674 AnzeigenPressemitteilung vom 6. Februar 1998Kriminalisierung - leicht gemacht? |
Die Mitglieder des Bundestags werden wegen Hanfsamenbesitz angezeigtAbgabe bei der Staatsanwaltschaft Bonn am Montag, 9. Februar, high noonNach dem Inkrafttreten der umstrittenen „Zehnten Verordnung zur Änderung betäubungs-mittelrechtlicher Bestimmungen“ (10. BtMÄndVO) erhielten nach uns vorliegenden Berichten alle Abgeordneten am 3. Februar von einer bisher unbekannten Gruppe eine Tüte mit Hanfsamen, die zum illegalen Anbau bestimmt sind. Diese Samen fallen neuerdings unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Ihr Besitz ist strafbar. Die Bundesregierung hat durchgesetzt, daß diejenigen, die bisher ihre Rauchkräuter selbst angebaut haben, wieder auf den illegalen Markt abgedrängt werden. Wenn „den Umständen nach“ die bloße Idee verbotenen Tuns vorausgesetzt werden kann, reicht der Besitz der wirkstofffreien Samen nach vorläufiger Lesart für Strafverfolgungsmaßnahmen aus, der Verdacht muß nicht „dringend“ sein. Damit wird das „Gesinnungsrecht“ wieder eingeführt. Da etwa fünf bis zehn Prozent
der Bevölkerung - zu der auch die Abgeordneten gehören - gelegentlich
Cannabis genießen, ist rein rechnerisch davon auszugehen, daß
etwa 35 bis 70 MdBs verdächtig sind.
Wir haben uns auch deshalb zu der Anzeige entschlossen, weil die Abgeordneten so einen lebendigen Eindruck von den Konsequenzen der Gesetze erhalten, die sie selbst erlassen: Unbescholtene Bürger, die ihr Leben ansonsten völlig gesetzestreu führen, fallen plötzlich und unverhofft der Strafverfolgung zum Opfer, obwohl sie niemandem schaden: Jedes Jahr etwa 60.000 Menschen. Die junge Hanfbrache leidet unter den neuen Restriktionen, es drohen Arbeitsplatzverluste. Bei Justiz und Polizei werden Kapazitäten und Millionen an Steuern verschwendet, bei der Bevölkerung entsteht ein erheblicher Vertrauensverlust und die Hanfnutzer bleiben weiter ohne Verbraucherschutz und Qualitätskontrolle, mehr noch: Sie werden auf dem Schwarzmarkt der Profitgier von zweifelhaften Drogenhändlern ausgesetzt. Die Abgabe der Anzeigen findet statt am Montag, 9. Februar 1998 um 12.00 Uhr bei der Staatsanwaltschaft Bonn, Herbert-Rabius-Straße 3-5, 53225 Bonn Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Jörg Jenetzky, Redaktion HANF!
Georg Wurth, Bündnis ‘90/Die Grünen Remscheid
Winni Fleckner, Redaktion grow!
|