Aktueller (nicht nachgestellter) Fall aus Berlin, Verhandlung 31.07.98
Anklage: Anbau von Betäubungsmitteln (50 Pflanzen) und Besitz von 44?g Marihuana (laut Anklage 50,1g wovon 6g nicht eingelagert wurden)) |
Stellungnahme zur Gerichtsverhandlung am 31.07.98 Als erstes möchte ich anmerken das ich kein BTM auf dem Balkon hatte sondern Hanf ! Hanf ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Erde und keiner politischen Macht steht das moralische Recht zu eine Pflanze bzw. den Umgang mit Pflanzen zu verbieten, das ist unnatürlich und absurd !!! Als zweites möchte ich zu Protokoll geben, daß ich es als Nötigung empfinde mich vor Gericht für etwas verantworten zu müssen was niemanden in irgend einer Art und Weise jemals geschadet hat !!!
Ich habe niemanden bestohlen, geschlagen oder ausgeraubt.
Ich hatte lediglich nicht autorisierte Pflanzen auf dem Balkon! Wahnsinn,
angesichts der Straftaten die Tag täglich begangen werden .
Ich habe noch nicht einmal mit Cannabis gehandelt, denn wäre ich ein
Dealer hätte ich die von der Saatsanwaltschaft geforderten 1000,-
DM aus der Portokasse bezahlt und wäre unbehelligt weiter meinen Geschäften
nach gegangen.
Ich habe meinen Zivildienst abgeleistet und hatte keine Möglichkeiten
die geforderten 1000,- DM legal aufzutreiben.
Euer Ehren ist es wirklich in Ihrem und im öffentlichen Interesse
Leute wie mich in die Kriminalität zu treiben ? Ich habe die Hanfpflanzen
angebaut um vom Illegalen Markt unabhängig zu sein, um mich nicht
mehr den Gefahren des Schwarzmarktes auszusetzen und weiterhin die
Drogenmafia zu unterstützen. Was mit diesem und ähnlichen Verfahren,
sicher unbeabsichtigt, aber doch ganz offensichtlich geschieht !!!
Ich möchte nochmals darauf hinweisen das ich bis dato
weder vorbestraft noch sonst irgendwie Kriminell aufgefallen bin. Der Umgang
mit Hanf ist Teil meiner Altagskultur und das lasse ich mir von niemandem
verbieten ! Weder von verlogenen Politikern, die schon längst
ihr letztes bischen Verstand versoffen haben, noch von feigen Denunzianten !!!
Ich habe bewußt und ohne jegliches Unrechtsempfinden gegen
geltendes Recht verstoßen !
Weil das BTMG nach meiner Auffassung Recht gewordenes Unrecht symbolisiert
und ungerechte Gesetze immer nur die Verachtung des Gesetzes nach
sich führen können !!!
Immerhin verstoßen ca. 4-7 Mio. Menschen in diesem Land und mindestens
eine halbe Milliarde Menschen Weltweit gegen das von den Amerikanern durchgesetzte
Cannabisverbot .
Wer Cannabis nimmt, schadet keinem zweiten oder dritten, schlimstenfalls
schädigt er sich selber. Beim Cannabisverbot sowie beim Drogen Krieg
generell handelt es sich inzwischen um eine Art Religionskrieg, in dem
es um Glaubenssätze, nicht mehr um Fakten geht. Von den betroffenen
Menschen ganz zu schweigen.
Es gibt keinen stichhaltigen Grund,, Menschen wegen Cannabis oder anderen
Drogen vor Gericht zu stellen und abzuurteilen !!!
Schon seit längerem fordern ernstzunehmende Wissenschaftler, Ärzte,
Drogenexperten, Psychologen, Polizeipräsidenten, Staatsanwälte,
Richter, Politiker, Journalisten, Künstler und Musiker öffentlich
eine andere Drogenpolitik.
Eine Drogenpolitik die auf Vernunft und Kompetenz setzt, nicht auf verlogene
Propaganda und Repression.
Ich hoffe Sie schließen sich dieser Forderung an.
Ich beantrage die Einstellung des Verfahrens nach § 31a BTMG.
Da die von Ihnen beschlagnamten 50g Marijuhana, die vom Bundes Gerichtshof
festgelegte geringe Menge von 7,5g THC auf gar keinen Fall überschreitet
!!! |
Urteil: 1.800,- DM Geldbuse und Übernahme der Gerichtskosten sowie Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Berufung wurde eingelegt |
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