Verfassungsgericht präzisiert früheres Urteil
AZ 2BvR910/97, Beschluß vom 10. Juni 1997

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde von Georg Wurth abgelehnt und bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hingewiesen, daß kleine Mengen Haschisch nicht automatisch straffrei sind. Insbesondere dann nicht, wenn man, wie Georg Wurth, den Besitz in der Öffentlichkeit bekanntgibt und diese damit "gefährdet".

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