Der Fall Georg Wurth

Powergeorge“: Nach Karlsruhe!

  
Die Sprungrevision wurde abgewiesen, jetzt wird es ernst: Der grüne Ratsherr aus Remscheid hat Verfassungsbeschwerde eingelegt.

In der Begründung hat sein Rechtsanwalt, der Bonner Jurist Martin Köhler, nicht nur das Cannabis-Verbot im Allgemeinen infrage gestellt, sondern besonders auf den „Cannabis- Beschluß“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom März ‘94 bezug genommen. Einige der dort formulierten Grundsätze wurden bei der Verurteilung von Georg Wurth verletzt, darunter so zentrale Bestandteile der Rechtsprechung wie das Übermaßverbot, der Gleichheitsgrundsatz und das Rechtsstaatsprinzip.

Wurth hatte sich selbst wegen des Besitzes einer geringen Menge
(offizielle Messung: 3,29 Gramm) Marihuana angezeigt, das Verfahren war zunächst vom Amtsgericht Remscheid eingestellt worden. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft verfügte das Landgericht Wuppertal, daß das Remscheider Amtsgericht gefälligst zu urteilen habe.

Der Richter tat so, sprach Powergeorge schließlich wegen des Verstoßes gegen das BtMG
(„Besitz“) schuldig und verhängte eine Geldstrafe, allerdings kurioserweise „auf Bewährung“: 20 Tagessätze á 30 Mark bedeuten zwar noch keine Vorstrafe, aber Georg wollte einen Freispruch oder wenigstens eine Verfahrenseinstellung, die bei der Menge generell erwartet werden kann.

Nicht einmal das ließ der Richter gelten
(NRW: 10 Gramm), sondern meinte spitzfindig, daß der böse Angeklagte die „Betäubungsmittel“ ja nicht zum Eigenverbrauch, sondern zur Selbstanzeige verwendet habe und deshalb der BVerfG-Beschluß nicht greife.

Diese merkwürdige Rechtsauffassung wurde von der nächsten Instanz bestätigt, obwohl mit der Selbstanzeige de facto ein „Verbrauch“ nachzuweisen ist: Niemand bekommt seinen Shit wieder, wenn er sich selbst anzeigt, also ist es weg und was weg ist, ist verbraucht. Wozu auch immer.

Georg Wurth setzt noch einen drauf: Nach der HanfParade soll eine koordinierte, bundesweite Selbstanzeigenaktion gestartet werden.
 
  
    Infos:  
    Georg Wurth 
    Palmstraße 1 
    42853 Remscheid 

    Tel.: 02191-23623 

    Spendenkonto:  
    Nr. 6509 442  
    bei der Sparkasse Remscheid  
    (BLZ 340 500 00) 

 

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