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Hausarbeit im Fach Deutsch

Thema Nummer 2:

Was spricht FÜR, was GEGEN die Freigabe von weichen Drogen?

Deutschlehrerin: Frau Mohr Waltraud

Verfasser: Stelzle Matthias

Kurs: OK 3a

Abgabetermin: 04.02.1999

Anlagen:
1. Gliederung
2. Ausarbeitung der Gliederung Erörterung

1. Die Gliederung:

A. Einleitung
Ereignis; Meinung der SPD zum Thema Freigabe weicher Drogen.
1. Horror-Trip in Hamburg
2. SPD

B. Hauptteil Legalisierung und Freigabe von weichen Drogen
1. Wer über Drogen redet, muß auch über Sucht sprechen!

2. Was sind weiche Drogen??

c.) Kriminalität

f.) Umsteigen auf härtere Drogen

C. Schluß
Eigene Meinung

D. Anhang
(Seite 13 - 16) Informationen:

2. Die Erörterung

A. Einleitung

1. Horror-Trip in Hamburg:

18jähriger läuft im LSD-Rausch Amok

Zunächst hatte er sich mit dem Messer selbst Schnittverletzungen an Händen und Armen zugefügt und dann auf ein Mädchen und einen Jungen eingestochen. Außerhalb der Wohnung verletzte er noch vier weitere Menschen, bevor er von einem Passanten überwältigt wurde.
Der Zustand der Schwerverletzten habe sich "stabilisiert", sagte ein Polizeisprecher am Dienstag. Es bestehe keine akute Lebensgefahr mehr. Der 18jährige hatte den Opfern im Alter von zwölf bis 17 Jahren das Messer in Brust oder Bauch gestochen. Lediglich ein 23jähriger Mann kam mit einem Stich in den Oberarm davon.
Der überwältigte Amokläufer wurde zudem verletzt, als aufgebrachte Passanten ihn mißhandelten. Funkstreifenbesatzungen mußten den 18jährigen, der Prellungen im Gesicht und eine Gehirnerschütterung erlitt, mit Gewalt vor der aufgebrachten Menge schützen. Bei den Rangeleien wurden drei Beamte verletzt. In ersten Vernehmungen sagte der 18jährige aus, er habe einen "Filmriß" und könne sich an nichts erinnern. Er gab zu, LSD konsumiert zu haben. .

,,SPD": Neue Wege in der Drogenpolitik
Wir wollen neue Wege in der Drogenpolitik. Wir werden eine Drogenpolitik gestalten, bei der Hilfe für die Abhängigen und gesundheitliche Vorsorge im Vordergrund stehen.
Wir setzen auf Prävention, weil wir mit Aufklärung und vorbeugender Hilfe für gefährdete Personen alles dafür tun wollen, daß Menschen nicht in die Suchtabhängigkeit geraten. Wir setzen auf Hilfe, weil wir wissen, daß Sucht eine Krankheit ist und der Behandlung bedarf.
Wir sagen der Drogenmafia den Kampf an.
Wir wollen der Drogenkriminalität den Boden entziehen: Wir wollen Hilfe statt Strafe für die Abhängigen, aber eine rigorose Strafverfolgung der Drogenhändler.
Macht endlich den Weg frei, für eine neue Drogenpolitik!
SPD gegen Legalisierung von Drogen
Zu dem von der SPD-Bundestagsfraktion am 11.12.1996 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Drs. 13/6534) erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Otto Schily (20.01.97):
1.) Entgegen der Behauptung der Bundesregierung wendet sich die SPD-Bundestagsfraktion
ausdrücklich gegen die Freigabe oder Legalisierung von Drogen.
2.) Mit dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf, der eine aktualisierte Fassung zweier inhaltsgleicher
Gesetzentwürfe aus den Jahren 1992 und 1993 darstellt, fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine
Neuorientierung der Drogenpolitik in der Weise, daß die Bekämpfung des organisierten
Drogenhandels erheblich verschärft wird. Das ist nur dadurch möglich, daß die Kapazitäten der
Strafverfolgungsbehörden nicht durch eine Vielzahl von Verfahren gegen drogenabhängige
Konsumenten lahmgelegt werden.
Die Vergangenheit hat gezeigt, daß Drogenkonsum zu schweren psychischen und physischen Schäden führen kann. Man muß jedoch zwischen sogenannten "harten" (Heroin, Kokain, Crack) und "weichen" (Marihuana, Haschisch) Drogen unterscheiden. Von einigen Politikern vorgeschlagene Modelle beinhalten Straffreiheit für den Konsum aller illegalen Drogen sowie die Ausgabe von Wochenrationen an Abhängige und die Einstellung der Ermittlungsverfahren bei kleineren Beschaffungsdelikten.

Was kann also durch die Freigabe von weichen Drogen wie LSD und Cannabis erreicht werden und mit welchen Gefahren muß man sich schon im voraus auseinandersetzen?

