Politik und Recht
FAQ
von: m.fischmann@hit.sb.sub.de (Matthias Fischmann) 
 
INHALT 

Rechte und Anwalt
Vor der Festnahme
Nach der Festnahme
Maßnahmen bei laufendem Verfahren
Fuehrerschein-Fragen
Literatur
Ende

RECHTE und Anwalt
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Wenn irgendwas vorgefallen ist, und Du bist Dir nicht ganz sicher,ob Du Dich richtig verhalten hast, ist es immer besser, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Dazu zwei Dinge:

Fuer Beduerftige (Schueler, Student, Arbeitsloser, ...) gibt es einen Rechtsberatungsschein, den man beim Amtsgericht kriegen kann. Einfach hingehen, fragen, drauf bestehen, das funktioniert. Bei mir waren sie sehr nett. Mit diesem Schein darf Dir kein Anwalt mehr als 20,- fuer eine einmalige Beratung abknoepfen.

Bei der Wahl des Anwalts sollte man sehr vorsichtig sein. Ich bin einfach mal durch das Elendsviertel meiner Stadt gestreift und hatte prompt Glueck. Ich habe jemand gefunden, die mir die Akteneinsicht mit Beratung, Einstellungsantrag und allem drum und dran fuer 50,- Mark macht.

Andere verlangen fuer eine Akteneinsicht den Hoechstsatz von 300,- Mark, und wenn sie Dir dann noch ein Wort erklaeren muessen, kommt eine extra Beratungsgebuehr dazu. Also: nicht in den Penthaeusern der Bankhochhaeuser suchen, sondern in den interessanteren Gegenden, es gibt in manchen Gegenden sehr soziale Rechtshelfer.

Tja, und wenn Ihr so einen Menschen habt, braucht Ihr diese FAQ eigentlich nicht mehr. Egal. 

Vor der Festnahme
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GENERELL GILT ! Behoerden muessen sich AUSWEISEN.
Name und Dienstnumm er immer notieren. 

! Ihr muesst angeben: 

  •  Name 
  • Vorname 
  • Wohnsitz 
  • Geboren(Datum und Ort). 
SONST NIX! AUSSAGE IMMER VERWEIGERN!! 

Nuetzliche Aussagen nuetzen einem spaeter noch genauso, schaden kann man sich und anderen aber immer. Keine Statements zur Sache, kein Smalltalk, nix!

! NIX UNTERSCHREIBEN. Wenn doch, Durchschlag fordern! 

! ALLE konfiszierten Wahren QUITTIEREN lassen 

Es ist immer von Vorteil, sowohl selbstbewusst als auch hoeflich zu sein. Und besteht zumindest auf den oben angefuehrten Rechten, die Bullen scheren sich naemlich einen Dreck drum.

Wenn sich ploetzlich die Bullen um euch kuemmern, fragt zuerst mal,was sie wollen: Jede Vernehmung, Durchsuchung, Festnahme muss begruendet werden.

 

  • Weshalb wird kontrolliert?
  • liegt eine moeglich Straftat vor?
  • Rechtsgrundlage?
  • bin ich Verdaechtigter oder nicht?
  • Dienstnummer des 'Einsatzleiters'?

Das braucht man noch, um sich spaeter Informationen holen zu koennen: 
Tagebuchnummer ('Aktenzeichen' der Polizei)
Sachbearbeiter (wenn's den schon gibt)
Telefonnummer der zustaendigen Behoerde 

Die Durchsuchung von Personen (102 StPO) beinhaltet die Durchsuchung von Haaren, Achselhoehen, Koerperoeffnungen usw. und die zur Person gehoerenden Sachen (sie brauchen nicht dein Eigentum zu sein). Frauen koennen eine weibliche Beamtin verlangen (funktioniert wohl in der Praxis selten).

Und noch was ganz wichtiges: Die Polizei hat kein Recht, dich verbindlich vorzuladen. Das duerfen nur Behoerden der Justiz. Wenn also ein Brief von den Bullen kommt, du sollst dich dann und dann da und da einfinden: vergiss es einfach.

Nach der Festnahme
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Lassen wir die Gegenseite sprechen: Die Festnahme bzw. die vorlaeufige Festnahme stellt eine Zwansmassnahme dar, die, im Unterschied zum sog. "Anhalten" oder "kurzfristigen Festhalten" (Beispiel: Personenkontrolle, vgl. dort), nur gegen Verdaechtige angewandt werden darf.

Die Festnahme bedarf des schriftlichen Haft- oder Unterbringungsbefehls eines Richters, waehrend die vorlaeufige Festnahme auch dann erfolgen kann, "wenn die Voraussetzungen fuer einen Haft- oder Unterbringungsbefehl gegeben sind".

Zur Klaerung: Was in szeneueblichem Jargon die "Festnahme" ist, bleibt streng juristisch eine "vorlaeufige". Der Vorgang, der uns von "Verhaftung" sprechen laesst ist demgegenueber eine "Festnahme auf Grundlage eines richterlichen Haftbefehls". Alle Klarheiten beseitigt? Gut.

In diesem Punkt hier geht es um die "vorlaeufige Festnahme", nicht um die Frage eines wann und wie eines Haftbefehls. Lassen wir im Folgenden das "vorlaeufig" weg, geschieht es der Einfachheit halber.

Neben Polizeibeamten ist im Uebribgen jede Privatperson beim Ertappen von Verdaechtigen auf frischer Tat zur Festnahme berechtigt.

