PKS Berichtsjahr 1998 Einzelne Straftaten(gruppen)


3. Einzelne Straftaten(gruppen)

3.17 Rauschgiftkriminalität

Hinweis: 1987 - 1990: alte Länder
1991 - 1992: alte Länder mit Berlin
ab 1993: Bundesgebiet insgesamt

Seit 1981 werden die Fälle nach wichtigen Drogenarten gesondert ausgewiesen, wobei in der Erfassung Heroin Vorrang vor Kokain, vor Amphetamin, vor Amphetaminderivaten, vor LSD, vor Cannabis und dieses vor den übrigen Rauschmitteln hat.

Die höchsten Anteile weisen die registrierten Cannabis- und Heroinfälle auf. Eine starke Zunahme gab es bei Cannabis und Zubereitungen. Rückläufige Fallzahlen wurde bei Heroin, LSD und Amphetaminderivaten (einschl. Ecstasy) registriert. In der Abgrenzung von Amphetamin und Derivaten gibt es aber in der Erfassungspraxis Unsicherheiten.

Die Entwicklung der registrierten Rauschgiftdelikte hängt in starkem Maße auch vom Kontrollverhalten der Polizei ab (Ausschöpfung des sehr großen Dunkelfeldes). Umfragen aus den Jahren 1993, 1995 und 1997 durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bestätigen den vermehrten Konsum von Ecstasy bis 1997 sowie Cannabis im Osten bis 1997 und im Westen bis 1995.

Rauschgiftdelikte spielen mit 17.609 Fällen (1996: 11.541) in den neuen Ländern trotz beachtlichem Anstieg im Vergleich zu den alten Ländern statistisch noch keine größere Rolle (vgl. Seite 220). Auch die Rauschgiftbeschaffungskriminalität ist hier noch unbedeutend.

Bei den Rauschgiftdelikten wurde insgesamt ein weiterer Anstieg registriert; vor allem durch Cannabisfälle bewirkt. Hier dürfte sich insbesondere eine verstärkte polizeiliche Bekämpfungsintensität widerspiegeln.

Großstädte ab 500.000 Einwohner sind besonders bei Heroin- und Kokainfällen und bei der direkten Beschaffungskriminalität erheblich überrepräsentiert.

Fast die Hälfte der ermittelten Tatverdächtigen waren bei den Rauschgiftdelikten zwischen 18 und 25 Jahre alt (Heranwachsende und Jungerwachsene). Jugendliche und Heranwachsende weisen z.B. in Fällen mit Cannabis, LSD und Amphetaminderivaten (einschl. Ecstasy) relativ hohe Tatverdächtigenanteile auf, deutlich niedrigere dagegen bei Heroin und Kokain.

Bezogen auf ihren Bevölkerungsanteil dominieren unter den deutschen Tatverdächtigen bei den Rauschgiftdelikten die Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren, wobei bei den jungen Menschen mit zunehmendem Alter der Anteil harter Drogen wächst.

-siehe hierzu Grafik "G88" auf Seite 219-

Bei illegalem Handel und Schmuggel waren über ein Drittel, bei illegaler Einfuhr in nicht geringer Menge fast ein Drittel der Tatverdächtigen Nichtdeutsche, speziell bei Kokain sogar weit über die Hälfte.

Bei illegalem Handel und Schmuggel von Rauschgiften waren zwei von drei nichtdeutschen Tatverdächtigen entweder Asylbewerber oder gehörten zur Sammelgruppe der "Sonstigen" (Erwerbslose, abgelehnte Asylbewerber mit Duldung oder Flüchtlinge); noch höher lagen deren Anteile bei Heroin und Kokain. Bei der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge dominierten noch vor diesen beiden Gruppen Touristen/Durchreisende.

Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen stellten türkische Staatsangehörige bei allgemeinen Verstößen nach § 29 BtMG etwa ein Drittel. Bei z.B. illegaler Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge waren Kolumbianer im Vergleich zu ihrem Anteil an den nichtdeutschen Tatverdächtigen insgesamt (0,2 %) erheblich und beim illegalen Hdnel und Schmuggel vor allem einzelne afrikanische Staaten überrepräsentiert. Bemerkenswert ist der hohe Anteil von Tatverdächtigen aus Sierra Leone besonders bei Kokainhandel und -schmuggel.

*) Fälle pro 100.000 Einwohner

Hinweis: Die Aufzählung ist nicht vollständig.
*)Erstauffällige Konsumenten harter Drogen werden seit Anfang 1988 beim Vorhandensein mehrerer harter Drogen nicht mehr nur bei der am höchsten eingestuften Droge (Heroin vor Kokain vor Amphetamin vor Sonstigen) sondern bei jeder einzelnen harten Droge gesondert registriert.
**)Erstauffällige Konsumenten harter Drogen in den neuen Ländern sind erst seit 1992 in der FDR erfaßt.
***)In einzelnen Ländern kam es 1996 zu Erfassungsrückständen, so daß zu geringe Zahlen registriert wurden, die die Tendenz in den betroffenen Ländern nicht exakt widerspiegeln. Die für das Bundesgebiet festgestellte Entwicklung wird zwar zahlenmäßig, jedoch nicht in der Gesamttendenz verändert.

*)In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2 Rauschgifttote polizeilich bekannt, die nicht in der FDR erfaßt wurden.
Ein Rauschgifttoter in Sachsen wurde in der FDR erfaßt.
**)In Berlin wurden für 1995 nachträglich weitere Rauschgifttote (31) festgestellt, die nicht in die oben aufgeführten Zahlen eingeflossen sind. Die insgesamt festgestellte bundesweite Tendenz wird dadurch jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt.

Nach einem Rückgang im Vorjahr registrierte die Polizei 1998 einen Anstieg der Zahl Drogentoter. Seit Beginn der Erhebung (1973) wurden der Polizei bereits mindestens 22.603 Drogentote bekannt. Meldepflichtig sind alle Todesfälle, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem mißbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln oder als Ausweichmittel verwendeten Ersatzmitteln stehen. Darunter fallen insbesondere Todesfälle infolge von Mißbrauch, Selbsttötung aus Verzweiflung über die Lebensumstände oder unter Einwirkung von Entzugserscheinungen sowie tödliche Unfälle von unter Drogeneinfluß stehenden Personen. Nicht nur bei der letzten Fallkategorie muß von einem großen Dunkelfeld ausgegangen werden.

Die Zahl der Drogentoten ist kein sicherer Maßstab für die Entwicklung des Rauschgiftmißbrauchs. Die Gründe für die hohe Zahl der Drogenopfer sind vielfältig. Ursachen sind - bei anhaltender Zufuhr harter Drogen und immer noch wachsendem Konsumentenkreis - beispielsweise der körperliche Verfall nach langjährigem Rauschgiftmißbrauch, der zunehmende Mischkonsum und nicht zuletzt der unterschiedliche Wirkstoffgehalt der illegalen Drogen.

erstellt: Bundeskriminalamt Wiesbaden, 1999.

alle Formulierungen: Bundeskriminalamt, Postfach 1820, 65173 Wiesbaden

Bundeskriminalamt Wiesbaden, 1999.

alle Formulierungen: Bundeskriminalamt, Postfach 1820, 65173 Wiesbaden