Hanfsamenverbot
 
HANFBLATT zum Hanfsamenverbot

Seit Freitag, 19.12.1997, 13.00 Uhr ist es amtlich: die "10. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften" ist im Bundesrat abgestimmt worden. Mit nur drei Gegenstimmen (Brandenburg, Schleswig-Holstein und Hessen) wurde die Verordnung, die Cannabissamen illegalisiert, mit großer Mehrheit angenommen. Die Verordnung tritt voraussichtlich am 1.2.1998 in Kraft. Eine Abverkaufsfrist gibt es nicht.

Die "10. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften" ist kein Gesetz, sondern eine vom Gesundheitsminister Seehofer erlassene Vorschrift, mit der die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und die sogenannte Betäubungsmittelverschreibungsordnung (BtMVV) erlassen oder geändert werden können. Der Bundesrat muß der Verordnung zustimmen. Der wesentliche Inhalt der Verordnung, die längst fällige Legalisierung der Substitution Schwerstabhängiger, ist durchaus ein erster kleiner Schritt zu einer humaneren Drogenpolitik.

Unser gutes Kraut wurde ebenfalls nicht vergessen. Aber nicht etwa die Legalisierung wurde endlich in die Wege geleitet, sondern im Gegenteil unverständlicherweise die Maßnahmen gegen Cannabiskonsumenten und Samenhändler drastisch verschärft. Denn der Teufel steckt im Detail: die Einschränkung: "...Cannabis ist nicht verkehrsfähig, ausser dessen Samen" wird zukünftig im BtMG durch den Passus "...sofern er nicht nach den Umständen zum unerlaubten Anbau bestimmt ist." ergänzt. Während sich die Konsumenten eher abwartend verhielten, reagierte die Hanfbranche, als der Entwurf der Verordnung bekannt wurde, mit der Gründung eines Aktionsbündnisses gegen das Hanfsamenverbot und versuchte die politischen Entscheidungsträger vom Unsinn einer solchen Vorschrift zu überzeugen. Vergeblich. Das Junkelend und endlich die dringend nötigen Erleichterungen bei der Substituion vor Augen, stimmten die Länder letztendlich der Verordnung zu. Daß damit einer boomenden Branche mit etwa 11.000 Arbeitsplätzen quasi über Nacht die Existenz genommen wurde, kratzte die Politiker wenig.

Keiner weiß nun so ganz genau wie es weiter gehen wird. Niemandem ist klar, wie das Gesetz nun umgesetzt werden wird. Wer kontrolliert denn mit welchen Methoden, ob der aufgefundene Samen potent ist oder nicht ? Muß man vielleicht ab dem 1.2. 97 beim Bundesgesundheitsministerium eine Erlaubnis zum Kauf von Vogelfutter oder Müslizutat beantragen? Werden Polizeibeamte und Staatsanwälte jetzt in Botanik und "erfolgreich gärtnern" geschult?

Die Hanfbranche will nicht aufgeben. Weitere Aktionen gemeinsam mit den Medien
(z.B. Zeig Dich!) sind bereits angelaufen.

Wie ein Cannabissamen zum Betäubungsmittel und THC zum Arzneimittel werden soll

©HANFBLATT



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