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Rückschlag für Aidskranke

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Der "Cannabis Buyers' Club", ein Anbieter von Haschisch für medizinische Zwecke im US-Bundesstaat Kalifornien, erleidet Niederlage vor Gericht und muß mit der Auflösung rechnen

San Francisco (AP/taz) - Ein Gericht in Kalifornien hat die Aktivitäten einer Kooperative, die Haschisch für medizinische Zwecke anbietet, verboten und damit eine heftige Debatte in San Francisco ausgelöst. Der "Cannabis Buyers' Club" wurde am Freitag gerichtlich aufgelöst. Die Auflösung tritt in einem Monat in Kraft, wenn dagegen nicht erneut Berufung eingelegt wird.

Der Cannabis Buyers' Club verkauft Haschisch auf Rezept zur Linderung der Qualen von Aids und anderen schweren Krankheiten unter ärztlicher Aufsicht, wie es neuerdings nach kalifornischem Recht erlaubt ist. Aber die kalifornische Staatsanwaltschaft warf dem Klub vor, die weiche Droge auch rezeptfrei zu verkaufen, so daß das Zeug auf der Straße lande.

Nach einem Gesetz, das in Kalifornien im November 1996 per Volksabstimmung beschlossen wurde (die "Proposition 215"), dürfen Kranke, die Haschisch beispielsweise zur Schmerzlinderung nutzen wollen, gemeinnützige Organisationen als ihre Pfleger bestimmen und die Droge von diesen beziehen.

Das Volksbegehren wurde von ebenjenem Cannabis Buyers' Club gestartet, der jetzt wieder geschlossen worden ist. Der Klub war bereits im August 1996 Opfer eines Polizeieinsatzes geworden, betrieb dann das erfolgreiche Volksbegehren und öffnete im Januar 1997. Vor allem bei kalifornischen Aidskranken stieß er auf großen Zuspruch.

Aber nun hat das Berufungsgericht entschieden, daß Haschisch für medizinische Zwecke nur von Einzelpersonen angeboten werden darf, nicht von kommerziellen Unternehmen. Der Cannabis Buyers' Club aber verkaufe sein Produkt und falle daher nicht unter die Kategorie der im Volksbegehren legalisierten Haschischanbieter. "Der Zweck [des Volksbegehrens] war, daß Leute kleine Mengen Marihuana für eigene, genehmigte medizinische Zwecke anbauen und nutzen dürfen und daß ihre Pfleger in dieser Hinsicht die Vollmacht genießen, in Vertretung kranker oder bettlägeriger Patienten zu handeln", sagte Richter Justice Clinton Peterson. "Wenn die Initiatoren der Volksabstimmung den Verkauf kleiner Mengen Marihuana für medizinische Zwecke hätten erlauben wollen, hätten sie es leicht tun können."

Dennis Peron, Gründer des Klubs und Urheber des Volksbegehrens, will nun beim Obersten Gericht Kaliforniens Berufung einlegen. Richter Peterson habe das Volksbegehren falsch verstanden. "Sie sagen, daß die Klubs illegal sind, aber sie bieten den Leuten keine Alternative an", sagte er über den Richterspruch vom Freitag. Peron und fünf andere müssen nun mit Anklage wegen Drogenhandels rechnen. Die Landesregierung von Kalifornien lobte den Richterspruch.

TAZ Nr. 5408 vom 15.12.1997 Seite 4 Aktuelles
 

  
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