B. Hauptteil

Wer über Drogen spricht, muß auch über Sucht reden!
Was ist eigentlich Sucht? Eine allgemeine Definition von Sucht gibt es nicht. Sucht war in der deutschen Sprache ursprünglich das Wort für Krankheit. Heute versteht man darunter eine krankhafte, zwanghafte Abhängigkeit von Stoffen; das Verlangen nach einer ständig erneuten Einnahme dieser Stoffe, um ein bestimmtes Lustgefühl zu erreichen oder Unlustgefühle zu vermeiden. Dieser Zustand tritt nach einer längeren Phase der Gewöhnung ein, wenn regelmäßiger oder dauernder Konsum zu einer physischen und/oder psychischen Abhängigkeit geführt hat. Von physischer Abhängigkeit spricht man, wenn der Körper den Stoff in seinen Stoffwechsel eingebaut hat und wenn nach Absetzen der Drogen körperliche Entzugserscheinungen wie Schweißausbrüche, Fieber, Muskelschmerzen, Erbrechen auftreten. Der Begriff der psychischen Abhängigkeit wurde eingeführt, weil bei einigen Drogen (z.B. LSD, Kokain, Haschisch) keine körperliche Abhängigkeit eintritt. Das Verlangen den Konsum fortzusetzen, ist dennoch sehr stark und nicht mehr steuerbar. Wenn das Mittel abgesetzt wird, treten Unlustgefühle und Depressionen auf. Sucht bedeutet in beiden Fällen Unfreiheit. Der Mensch kann mit dem Suchtmittel nicht mehr frei umgehen. Süchtiges Verhalten: Es gibt sehr viele Mittel, aus dem Gebrauch eine zwanghafte Abhängigkeit, Sucht entstehen kann. In der Öffentlichkeit wird vor allem die Abhängigkeit von illegalen Drogen, Alkohol und Medikamenten zum Thema gemacht. Im Sinne der Reichsversicherungsordnung ist auch nur die Abhängigkeit von diesen Stoffen als Krankheit anerkannt.
Was aber ist mit Spielsucht? Kaufsucht? Arbeitssucht? Fernsehsucht? Eß- und Brechsucht? Etc.
Nicht stoffgebundene Abhängigkeiten sind oft auf den ersten Blick nicht als süchtige Verhaltensweisen zu erkennen. Aber auch sie können ebenso zur "Krücke" für Lebensbewältigung werden wie stoffliche Suchtmittel und genauso zerstörerisch sein. Dabei erscheint es dem/der Betroffenen zunächst so, als bringe das Suchtmittel Erleichterung, Entlastung in einer schwierigen Situation. Erst nach einiger Zeit stellt man fest: "Nicht ich habe die Droge unter Kontrolle, sondern das Mittel mich."
Wie entsteht Sucht? Warum wird ein junger Mensch drogenabhängig? Warum wird ein Familienvater Alkoholiker? Warum ist die Nachbarin tablettenabhängig? Warum raucht die Freundin, obwohl sie sich der Gefahren bewußt ist?
Die Antworten auf diese Fragen sehen immer wieder anders aus. Sucht hat nie eine einzige Ursache, sondern entsteht aus einem komplexen Ursachengefüge, in einem Prozeß und nicht von heute auf morgen.
Wurzeln können in der Persönlichkeit des Betroffenen liegen, wenn er nicht gelernt hat, schwierige Situationen zu bewältigen, wenn er sich nicht dagegen wehren kann, von Gefühlen wie Angst, Wut, Scham, Langeweile, Einsamkeit erdrückt zu werden. Wurzeln können aber auch im sozialen Umfeld liegen, in Kindheitserfahrungen oder in Ereignissen, die bedrohlich und ausweglos erscheinen, wie Trennung von einer geliebten Person, Verlust des Arbeitsplatzes, Geldnot, Schulprobleme, Schwierigkeiten in der Familie. Das Zusammentreffen mehrerer belastender Faktoren kann den Einstieg in den Drogenkonsum begünstigen. Dabei spielt natürlich auch die Verfügbarkeit der Droge eine Rolle.
Hat man in einer schwierigen Situation einmal die Erfahrung gemacht, daß durch Drogen im engeren oder weiteren Sinne schlechte Gefühle abgestellt und gute Gefühle hervorgerufen werden, ist die Gefahr groß, immer wieder zu diesem Mittel zu greifen, sich "per Knopfdruck" Erleichterung zu verschaffen, bis ein Wohlbefinden ohne diese Hilfe nicht mehr möglich ist.
Aber auch Leichtfertigkeit im Umgang mit Suchtstoffen, Selbstüberschätzung ("...ich kann schon damit umgehen, ich werde schon nicht abhängig...") sind oft der Einstieg in eine Suchtkarriere.
Ein Teufelskreis beginnt! Der Wunsch nach Hochgefühl, Entlastung, Erleichterung, Flucht wird mit Hilfe der Droge befriedigt, das Verlangen danach wird größer, die Dosis wird gesteigert.
Schuldgefühle entstehen; man versucht sich zu rechtfertigen, sich selbst und andere zu täuschen, zu vertuschen; Vorsätze und Versprechungen werden nicht eingehalten; die Familie und Freunde werden belogen, bestohlen; das Suchtmittel wird Dreh- und Angelpunkt des Lebens. Die Sucht hat die ursprünglichen Probleme überlagert und neue geschaffen, die dem Betroffenen unüberwindlich scheinen.
Aufhören ist Möglich! Der Ausstieg aus der Abhängigkeit beginnt mit der Einsicht: "Ich bin süchtig, so kann ich nicht weitermachen, der Preis ist zu hoch."
Der Wunsch aufzuhören ist in der Regel begleitet von der Suche nach Hilfen beim Entwickeln von Alternativen, beim Lernen und ausprobieren neuer Verhaltensweisen und Einstellungen.

