Der Fall Georg Wurth

Selbstanzeige: Georg Wurth geht in Revision

Der mutige Ratsherr aus Remscheid (Bd. ‘90/GRÜNE) hat nach seiner Selbstanzeige im März ‘96 nicht nur einiges an Medienaufmerksamkeit erreicht, sondern ist auch verknackt worden: Das Amtsgericht Remscheid meinte im vergangenen November, daß es angemessen sei, die schlimmen 3,28 Gramm Gras (Amtliche Messung) mit einem Obolus von 600 Mark zu belegen - die Hälfte seines Monatseinkommens.

Während nach der Landesrichtlinie zum §31a BtMG bei Mengen bis 10 Gramm Haschisch oder Marihuana generell kein Verfahren eröffnet werden soll, bestand die Staatsanwaltschaft auf einem Gerichtsverfahren und das Landgericht Wuppertal zwang das Amtsgericht in Wuppertal zur Verfahrenseröffnung - weil „Kinder und Jugendliche sensibilisiert worden“ seien. Nun hat der Staatsanwaltschaft leider niemand gesagt, daß Sensibilität und Bewußtheit der sicherste Schutz vor Drogenmißbrauch sind. Schade.

Jedenfalls erging ein Urteil und wurde nicht rechtskräftig, denn Wurths Rechtsanwalt, Martin Köhler
(Bonn), hat inzwischen Revision eingelegt.

Zur Unterstützung des streitbaren Politikers kann gespendet werden an


    Georg Wurth
    Konto Nr. 650 944 2
    bei der Sparkasse Remscheid
    (BLZ 340 500 00)
    Stichwort „Selbstanzeige
 

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