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Grüne Hilfe Berlinim Hanf Museum Berlin
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Kiffer in die Gendatei?Anfrage HANF-LIGAAntwort Ministerium weitere Anfrage ans Ministerium Pressemeldung Antimilitarist Gendateien für den Staatsschutz BS: in 25 Tagen 354 Speichelproben Links zum Thema
WählerInnen-Gemeinschaft
c/o J. Biermanski,
An AG "Drogen und Suchtmittel" Betreff: Abnahme genetischer Fingerabdrücke bei Cannabis Straftaten - Anfrage beim Bundesjustizministerium / Ihr Schreiben vom 10.8.99
am 30.7.99 richteten wir eine Anfrage bezüglich genetischer Fingerabdrücke bei Cannabis TäterInnen. Mit Schreiben vom 10.8.99 teilten Sie uns mit, daß Sie das Bundesministerium der Justiz um Stellungnahme gebeten haben und sich wieder an uns wenden, sobald eine Antwort vorliegt. Hiermit bitten wir um Rückmeldung über den bisherigen Verlauf der Anfrage. Auch wir haben in den uns vorliegenden Fällen recherchiert, hier kurz unsere Ergebnisse: Bei der Polizeidienststelle Neumarkt/Oberpfalz wurden genetische Fingerabdrücke zumindest bei 2 Betroffenen abgenommen, in deren gemeinsamen Verfahren es um 42 Cannabis-Pflanzen ging. Der Name des Beamten ist uns bekannt. Die Betroffenen willigten ein, allerdings hatte der ermittelnde Beamte angegeben, daß er sich die richterliche Genehmigung ohne Probleme erwirken könne, wie uns mitgeteilt wurde. In Gifhorn wurden, wie uns mitgeteilt wurde, genetische Fingerabdrücke durch die Staatsanwaltschaft Gifhorn zumindest in 3 Cannabis-Fällen angeordnet:
1.) kleine Menge, 3-4g / Von dem Betroffenen wurde Widerspruch mit Anwalt eingeklagt, Dem Widerspruch wurde stattgegeben.Wir bitten dringend um Rückmeldung, inwieweit genetische Fingerabdrücke im Zusammenhang mit Cannabis nach geltendem Recht angewendet werden dürfen und protestieren gegen die Anwendung des Gesetzes mit Abnahme genetischer Fingerabdrücke gegen Cannabis-"TäterInnen". mit hanf-freundlichen Grüßen
BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT MARTIN KÖHLER Leiter der Arbeitsgruppe Drogen und Suchtmittel
Tel: 0228/941 - 3300 E-Mail: Koehler@bmg.bund.de Bonn, den 18. November 1999
36304 Alsfeld
Bezug: Ihr Schreiben vom 30. Juli 1999 und 18. Oktober 1999
Leider ist die von mir angeforderte Stellungsnahme des Bundesministeriums der Justiz spät eingegangen, so dass ich ihren Brief erst jetzt beantworten kann. Einschränkend muss ich Ihnen mitteilen, dass sowohl das Bundesministerium der Justiz als auch das Bundesministerium für Gesundheit keine Stellungnahme zu anhängigen Verfahren abgeben darf. Da die Strafverfolgung in der Zuständigkeit der Landesjustizverwaltungen liegt, kann ich zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nur global Stellung nehmen. Ganz allgemein kann nicht ausgeschlossen werden, dass dem angesprochenen Personenkreis Probematerial zum Zweck der Durchführung einer DNA-Analyse entnommen worden ist. Im Rahmen eines laufenden Strafverfahren kann dies entweder aufgrund der Vorschrift des § 81g StPO geschehen sein. Außerhalb eines laufenden Strafverfahrens kommt eine Probeentnahme und die Durchführung einer DNA-Analyse auch bereits rechtskräftig Verurteilten aufgrund der Vorschrift des § 2 DNA-Identitätsfeststellungsgesetz in Betracht. Regelmäßig dürfte indes auszuschließen sein, dass unter Richtervorbehalt stehende Anordnung der Durchführung einer DNA-Analyse aufgrund §§ 81g StPO, 2 DNA- Identitätsfeststellungsgesetz allein wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ("Kleinkonsumenten") getroffen wurde. Hierbei dürfte es sich nicht um eine Straftat "von erheblicher Bedeutung" im Sinne von § 81g StPO handeln, so dass die materiellen Anordnungsvorausetzungen fehlen dürften. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Unterlagen über die geschilderten Fälle zur Verfügung stellen könnten. Mit freundlichen Grüßen