Eine Drogenberatungsstelle kann sachkundige Unterstützung bieten.

Was sind weiche Drogen???

a.) Haschisch:
Wirkungen:Gefahr:


Denken und Sinneswahr-
Kurzfristig: nehmungen verändern Angst - und Panikzustände
sich

Konzentrationsschwäche,

Langfristig: Persönlichkeitsabbau, Seelische Abhängigkeit

Formen:

Zusammensetzung: - Delta -9-tetrahydrocannabinol (Delta - 9 - THC)

- Cannabigerol (CBG)

Hanf (Cannabis)

Kiffen Ausdruck einer revolutionären Jugend.

b.) LSD:


Kurzfristig: Starke Halluzinationen Starke Angstzustände (Horrortrips),


Starke Angstzustände,

Langfristig: Persönlichkeitsabbau, Seelische Abhängigkeit
Geisteskrankheiten
können ausgelöst werden

LSD:

LSD = Lysergsäurehylamid - natürliches Vorkommen als Lysergsäure im
Mutterkorn - ist eine synthetisches Halluzinogen. LSD verstärkt die Wirkung
anderer halluzinogener Drogen wie Mescalin (Wirkstoff aus dem Peyote-Kaktus,
in Europa seltener, auch synthetisch produzierbar) und Psilocybin (Wirkstoff
aus dem gleichnamigen Pilz, sonst wie Mescalin).

CONTRA Freigabe weicher Drogen

Medizinische Aspekte:
Neben gelegentlichen unerwünschten vegetativen Reaktionen (Übelkeit und Erbrechen, Blutdruckabfall) könnten die akuten psychotropen Wirkungen als unangenehm empfunden werden. Eine entsprechende psychische Vorbereitung kann die Problematik beträchtlich reduzieren. Daneben spielt bei der inhalativen Anwendung, insbesonders bei gleichzeitiger Einnahme von Tabak, die schleimhautschädigende Wirkung auf die Atemwege (Bronchitis, evtl. Karzinom-Bildung) eine Rolle.
Die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen ist innerhalb einiger Stunden nach der Einnahme eingeschränkt.
Für die Schwangerschaftszeit und die Stillperiode der Frauen ist ganz klar der Cannabisanteil im Blut und in der Muttermilch zu nennen, der auf das Kind übertragen wird.
Da ein Herzfrequenzanstieg mit erhöhtem Sauerstoffbedarf des Herzens verbunden ist, bedeutet Cannabis-Konsum je nach Dosierung und Schwere der Erkrankung ein Risiko für Koronarkranke.
Beim Rauchen von Cannabis wird die Schleimhaut der Atemwege geschädigt (vor allem durch Teer und Benzpyren). Lungenkranke sollten Cannabis nicht rauchen!!
Bei schweren affektiven Störungen, insbesondere Psychosen, ist Cannabis kontraindiziert. Psychisch labile Personen sollten daher die Finger von Cannabis lassen.
Nebenwirkungen, die beobachtet wurden, sind: Bindehautreizung der Augen, trockener Mund und Rachen, Kopfschmerzen, Herzfrequenzsteigerung, seltener Übelkeit und Erbrechen, gelegentlich Blutdruckabfall.
Unter Cannabis kann es mit folgenden Arzneimitteln zu Wechselwirkungen kommen:
Alkohol: Viele Aspekte der Wirkungen von Alkohol und Delta-9-THC - Sedierung, Beeinflussung von Verhaltensweise und Reaktionsvermögen - addieren sich.
Die antiepileptische Wirkung von Diazepam, die hypokinetische Wirkung von Reserpin und die analgetische Wirkung der Opiate werden durch Delta-9-THC gesteigert. Auch mit anderen psychoaktiven Substanzen (Barbiturate, Nikotin, Kokain) treten Wechselwirkungen auf. Zu den medizinisch relevanten Substanzen, mit denen Interferenzen beschrieben sind, zählen außerdem Theophyllin und Physostigmin.
Für die Mehrzahl der pharmakologischen Wirkungen wird bei längerfristigem Gebrauch von Cannabis eine Toleranzentwicklung festgestellt - so für die Stimmungsveränderungen, die Herzfrequenzsteigerung oder die Beeinträchtigung der motorischen Leistungsfähigkeit. Diese Veränderungen sind reversibel. Zudem verändern sich die Reaktionsweise des vegetativen Nervensystems und die Abbaugeschwindigkeit im menschlichen Körper. Die Toleranzentwicklung ist allerdings sehr gering. Zwischen starken und schwachen Konsumenten bestehen nur geringe Unterschiede hinsichtlich körperlicher und psychischer Effekte sowie der Verstoffwechslung von Cannabinoiden im menschlichen Körper. Dies gilt - im Gegensatz zu vielen suchterzeugenden Substanzen - auch für die Geschwindigkeit des Abbaus der Cannabinoide (nur geringe Enzyminduktion). Bei chronischem Konsum besteht u.a. die Möglichkeit psychische Effekte bewußt zu kompensieren.
Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Informationsverarbeitung sind nach Cannabis-Konsum verändert, was mit einer Einschränkung der Fahr- und Flugtüchtigkeit sowie der Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen verbunden sein kann.

