1968: Das Grundgesetz erhält einen ZeitzünderJedes Ding hat bekanntlich mindestens zwei Seiten. Die Auseinandersetzungen um die verfassungsändernden Notstandsgesetze in der Bundesrepublik, welche im Mai 1968 vom Bundestag verabschiedet wurden und am 24. Juni 1968 in Kraft traten, können zum Beispiel so beschrieben werden:![]() Dies ist wahr und soll auch nicht kleingeredet werden. Die Notstandsverfassung von 1968 gehört zu den zahlreichen Verunstaltungen, die das Grundgesetz so ruiniert haben, daß das Dokument von 1949 kaum noch wiederzuerkennen ist. Das ist die Hauptlinie. Die Nebenspur läßt sich so darstellen: ![]() ![]() Damit ist Schröder nicht durchgekommen. Er scheiterte unter anderem daran, daß einige wache Intellektuelle die Führung der IG Metall alarmierten. Damit sie nicht vergessen werden, sollen ein paar von ihnen hier stellvertretend auch für andere genannt werden: Wolfgang Abendroth in Marburg, Helmut Ridder in Bonn und Jürgen Seifert in Frankfurt/Main. Die IG Metall hat den größten Anteil an der ersten Phase der Widerstandsbewegung gegen die Notstandsgesetze. Dabei mußte sie sich nebenbei auch noch der Wadenbisse der IG Bau, Steine, Erden erwehren, deren Vorsitzender, Georg Leber, schnell zu einem Arrangement bereit war. Da die SPD einerseits auf die Gewerkschaften Rücksicht nehmen mußte, ihre Stimmen andererseits für eine Zweidrittelmehrheit zur Verfassungsänderung nötig waren, scheiterte Schröder mit seinem Hau-Ruck-Text. Sein Nachfolger Höcherl (CSU) versuchte die Opposition stattdessen mit Schlitzohrigkeit zu gewinnen. Der neue Entwurf, den er 1962 vorlegte, hatte schon mehr Paragraphen, unterschied zwischen „äußerer" und „innerer" Gefahr und sah für die Dauer des Ausnahmezustandes ein Ersatzorgan für den Bundestag vor: den Notstandsausschuß. Bei den Grundrechtseinschränkungen blieb es. Die SPD strebte in diesen Jahren nach der Regierungsteilhabe und war allmählich zum Mitmachen auch in der Notststandsfrage bereit. 1965 setzte sie ein doppeltes Signal. Einerseits stimmte sie den sogenannten „einfachen" Notstandsgesetzen zu. „Einfach" hießen sie deshalb, weil für sie keine Zweidrittelmehrheit nötig war. Es ging um „Schutzbau" (Bunker), „Selbstschutz der Bevölkerung" und ein „Zivilschutzkorps". Andererseits lehnte die SPD weiterhin die Verfassungsänderung vorerst ab. Zunächst einmal wollte sie in die Regierung. Das gelang ihr 1966 mit der Großen Koalition, und damit war auch die Zweidrittelmehrheit beisammen. Diese verabschiedete am 30. Mai 1968 das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes", kurz: die Notstandsverfassung. Die haben wir heute noch: Einschränkung von Grundrechten im „Verteidigungsfall", Einsatz der Bundeswehr im Innern „zum Schutz von zivilen Objekten und zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer". Im sogenannten „Spannungsfall", der von einer internationalen Organisation - z.B. der NATO - festgestellt wird, kann der Bundestag die „einfachen" Notstandsgesetze in Kraft setzen. ![]() Im übrigen war das Unglück war also zuschlechterletzt doch eingetreten. Aber die internationale Konstellation hatte sich inzwischen geändert. Längst war der Entspannungsprozeß in Gang gekommen, sodaß die Kriegsdrohung, für welche man 1958 die Notstandsgesetze bereitstellen wollte, nicht mehr ausgestoßen werden konnte. Insofern stand die Verfassungsänderung bis auf weiteres ein bißchen verloren in der