An BMfG, Martin Köhler (AG Drogen und Suchtmittel) 53108 Bonn Fax: 0228 941 - 4971 Alsfeld, den 03.12.99
Betreff: "genetischer Fingerabdrücke" bei Cannabis - "TäterInnen" Bezug: Schriftwechsel seit dem 30.07.99 / Ihr letztes Schreiben vom 18.11.99Sehr geehrter Martin Köhler,zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, daß die alternative WählerInnen-Gemeinschaft "Hanf-Liga Vogelsberg" sich mangels aktiver Mitglieder aufgelöst hat und wir uns nun als Untergliederung Regionalbüro Hessen/Fachbüro Medizin auf die Cannabis - Prohibition konzentrieren werden. Meine Rückantwort hat diesmal ebenfalls etwas auf sich warten lassen, da wir uns über "Grüne HelferInnen" um nähere Informationen zu den geschilderten Fällen der Anwendung "genetischer Fingerabdrücke" bei Cannabis - "TäterInnen bemühen. Seitens der Opfer der Cannabis - Prohibition besteht eine verständliche Scheu bezüglich staatlicher Stellen. Bei unseren bisherigen Informationen handelt es sich um mündliche Hinweise, bezüglich der Fälle in Gifhorn können wir Ihnen demnächst voraussichtlich schriftliche Dokumente zukommen lassen. Nun zum Stand unserer derzeitigen Informationen:
Zwei Männer, zwischen 18-21 Jahre alt, werden angeklagt Out-Door 42 Hanfpflanzen angebaut zu haben. Die Pflanzen aufgrund einer Aussage eines Dritten gefunden. 8-10 Pflanzen hatten kleine Blüten, die restlichen noch gar keine. Nach dem Fund wurde bei den Beiden eine Hausdurchsuchung unter Anwendung von "Gefahr in Verzug" durchgeführt, bei der nichts gefunden wurde. Die Beschuldigten gingen dann zum Vorladungstermin der Polizei gegangen, obwohl sie hierzu nicht verpflichtet waren, und wurden prompt erkennungsdienstlich behandelt und es wurden ihnen Speichelproben entnommen. Diese Maßnahmen wurden von Polizeihauptmeister Musshoff durchgeführt, der behauptete, der Richter würde dieser Maßnahme später sowieso zustimmen. 2. In Gifhorn wurden nach unseren Informationen zumindest in 3 Fällen Speichelproben bei Cannabis - "TäterInnen" durch die Staatsanwaltschaft (!) angeordnet.
a) geringe Menge
b) geringe Menge und AntiFa-Aktivist
c) nicht geringe Menge Sobald uns weitere Informationen bezüglich "genetischer Fingerabdrücke" oder schriftliche Dokumente, z.B. das Urteil des Landgerichtes Hildesheim, vorliegen, werden wir uns wieder bei Ihnen melden. mit hanf-freundlichen Grüßen
Jo Biermanski
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junge Welt - Inland - 08.10.1999
Antimilitarist in Gendatei eingetragenBraunschweig: Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung als Vorwand für dauerhafte Speicherung
In der Nacht vom 5. zum 6. Oktober wurde gegen 2.30 Uhr ein 31jähriger
Braunschweiger von Zivilpolizisten festgenommen. Aufgrund eines Beschlusses
des Ermittlungsrichters Nitschke beim Amtsgericht Braunschweig vom 8. September
wurde ihm auf der Polizeiwache ein sogenannter genetischer Fingerabdruck
zur dauerhaften Aufnahme in die Gendatei abgenommen. Der Beschluß
stützt sich auf Paragraph 81 STPO, in dem es heißt, daß
»zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren
einem Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtigt
wird, Körperzellen (Blut, Speichel) entnommen werden und zur Feststellung
des DNA-Identifizierungsmusters molekulargenetisch untersucht werden«
dürfen.
Im vorliegenden Fall besteht die »Straftat von erheblicher Bedeutung«
in der Teilnahme an der 1.-Mai-Kundgebung und -Demonstration 1999 des Braunschweiger
DGB. Gegen den 31jährigen läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren
wegen angeblicher gefährlicher Körperverletzung an einem Polizeibeamten.