Medizinische Aspekte:
Akute Gefahren und Langzeitfolgen, die beim Gebrauch von LSD entstehen können, sind:
Erhöhte Risikobereitschaft, unerwartete und unkontrollierte Handlungen, mit der Gefahr der Fremdschädigung, Suizidgefahr, Echo- und Nachhalleffekt, Horror-Trip (Wahnvorstellungen), Psychosen, Realitätsverlust, starke nervliche Erregung mit heftigen Gefühlsschwankungen, Verstärkung von depressiver Stimmung.
LSD verursacht eine stark seelische Abhängigkeit, je nach Disposition und Umständen.
Bereits Milligramm - Mengen bewirken heftige Halluzinogene (vor allem optisch, akustisch)

Die Einstellung zur Arbeit würde durch ein Gleichgültigkeitsgefühl herabgesetzt.
Durch den Genuß von Cannabis-Produkten wird die Arbeitsmoral gesenkt. Die Verbraucher fallen in eine Art Sumpf aus Rauch und Nebel, in dem sie sich wohl
fühlen und ihnen egal ist, was außerhalb ihrer 4 Wände geschieht. So wird es zwangsläufig zu einer Verminderung der Arbeitsmoral, für die Deutschland so
bekannt ist, kommen.
Durch eine Freigabe käme es eindeutig zu einer Situationsausnützung durch Drogendealer. Es würden immer mehr Menschen mit Drogendealern in Kontakt treten, weil diese ihre Ware öffentlich preisgeben könnten. Die Zahl der
drogenanbietenden Händlern würde steigen.
Durch den vermehrten Konsum weicher Drogen würden besonders Jugendliche wieder in den Teufelskreis Sucht gelangen, der wiederum sehr negative Folgen, wie Erhöhung der Kriminalität (Beschaffungskriminalität) nach sich ziehen würde.
Vor allem ist zu beachten, daß sogenannte weiche Drogen als Einstiegsdrogen gelten, das wäre für solche Menschen fatal und hätte gravierende Folgen für ihr Leben. Die Gefahr des Umsteigens auf härtere Drogen wie, Heroin, Kokain oder Crack wäre bei einer Freigabe sicher höher, weil die Hemmschwelle, Drogen zu konsumieren, herabgesetzt würde.
Besonders Jugendliche würden zu Beginn zu diesen greifen. Hier besteht eine große Gefahr, besonders für labile Menschen, die sich dann in eine Sucht flüchten würden.
Man kann davon ausgehen, daß durch die Verfügbarkeit, die sogenannte Griffnähe, auch zögerliche Probierer nicht mehr davon abgehalten werden, Cannabis-Produkte oder LSD zu gebrauchen.

PRO Freigabe weicher Drogen

Medizinische Aspekte:
Eigenschaften und Wirksamkeit:
Cannabis hat eine rasch einsetzende, antibakterielle, antivirale, appetitanregende, brechreizhemmende, bronchienerweiternde, entzündungshemmende, antiepileptische, juckreizhemmende, fiebersenkende, stimmungsaufhellende, schmerzstillende, schlaffördernde, gefühlsintensivierende, tumorhemmende sowie gerinnungshemmende Wirkung und ist im allgemeinen gut verträglich.

Anwendungsgebiete:

Art der Anwendung:
Inhalative Anwendung durch Rauchen oder mittels Ärosolspray, orale Anwendung in Form von Plätzchen, Keksen, usw., äußere Anwendung in Form von lokal aufzutragenden Salben.

Dosierung:
100 - 250 mg pro Anwendung.

