Der Fall Georg Wurth

Selbstanzeige: „Powergeorge“ legt nach

 

Das Verfahren gegen den wehrhaften Remscheider Ratsherrn Georg Wurth (Bd. ‘90/Grüne) wurde zunächst vom Amtsgericht eingestellt, dann auf Betreiben der Staatsanwaltschaft vom Landgericht Wuppertal wieder nach Remscheid zurückverwiesen. Der Amtsrichter verurteilte Wurth schließlich doch: Er habe das Marihuana ja nicht zum Eigenbedarf besessen, sondern um sich selbst anzuzeigen. Daher würde der Fall deshalb nicht unter die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verlangte generelle Verfahrenseinstellung bei „geringen Mengen zum Eigenbedarf“ fallen. Der scheinbar salomonische Spruch: 600 Mark Geldstrafe, die zur Bewährung(!) ausgesetzt wurden. Plus Verfahrenskosten, deren Höhe allerdings immer noch niemand weiß.

Mit Hilfe von Rechtsanwalt Martin Köhler (Kriminalpolitischer Refernet der bündnis-grünen Bundestagsfraktion) ist „Powergeorge“ inzwischen in die Offensive gegangen und hat Sprungrevision beim Oberlandesgericht eingelegt. Mit einer Entscheidung ist nicht vor dem Sommer zu rechnen.

Nachdem sich inzwischen auch weitere Leute entschlossen haben, sich selbst anzuzeigen, um den Widersinn des Hanf-Verbotes auf die Spitze zu treiben, sollen gemeinsame Vorbereitungsgruppen dafür sorgen, rechtliche Fragen zu klären, damit niemand mehr Schwierigkeiten mit einer solchen Aktion  hat als nötig.

Die Koordination von gemeinsamen Anzeige-Terminen, Zusammenstellung des notwendigen Informationsmaterials und Unterstützung hat der AK Drogen der Landesjugend- kontaktstelle
(LAJUKS) übernommen. Demnächst wird das weitere Vorgehen gemeinsam geplant.

Wer Interesse an der Aktion hat oder mitarbeiten möchte, wendet sich an


    Georg Wurth
    Palmstraße 1
    42853 Remscheid
    Tel.: 02191-23623



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