Nach Aussagen zahlreicher Teilnehmer kam es bei der Kundgebung zu einem
brutalen Knüppeleinsatz gegen eine Teilnehmergruppe, die gegen den
Kriegseinsatz im Kosovo protestierte. Zahlreiche Organisationen verurteilten
den Polizeieinsatz, darunter auch die SPD- Betriebsgruppe bei VW, deren
Mitglieder nach ihren Angaben teilweise selbst vom Knüppeleinsatz
der Polizei betroffen waren. Auch der Beschuldigte wurde durch Polizisten
verletzt. Die Rote Hilfe erklärte dazu: »Es kann davon ausgegangen
werden, daß dieses nur der Anfang zu einer massenhaften Speicherung
der genetischen Fingerabdrücke von Personen aus linken und antifaschistischen
Gruppierungen darstellt. Schon allein die Vermutung, daß ein Beschuldigter
aufgrund seiner »Persönlichkeit« eventuell weitere Straftaten
begehen könnte, reichen zur Speicherung aus. Damit wird den Polizeibehörden
Tür und Tor zur totalen Datenspeicherung geöffnet.« (junge Welt) <http://www.jungewelt.de/1999/10-08/014.shtml>
junge Welt - Inland - 13.10.1999 Gendateien für den StaatsschutzNiedersachsen ist Vorreiter bei der Speicherung von genetischen Fingerabdrücken
Silke Stokar, Landtagsabgeordnete der niedersächsischen
Grünen, ist sauer: »Unsere Befürchtungen, daß die
Akzeptanz für die Gendatei mit der schnellen Identifizierung von Sexualstraftätern
geschaffen wird und dann zu einer Gendatei auch für den Staatsschutz
ausgebaut wird, sehen wir bestätigt«. Ein Braunschweiger Amtsrichter
hatte vergangene Woche die präventive Speicherung des »genetischen
Fingerabdrucks« eines Braunschweiger Antimilitaristen (jW berichtete)
veranlaßt. Er wird beschuldigt, bei den Auseinandersetzungen zwischen
Polizei und Teilnehmern einer gewerkschaftlichen 1.-Mai-Demonstration eine
»gefährliche Körperverletzung« begangen zu haben.
Silke Stokar fordert deshalb in einer kleinen Anfrage die Landesregierung
zu einer Stellungnahme auf und fragt, ob geplant sei, eine Gendatei für
»politisch Verdächtigte« aufzubauen und darin künftig
auch Atomkraft-Gegner präventiv und dauerhaft zu speichern.
Mit dem genetischen Fingerabdruck geht ein Traum eines jeden Kriminalbeamten
in Erfüllung: Es ist praktisch unmöglich, an einem Tatort keine
genetischen Spuren zu hinterlassen. Jeder Mensch verliert ständig
Haare oder Hautschuppen. Diese können mit gespeicherten DNA-Mustern
in Sekundenschnelle verglichen werden. Die Genforschung ist beseelt von
dem Gedanken, auch persönliche Merkmale bis hin zu Charaktereigenschaften
aus den genetischen Informationen eines Menschen herauslesen zu können.
Einige Forscher behaupten gar, daß selbst aggressives und kriminelles
Verhalten genetisch bedingt sei.
Im Rahmen von Strafverfahren war es bisher bereits möglich, bei einem
konkret Verdächtigten dessen Genmuster mit am Tatort gefundenen Spuren
zu vergleichen. Ohne jegliche gesetzliche Grundlage ordnete der damalige
Innenminister Kanther im April 1998 die Einrichtung einer zentralen DNA-Analyse-Datei
beim Bundeskriminalamt (BKA) an. Die gesellschaftliche Akzeptanz der massenhaften
Speicherung genetischer Informationen wurde durch die in den letzten Jahren
in den Medien spektakulär aufbereiteten Sexualverbrechen an Kindern
und Jugendlichen geschaffen. »Bild« titelte anläßlich
eines Speicheltests an 18 000 Männern im Raum Cloppenburg: »Jeder
weiß: Wer nicht kommt, macht sich verdächtig«.