Medizinische Aspekte:
Anwendung: Als Lösung auf Tabletten, in Kapseln oder auf Trägern wie Zuckerwürfel, Löschpapier o.a. geschluckt.
Abhängigkeit: LSD erzeugt keine physische Abhängigkeit; eine psychische Abhängigkeit wird diskutiert.
Gehirn und Organe:
LSD erzeugt keine Schädigungen in diesen Bereichen!

Trennung zwischen legalen und illegalen Drogen - WIESO??
In der Bundesrepublik wird zwischen legalen (Alkohol, Medikamente, Zigaretten) und illegalen Drogen (Cannabis-Produkte, Heroin, LSD, usw.) unterschieden. Diese Trennung ist willkürlich und medizinisch nicht zu rechtfertigen. Wie ungenau und mit wie vielen Vorurteilen die Auseinandersetzung geführt wird, kann man daran erkennen, daß die geschätzten 20.000 Schwerstabhängigen das Bild in der Öffentlichkeit und in der Politik prägen. Auch in der Schule wird meist nur oberflächlich über illegale Drogen und nicht über Alkohol und Zigaretten geredet.
Mit der Freigabe von weichen Drogen würde man erreichen, daß Haschisch oder LSD nicht mehr auf der Szene gekauft werden müßte. So kämen User von weichen Drogen nicht mehr mit harten Dealern in Kontakt (keine Szenevermischung).
Der Staat würde durch die Freigabe von weichen Drogen im Bereich der Mehrwertsteuer und anderen Finanzbereichen zusätzlich Gewinne machen, was ,,ihm" sonst auch so wichtig erscheint!!
Durch eine Trennung des Drogenmarktes könnte sich der Überwachungsapparat mehr auf die Verfolgung von großen Drogenkartellen konzentrieren, die mit harten Drogen handeln. So würde vielleicht man auch einmal die ,,GROSSEN FISCHE" fangen!! Außerdem gibt es in unserer Gesellschaft noch wichtigere Sachen, um die sich die Polizei und die Justiz vermehrt kümmern könnte. (z.B. Rechtsradikalismus, der zur Zeit völlig unterschätzt wird)

Der zur Zeit bestehende Drogentourismus, der durch das Öffnen der Grenzen drastisch gestiegen ist, würde komplett entfallen. Wer würde denn noch nach Holland fahren, um irgendwelche Drogen zu kaufen, wenn es sie zu Hause gibt??

Durch einen offenen Umgang mit Drogen oder Drogenproblemen wird, wie durch so viele Beispiele bewiesen ist, die ,,Luft aus dem Ganzen gelassen". Besonders bei Jugendlichen und Kindern ist diese pädagogische Maßnahme sehr effektiv. Die Betroffenen könnten viel offener über ihre Probleme reden, müßten nicht immer Angst haben durch ihre Abhängigkeit verfolgt zu werden.
Die UserInnen von illegalen Drogen sterben ganz selten am Gebrauch der Droge selbst, sondern an den ihr beigefügten Streckmitteln oder der überraschenden Reinheit des Stoffes. Durch die körperliche Verelendung und ein Leben in der Illegalität sind sie zusätzlich besonders anfällig für alle möglichen Krankheiten, die mit dem Drogenkonsum selbst nichts zu tun haben.
Den Drogenkartellen wird der Boden entzogen, Beschaffungskriminalität würde gesenkt werden.
So wie das Alkoholverbot der zwanziger Jahre in den USA die Entstehung von Kriminalität begünstigt hat, führt auch die Illegalität einiger Drogen zu einer Verschärfung des Problems. Die Beschaffungskriminalität und Drogenprostitution in allen größeren Städten ist das Ergebnis einer verfehlten Politik. Kein anderer Markt wird durch staatliche Maßnahmen derart geschützt. Die Folge ist die Stärkung der internationalen Drogenkartelle.

C. Schluß

Ich denke, daß man nur über einen offenen Umgang mit derartigen Problemen eine Verbesserung erreichen kann. Wer die Augen verschließt, verkennt die Welt und ist ein Egoist.
Statt auf einen vernünftigen Umgang mit Problemen zu setzen, war und ist bundesrepublikanische Drogenpolitik die Verteufelung der illegalen Drogen und der UserInnen selbst und geht deshalb an den Ursachen des Drogenkonsums vorbei.
In jeder Gesellschaft gab und gibt es Drogen, deren Benutzung akzeptiert oder sogar gefördert wird. So wird es auch in der Zukunft keine Gesellschaft geben, in der nicht Menschen Drogen nehmen wollen oder von ihnen süchtig werden. Drogen können helfen und heilen, anregen und beruhigen - können das Leben bereichern oder es zerstören!!

