Georg Wurth 02191/23623 oder 0172/5240574
Theo Pütz 02181/659647
Sascha Heinenberg 02132/73542
Wolfgang Küppers 0209/870065
Die möglichen Folgen für Euch
Die Polizei ist zunächst verpflichtet, die Strafverfolgung aufzunehmen. Wenn ihr also nur die schriftliche Selbstanzeige abgebt, wird die Polizei den Stoff bei Euch abholen müssen. Bei mir ist das übrigens freundlich und ohne Sucherei abgelaufen. Wenn ihr das Zeug gleich mit der Selbstanzeige abgebt, könten die Helfer in der Not auch auf die Hausdurchsuchung verzichten.
Ihr werdet dann vielleicht für einige Zeit in der Öffentlichkeit stehen. Zumindest wenn Ihr auch die Medien vor Ort einschaltet, werdet ihr ständig über Cannabis diskutieren müssen. Aber das ist ja auch der Sinn der Sache. Ihr solltet mit uns absprechen, wieviel Öffentlichkeit Ihr wollt. Natürlich könnt Ihr auch ohne jede Öffentlichkeit die Zahl der Verfahren erhöhen.
Denkt an die Folgen in Eurer direkten Umgebung. Wie werden Eltern, Arbeitgeber, Lehrer oder Bekannte reagieren?
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes können die Staatsanwälte die
Verfahren bei geringer Menge zum Eigenverbrauch" einstellen, wenn kein
besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht." Diese Regelung
birgt einige Risiken. In meinem Fall wurde ich verwarnt, weil ich die Menge nicht zum
Eigenverbrauch, sondern zur Selbstanzeige besessen habe. Mal sehen, was die
Richter in Karlsruhe davon halten. Außerdem hat mein Staatsanwalt versucht,
das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu begründen.
Das hat ihm aber niemand so recht abgenommen.
Es sind also die unterschiedlichsten Ergebnisse möglich. Ich halte eine
Verfahrenseinstellung immer noch für das Wahrscheinlichste. Es ist aber auch möglich,
daß ihr kleine Geldstrafen oder Sozialstunden aufgebrummt bekommt. Eine
Vorstrafe ist extem unwahrscheinlich, wir können aber auch hierfür keine Garantie
geben. Bei mir hat noch nichtmal der Hardliner-Staatsanwalt eine Vorstrafe gefordert.
Die Verfahrenskosten könnt ihr relativ gering halten, für den
unwahrscheinlichen Fall, daß sie wirklich aus allen Selbstanzeigen ein Verfahren aufziehen
wollen. (Das wäre für die Wirksamkeit der Kampagne ein Erfolg.) Ihr braucht dafür
keinen Anwalt. Nur bei einer Verurteilung müßt ihr die Verfahrenskosten tragen,
die aber überschaubar bleiben. Falls es dazu kommt, werden wir eine breite
Spendenaktion für Euch starten.
Ein weiteres Problem, das auf Euch zukommen könnte ist die Führerscheinfrage. Wo die Behörden mit der Strafverfolgung nicht weiterkommen, versuchen sie manchmal, Führerscheine wegen Fahruntauglichkeit durch Drogenkonsum einzuziehen. Davon war bei mir keine Rede, aber auch diese Entwicklung ist unberechenbar.
All das klingt zunächst sehr abschreckend.
Die Folgen sind sehr schwer abzuschätzen. Deshalb wollen wir euch auch die unangenehmsten Möglichkeiten nicht verschweigen. Die Härte des Vorgehens bei Polizei und Staatsanwaltschaft ist stark abhängig von den jeweiligen Personen und der politischen Stimmung im jeweiligen Bundesland.
Allerdings werden die einzelnen Verfahren großes Interesse bei den Medien hervorrufen, so daß die Behörden es sich nicht werden leisten können, total unterschiedlich und unverhältnismäßig zu reagieren. Deshalb ist es wichtig daß wir die Verfahrensabläufe zentral beobachten.
Sagt uns also bitte, was bei Euch passiert, damit wir
gegebenenfalls zusammen handeln können.
Denkt immer dran,
ihr seid nicht allein. Es gibt überall Leute, die sich mit Euren Verfahren
und Problemen auseinandersetzen werden. Wir müssen uns so gut wie
möglich gegenseitig unterstützen.
Zusammen sind wir stark!!!
Also, was läuft ab?
