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Hanf ist eine der vielseitigsten Nutzpflanzen, die Mutter Natur hervorgebracht hat. Hanf hat uns durch Jahrhunderte der Menschheitsgeschichte begleitet, gekleidet, ernährt und inspiriert. Bis ein Mann (Harry Anslinger) befand, daß es sich hierbei um "Teufelskraut" handle und diese Vorstellung weltweit verbreitete ...

Doch inzwischen sprechen die Fakten wieder für sich:

Aus einjährig gewachsenen Hanffasern läßt sich viermal so viel Zellulose wie aus Holzfasern produzieren, was den Papierbedarf ohne weitere Abholzung wertvoller und ökologisch essentieller Wälder decken kann. Der bodenverbessernde Hanf besitzt die stärkste aller Naturfasern und eignet sich so bestens zur Herstellung von haltbaren Textilien, Seilen, Verbund- und Dämmstoffen.

Hanfsamen enthalten keinerlei berauschende Substanzen, jedoch alle essentiellen Fettsäuren und wichtige Aminosäuren. Somit liefert Hanf auch gesunde, vollwertige Nahrungsmittel. Die Produktpalette umfaßt bereits zahlreiche Getränke, wertvolle Öle, Müsli, Mehl, Schokolade, Tofu u.v.m.

Seit Jahrtausenden wird Hanf als Medizin verwendet. Schon die alten Chinesen wußten um seinen Nutzen. Hanf hilft bei Migräne, Neurodermitis, Juckreiz, Krebs, Grünem Star, Epilepsie, bei Muskelkrämpfen infolge Multipler Sklerose, beim AIDS-bedingtem Abmagerunssyndrom und der mit dieser Krankheit einhergehender Übelkeit, bei Menstruationsbeschwerden, Wehenschmerzen, Depressionen und anderen seelischen Erkrankungen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Medikamenten verursacht Hanf kaum Nebenwirkungen. Dennoch stellen Pharmakonzerne THC syntetisch her. Denn Hanf als Pflanze läßt sich nun mal nicht patentieren. Obwohl die syntetische Produktion im Verhältnis zum natürlichen Anbau viel zu teuer ist (ca. 800 DM pro Fläschchen), wird sie weiterhin betrieben. Denn die Pharmaindustrie verdient (gerne) am Hanfverbot...

Für den Menschen ist Hanf weitestgehend ungefährlich. Lediglich während der Schwangerschaft, vor der Pubertät und während einer Psychose sollte grundsätzlich auf Hanfkonsum verzichtet werden. Hanf ist nicht giftig, weder akut noch bei Dauergebrauch.
THC (Tetrahydrocannabinol - der psychoaktive Wirkstoff im Hanf) gilt somit als die "ungiftigste" Substanz schlechthin. Das Verhältnis von psychoaktiv wirksamer zu letaler (tödlicher) Dosis beträgt für

    THC: 1:20.000 (vermutet)
    LSD, Psylocybin: 1:1.000 (vermutet)
    MDMA (Ecstasy): 1:10
    Alkohol: 1:8
    Heroin: 1:4
    Strychnin: 1:2

Noch nie in der Geschichte der Menschheit ist ein Konsument an einer letalen Dosis von Hanf gestorben. Selbst bei jahrelangem, dauerhaftem Hanfkonsum bildet sich keine körperliche Abhängigkeit. Hanf ist auch keine Einstiegsdroge. 95% der Heroinabhängigen haben zwar schon Hanf geraucht, doch nur ein sehr geringer Prozentsatz der Hanfkonsumenten wechselt zu "härteren" Drogen. Außerdem haben 99% der Heroinkonsumenten auch vorher schon Nikotin und Alkohol konsumiert. Wer Hanf raucht, steigt also nicht zwingend auf härtere Drogen um. Wohl aber auf den "schwarzen Markt", der nicht nur Hanf im Angebot hat. Stellt ein experimentierfreudiger Jugendlicher die Verträglichkeit von (illegalem) Hanf fest, zieht er möglicherweise falsche Rückschlüsse auf die Verträglichkeit von (ebenso illegalem) Heroin. Die Trennung der Märkte ist daher ein Hauptargument für die Legalisierung von Hanf.

Zittycover'99 Die aktuelle rechtliche Lage ist geprägt von dem Aberglauben, daß mit der Strafverfolgung der Drogenkonsum unterbunden werden könnte. Strafbar ist der Anbau, Besitz, Erwerb, die Abgabe, Einfuhr und Ausfuhr. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß bei geringen Mengen für den ausschließlichen Eigenverbrauch das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eingestellt werden sollte. Da die Akzeptanz des Hanfverbots verständlicherweise niedrig ist, verlieren die staatlichen Behörden und Instanzen ihre Glaubwürdigkeit. Das Verbot verstößt sogar gegen unsere Verfassung, denn das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung wird nachhaltig eingeschränkt. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) soll die "Volksgesundheit" schützen. Dennoch sind Alkohol und Nikotin legal, werden besteuert und beworben. Hanfkonsumenten gehen nachweislich geringere körperliche Risiken der Eigengefährung ein. Somit verstößt das BtMG gegen den Gleichheitsgrundsatz. Denn die Verfolgung und Abstrafung von Hanfkonsumenten ist - im rechtlichen Sinne - nicht verhältnismäßig.

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