Die folgenden Vorschläge könnten das Problem des Drogenkonsums eindämmen und verringern:

· Ursachen von Sucht müssen erforscht und bekämpft werden
· Ausbau von Methadonprogrammen
· Erweiterung der akzeptierenden Drogenhilfe und ihrer Angebote, wie Kontaktläden, Streetworkprogramme und Übernachtungsmöglichkeiten
· Entzugskliniken, in denen vom kalten (drogenfreien) Entzug über den methadongestützten bis zum Entzug durch Anwendung alternativer Methoden alles möglich sein muß
· Hilfe bei der Integration fortdauernd Abhängiger in Gesellschaft und Arbeitswelt
· Keine Verteufelung, sondern AUFKLÄRUNG über die tatsächlichen Folgen des Drogenkonsums
· Generelles Werbeverbot für alle Drogen
· Offenlegung und schärfere Verfolgung des Geldtransfers der Drogenkartelle über Banken ohne Einschränkung des Datenschutzes für die Masse der Bevölkerung.

Informationen:
Hanf im Recht:

Ist Kiffen nun erlaubt oder nicht?

Kiffen an sich war in der BRD nie verboten. Bestraft werden kann laut § 29 Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wer illegale Betäubungsmittel (also z.B. Cannabis) "anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft." Außerdem sind Besitz, Durchfuhr und einige andere Dinge verboten. Der Konsum kommt jedoch im BtMG nicht vor und ist somit erlaubt.
Diese Rechtslage wird damit begründet, daß "Selbstschädigung" (durch Konsum) in der Bundesrepublik nicht bestraft wird. Der Besitz bringe aber die Gefahr der Weitergabe mit sich, und ist daher verboten. Das ist vielleicht mit Waffenbesitz vergleichbar, der zwar für sich genommen noch niemandem schadet, aber dennoch eine Bedrohung der Allgemeinheit darstellt. Und der Gesetzgeber glaubt, daß das auch für Cannabisbesitz gelte.
Es ist juristisch anerkannt, daß man Drogen konsumieren kann, ohne sie zu besitzen. Wer zum Beispiel einen Joint annimmt, um daran zu ziehen und ihn dann zurückzugeben (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen. Von praktischer Bedeutung ist die Legalität des Konsums, wenn jemandem durch einen Test oder eigene Aussage nachgewiesen wird, daß er illegale Drogen konsumiert hat. Da daraus nicht auf einen Besitz geschlossen werden kann, müßten dann die Umstände des Konsums untersucht und der Besitz nachgewiesen werden. Denn sonst gilt "im Zweifel für den Angeklagten" - und der Konsument bleibt straffrei.

Geringe Mengen sind doch jetzt legal, oder?
Im Prinzip nein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Verbot bestätigt (BverfGE 90,145). In Fällen jedoch, die "gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabis-Produkten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, [...] werden die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen haben."
"Geringe Mengen" von Cannabis sind also weiterhin verboten und müssen dementsprechend beschlagnahmt werden. Staatsanwälte und Richter sollen aber von der Verfolgung absehen bzw. den Prozeß einstellen, wenn man das Cannabis unter den genannten Bedingungen "anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt." (§ 31a BtMG)
Zu beachten sind dabei die Einschränkungen. Da ist die "geringe Menge" (s.u.). Man darf das Cannabis ausschließlich zum eigenen Konsum besitzen ("Eigenverbrauch"). Man muß glaubhaft machen können, daß man nicht regelmäßig konsumiert ("gelegentlich"). Außerdem darf keine Fremdgefährdung vorliegen. Das ist allein in der eigenen Wohnung bestimmt gegeben, auf einem Schulhof bestimmt nicht. Dazwischen liegt ein breiter Ermessensspielraum.

Wie groß ist eine "geringe Menge"?
Trotz ausdrücklicher Aufforderung des BVerfG haben sich die Bundesländer nicht auf eine bundesweit einheitliche Menge geeinigt. Die neue Bundesregierung hat aber angekündigt, dieses Problem zu lösen.
Bis dahin kocht jedes Land sein eigenes Süppchen. Laut "Cannabis in Apotheken" (Raschke/Kalke) gelten folgende Einstellungsgrenzen (KE steht für Konsumeinheiten, wieviel auch immer das sein mag):

Bundesland geringe Menge Einstellungsregeln
Baden-Württembergbis 3 KE"in der Regel einzustellen"
Bayernbis 6 g"im Einzelfall zu prüfen"
Berlinbis 6 g"grundsätzlich einzustellen"
Bremen6-15 g"kann eingestellt werden"
Brandenburgbis 3 KE"kann eingestellt werden"
Hamburgbis 20 g (*)"in der Regel einzustellen"
Hessenbis 6 g"ist einzustellen"
6-30 g"kann eingestellt werden"
Niedersachsenbis 6 g"ist einzustellen"
Mecklenburg-Vorpommern6-15 g"kann eingestellt werden"
Nordrhein-Westfalenbis 10 g"in der Regel einzustellen"
Rheinland-Pfalzbis 10 g"in der Regel einzustellen"
Saarlandbis 6 g"ist einzustellen"
Sachsen6-10 g"kann eingestellt werden"
Sachsenanhaltbis 3 KE, ca. 6 g"ist einzustellen"
Schleswig-Holsteinbis 30 g"in der Regel einzustellen"

