Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. An die Damen und Herren der Presse
Die Vortragenden waren Prof. Dr. pharm. Rudolf Brenneisen vom Pharmazeutischen Institut der Universität Bern, Dr. med. Ulrike Hagenbach vom REHAB in Basel, Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger von der Universität Bremen, Dr. med. Franjo Grotenhermen vom nova-Institut Hürth bei Köln, Dave Pate von Hortapharm/Amsterdam, Dr. med. Andreas Ernst vom Vorstand des SCHMERZ-therapeutischen Kolloquiums, Dr. pharm. Manfred Fankhauser, Apotheker aus Langnau/Schweiz und PD. Dr. med. Robert Gorter vom Institut für onkologische und immunologische Forschung in Berlin. In seinem Grußwort forderte Dr. med. Ingo Flenker, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender des Ausschusses Sucht und Drogen der Bundesärztekammer, daß der "nützliche medizinisch-therapeutische Einsatz von Cannabis legal möglich wird, damit die derzeitige Kriminalisierung von Ärzten und Patienten endlich aufhört." Der derzeitige Status der Illegalität führe dazu, "daß eine weitergehende Forschung zum medizinisch-therapeutischen Einsatz von Cannabis kaum möglich ist. Ebenso wird eine vertiefende Erforschung der Wirkmechanismen, verbesserter Pflanzenzüchtungen, geeigneter Applikationsformen usw. nicht nur massiv erschwert, sondern leider damit auch zum Teil verhindert." Ähnliche Forderungen erhoben Dr. med. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident des SCHMERZtherapeutischen Kolloquiums, der größten schmerztherapeutischen Gesellschaft in Europa, Dr. Hans-Josef Linkens von der Deutschen AIDS-Hilfe e. V. und Dr. med. Rainer Ullmann, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Drogen- und Suchtmedizin,. Dr. Gerhard Müller-Schwefe kündigte einen Workshop zum Thema im Rahmen des Deutschen Schmerztages 1998 in Frankfurt/Main an. Dr. Rainer Ullmann stellte unter den Ärzten einen zunehmenden Wunsch nach sachlicher Information über das arzneiliche Potential der Hanfpflanze fest: "Wir freuen uns, diese jetzt auf die ACM aufmerksam machen zu können und sehen die vorurteilsfreie Wissenserweiterung in neue oder wiederentdeckte Heilmöglichkeiten im Sinne unserer Patienten als vorrangige ärztliche Aufgabe an. Dr. Axel Horstmann, Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, wünschte der Tagung in einer Grußadresse einen erfolgreichen Verlauf und wies darauf hin, daß der Einsatz von Wirkstoffen der Hanfpflanze bei einer Reihe von Krankheitsfällen durchaus sinnvoll sein könne, allerdings müsse bei einer medizinischen Verwendung ein Mißbrauch ausgeschlossen werden. Dies sei "derzeit für die Hanfpflanze bzw. den pflanzlichen Wirkstoff nicht gegeben." Daher habe man sich "im Rahmen der anstehenden 10. Betäubungsmittelrechtsänderungsverordnung für die Verschreibungsfähigkeit eines entsprechenden synthetischen Äquivalents entscheiden müssen. Sollten alsbald Arzneiformen auf pflanzlicher Hanfbasis entwickelt werden, und sollten diese den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes entsprechen, werde ich mich für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes einsetzten." Die Referenten - mit Ausnahme des Referenten aus Holland, Dave Pate, sämtlich Mitglieder der ACM - stellten sowohl klinisch- therapeutische Studien mit einzelnen Inhaltsstoffen der Hanfpflanze sowie der ganzen Pflanze vor als auch Erfahrungen von Patienten, die darauf hindeuten, daß Hanf ein beachtenswertes arzneiliches Potential besitzt. Auf der anschließenden Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) wiesen die Teilnehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz auf die Notwendigkeit einer verstärkten Förderung der Forschung durch die öffentliche Hand hin. Staatliche Institutionen und Behörden in den drei deutschsprachigen Ländern wurden aufgefordert, "nicht nur die Untersuchung der möglichen negativen Auswirkungen einer Cannabisverwendung sondern auch die Erforschung möglicher nutzbringender pharmakologischer Wirkungen" finanziell zu fördern. Die Behinderung der Forschung wurde scharf kritisiert. Wer eine unzureichende Forschungslage bemängele und diese gleichzeitig behindere, mache sich unglaubwürdig und wende sich gegen die Patienten, die von Cannabis profitieren können. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin ist ein gemeinnütziger Interessenverein aus Ärzten, Pharmakologen, Patienten und weiteren Interessierten. Der zunehmenden Zahl von Mitgliedern aus der Schweiz und Österreich wurde durch eine Erweiterung des Vorstandes Rechnung getragen. Dr. med. Ulrike Hagenbach, Oberärztin am REHAB in Basel, Zentrum für Querschnittsgelähmte und Hirnverletzte, und Leiterin eines Forschungsprojektes mit dem Cannabiswirkstoff THC bei Patienten mit organisch bedingter Spastik, und durch Helmuth Sandtler, Journalist und Leiter des Österreichischen Hanf Instituts wurden gewählt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, Dr. med. Franjo Grotenhermen, wies daraufhin, daß international in den vergangenen Jahren ein Umdenken zugunsten einer arzneilichen Cannabisverwendung zu verzeichnen sei. So habe beispielsweise die britische medizini-sche Gesellschaft auf ihrer Jahrestagung im Juli einen verstärkte medizinische Nutzung von Medikamenten aus der Cannabis-Pflanze gefordert. Die Zahl jener, die auch in den deutschsprachigen Ländern das Risiko einer Strafverfolgung auf sich nehmen, um eine Linderung ihrer Leiden zu finden, nehme zu. Die synthetisch hergestellten auf dem Markt befindlichen Cannabinoide seien leider sehr teuer und nur durch eine langwierige Importprozedur aus dem Ausland erhältlich, so daß sie bisher keine praktikable Alternative zum Naturprodukt darstellen. Die Menschen, die von Cannabis medizinisch profitieren können, würden gegenwärtig noch als Geiseln einer Drogenpolitik gehalten, die auch die arzneiliche Verwendung der Hanfpflanze kriminalisiert und die Kranken strafrechtlich bedroht. Das Betäubungsmittelgesetz, welches dem "Schutz der Volksgesundheit" dienen soll, kehre sich so gegen die Gesundheit. Das pharmakologisch wirksame Isomer des Delta-9-THC, der charakteristische psychoaktive Inhaltstoff der Hanfpflanze, soll noch in diesem Jahr aus der Anlage II des Betäubungsmittlgesetzes in die Anlage III umgestuft werden, so daß es dann rezeptierbar wird. Aus dem Bundesgesundheitsministerium verlautete, daß beim Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit eines Cannabisextraktes und der Erfüllung der entsprechenden arzneimittelrechtlichen Bedingungen auch hier Aussicht auf eine Zulassung als Medikament bestehe. Auskunft erteilt: Dr. med. Franjo Grotenhermen
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