Drogenfahnder beschlagnahmte Hanf-Lutscher - HanfHaus GmbH hat Widerspruch
eingelegt
Von vw. KREUZBERG.
Die Geschäftsführung der HanfHaus GmbH hat am Montag
beim Amtsgericht Tiergarten Widerspruch gegen die Beschlagnahme ihrer Produkte
eingelegt. Am vergangenen Dienstag hatten Drogenfahnder der Polizei in
einer großangelegten Aktion die Kreuzberger Zentrale der HanfHaus
GmbH, zwei dazugehörige Läden und sechs Privatwohnungen der Gesellschafter
und Geschäftsführer durchsucht. Sie nahmen Paletten mit Hanf-Lutschern,
Hanf-Bonbons, Vogelfutter aus Hanfsamen sowie Geschäftsunterlagen
aus den vergangenen zwei Jahren mit.
Die Staatsanwaltschaft wirft der HanfHaus GmbH einen Verstoß gegen
das Betäubungsmittelgesetz vor, weil sie THC-haltige Produkte einführe
und weiterververkaufe. Der Hanf-Wirkstoff THC kann beim Konsum größerer
Mengen zu Rauschzuständen führen. "Bei den beschlagnahmten Produkten
handelt es sich um seit Jahren im Handel befindliche und zugelassene Lebensmittel",
sagte HanfHaus-Geschäftsführer Mathias Bröckers. Die aus
der Schweiz importierten Bonbons und Lutscher seien durch den Zoll
gegangen und dürften wegen des niedrigen THC-Gehalts offiziell eingeführt
werden. "Die Lebensmittel werden aus EU-zertifizierten, THC-armen Hanfsorten
hergestellt", so Bröckers.
Das Chemische Untersuchungsamt Mainz hat in einer Untersuchung festgestellt,
daß der THC-Gehalt der Bonbons weit unter dem Wert liege, bei dem
Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem festgestellt werden können.
Die tägliche Aufnahmemenge liege weit unter dem tolerierbaren Wert,
so daß die Bonbons in dieser Hinsicht als unbedenklich zu beurteilen
seien, so das Mainzer Untersuchungsamt.
Durch die Beschlagnahme der Waren und Unterlagen werde der Geschäftsbetrieb
massiv behindert, sagte Bröckers am Montag. "Die 30 Arbeitsplätze,
die das Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren geschaffen hat,
sind dadurch massiv bedroht." (vw.)
Berliner Zeitung, 18.05.1999
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