerium für
Volksgesundheit dem Arzneimittelunternehmen Weleda in Zoetermeer
die Erlaubnis erteilt, Arzneimittel aus 10 kg Marihuana
herzustellen. Weleda möchte das Cannabis aus biologischem Anbau
zu etwa 180.000 Kapseln eines öligen Extraktes verarbeiten. Noch
in diesem Jahr sollen klinische Studien an Krebs- und
AIDS-Patienten unter der Leitung von Prof. Robert Gorter, dem
Direktor des Europäischen Instituts für onkologische und
immunologische Forschung in Berlin, beginnen.
Das britische Oberhaus fordert die Legalisierung von Cannabis
für die medizinische Anwendung. Britischen Ärzten sollte
schnell die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Patienten
Cannabis zu verschreiben, noch bevor Studien beweisen können,
daß es einen klaren medizinischen Nutzen hat. Dies ist die
Schlußfolgerung eines 54seitigen Berichts eines Ausschusses des
Komitees für Wissenschaft und Technologie mit dem Titel
"Cannabis: the scientific and medical evidence"
(Cannabis: Der Stand in Wissenschaft und Medizin), der am 11.
November 1998 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Es lägen
hinreichende Beweise vor, nach denen Cannabis bei multipler
Sklerose und bestimmten Schmerzformen wirksam sei. Die Lords sind
allerdings weniger überzeugt von seiner Wirksamkeit bei
Epilepsie, Glaukom und Asthma.
In der Grundlagenforschung werden laufend neue Entdeckungen
publiziert, die auch für die klinische Anwendung Bedeutung
haben. Jüngere Veröffentlichungen aus dem Jahre 1998 berichten
über Mechanismen der peripheren und zentralnervösen
Schmerzhemmung durch Cannabinoide, etwa durch Effekte im
sogenannten rostralen ventromedialen Mark (RVM) im Hirnstamm. THC
und CBD zeigten im Experiment mit Hirnzellen nervenschützende
Eigenschaften bei Sauerstoffmangel. Dies könne möglicherweise
in der Akutphase des Schlaganfalls und bei Schädelhirntraumen
genutzt werden. Die Wirkung ist offensichtlich
cannabinoidrezeptorunabhängig und basiert u.a. auf einer
Verminderung der neurotoxischen Wirkung des bei hypoxischen
Zuständen vermehrt gebildeten Glutamats und auf antioxydativen
Eigenschaften der Cannabinoide. Ein synthetisches
nichtpsychotropes Cannabinoid, Dexanabinol bzw. HU-211, befindet
sich bereits in der klinischen Erprobung. In einer im Jahre 1998
durchgeführten Phase-II-Studie an 67 Patienten mit
Schädelhirnverletzungen fanden sich ermutigende Resultate.
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin gibt im Internet
14tägig erscheinende Periodika in deutscher (ACM-Informationen)
und englischer (ACM-Bulletin) Sprache heraus. Diese können auch
von interessierten Nichtmitgliedern bezogen werden durch eine
E-Mail mit der Bitte um Aufnahme in den gewünschten Verteiler
an:
ACMed@t-online.de
ACM-Mitglieder erhalten alle drei Monate per Post die ACM-News
mit Informationen, Einschätzungen und Hinweisen zu den neuesten
Entwicklungen.
Schlußfolgerungen
Mit der Rezeptierfähigkeit von THC bzw. Dronabinol ist ein
erster Schritt getan, um das arzneiliche Potential der
Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) auch für deutsche Patienten
legal zugänglich zu machen. Das in den USA zugelassene Marinol®
kann für teures Geld aus den USA importiert werden.
Die Krankenkassen müssen die Behandlung nicht übernehmen, so
daß die illegale Selbstmedikation mit Marihuana und Haschisch,
oft ohne Wissen des Arztes, weiterhin die vorherrschende
Behandlung mit Cannabisprodukten darstellt. Dies ist eine
inakzeptable Situation. Zudem weisen Patienten gelegentlich
daraufhin, daß das Naturprodukt wirksamer und
nebenwirkungsärmer sei. Zu dieser Frage liegen jedoch bisher
keine vergleichenden Daten vor, so daß Mythos und Wirklichkeit
bisher schwer zu trennen sind. Zudem fehlen für eine Anzahl
möglicher Indikationen zuverlässige Daten aus kontrollierten
Studien.
Aus dieser Situation ergeben sich eine Anzahl praktischer
Forderungen:
Durch entsprechende Richtlinien sollten die Krankenkassen zur
Kostenübernahme für Dronabinol bzw. Marinol®
verpflichtet werden. In den USA existieren Bestrebungen der
Drogenbehörde DEA (Drug Enforcement Administration), Marinol®
in eine weniger strenge Kategorie umzustufen. In Deutschland
sollten Dronabinol und natürliche Cannabisprodukte auf einem
einfachen Rezept vom Arzt verschrieben werden dürfen. Die
klinische Forschung mit THC und Cannabis sollte erleichtert
werden, so wie es etwa die British Medical Association in ihrem
Buch fordert (BMA 1997).
Während diese Forschung läuft, sollten Patienten straffrei
Cannabisprodukte verwenden dürfen, ohne erst Jahre auf die
Zulassung eines entsprechenden Medikamentes warten zu müssen.
Eine entsprechende Änderung des Strafrechts und eine Amnestie
für Patienten, die trotz ärztlicher Bescheinigungen und
Gutachten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
verurteilt wurden, ist bei entsprechendem politischen Willen
unabhängig von arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten möglich.
In einem aufgeklärten Gemeinwesen sollte kein Kranker wegen
einer Medikation mit Cannabis strafrechtlich verfolgt werden.
Franjo Grotenhermen,
Mitarbeiter des nova-Instituts, Hürth im Rheinland,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
(ACM) in Köln
Literatur
Einführende Bücher und Übersichten
Deutschsprachig:
Grotenhermen, F., Huppertz, R.: Hanf
als Medizin. Die Wiederentdeckung einer Heilpflanze.
Haug-Verlag, Heidelberg 1997.
Grinspoon, L., Bakalar, J. B.: Marihuana - Die
verbotene Medizin. Übersetzung aus dem Amerikanischen.
Zweitausendeins, Frankfurt am Main 1994 (1. Aufl.), 1998
(vollständig überarbeitete Aufl.)
.
Nova-Institut (Hrsg.): Cannabis als Heilmittel.
Ein medizinischer Ratgeber. Werkstatt-Verlag. Göttingen 1998.
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (Hrsg.):
Cannabis und Cannabinoide als Medizin. Tagungsbericht.
nova-Institut, Köln 1998.
Englischsprachig:
Mathre, M. L. (ed.): Cannabis in
medical practice: a legal, historical and
pharmacological overview of the therapeutic use of marijuana.
McFarland & Co., Jefferson / NC 1997.
British Medical Association: Therapeutic uses of
cannabis. Harwood Academic Publishers. Amsterdam 1997.
Weitere erwähnte Literatur
Cannabis: the scientific and medical evidence. Bericht
eines Unterausschusses des Komitees für Wissenschaft und
Technologie des britischen Oberhauses. Erhältlich bei: The
Publications Centre, PO Box 276, London SW8 5DT, ISBN: 0 10
4151986. Presseinformation des Oberhauses vom 11. November 1998.
Grotenhermen, F.: Pharmakologisch-toxikologische
Basis zu THC-Grenzwerten für Lebensmittel. In:
nova-Institut: THC-Grenzwerte für Lebens-mittel. Nova-Institut,
Hürth 1998a.
Grotenhermen, F.: Hanf und Hanfprodukte in der
Medizin. Internistische Praxis,im Druck, 1998b.
Holdcroft, A., et al.: Pain relief with oral
cannabinoids in familial Mediterranean fever.
Anaesthesia 52, 483-486 (1997).
Loewe, S.: Cannabiswirkstoffe und Pharmakologie
der Cannabinole. Arch. Exper. Path. Pharmakol. 211,
175-193 (1950).
Mechoulam, R. (ed.): Cannabinoids as therapeutic
agents. CRC Press, Boca Raton 1986.
Mikuriya, T. H. (ed.): Marjuana: Medical Papers
1839-1972. Medi-Comp Press, Oakland 1973.
Reynolds, R. J.: Therapeutic uses and toxic
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(c) 1999 by Martin Tröger
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