Praktische Tips zum Anbau von Nutzhanf Dipl.-Ing. Agr. Daike Lohmeyer, nova-Institut

In dieser und den folgenden Ausgaben wird die Entwicklung des Hanfes von der Aussaat bis zur Ernte begleitet und die dabei auftretenden Besonderheiten und Fragen geklärt. Zur Vertiefung der hier besprochen Themen ist die Lektüre des Buches "Der Hanfanbau" von Bócsa und Karus zu empfehlen. Fragen von Lesern zum Anbau von Nutzhanf werden ebenfalls im Rahmen dieser Serie behandelt.

Wie sieht die Rechtslage beim Anbau von Nutzhanf aus?

THC-armer Hanf darf nur von landwirtschaftlichen Betrieben angebaut werden, die unter das Gesetz über die Altersicherung der Landwirte (ALG, §1 Abs.4) fallen und deren Betriebsgröße nicht unter der länderspezifischen Mindestgröße (ALG, §1 Abs.2) liegt. Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht usw. dürfen Hanf nicht anbauen. Für Rübenzüchter, die Hanf als Schutzstreifen zwischen den Vermehrungsflächen anbauen, gelten wie bisher auch die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes.

Für Ausnahmefälle - z. B. Anbau von Nicht-EU-Sorten und THC-reichem Hanfsaaten - ist auch weiterhin die Bundesopiumstelle in Berlin zuständig.

Adresse:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Genthiner Str. 38
10785 Berlin

Der Landwirt, der Hanf anbauen möchte, muß dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) spätestens bis zum 15. 6. des laufenden Jahres anzeigen. Hierfür liegt beim BLE ein, für das Jahr 1997 überarbeitetes Formblatt vor, auf dem auch die gewünschte Förderung angegeben werden kann. Dem Antrag muß das amtliche Etikett des verwendeten, zertifizierten Saatgutes beigefügt werden.

Adresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE),
Referat 321
Adickesallee 40
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/1564-368 oder -919
Fax: 069/069/1564-940

Unternehmen der Landwirtschaft können Hanf innerhalb der bestehenden EU-Regelungen anbauen als Marktordnungsfrucht im Rahmen der EU-Beihilfenregelung (sog. "Hanf" - Beihilfe) (VO(EWG) NR. 1164/89), die Förderung lag 1996 bei ca. 1510 DM/ha; nachwachsenden Rohstoff auf stillgelegten Flächen im Rahmen der konjunkturellen Flächenstillegung (VO(EWG) Nr. 1765/92) mit der dabei gewährten regionalen Flächenstillegungsprämie, die durchschnittlich bei etwa 750 DM/ha liegt; landwirtschaftliche Nutzpflanze außerhalb jeglicher Beihilferegelung.

An den Erhalt der jeweiligen Prämien sind bestimmte Auflagen gebunden.

So sind in der EU-Sortenliste, an die jeder Anbauer gebunden ist, derzeit 14 Hanfsorten aus Frankreich, Italien und Spanien aufgeführt. Davon sind aber nur die französischen Sorten beziehbar und von denen auch nicht alle. Die ungarische Sorte Kompolti ist in England bereits zugelassen, ob der Antrag, sie in die EU-Liste aufzunehmen, noch 1997 durchkommt, ist derzeit fraglich.

Die Beihilfen werden nur dann gewährt, wenn die Flächen voll ausgesät und abgeerntet werden und wenn die in der Anmeldung angegebenen Fläche mit der reell angebauten übereinstimmt.

Bei einer Förderung von Hanf als nachwachsender Rohstoff auf stillgelegten Flächen ist ein Verwertungsnachweis zu erbringen. Dann entfällt aber im Gegensatz zur Hanf-Beihilfe die Festlegung des Erntezeitpunktes.

Über die Auflagen, die im weiteren Vegetationsverlauf zu beachten sind, soll in den nächsten Ausgaben dieser Serie berichtet werden.

Wenn sich ein Landwirt für den Anbau von Hanf entscheidet, sollte er sich noch vor der Aussaat mit der Problematik der Ernte und Vermarktung von Stroh und ggf. auch der Samen auseinandersetzen. Liegt der Betrieb nicht in der unmittelbaren Umgebung einer Faseraufschlußanlage, sollte sicher geklärt sein, wie und wo das Stroh weiterverarbeitet werden kann. Dabei ist zu bedenken, daß der Transport des großvolumigen Strohes auf Strecken über 30-50 km unwirtschaftlich ist. Auch die Weiterverarbeitung bzw.Vermarktung der Samen muß vorher geklärt sein, um Absatzschwierigkeiten vorzubeugen.

Wenn die wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen geklärt sind und der Entschluß für den Hanfanbau gefallen ist, stellt sich die Frage, was für Ansprüche stellt der Nutzhanf, wie läuft das mit der Aussaat, wo gibt es Saatgut?

Im Folgenden sollen die Fragen, dem Vegetationsverlauf entsprechend, in dieser und den folgenden Ausgaben beantwortet werden.

Wo gibt es welches Saatgut?

Von den 14 in der EU-Sortenliste aufgeführten Hanfsorten ist derzeit nur französischen Saatgut verfügbar. Je nach Vermehrungssituation in Frankreich stehen dem hiesigen Anbauer auch nur begrenzt Saatgut von bestimmten Sorten zur Verfügung. Geklärt war bis zum Druck des Magazins nicht, ob die ungarische Sorte Kompolti in die EU-Sortenliste aufgenommen worden ist und damit angebaut werden darf. Wenn ja, so ist hier noch Saatgut in größeren Mengen vorhanden.

Französisches Saatgut kann entweder über den ortsansässigen Saatenhandel oder die beiden folgenden Firmen bezogen werden:

Hahn & Karl
Hasselstr.
65812 Bad Soden/Taunus
Tel. 06196/50260; Fax 62640

KWS
Grimsehlstr. 31
37574 Einbeck
Tel.:05561/311-591 (Herr Schlünder); Fax:311-544

Ungarisches Saatgut kann, wenn es in der EU-Sortenliste aufgenommen worden ist, bezogen werden bei der:

Pflanzenzucht Oberlimpurg,
Oberlimpurg 2
74523 Schwäbisch Hall
Tel.: 0791/931180; Fax: 0791/47333

Bei der Auswahl der geeigneten Flächen ist neben den Klimaansprüchen vor allem die Bodenqualität ein sehr wichtiges Kriterium.

Die Böden sollten über eine gute Tiefgründigkeit, eine gute Wasserversorgung und -durchlässigkeit sowie über ein gutes Nährstoffanlieferungsvermögen verfügen. Der pH-Wert des Bodens darf nicht unter 5,8 bis 6 liegen. Zu vermeiden sind Standorte, die unter Verdichtungen, Wassermangel oder Staunässe leiden. Gut geeignet für den Hanfanbau sind auf Löß entstandene Schwarzerden, degradierte Schwarzerde, Pararendzina und brauner Steppenboden. Bei ausreichender Tiefgründigkeit ist der Anbau auch auf Parabraunerden und den Übergängen zur Schwarzerde möglich. Pseudogleyböden scheiden aus, da sie zu naß und zu sauer sind.

Die Bodenbearbeitung zur Saatbettbereitung ist mit herkömmlicher Technologie durchführbar. Das Saatbett sollte sowohl in der Oberfläche und als auch bis in die Tiefe der Saatgutablage gleich feinkrümelig sein. Bei zur Trockenheit neigenden Böden sollte auf eine wassersparende Bodenberarbeitung geachtet werden, während bei zu nassen Böden auf eine ausreichende Abtrocknung Wert gelegt werden muß.

Wann ist der richtige Zeitpunkt zur Aussaat?

Üblicherweise wird Hanf zwischen Ende April und Ende Mai ausgesät, etwa zeitgleich mit der Zuckerrübe. Im allgemeinen sollte der Termin  so früh wie möglich gewählt werden, um eine lange Vegetationszeit zu gewährleisten. Allerdings muß auf Spätfröste geachtet werden, da die Jungpflanze (etwa ab dem vierten bis fünften Laubblatt) frostempfindlich ist. Die für ein rasches und gleichmäßiges Auflaufen der Saat optimale Bodentemperatur liegt bei 8-10 °C, allerdings keimt die Saat auch bei geringeren Temperaturen.

Insbesondere auf Grenzstandorten, die nicht optimal für den Hanfanbau geeignet sind oder auch auf Flächen, die unter starkem Unkrautdruck leiden, sollte auf optimale Aussaatbedingungen geachtet werden. Dann ist auch eine Verschiebung des Aussaatzeitpunktes nach hinten gerechtfertigt, insbesondere, da spät ausgesäte Bestände unter günstigen Bedingungen den Entwicklungsrückstand weitgehend wieder ausgleichen können.

Welche Technik wird für die Aussaat gebraucht?

Die Aussaat kann mit konventionellen Drillmaschinen erfolgen. Das Saatkorn sollte in einer Tiefe von 3-4 cm abgelegt werden. Die Rückverfestigung des Bodens in Ablagehöhe des Saatgutes ist wichtig, um die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Reihenweite beim Faserhanf entspricht der beim Getreide, bei geringeren Saatgutmengen kann die Reihenweite vergrößert werden. Die Bodenschicht über dem Saatgut sollte locker, aber nicht zu fein sein, um eine schnelle Erwärmung des Bodens zu ermöglichen, ohne daß die Gefahr besteht, daß der Boden bei Niederschlägen verschlämmt.

Wie hoch sollte die Aussaatmenge sein?

Die Aussaatmenge richtet sich vor allem nach dem angestrebtem Nutzungsziel und der eingesetzten Sorte. Für die Fasernutzung werden in der Praxis Mengen  von 30-50 kg/ha (ca. 200-300 Pflanzen/m2 bei Pflanzenaufgang) ausgesät. Wird die Doppel- bzw. Samennutzung angestrebt werden auch wesentlich geringere Mengen ausgebracht. Allerdings erhöhen sich die Ernteschwierigkeiten erheblich bei lichten Beständen (zu stark verholzte Einzelpflanzen) und die Unkrautunterdrückung ist nicht mehr gewährleistet. Daher sollte die Aussaatmenge auch zur Samennutzung nicht unter 20 kg/ha (ca. 100 Pflanzen/m2 bei Pflanzenaufgang) liegen.

Wann und wie hoch sollte die Düngung sein?

Die Düngung sollte zur Aussaat erfolgen. Wenn die entsprechende Technik vorhanden ist, um Verätzungen zu vermeiden, ist eine Splittung der Düngergabe zu empfehlen. Der spätere Düngetermin sollte dann in der Phase des starken Wachstums gelegt werden, worauf aber in den folgenden Ausgaben noch eingegangen wird.

Die Höhe der Düngung hängt stark von den gegebenen Standortbedingungen ab, z. B. wie ist der  Boden und der Witterungsverlauf, welche Vorfrucht usw. Nach vorliegenden Erfahrungen zeigt sich, daß Gaben, unter Einbeziehung der vorhandenen Bodenvorräte, auf gut Nährstoff versorgten Böden von 80-120 kg/ha N, 70-100 kg/ha P2O5, 150-180 kg/ha K2O und 120-180 kg/ha CaO ausreichen.

Vegetationsverlauf 

Nach dem Keimen und Aufgehen der Samen läßt sich der Vegetationsverlauf des Hanfes grob in vier Phasen unterteilen:  
    • langsames vegetatives Wachstum
    • starkes vegetatives Wachstum
    • Blüte/Beginn der generativen Phase
    • Samenbildung
In der folgenden Abbildung wird der Wachstumsverlauf des Faserhanfes dargestellt.
  
 

Langsames vegetatives Wachstum

Wie aus der Abbildung deutlich wird, entwickeln sich die Hanfpflanzen in den ersten vier bis fünf Wochen nach dem Feldaufgang nur langsam. Der scheinbare Wachstumsstillstand, in dem der Beobachter bei den Pflanzen zwar neue Laubblätter bemerkt, aber kaum ein Längenwachstum feststellen kann, ist kein Grund zur Besorgnis. Das Wachstum der Pflanze findet in dieser Zeit hauptsächlich unterirdisch ab. Während das Keimblatt noch nicht die für Hanf typischen Blattfinger aufweist, nimmt die Zahl der Blattfinger mit jedem neuem Laubblatt zu, bis die sortentypische Anzahl erreicht ist.

Auf Flächen, die unter sehr starken Unkrautdruck leiden, kann es in dieser langsamen Wachstumsphase unter ungünstigen Umständen dazu kommen, daß die Hanfpflanzen überwachsen und unterdrückt werden. Dies kann teilweise darauf zurückgeführt werden, daß bereits im Vorfeld, z.B. bei der Standortauswahl, Bodenbearbeitung, Nährstoffversorgung, Fehler gemacht wurden. Im Normalfall aber brauchen dem Anbauer mitauflaufende Unkräuter keine Sorgen zu bereiten. Durch seine Schnellwüchsigkeit im weiteren Vegetationsverlauf kann sich der Hanfbestand gegen fast alle Unkräuter sehr gut durchsetzen.

Starkes vegetatives Wachstum

Die Phase des langsamen vegetativen Wachstums ist etwa mit dem fünften Laubblatt abgeschlossen und es setzt ein starker Wachstumsschub bei den Hanfpflanzen ein. Etwa ab Anfang Juni wachsen die Hanfpflanzen pro Tag ca. 5 cm, in Einzelfällen sogar bis zu 10 cm. Bei diesem starken Längenwachstum haben auch die mitaufgelaufenen Unkräuter, vor allem in den dichten Faserhanfbeständen, keine Chance mehr. Durch den hohen Konkurrenzdruck um Licht, Wasser und Nährstoffe sterben sie entweder ab oder gelangen nicht zur Samenreife, so daß auch die Folgefrüchte unter einem geringeren Unkrautdruck leiden.

Im Verlauf dieses rapiden Längenwachstums werden teilweise auch Rückstände, die sich durch einen späten Saattermin oder ungünstige Witterungsbedingungen ergeben haben, aufgeholt. Die Phase des starken vegetativen Wachstums endet, wenn die Pflanzen beginnen, Blüten (generative Phase) auszubilden. Der Zeitpunkt des Wechsel von der vegetativen zur generativen Phase hängt stark von der Sorte ab, wobei die frühreifen Sorten ab Juli mit der Blüte beginnen.