Gegend herum - für künftige Zeiten. Der ehemalige Innenminister Schröder, welcher 1958 die Initiative ergriffen hatte, war übrigens unzufrieden mit dem Ergebnis. Mittlerweile war er Verteidigungsminister geworden. Im Vergleich zu seinem ersten Entwurf erschien ihm die endgültige Fassung so schlapp, daß er - obwohl er Bundestagsabgeordneter war - an der Abstimmung nicht teilnahm. Er begab sich stattdessen demonstrativ zu einer Kommandeurstagung - also zu der von ihm so geliebten Exekutive. Heißt das alles, daß die Notstandsverfassung letztlich harmlos geworden war? Nein. Im Fall einer - bislang nicht eingetretenen - großen gesellschaftlichen oder außenpolitischen Krise kann sich zeigen, welch gefährliches Potential in ihr steckt. Wäre sie allerdings nicht 1968 verabschiedet worden, sondern schon 1958 oder erst 1998, dann wäre sie noch viel schlimmer ausgefallen. Ja, 1998! Man bedenke, welche Eingriffe teils in den Verfassungstext, teils in die Verfassungswirklichkeit seit 1990 vorgenommen wurden, ohne daß es zu einem vergleichsweisen zähen Widerstand gekommen ist wie in den sechziger Jahren: praktische Abschaffung des Asylrechts, Großer Lauschangriff, out-of-area-Einsätze der Bundeswehr. So gesehen, ist die Verabschiedung der Notstandsgesetze von 1968 nur Teil eines größeren Prozesses, in dem seit 1949 die „Macht der Regierung über das Volk" (Friedrich Engels) sich ständig verstärkt. In: Neues Deutschland, 13./14. Juni 1998, S. 3. |
![]() Bundeskanzler 1966-1969 Kurt Georg Kiesinger Eine Große Koalition in bewegten Zeiten: Während es an den Universitäten rumort, regiert in Bonn ein Bündnis aus Union und SPD. Prägend sind die Debatte um die Notstandsgesetze und das Entstehen der “Außerparlamentarischen Opposition”. UMSTRITTENE NOTSTANDSGESETZE![]() ![]() |
junge
Welt 22.06.1998
Schmidts Notstand Seit dem 24. Juni 1968 sind die Notstandsgesetze in KraftSchon Jahre, bevor er erst Verteidigungs-, dann Finanzminister und schließlich Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wurde, hielt Helmut Schmidt gern staatsmännische Reden. Am 22. Oktober 1966, fünf Tage vor dem Ende der damaligen CDU/FDP-Koalition unter Bundeskanzler Erhard und fünf Wochen vor dem Eintritt der SPD in die Große Koalition unter dem neuen Bundeskanzler und alten Nazi Kurt Georg Kiesinger sprach Schmidt auf einer Veranstaltuung im Westberliner Sportpalast zum Thema der Notstandsgesetze, die er eine »uns weiß Gott seit sechs Jahren bedrängende staatspolitische Problematik« nannte.![]() ![]() ![]() Die Notstandsgesetze waren ein Bündel verschiedener Grundgesetzänderungen und bedurften daher einer Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag, was für die Große Koalition aus CDU und SPD mit einer Mehrheit von 90 Prozent der Bundestagsabgeordneten kein allzu großes Problem darstellen sollte. So kam es auch: Als im Mai 1968 die Stimmen ausgezählt wurden, hatten 384 Abgeordnete für die Gesetze und etwa 100 dagegen gestimmt, davon etwas jeweils zur Hälfte Abgeordnete der Opposition - der FDP - und der SPD. Mehr als doppelt so viele Abgeordnete der SPD hätten gegen die Vorlage und die eigene Partei stimmen müssen, um das Vorhaben zu Fall zu bringen. Daß es dazu nicht käme, war die Aufgabe des kommenden Staatsmannes Helmut Schmidt, nach dem Tod Fritz Erlers inzwischen Fraktionsvorsitzender der SPD, der um die Stimmen der Abgeordneten aus jenem gewerkschaftlichen