Mit der Einführung des DNA- Identitätsfeststellungsgesetzes und
der Änderung der Strafprozeßordnung wurden inzwischen die rechtlichen
Voraussetzungen auch für die präventive Speicherung genetischer
Fingerabdrücke in der zentralen Gendatei beim BKA geschaffen. Eine
solche DNA-Analyse kann nun durch den Beschluß eines Amtsrichters
auch zwangsweise durchgeführt werden, wenn jemand einer »Straftat
von erheblicher Bedeutung« beschuldigt wird. Was darunter zu verstehen
ist, bleibt letztlich dem Ermessen des Richters überlassen. Auch »schwere
Eingriffe in den Straßenverkehr«, wie sie Atomkraftgegner bei
Blockadeaktionen durchführen, können darunterfallen. Allein die
politische Überzeugung eines Beschuldigten könnte als »Beweis«
dafür herangezogen werden, daß er weitere Straftaten begehen
könnte.
Daß nun bei einem Braunschweiger Antimilitaristen der genetische
Fingerabdruck präventiv gespeichert wurde, ist ein Schritt in Richtung
der Durchsetzung der DNA-Speicherung im Rahmen von politischen Ermittlungsverfahren.
Eine Vorreiterrolle spielte dabei das sozialdemokratisch regierte Niedersachsen:
Bereits im Sommer 1981 ordnete das Amtsgericht Braunschweig eine DNA-Analyse
bei drei Antifaschisten an. Zwei Funktionäre der heute verbotenen
Nationalistischen Front (NF) hatten gegenüber dem Staatsschutz angegeben,
sie seien von »Autonomen« überfallen worden, dabei hätten
sie einen der Angreifer mit einem Messer verletzt.
Obwohl es zum Zeitpunkt der angeblichen Tat dunkel war und die vermeintlichen
Angreifer vermummt gewesen sein sollen, wollten die beiden Nazis auf Lichtbildern
des Staatsschutzes die Täter erkannt haben. Das Verfahren wurde später
sang- und klanglos eingestellt, da die DNA-Analyse nicht das gewünschte
Ergebnis erbracht hatte. Im November 1997 wurde in Göttingen im Rahmen
einer erkennungsdienstlichen Behandlung einer Antifaschistin eine Speichelprobe
zur DNA-Analyse entnommen. Ihr und drei weiteren Personen wurde vorgeworfen,
die Scheiben eines Fotogeschäfts eingeworfen zu haben, in dem mit
Bildern von Wehrmachtssoldaten geworben wurde. Auch dieses Verfahren wurde
eingestellt. Doch die Träume der Polizeibehörden gehen längst
weiter: Auf Fachtagungen wurde bereits über die Abnahme des genetischen
Fingerabdruckes jedes Bürgers bei seiner Geburt diskutiert.
David Janzen, Braunschweig
<http://www.jungewelt.de/1999/10-13/016.shtml> junge Welt
newsclick Lokales 26.10.1999 22:36 Krawall bei 1.Mai-Kundgebung: Polizei nahm Speichelprobe eines VerdächtigenGrüne: Gendatei für Staatsschutz?
Die Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten
während der 1.Mai-Kundgebung in Braunschweig haben nach einem juristischen
nun auch ein politisches Nachspiel.
Nach
einem Beschluss des Braunschweiger Amtsgerichts, einen 31-jährigen
Kundgebungsteilnehmer, gegen den wegen gefährlicher Körperverletzung
ermittelt wird, in die bundesweite Gendatei aufzunehmen, sieht Silke Stokar,
innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Grüne im niedersächischen
Landtag, ihre Befürchtung bestätigt, "dass die Akzeptanz für
die Gendatei mit der schnellen Identifizierung von Sexualstraftätern
geschaffen und dann zu einer Gendatei auch für den Staatsschutz ausgebaut
wird".
"Die genetische Speicherung ,politisch Verdächtiger" nimmt offensichtlich
in Niedersachsen ihren Anfang", begründet sie eine kleine mündlich
Anfrage an die Landesregierung. Stokar will von der Landesregierung wissen,
ob geplant sei, eine solche Gendatei ",politisch Verdächtiger" aufzubauen
und ob künftig auch Atomkraftgegner, die ja häufig beschuldigt
und selten verurteilt werden, präventiv und dauerhaft in der bundesdeutschen
Gendatei gespeichert werden".