Die Festnahme erfolgt - wir lassen immer noch die Gegenseite

sprechen - durch die Erklaerung derselbigen durch den Beamten. Der sog."unmittelbare Zwang" setzt demnach erst dann ein, wenn "die Person sich der Festnahme zu entziehen sucht".

Die Zwangsmittel entsprechen der Palette des polizeilichen Waffenarsenals (und ihre Anwendungsbestimmungen) von der koerperlichen Gewalt ueber Schlagstock, Pferde, Wasserwerfer bis hin zu Sprengstoff, Maschinengewehren und Handgranaten (Noch jenseits des "finalen Rettungsschusses").

Ein weiterer Scherz: Uenmittelbarer Zwang ist vor seiner Anwendung anzudrohen" - es sei denn die Umstaende lassen die Androhung nicht zu.

Die vorlaeufige Festnahme erfolgt im Rahmen praeventiver (Gefahrenabwehr) oder repressiver (Strafverfolgung) polizeilicher Taetigkeit. Moegliche Begruendungen sind: Gefahr im Verzug, Bestehen von Haftgrund, dringender Tatverdacht. Festnahme kann erfolgen zum Zwecke der Personalienfeststellung, des Schutzes des/r BetroffenenIn vor sich selbst, der Rueckfuehrung Minderjaehriger oder Haftentflohener und des Platzverweises (Demos).

Maßnahmen bei laufendem Verfahren
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  • Anwalt hinzuziehen (siehe oben)
  • Akteneinsicht machen lassen. Dann weiss man immerhin schon mal, was von der Gegenseite aus geplant ist.
  • Einstellung des Verfahrens beim Staatsanwalt beantragen und begruenden.
Führerschein
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Die Polizei droht manchmal damit, eine BtMG-Sache an die Fuehrerscheinstelle weiterzugeben (damit meinen sie wohl das Landratsamt). Eigentlich darf Dir aber nur der Fuehrerschein weggenommen werden, wenn ein Auto auf Dich zugelassen ist (ob sofortiges Abmelden was bringt, halte ich fuer fraglich, fuer die ist bestimmt der Zeitpunkt der Festnahme interessant).

Also: Wenn Du kein Auto hast, vergiss die Fuehrerscheinsorgen, es reicht, wenn Du schon mal einen guten und billigen Anwalt auswaehlst, damit Du zur Not schnell handeln kannst, wenn doch was (halblegales) passiert.

Mit Auto wird das schon kniffliger. Da hilft eigentlich nur noch Urintest manipulieren. Wenn nicht manipuliert wird, und davor regelmaessig geraucht wurde, dauert die Nachweisbarkeit 8 Wochen an (es gibt auch haertere Tests, die sind aber wohl zu teuer fuer den Praxiseinsatz).

Was koennen wir tun? 
 

  • Entschlacken! Da Cannabis durch die Rueckstaende im Fettgewebe nach gewiesen wird, muss man zunaechst mal alles ausschwemmen, was geht.
Hier mal eine Liste von geeigneten Lebensmitteln, wenn jemandem noch was einfaellt (Brigitte-Lesern o.ae.?): wie gesagt, emailme... 
  • Entschlackungstee/Blutreinigungstee (Reformhaus) 
  • Quark 
  • Preisselbeersaft 
  • Gequollene Koerner 
  • Niacinimide 


  • Generell viel trinken. Je mehr Fluessigkeit der Koerper umsetzt, umso besser funktioniert auch die Ausschwemmung der unerwuenschten Substanzen.
     
  • Der Tag der Urin-Probe: Frueh aufstehen, unglaubliche Mengen Wasser trinken, moeglichst schon vor der Probe fuenf mal pinkeln gehen. Morgens ist der Urin am konzentriertesten, und je weniger Zeit seit dem letzten urinieren vergangen ist, desto sauberer ist der Urin.
     
  • Vitamin B12, wenige Stunden vor der Probe eingenommen, faerbt den Urin gelb. Dann kann man nicht erkennen, wie sauber und verduennt er ist.
     
Gut. Mehr weiss ich nicht. Es gibt Geruechte ueber Wunderdrogen, die man zwei Stunden vor Testbeginn schluckt, und die dann die Testreaktion verhindern, so dass Du voellig stoned auftreten kannst und immer noch negativ bist. Oder von legalen Substanzen, auf die die Tests ansprechen, so dass Du nur zu sagen brauchst, Du hast gestern drei Kilo Ingwerwurzel gegessen, und der Beweis ist Futsch, und Du hast wieder zwei Wochen Aufschub. Wenn jemand solche Geschichten bestaetigen kann, ernenne ich ihn auf der Stelle zum Helden. 

LITERATUR
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Alles Unter Verschluss, AStA Frankfurt, Druckladen

Autorenkollektiv, Rechtsratgeber fuer Demonstranten, Extrabuch Verlag

Albrecht Buehl, Die Rechte der Verdaechtigten und Angeklagten, Beltz Bibliothek

K.Eschen, S.Plogstedt, R.Sami, V.Serge, Wie man gegen Polizei und Justiz die Nerven behaelt, Rothbuch Verlag Berlin (antiqu.)

Verantwortlich: 
Matthias Fischmann 
(m.fischmann@hit.zer.de)
http://members.aol.com/MatthewApp/gh/faq.htm

ma 11.08.97 
 

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