Verfassungsgericht präzisiert früheres Urteil AZ 2BvR910/97, Beschluß vom 10. Juni 1997
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde von Georg Wurth abgelehnt und
bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hingewiesen, daß kleine Mengen Haschisch nicht
automatisch straffrei sind. Insbesondere dann nicht, wenn man, wie Georg Wurth,
den Besitz in der Öffentlichkeit bekanntgibt und diese damit "gefährdet". |