(*) In Hamburg gilt "Streichholzschachtelgröße" als Richtwert, das sind um die 20 Gramm.
Was ist eine "nicht geringe Menge"?
Nicht alles, was keine "geringe Menge" ist, ist deshalb gleich eine "nicht geringe Menge". In § 29 BtMG steht: "In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter [...] mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel treibt, sie in nicht geringer Menge besitzt oder abgibt." Der Bundesgerichtshof hat für diese Menge einen Richtwert von 7,5 Gramm THC (je nach Qualität zwischen 50 und 150 Gramm Haschisch/Gras) angesetzt. Laut Bundesverfassungsgericht (BverfGE 90, 145 (170)) kann diese Grenze "zur Vermeidung einer im Blick auf Art und Menge des eingeführten Betäubungsmittels als unangemessen hoch angesehenen Strafe" von Gerichten im Einzelfall auch höher angesetzt werden.
Ist Cannabis als Medizin erlaubt?
Cannabis ist als Medikament genausowenig erlaubt wie als Genußmittel.
Aber ein (psychotroper und medizinisch wirksamer) Wirkstoff von Cannabis, Delta-9-THC (Dronabinol/Marinol), wurde am 1.2.1998 in die Anlage III des BtMG umgestuft. Er kann daher jetzt verschrieben werden. Allerdings braucht eine Apotheke für die notwendige Einfuhr eine spezielle Genehmigung des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BAM), die schwer zu bekommen sein dürfte. Der "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin" (ACM) zufolge sprach ein Mitarbeiter des BAM von 6 Monaten, die Genehmigung und Import brauchen könnten.
Sind Samenbesitz und Anbau erlaubt?
Hanfanbau ist zwar inzwischen erlaubt, aber nur für landwirtschaftliche Betriebe ab einer gewissen Größe und nur für den Anbau zugelassener Nutzhanf-Sorten. Als Nutzhanf werden Cannabispflanzen bezeichnet, die aufgrund ihres geringen THC-Anteils nicht als Droge, sondern ausschließlich als Faserproduzent dienen können.
Der Umgang mit Hanfsamen war bis zum 1.2.1998 legal. Doch durch Änderungen des BtMG sind jetzt nur noch Samen, die "nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt" sind, von der Anlage I des BtMG ausgeschlossen. Die anderen stehen damit rechtlich mit Haschisch, aber auch mit Heroin auf einer Stufe. Wer einige Samen für mehrere Mark pro Stück oder zusammen mit z.B. Pflanzenbeleuchtungsanlagen kauft oder verkauft, macht sich daher strafbar.
Wie ist das mit dem Führerscheinentzug?
Seit dem 1.8.1998 gilt folgende Regelung: Wer beim Autofahren THC im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Anders als bei Alkohol (Promillegrenze) gibt es dafür keine Mindestkonzentration. Man muß mit einem Bußgeld bis zu 3000 Mark, Fahrverbot bis zu drei Monaten und Punkten in Flensburg rechnen. Beim ersten Verstoß werden laut Verkehrsministerium in der Regel eine Geldbuße von 500 Mark, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte fällig.
Für einen Straftatbestand ("Trunkenheit im Verkehr", § 316 StGB) reicht die bloße Feststellung von Drogenkonsum jedoch nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof beschlossen (Az: 4 StR 395/98).
Es wird aber auch die Fahreignung von Menschen angezweifelt, die zwar gekifft haben, aber gar nicht bekifft gefahren sind. Diese sollen in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die sie etwa fünfhundert Mark kostet, ihre Fahrtüchtigkeit beweisen. Allerdings hat das BVerfG 1993 entschieden (Az: 1 BvR 689/92),daß einmaliger Haschischkonsum eine derartige Untersuchung nicht rechtfertigt. Daher wird jetzt häufig versucht, in einem sogenannten Drogenscreening den regelmäßigen Konsum zu beweisen. Wird während des Screenings, bei dem der Betroffene im Abstand eines halben Jahres zu unvorhersehbaren Terminen drei mal oder öfter zur Untersuchung geladen wird, ein Cannabisrückstand gefunden, ist die Absolvierung einer MPU nicht mehr vermeidbar.
Das Bundesverwaltungsgericht (Az: 11 B 48/96) verlangt für ein Screening nur, daß "hinreichend aussagekräftige Anzeichen für den Verdacht bestehen, daß der Betroffene regelmäßig Haschisch konsumiert." Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az: 11 B 96.2359) hingegen "neigt zu der Auffassung, daß selbst zugestandene oder nachgewiesene Regel- oder Gewohnheitsmäßigkeit des Cannabiskonsums für sich allein nicht schon geeignet ist, berechtigte Zweifel an der Kraftfahreignung zu begründen." Daher "muß sich das Gericht gesondert die Überzeugung bilden, daß der Konsument nicht bereit oder fähig ist, Konsum und Führen von Kraftfahrzeugen zu trennen."
Was leisten Blut-, Urin- und Haaruntersuchungen?
Im Urin können bei sporadischem Konsum einige Tage lang Spuren festgestellt werden. Bei "chronischem" Konsum können nach dem Absetzen manchmal noch bis zu einen Monat lang positive Ergebnisse auftreten.
Haare speichern Cannabisspuren dauerhaft. Man kann bei Untersuchung der Haare also je nach Haarlänge auch ziemlich lang zurückliegenden Konsum nachweisen. Auch Körperhaare können für eine solche Untersuchung verwendet werden.

