Appell zur Legalisierung von Haschisch beruft sich auf neue Studie
 


Probleme durch das Gefahrenpotential von Drogen Bericht von Professor Bernard ROQUES

Konferenz hält Annahme, Cannabis sei Einstiegsdroge, für widerlegt / Bundesländer verfolgen Konsumenten unterschiedlich

  

                                                                                  Von Ursula Knapp (Frankfurter Rundschau) 

Die 5. Cannabis-Bundeskonferenz, ein Zusammenschluß von Gruppen und Initiativen, der für die Legalisierung von Haschisch eintritt, sieht sich durch eine im Auftrag des Bundesgesundheits- ministeriums erstellte Studie bestätigt: Dort werde widerlegt, daß Cannabis als Einstiegsdroge einzustufen sei.


  
KARLSRUHE, 5. Oktober. Die Einsicht, daß Cannabis zumindest nicht gefährlicher ist als Alkohol, hat sich bereits 1994 in einer aufsehenerregenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe niedergeschlagen. Der zweite Senat urteilte, daß Cannabis – Besitz in geringen Mengen zum gelegentlichen Eigenkonsum strafrechtlich nicht verfolgt werden soll. Was eine solche geringe Menge ist, beantworten die Bundesländer unterschiedlich.

Wie am Rande der 5. Cannabis – Bundeskonferenz mitgeteilt wurde, werden in Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg Verfahren in der Regel dann eingestellt, wenn nicht mehr als sechs Gramm Haschisch sichergestellt und die Personen im Vorjahr nicht auffällig wurden. In Hessen und Schleswig-Holstein liegt die Grenze dagegen bei bis zu 30 Gramm. Thüringen verfolgt wiederum den Besitz von Cannabis, selbst wenn es um Mengen unter sechs Gramm geht. Angesichts der Ungleichbehandlung müßte eigentlich der Gesetzgeber für eine Vereinheitlichung sorgen. Die 5. Cannabis-Bundeskonferenz mochte dies jedoch nicht einfordern, da eine Vereinheitlichung auf unterstem Niveau befürchtet wird. Länder mit einer relativ liberalen Einstellungspraxis müßten dann möglicherweise Cannabis-Besitz  wieder stärker verfolgen.

Statt dessen rief Werner Sack, Jugendrichter in Frankfurt am Main und Mitglied der Neuen Richtervereinigung, dazu auf, sich öffentlich zum Cannabis-Konsum zu bekennen und mit Selbstanzeigen den „Unsinn der Strafverfolgung“ zu beenden. Eine neue Studie, im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt, widerlege, daß Haschisch eine Einstiegsdroge sei und den Umstieg auf härtere Drogen zur Folge habe. Danach hätte ein Viertel der Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren Cannabis-Erfahrungen. 95 Prozent hätten den Konsum jedoch wieder eingestellt. Nur zwei Prozent der Konsumenten seien psychisch abhängig von Haschisch. Letztere Zahl basiere nicht auf der Selbsteinschätzung der Betroffenen, sondern auf objektiv erhobenen Befunden.

Angesichts der geringen Gefährlichkeit und der weiten Verbreitung der Droge (mehr als sieben Millionen Menschen sollen in Deutschland zumindest gelegentlich Haschisch rauchen), sei ein Konsumverbot nicht zu begründen, meint Sack. Zugleich betonte der Richter, daß er „ein Leben ohne Drogen für erstrebenswerter“ halte. Er habe nie Haschisch konsumiert.

Die Karlsruher Ärztin Ingeborg Sibler, im Vorstand der Gesellschaft für Drogen- und Suchtmedizin, setzte andere Akzente. Sie lehnte den Begriff Rausch im Zusammenhang mit Cannabis ab. Anders als Alkohol stoße Cannabis-Genuß ein konsumkritisches Denken an. Auch Gesundheitsschäden durch Heroinsucht seien allein durch Illegalisierung verursacht, nicht durch die Opiate selbst. Sie betonte, daß Cannabis in der Medizin, etwa nach Chemotherapien, erfolgreich eingesetzt werden könnte. Als bei der Pressekonferenz angezweifelt wurde, daß aus dem medizinischen Nutzen einer Pflanze auf die Ungefährlichkeit auch harter Drogen geschlossen werden könne, antwortete die Ärztin gereizt:“ Es erschöpft mich, immer alles zu wiederholen. Sie hätten sich ja etwas vorbereiten können.“
 

Probleme durch das Gefahrenpotential von Drogen Bericht von Professor Bernard ROQUES


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