Im Juni erreicht das Hanffeld eine Höhe von 0,5 bis 1 m, wobei es Anfang Juli auch bereits 1,5 m hoch sein kann. In dieser Phase des starken Wachstums ist der Nährstoff- und Wasserbedarf des Bestandes am größten. Es macht daher Sinn, die Düngergabe zu splitten und die zweite Gabe zu Beginn der starken Wachstumsphase geben. Als begrenzende Faktoren in der Entwicklung des Bestandes führen Wasser- und Nährstoffmangel zu Wachstumsstillstand und bei längerer Dauer zu Ertragseinbussen.

Bei der Beobachtung des Hanffeldes in den beiden beschriebenen Phasen fällt die unterschiedliche Entwicklungsdynamik der einzelnen Pflanzen auf. Einige Pflanzen sind kräftiger und wachsen schneller als andere. Aus diesen wenig verzweigten, hoch aufgeschossenen Pflanzen entwickeln sich für gewöhnlich männliche, aus den niedrigeren, aber verzweigteren jedoch weibliche Pflanzen. Da die männlichen Pflanzen nach der Blüte absterben, also eine kürzere Vegetationszeit haben, weisen sie ein schnelleres Wachstum auf und stehen aus dem Bestand heraus.

In der nächsten Ausgabe wird u.a. auf die Entwicklung des Hanfbestandes im weiteren Vegetationsverlauf eingegangen.

Anbauanzeige

Wie bereits in der letzten Ausgabe beschrieben, ist der Anbau von Nutzhanf bis zum 15. Juni bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Frankfurt (BLE) anzuzeigen. In der Anbauanzeige sind die Größe der Anbau- und Erntefläche genau anzugeben. Sollte die Saat nicht vollständig aufgegangen sein, ist die Aufgangsfläche anzugeben.

Desweiteren sind der Anzeige, die in dreifacher Ausfertigung vorzulegen ist, alle amtlichen Etiketten der verwendeten, zertifizierten Sorten beizufügen. Wenn das Saatgut aus einem Sack auf mehrere Anbauer verteilt werden soll, müssen bei den Saatgutanerkennungsstellen entsprechende Zertifikate beantragt werden. Im letzten Jahr gab es durch fehlende Etiketten bzw. Zertifikate Schwierigkeiten sowohl für die Anbauer als auch für das BLE, die man in diesem Jahr durch diese Regelung zu verhindern versucht.

In dem Merkblatt für den Hanfanbau 1997 haben sich gegenüber dem Merkblatt von 1996 vor allem zwei Punkte geändert. Zum einem wird im Merkblatt vom April 1997 erstmals ausdrücklich vermerkt, daß der Anbau von Hanf zum Zwecke des Verkaufes als Zierpflanze nicht zulässig ist.

Zum anderem wird sich wahrscheinlich die Höhe der Beihilfe ändern. Die Beihilfe für Nutzhanf betrug 1996 774,74 ECU bzw. 1.510,45 DM pro Hektar. Zwar wird der für die Beihilfenhöhe zuständige Agrarrat nicht vor dem Juni 1997 eine Entscheidung hierzu fällen, aber es wurde bereits von der Europäischen Kommission für den Agraretat eine generelle Kürzung um 7,5 % vorgeschlagen. Sollte dieser Kürzung zugestimmt werden, sinkt die Beihilfe auf 716,63 ECU pro Hektar bzw. 1.397,16 DM pro Hektar. Das ist zwar nicht erfreulich, aber die Hanfbeihilfe liegt damit immer noch höher als bei den meisten anderen Kulturpflanzen. Bei ökonomischen Analysen, die im Rahmen des Hanfproduktlinienprojekt des nova-Institutes durchgeführt wurden, zeigte sich, daß der Hanfanbau nicht dauerhaft auf diese hohen Flächenbeihilfen angewiesen ist. 

Die Vollkostenrechnung kommt zu dem Ergebnis, daß nach einer Etablierung der Produktlinien unter heutigen Bedingungen eine Beihilfe von 800 bis 1.200 DM pro Hektar erforderlich ist, um den Anbau für den Landwirt rentabel zu machen. Bei einer weiteren Optimierung von Sorten, Ernte- und Aufschlußtecchnologien, EU-Anbauregelungen etc. wird der Hanfanbau mittelfristig mit Beihilfen auskommen, wie sie für eine Reihe anderer Nutzpflanzen in der EU üblich sind.
(ca. 700 DM pro Hektar).  


weiter zum zweiten Teil


Zurück! 
_nova_aen2.htm">weiter zum zweiten Teil

Zurück!