b.) Packungsgrößen:

c.) Lagerungshinweise:
Kühl und trocken lagern. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Vorschlag einer Studentenvereinigung:

Das Konzept der akzeptierenden Prävention

Die akzeptierende Prävention geht grundsätzlich davon aus, daß es auch in Zukunft Drogenkonsum geben wird und akzeptiert diesen Konsum. Ziel von Prävention muß der verantwortungsvolle und kundige Umgang mit Drogen sein.
Die Risiken des Drogenkonsums sollen durch risikoarme Konsummuster und durch Wissen über sicheren Gebrauch von Drogen minimiert werden. Es geht also nicht um die puritanische Erziehung zur Drogenabstinenz sondern um die Vermittlung eines Grundwissens im Drogenbereich, mit diesem Wissen soll ein eigenverantwortliches Handeln im Drogenbereich ermöglicht werden.
Wer keine Drogen nehmen möchte nimmt keine Drogen, wer aber Drogen konsumiert, sollte dies auf möglichst sichere Art und Weise tun.
Diese Erziehung zum bewußten und sachlich-risikoarmen Umgang mit Drogen muß zuerst im Jugendalter erfolgen. Jugendliche, die zu Eigenverantwortlichkeit, Genuß- und Konflikfähigkeit erzogen werden, neigen weniger zu Abhängigkeitsproblemen.
Für die praktische Umsetzung fordern wir die Einrichtung eines Drogenunterrichtes an Schulen ab der 4. Klasse. In diesem Unterricht sollen während der Schullaufbahn alle relevanten Drogen behandelt werden. Themen sind beispielsweise die (Kultur-) Geschichte, Wirkungsweise, Risiken, Konsumformen, Herkunft, medizinsche Bedeutung, usw. der einzelnen Drogen. Weitere Themen sind alternative Ekstasemodelle und die Förderung positiver Körpererfahrung (z. B. Yoga, Meditation, Tanz, Sport, Hyperventilation...). Zusätzlich liegt ein Schwerpunkt auf der Reduzierung von Abhängigkeitsrisiken (auch AIDS-Prävention). Dieser Unterricht erfolgt z. B. in den ersten zwei Monaten des Schuljahres, zwei Stunden pro Woche. Unterrichtet wird von speziell geschulten Lehrkräften, die u. U. für mehrere Schulen zuständig sind. Bis zum 16. Lebensjahr sollte jede Droge mindestens einmal behandelt worden sein. Der Unterricht sollte dabei flexibel auf aktuelle Trends eingehen. Zusätzlich können auf Wunsch freiwillige Arbeitsgemeinschaften angeboten werden.
Für Multipliaktoren, Eltern und Konsumenten (auch entschlossene Erstkonsumenten) werden freiwillige Kurse, z. B. an Volkshochschulen angeboten, die ähnlich aufgebaut sind.
Auch durch diese Art der Prävention werden risikoreiche Konsummuster und ihre Folgen nicht verschwinden, sie werden aber deutlich reduziert werden. Die beste Prävention ist eine den Menschen erreichende Sozialpolitik. Letztendlich hat Politik aber einen geringen Einfluß auf Konsum und Konsummuster, deshalb muß die Gesellschaft selbst einen problembewußten und verantwortungsvollen Umgang mit Drogen lernen. Dazu gehören auch Selbsthilfemechanismen für problematische Konsummuster. Neben der reinen Information über Substanzen, ist die wichtigste Voraussetzung für einen kontrollierten Umgang mit Drogen die Ausbildung einer starken Persönlichkeit. Selbstbewußtsein, Fähigkeit zur Konfliktlösung und sinnvolle Freizeitgestaltung gehören u. a. dazu. Die Förderung einer solchen Persönlichkeitsentwicklung ist durch Politik und Staat kaum zu beeinflussen. Sie ist Aufgabe der Gesellschaft. Wir halten es nicht für sinnvoll, in Schulen speziell zur Abhängigkeitsprävention ein Persönlichkeitsprogramm zu entwerfen. Vielmehr sollte ein entsprechender zwischenmenschlicher Umgang selbstverständlich sein.

Verfasser: