Samenverbot |
Pressemitteilung 15. April 1998 Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Hanfsamen In der Nacht von Mittwoch 08.04.98 auf Donnerstag 09.04.98 brach die Polizei Stuttgart mit brachialer Gewalt in meine Wohnung Gutbrodstr. 41, 70193 Stuttgart ein. Sie hatten keinen Durchsuchungsbeschluss sondern nur einen obskuren Verdacht in der Tasche der sie anscheinend bemächtigte nach dem Motto "Gefahr in Verzug" zu handeln. Nachdem die Durchsuchung in meiner Wohnung abgeschlossen war wandten sich die Herren in Grün meinen Firmen zu. Hier wurde ebenfalls eingebrochen, die Geschäftsräume durchsucht, die Angestellten vorläufig verhaftet und ca. 400 kg Hanfsamen in 40 kg Säcken (Ölsaaten - Faserhanf) beschlagnahmt. Auf Nachfrage konnte der zuständige Mann in Grün, ein Herr Walther vom RD, LPD Stuttgart am Donnerstag den 09.04.98 nicht mitteilen was gegen mich konkret vorliegt, nur, daß gegen mich wegen Verstoß gegen das BTMG - Gesetzes ermittelt würde. Diese müde Haltung der Polizei zog sich über das Osterwochenende. Am Dienstag den 14.04.98 erfuhr mein Anwalt Herr Glauner, Stuttgart von der zuständigen Staatsanwaltschaft die diesen Vorgang unter dem Aktenzeichen 222 JS 31697/98 bearbeitet, daß die Polizei im Moment den THC-Gehalt der Hanfsamen überprüfen läßt und einen Haftbefehl gegen mich beantragt hat. Wahrscheinlich ist der Suttgarter Polizei entgangen, daß Hanfsamen prinzipiell aus biologischen Gründen kein THC enthalten und die am 01.02.98 in Kraft getretene 10. Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in seiner Begründung Hanfsamen die dem BTMG-Gesetz unterliegen wie folgt definiert:
- Preise bis zu 150,--DM per 10 Stk. - Hinweise auf THC-Gehalt / Sorte Da sich die in meinem Besitz befunden
Samen keinen dieser Kriterien entsprechen und ich sowie meine Firmen den
Handel mit Hanfsamen auf dem Gebiet der BR Deutschland seit 01.02.1998
unterlassen kann ich hier nur von einer Willküraktion ausgehen. |