Hanf ist eine der vielseitigsten Nutzpflanzen, die Mutter Natur
hervorgebracht hat. Hanf hat uns durch Jahrhunderte der
Menschheitsgeschichte begleitet, gekleidet, ernährt und inspiriert. Bis
ein Mann (Harry Anslinger) befand, daß es sich hierbei um "Teufelskraut"
handle und diese Vorstellung weltweit verbreitete ...
Doch inzwischen sprechen die Fakten wieder für sich:
Aus einjährig gewachsenen Hanffasern läßt sich viermal so viel Zellulose
wie aus Holzfasern produzieren, was den Papierbedarf ohne weitere
Abholzung wertvoller und ökologisch essentieller Wälder decken kann. Der
bodenverbessernde Hanf besitzt die stärkste aller Naturfasern und eignet
sich so bestens zur Herstellung von haltbaren Textilien, Seilen,
Verbund- und Dämmstoffen.
Hanfsamen enthalten keinerlei berauschende Substanzen, jedoch alle
essentiellen Fettsäuren und wichtige Aminosäuren. Somit liefert Hanf
auch gesunde, vollwertige Nahrungsmittel. Die Produktpalette umfaßt
bereits zahlreiche Getränke, wertvolle Öle, Müsli, Mehl, Schokolade,
Tofu u.v.m.
Seit Jahrtausenden wird Hanf als Medizin verwendet. Schon die alten
Chinesen wußten um seinen Nutzen. Hanf hilft bei Migräne, Neurodermitis,
Juckreiz, Krebs, Grünem Star, Epilepsie, bei Muskelkrämpfen infolge
Multipler Sklerose, beim AIDS-bedingtem Abmagerunssyndrom und der mit
dieser Krankheit einhergehender Übelkeit, bei Menstruationsbeschwerden,
Wehenschmerzen, Depressionen und anderen seelischen Erkrankungen. Im
Gegensatz zu herkömmlichen Medikamenten verursacht Hanf kaum
Nebenwirkungen. Dennoch stellen Pharmakonzerne THC syntetisch her. Denn
Hanf als Pflanze läßt sich nun mal nicht patentieren. Obwohl die
syntetische Produktion im Verhältnis zum natürlichen Anbau viel zu teuer
ist (ca. 800 DM pro Fläschchen), wird sie weiterhin betrieben. Denn die
Pharmaindustrie verdient (gerne) am Hanfverbot...
Für den Menschen ist Hanf weitestgehend ungefährlich. Lediglich während
der Schwangerschaft, vor der Pubertät und während einer Psychose sollte
grundsätzlich auf Hanfkonsum verzichtet werden. Hanf ist nicht giftig,
weder akut noch bei Dauergebrauch.
THC (Tetrahydrocannabinol - der psychoaktive Wirkstoff im Hanf) gilt
somit als die "ungiftigste" Substanz schlechthin. Das Verhältnis von
psychoaktiv wirksamer zu letaler (tödlicher) Dosis beträgt für
THC: 1:20.000 (vermutet)
LSD, Psylocybin: 1:1.000 (vermutet)
MDMA (Ecstasy): 1:10
Alkohol: 1:8
Heroin: 1:4
Strychnin: 1:2
Noch nie in der Geschichte der Menschheit ist ein Konsument an einer
letalen Dosis von Hanf gestorben. Selbst bei jahrelangem, dauerhaftem
Hanfkonsum bildet sich keine körperliche Abhängigkeit. Hanf ist auch
keine Einstiegsdroge. 95% der Heroinabhängigen haben zwar schon Hanf
geraucht, doch nur ein sehr geringer Prozentsatz der Hanfkonsumenten
wechselt zu "härteren" Drogen. Außerdem haben 99% der Heroinkonsumenten
auch vorher schon Nikotin und Alkohol konsumiert. Wer Hanf raucht,
steigt also nicht zwingend auf härtere Drogen um. Wohl aber auf den
"schwarzen Markt", der nicht nur Hanf im Angebot hat. Stellt ein
experimentierfreudiger Jugendlicher die Verträglichkeit von (illegalem)
Hanf fest, zieht er möglicherweise falsche Rückschlüsse auf die
Verträglichkeit von (ebenso illegalem) Heroin. Die Trennung der Märkte
ist daher ein Hauptargument für die Legalisierung von Hanf.
Die aktuelle rechtliche Lage ist geprägt von dem Aberglauben, daß mit
der Strafverfolgung der Drogenkonsum unterbunden werden könnte. Strafbar
ist der Anbau, Besitz, Erwerb, die Abgabe, Einfuhr und Ausfuhr. Das
Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß bei geringen Mengen für
den ausschließlichen Eigenverbrauch das Verfahren bei der
Staatsanwaltschaft eingestellt werden sollte. Da die Akzeptanz des
Hanfverbots verständlicherweise niedrig ist, verlieren die staatlichen
Behörden und Instanzen ihre Glaubwürdigkeit. Das Verbot verstößt sogar
gegen unsere Verfassung, denn das Recht auf freie
Persönlichkeitsentfaltung wird nachhaltig eingeschränkt. Das
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) soll die "Volksgesundheit" schützen.
Dennoch sind Alkohol und Nikotin legal, werden besteuert und beworben.
Hanfkonsumenten gehen nachweislich geringere körperliche Risiken der
Eigengefährung ein. Somit verstößt das BtMG gegen den
Gleichheitsgrundsatz. Denn die Verfolgung und Abstrafung von
Hanfkonsumenten ist - im rechtlichen Sinne - nicht verhältnismäßig.