Spektrum der Partei kämpfte, das sich schon früher im Kampf gegen die Gesetze engagiert hatte. Diese konnten nicht, anders als der Chef der IG Bau, Steine, Erden und spätere Verteidigungsminister Georg Leber, für die Gesetze stimmen, ohne Ärger in ihren Gewerkschaften zu bekommen. In einem Gespräch mit den Abgeordneten und späteren Ministern Hans Matthöfer (IG Metall), später der letzte Finanzminister der sozialliberalen Koalition, und Kurt Gscheidle (Postgewerkschaft, später Postminister) versuchte Helmut Schmidt, die beiden Notstandsgesetzgegner mit einem Bekenntnis zu Gustav Noske umzustimmen. Noske, so Schmidt, sei derjenige Politiker, den er von allen SPD- Politikern am meisten achte, weil der gewußt habe, daß es die Staatsräson eben zuweilen erforderlich mache, auch einmal den Bluthund zu spielen. Natürlich blieben die beiden tapferen Gewerkschafter bei ihrem Nein - gefährden konnten sie als Anführer der zu kleinen Truppe der Notstandsgegner das Projekt sowieso nicht. Zwar waren die Sozialdemokraten wieder einmal vaterländisch nicht ganz zuverlässig, was man ihnen irgendwann von rechts auch wieder vorwerfen würde (das gibt's umsonst und gehört seit Eberts Zeiten zum Ritual), doch hatte diese kleine Schar aufrechter Kämpfer vor allem die Aufgabe, die Illusion zu erhalten, daß die SPD nicht nur die Partei der großen Koalition ist, sondern eben auch die Partei des Protests. ![]() Die Verabschiedung der Notstandsgesetze bedeutete nichts weiter als die Rückentwicklung der Bundesrepublik in einen Obrigkeitsstaat vordemokratischen Stils. Daß die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten westlichen Alliierten bis dahin in einem möglichen Ausnahmezustand die militärische Kontrolle des Landes ausgeübt hätten, reduziert allerdings die Bedeutung der Notstandsgesetze etwas. Tatsächlich wurde aber genau dieses von einigen Befürwortern der Regelung als Argument vorgebracht - was nichts weiter bedeutet, als mit »inneren Spannungen« zukünftig selbst fertig werden zu wollen, denn die Bundeswehr, bis dahin beschränkt auf die Verteidigung des Landes nach außen, durfte nun auch im Innern eingesetzt werden: »Wir führen unsere Bürgerkriege selbst.« Die SPD hat den Gesetzen nicht nur zugestimmt, um endlich wieder zur Regierung zugelassen zu werden, sondern auch aus historischer Tradition und aus Überzeugung. »Wer von der SPD etwas anderes erwartet hätte,« schrieb Sebastian Haffner 1968 in der Illustrierten Stern, »ist selber schuld. Unerwartet und ein bißchen peinlich war höchstens das falsche Pathos, mit dem Brandt nachträglich versicherte, gegen einen Mißbrauch der Notstandsverfassung werde die SPD auf die Barrikaden gehen. Die SPD wird niemals auf die Barrikaden gehen, und übrigens wären diese verfetteten älteren Herrschaften dort auch zu gar nichts nutz. Ihr Kampfplatz, wo sie zu etwas nutz hätten sein können, war das Parlament, und dort haben sie, wie immer, den Paß verkauft.« Willy Brandt, der gegen einen Mißbrauch der Notstandsgesetze auf die Barrikaden gehen wollte, wurde ein Jahr darauf Bundeskanzler und ist der Vater der Berufsverbote in der Bundesrepublik. Helmut Schmidt wurde zum gleiche Zeitpunkt Verteidigungsminister, der erste sozialdemokratische seit Noske. Gscheidle und Matthöfer mußten noch ein wenig abwarten: Erst 1974 wurden sie Minister - im ersten Kabinett von Bundeskanzler Schmidt. Uwe Soukup (Aus der Wochenend-Beilage) |