Selbstanzeige:
„Powergeorge“ legt nach
Das Verfahren gegen
den wehrhaften Remscheider Ratsherrn Georg Wurth (Bd. ‘90/Grüne)
wurde zunächst vom Amtsgericht eingestellt, dann auf Betreiben
der Staatsanwaltschaft vom Landgericht Wuppertal wieder nach Remscheid
zurückverwiesen. Der Amtsrichter verurteilte Wurth schließlich
doch: Er habe das Marihuana ja nicht zum Eigenbedarf besessen, sondern
um sich selbst anzuzeigen. Daher würde der Fall deshalb nicht unter
die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verlangte
generelle Verfahrenseinstellung bei „geringen Mengen zum Eigenbedarf“ fallen.
Der scheinbar salomonische Spruch: 600 Mark Geldstrafe, die zur Bewährung(!)
ausgesetzt wurden. Plus Verfahrenskosten, deren Höhe allerdings immer
noch niemand weiß.
Mit Hilfe von Rechtsanwalt Martin
Köhler (Kriminalpolitischer Refernet der bündnis-grünen
Bundestagsfraktion) ist „Powergeorge“ inzwischen in
die Offensive gegangen und hat Sprungrevision beim Oberlandesgericht eingelegt.
Mit einer Entscheidung ist nicht vor dem Sommer zu rechnen.
Nachdem sich inzwischen auch weitere Leute entschlossen haben, sich selbst
anzuzeigen, um den Widersinn des Hanf-Verbotes auf die Spitze zu treiben,
sollen gemeinsame Vorbereitungsgruppen dafür sorgen, rechtliche Fragen
zu klären, damit niemand mehr Schwierigkeiten mit einer solchen Aktion
hat als nötig.
Die Koordination von gemeinsamen Anzeige-Terminen, Zusammenstellung des
notwendigen Informationsmaterials und Unterstützung hat der AK Drogen
der Landesjugend- kontaktstelle (LAJUKS) übernommen.
Demnächst wird das weitere Vorgehen gemeinsam geplant.
Wer Interesse an der Aktion hat oder mitarbeiten möchte, wendet sich
an
Georg
Wurth
Palmstraße 1
42853 Remscheid
Tel.: 02191-23623
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