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H.A.N.F. e.V., Berlin Hanf Als Nutzpflanze Fördern
Mühlendamm 5 |
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Schreibt den Ministerien!Datum: Thu, 28 Oct 1999 14:42:33 +0100Von: Hanf Museum Berlin <hanfmuseum@hanflobby.de> Firma: H.A.N.F. e.V./Hanf Museum Foren: de.soc.drogen hallo, wie ihr vielleicht mitbekommen habt, steht harald muselmann in regem briefwechsel mit einigen behoerden. um nun all die ministerien mit umfangreichen informationen zu versorgen und auch zu zeigen, dass sehr wohl ein oeffentliches interesse an einer aenderung des btmg besteht, entstand die idee, dass jede(r), der lust hat, sich in die briefwechsel einklingt. nachdem wir, im namen des hanf ev, nun zumindest schon mal einen brief an unseren justizminister geschrieben haben (haengt an), rufen wir dazu auf es uns gleichzutun! manche der antworten der ministerien, wie z.b. http://www.muselmann.de/legal/jusminsachs.htm, schreien doch geradezu nach informationen und aufklaerung und der austausch koennte produktiver sein als so manche einzelaktion. also schreibt euren ministern, informiert sie ueber hanf und die folgen der prohibition, versucht ihnen neue wege aufzuzeigen (denn von alleine kommen sie ja doch nicht drauf ... ;-)
mit gras-gruenen gruessen
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Berlin, den 25.10.99
Sehr geehrter Herr Körting,
Wenn Sie erwähnen, daß 1998 30% aller Verfahren nach §
31a BtMG eingestellt wurden, so heißt das auch, daß 70% aller
Verfahren weiterverfolgt wurden Dieser Verwaltungsaufwand und die
damit verbundenen Kosten erscheinen uns angesichts des geringen Potentials
der Eigen- und/oder Fremdgefährdung durch Cannabis unverhältnismäßig.
Da der Konsum ja den Besitz voraussetzt und Haschisch auf dem Schwarzmarkt
in größeren Mengen oftmals in einer besseren Qualität und
billiger gekauft werden kann, kaufen oftmals eine oder mehrere Konsumenten
eine "größere Menge" auf Vorrat. Dieser Realität wird in
der aktuellen Strafverfolgung und daraus resultierenden Verurteilung kaum
beachtet.
Besonders absurd wird diese Strafverfolgung gegenüber sogenannten
Homegrowern. Diese "beschaffen" sich ihr Rauschmittel ohne auf einen
illegalen Markt zurückgreifen zu müssen und helfen damit definitiv
diesen auszutrocknen. Da eine Ernte aber mehr als eine "geringfügige
Menge" (lt. Ihren Ausführungen in Berlin: 6 g)
wiegt, werden diese Verfahren nicht eingestellt und die Betreffenden auch
noch bestraft. Es wäre sehr viel gerechter und würde die Amtsgerichte
entlasten, die Menge einer Ernte auf den Zeitraum bis zur nächsten
Ernte hochzurechnen, bzw. sich auch in solchen Fällen auf eine "geringfügige
Menge" zu einigen.
Außerdem kommt es leider immer wieder zu unverhältnismäßig
harten Polizeieinsätzen gegenüber Hanfkonsumenten, z.B. das Halten
einer Dienstwaffe an den Kopf eines Jugendlichen bei der Beschlagnahmung
von einer Pflanzenlampe (Berlin-Friedrichshain) oder
drei Std. unter Verweigerung des Rechtes zu telefonieren auf dem Wohnzimmersofa
sitzen zu müssen, während vier Polizeibeamte die Wohnung durchsuchen
(Berlin-Kreuzberg).
Wir halten auch die Tatsache, daß z.B. 5 Polizeibeamte wegen 7 Cannabispflanzen
auf dem Balkon eine Wohnung unter Verwendung des § Gefahr in Verzug
aufbrechen dürfen für unangemessen (Berlin-Wedding).
Bestand etwa Fluchtgefahr? Schließlich ist die Wohnung laut GG Art.
13 (1) unverletzlich. Da der Weddinger Fall leider
kein Einzelfall ist, sollte unserer Meinung nach prinzipiell überdacht
werden, ob eine oder mehrere Hanfpflanzen, die offensichtlich am Fenster
oder Balkon stehen, ein Eindringen unter Verwendung des § Gefahr in
Verzug tatsächlich rechtfertigen.
Abschließend möchten wir bemerken, daß wir hoffen, daß
der geplante Gesetzesentwurf zur Schaffung von Konsumräumen für
Heroinkonsumenten und eine apotheklich/ärztlich geregelte "Echt-Stoff-Abgabe"
auch in der europäischen Metropole Berlin bald umgesetzt wird, obwohl
Herr Diepgen laut Pressemeldungen dagegen sein scheint. Seine Umsetzung
bedeutet wahrscheinlich eine reale Erleichterung im alltäglichen Leben
der Betroffenen und senkt die finanziellen und sozialen Kosten der Allgemeinheit.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Rädler |
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H.A.N.F. e.V. Hanf Museum Mühlendamm 5 10178 Berlin |
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