Zunächst sind ein paar Vorbereitungen zu treffen, um am Tag X, den 25 August 97 alles klar zur Selbstanzeige zu haben. Du solltest Dir vorher etwas Zeit nehmen und Deinen engeren Freundes-, Bekannten- und Familienkreis einweihen. Du kannst davon ausgehen, daß Du mit der Selbstanzeige Schlagzeilen machst, so daß es bei den Personen in den Dir vertrauten Umgebungen zu Verwirrung und Ablehnung kommen kann.
Eine gute Vorbereitung ist sehr sinnvoll!!
Als nächstes überlege Dir, wer Dir als Zeuge bei der Aktion zur Seite stehen kann. Am besten jemand, dem Du vertraust und der auch eine gewisse Zuverlässigkeit besitzt und im Gespräch mit der Polizei nicht zuviel plaudert.
Wer die Möglichkeit hat, kann ja mal einen ihm bekannten Stadtverordneten oder Journalisten fragen, ob dieser als Zeuge mitkommt. Das erhöht den Öffentlichkeitswert der Aktion beträchtlich und läßt die Polizei vielleicht auch vorsichtiger reagieren.
Nie mehr als 3 Gramm!!!
Du solltest auf keinen Fall mehr als 3 Gramm Cannabis zur Selbstanzeige bringen, dann bist Du in jedem Bundesland unter der Geringfügigkeitsgrenze.
Selbstanzeige (hier findest Du eine Formanzeige)
So, dann nimm den Mustertext zur Selbstanzeige aus dieser Broschüre und kontrolliere, ob er auch auf Deine Verhältnisse paßt. Da er wie ein Formular aufgebaut ist, enthält er natürlich mehr Text als nötig und Du kannst die Stellen streichen, die nicht passen.
Hurra der 25ste August ist da!!
Es gibt nun zwei Möglichkeiten um sich selber anzuzeigen:
Ein persönlicher Besuch bei der Polizei (ca. 17.00Uhr) oder ein Brief an unsere grün-weißen Freunde.
Bei der ersten Möglichkeit nimmst Du den vorbereiteten Anzeigentext, das Dope, den Personalausweis und Deine/n Zeugen mit zur Wache. Dort trägst Du Dein Anliegen vor, gibst Deine Personalien an und sagst ansonsten nichts.
Falls Dich die BeamtInnen dennoch mit weiteren Fragen nerven, sagst Du ihnen lediglich in einem freundlichen Ton:
Ich möchte von meinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machen. Was Sie wissen müssen, steht in meiner schriftlichen Aussage."
Alle sonstigen Äußerungen sind überflüssig und können unter Umständen später auch belasten. Mach keine Aussagen zu Deinem Konsumverhalten!
Also Grundsatz:
Ich heiße, ich wohne, ich mache keine Aussage!!!
Zum Schluß kannst Du Dich erkundigen, ob sie beabsichtigen, bei Dir eine Hausdurchsuchung durchzuführen.
Wenn ja, lassen sie sich vielleicht darauf ein, mit Dir den Termin abzustimmen. Fragen kostet nichts.
Bei der zweiten Möglichkeit bringst Du wie gesagt Deinen vorbereiteten Selbstanzeigentext um ca. 17.00 Uhr zum Polizeibriefkasten. Nun mußt Du in den nächsten Tagen mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Außerdem wirst Du gefragt werden, ob Du noch freiwillig weitere Aussagen machen willst.
Das solltest Du, wie schon erwähnt, ablehnen und auf Deine schriftliche Anzeige verweisen.
Bei der Hausdurchsuchung fragst Du die BeamtInnen nach ihren Dienstausweisen und dem richterlichen Durchsuchungsbefehl. Haben sie den nicht, kann die Angelegenheit auch vor der Wohnungstür erledigt werden.
Auch hier kann ein Zeuge nicht schaden.
Den Stoff direkt übergeben!
Auch wenn es Dir vielleicht schwerfällt: rede wenig und sei freundlich! Du gibst ihnen den Stoff am besten sofort, dann kann es sein, daß sie auf die Hausdurchsuchung verzichten. Zum Schluß, wenn sie gehen wollen, bekommst Du noch eine Durchschrift des Durchsuchungsprotokolls.
Die Polizei wird nun den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben, eventuell schon mit dem Hinweis, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Folgt dem der Staatsanwalt, bekommst Du von ihm nur noch schriftlich Mitteilung von der Einstellung des Verfahrens. Es wäre der kürzeste Ablauf einer solchen Selbstanzeige. Es kann aber auch weitergehen. Der Staatsanwalt kann Dich aber auch vor dem jeweiligen Amtsgericht anklagen. Der weitere Verlauf hängt vom Richter, vom Staatsanwalt und von Dir ab.