"Bundesweit erster Fall"
"Es wäre bundesweit der erste Fall, in dem ein Beschuldigter in
einem politischen Verfahren präventiv in die bundesweite Gendatei
eingespeist würde", schließt sich die Fraktionsvorsitzende Bündnis
90/Grüne im Braunschweiger Rat, Dr.Gabriele Heinen-Kljajic, der Kritik
der Grünen-Landtagsfraktion an.
Im konkreten Fall erscheine die Verhältnismäßigkeit nicht
plausibel. "Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen." - "Dieser Vorwurf
entbehrt jeder Grundlage", kontert der Braunschweiger Polizeisprecher Klaus
Buhlmann, verweist aber im weiteren auf eine offizielle Stellungnahme,
die das Innenministerium vor dem Landtag abgeben werde.
Polizist erlitt Kopfverletzung
Wie Oberstaatsanwalt Eckehard Niestroj, Sprecher der Braunschweiger
Staatsanwaltschaft, auf Anfrage mitteilte, steht der 31-Jährige im
Verdacht, einem Polizeibeamten während der Demonstration aus einem
Block Autonomer heraus einen Fahnenstiel auf den ungeschützten Kopf
geschlagen und dadurch den Krawall überhaupt erst ausgelöst zu
haben. Der Polizeibeamte habe eine Prellung am Kopf erlitten.
Der 31-Jährige sei bereits mehrfach vorbestraft - unter anderem zu
mehrmonatigen Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher
Körperverletzung und gemeinschaftlichen Landfriedensbruchs.
"Bei der Umsetzung des DNA-Gesetzes geht es ausschließlich um strafbares
Verhalten", betonte Niestroj. "Künftige Strafverfolgung soll dadurch
erleichtert werden." Politische Motive für Straftaten, ob aus rechter
oder linker Szene, seien in diesem Zusammenhang unerheblich.
Nach Auskunft des Polizeisprechers Sven-Marco Claus
wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober vergangenen Jahres
von der Braunschweiger Polizei 354 Speichelproben bei aktuellen Ermittlungsverfahren
genommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft entscheidet der Ermittlungsrichter des
Amtsgerichts, ob dieser genetische Fingerabdruck in die beim Bundeskriminalamt
geführte Gendatei eingespeist wird. Solche DNA-Verfahren sind im Amtsgericht
zur Zeit Massengeschäft. Gerichtssprecher Dr.Heinold Willers schätzt
ihre Zahl in diesem Jahr auf rund 750. Denn zu den aktuellen Verfahren
kommt die Überprüfung von Altverfahren hinzu.
Das heißt: Auch wenn eine Straftat bereits
länger zurückliegt, kann der Beschuldigte in die Gendatei aufgenommen
werden, wenn Wiederholungsgefahr droht. "Trotz der großen
Anzahl an Verfahren", so Willers, "habe ich keinen Zweifel, dass jeder
Einzelfall gewissenhaft geprüft wird." Das Gesetz kenne aber nun einmal
keine Differenzierung zwischen politisch und nicht politisch motivierten
gefährlichen Körperverletzungen.
Gendatei: Verdacht reicht aus
Rechtsgrundlage ist das sogenannten DNA-Identitätsfeststellungsgesetz.
Danach darf das Genmaterial dann gespeichert werden, wenn zum einen eine
Straftat "von erheblicher Bedeutung" vorliegt und zum anderen wegen "Art
und Ausführung der Tat, der Persönlichkeit oder sonstiger Erkenntnisse"
Grund zur Annahme besteht, dass künftig erneut einschlägige Straftaten
begangen werden.
Als erhebliche Straftat wird in dem Gesetz auch die gefährliche Körperverletzung
aufgeführt. Darüber hinaus kann es bei
Verbrechen, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind,
bei Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, besonders schweren Diebstahl
und Erpressung angewendet werden.
Um einen mutmaßlichen Täter in die Gendatei
aufzunehmen, reiche, erläutert Niestroj, bereits der Verdacht aus.
Der Beschuldigte müsse dazu noch nicht verurteilt sein. tho 27.10.1999 Braunschweiger Zeitungsverlag 1999
Was sie schon immer über die Gendatei wissen wollten!
"Ende der informationellen Selbstbestimmung"
im Hanf Museum Berlin sind folgende Projekte beheimatet: |