Cannabis als Medizin
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin
Cannabis ist Medizin
www.jungle-world.com 16. Februar 2000

Verfassungsgericht rehabilitiert Hanf

Kiffen gegen den Stress

von mathias bröckers

Cannabis ist als Medizin »grundsätzlich erlaubnisfähig« - mit diesem Spruch hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Ende Januar die natürlichen Wirkstoffe der Hanfpflanze als Heilmittel rehabilitiert. Vorausgegangen war ein Eilantrag von schwerkranken Patienten, das Betäubungsmittelgesetz als verfassungswidrig einzustufen, weil es ihnen den Zugang zu ihrem überlebenswichtigen Medikament verwehrt. Dies lehnte das Gericht zwar aus formalen Gründen ab, ließ aber die klagenden Patienten nicht hoffnungslos. Schließlich sei natürliches Cannabis »grundsätzlich erlaubnisfähig«, erklärten die Richter und verwiesen die Kläger an das dem Gesundheitsministerium unterstehende Bundesinstitut für Arzneimittel.

Dort hatte man 1998 zwar synthetisch hergestellte Präparate aus Tetrahydrocannabinol (THC) wie »Marinol« wieder als Arzneimittel zugelassen - der natürliche Hanfwirkstoff blieb aber weiterhin als »nicht verkehrsfähiges« Betäubungsmittel eingestuft. Obwohl schon damals bekannt war, dass »Marinol« nicht nur das Zigfache von illegalem Cannabis kostet, sondern bei vielen Patienten auch schlechter wirkt. Nach dem Spruch des BVerfG ist es nun mit dieser Protektion der Pharma-Industrie vorbei - »Medizinalhanf«, wie die THC-reichen Hanfsorten in Deutschland früher hießen, ist als Arznei wieder rehabilitiert. Und der Gesetzgeber ist aufgerufen, Regelungen für den Umgang mit dieser unverzichtbaren und »erlaubnisfähigen« Medizin zu treffen. Damit hat die absurde Situation, dass todkranke Patienten für ihre Medizin nicht den Arzt oder Apotheker, sondern Dealer und Schwarzmarkt konsultieren müssen, ein Ende.

Im Jahr 1994 hatte das Verfassungsgericht in seinem »Haschischurteil« empfohlen, den privaten Konsum nicht länger strafrechtlich zu verfolgen und eine straffreie Mindestmenge festzusetzen, 1996 wurde der Anbau von THC-armen Hanfsorten zur industriellen Nutzung gesetzlich wieder genehmigt, seit 1998 ist der Hanfwirkstoff THC in synthetischer Form als Arzneimittel verschreibungsfähig - und seit Februar 2000 nunmehr auch die Blüten und das Harz des Hanfs - Marihuana und Haschisch.

Damit ist Cannabis, vor zehn Jahren noch mit Stumpf und Stil verboten, unter allen Aspekten wieder rehabilitiert, zumindest auf dem Papier. Wie lange es dauert, bis Patienten wieder so selbstverständlich auf Hanfblüten zurückgreifen können wie auf Kamille oder Salbei, bleibt abzuwarten. Die 1994 vom Verfassungsgericht angemahnte bundeseinheitliche Mindestmenge für den straffreien Konsum steht bis heute aus - stattdessen versucht die Politik, die Prohibition auf verwaltungsrechtlichem Wege zu verschärfen.

So können Spuren von THC bei einem Drogentest - die unter Umständen noch sechs Wochen nach einem Joint vorhanden sind - in Süddeutschland den Führerschein kosten. Welche Maßregelungen wird die deutsche Bürokratie wohl den MS-, Krebs-, Aids-, und Glaukom-Patienten vorlegen, denen man eigentlich nur erlauben müsste, die Medizin für ihren Bedarf selbst anzubauen bzw. anbauen zu lassen?

Wünschenswert wären jedenfalls Cannabis-Clubs, wie sie in den letzten Jahren mit Volksbegehren in einigen Bundesstaaten der USA durchgesetzt wurden, um registrierte Patienten zu versorgen. Tja, und danach ginge es rechtlich eigentlich nur noch um die Frage, wer sich als Patient anmelden kann. Schließlich hilft Hanf nicht nur Schwerkranken, sondern auch gegen die Zivilisationskrankheit Nummer eins: Stress. Das Bundesinstitut für Arzneimittel in Bonn wartet auf unsere Anträge.

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