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Cannabisfreigabe - eine notwendige Reform
Es ist schwer mit dem Rechtsempfinden vieler Bürger zu vereinbaren,
daß manche bewußtseinsverändernden oder gesundheitsschädlichen
Substanzen legal erwerbbar, besteuert und beworben werden, andere hingegen
verboten sind und ihr Besitz bzw. ihre Weitergabe teilweise drastischer
bestraft werden als Kapitalverbrechen.
Besonders junge Menschen können dieses schwer nachvollziehen, und
wer einmal wegen ein paar Gramm Haschisch die ganze entwürdigende
Prozedur der Täterbehandlung durch Polizei und Justiz erfahren hat,
bekommt natürlich sehr schnell Zweifel an der Richtigkeit und Rechtmäßigkeit
staatlichen Handelns.
Besonders inhuman ist die Strafverfolgung von Menschen, die Cannabisprodukte
als Selbstmedikation bei ihren meist chronischen und unheilbaren Krankheiten
einsetzen. Ganz und gar unmöglich finden wir, daß die Richtlinien
des BVG-Urteils von 1994, eine bundeseinheitliche, nicht verfolgbare Konsummenge
festzulegen, bis heute nicht umgesetzt wurden. Selbst die in einigen Bundesländern
großzügig ausgelegte Regelung, keine Strafen mehr zu verhängen,
geht mit der Beschlagnahme einher. Daß die beschlagnahmten Drogen
immer wieder durch V-Männer verkauft werden und somit immer wieder
aufs neue „Drogentäter“ kreiert werden, ist peinlich.
Wir, die wir auch immer wieder Cannabis kaufen - teilweise seit Jahren
und Verbot hin oder her - möchten auch feststellen, daß die
Gleichung „böser Dealer - armer Konsument“ nicht zutrifft. Haschisch
zu kaufen ist für uns gleichbedeutend mit Vergnügen kaufen. Niemand
hat uns angefixt oder uns etwas in den Tee getan. Der Entschluß,
Haschisch zu konsumieren, war ein freier Entschluß, den manche bald,
andere später, andere wiederum nie wieder rückgängig machen.
Einigen Leuten ihr Vergnügen zu verschaffen kann leicht jahrelanges
Gefängnis nach sich ziehen. Auch deswegen muß es bald zu einer
Rücknahme des Cannabisverbotes kommen. Kein Musiker, kein Schauspieler
und auch keine Prostituierte muß ins Gefängnis gehen, nur weil
ihre Kunden „ein bißchen Spaß“ haben wollen. Und auch kein
Schnapsfabrikant. Diese Behauptungen gehen auch einher mit der Tatsache,
daß es sich bei den sog. „Drogendelikten“ um sogenannte opferlose
Delikte handelt, da Käufer und Verkäufer einvernehmlich handeln
und eine Entdeckung entweder durch Denunziation oder durch Observation
geschieht. Der einzige Vergleich, der uns dazu einfällt, ist die in
der Scharia der islamischen Rechtsprechung vorgesehene Bestrafung für
außerehelichen Geschlechtsverkehr, wo, wenn es sich nicht um Vergewaltigung
handelt, zwei Personen einvernehmlich handeln. Es scheint undenkbar, daß
in der „freien“ Welt jemand für außereheliche Beziehungen bestraft
werden sollte, trotz des staatlichen Schutzes von Ehe und Familie. Dies
vorab.
Die Erfahrungen mit der Alkoholprohibition zeigen, daß erst ein Verbot
ein normales Handelsobjekt zu einer Geschäftssparte des organisierten
Verbrechens macht. Bei Cannabis spielt das, was gemeinhin unter organisiertem
Verbrechen verstanden wird, ohnehin eine eher untergeordnete Rolle. Nicht
unerwähnt soll die Rolle der Anbauer in der sogenannten Dritten Welt
bleiben. Der Cannabisanbau und die Haschischherstellung haben eine jahrtausendealte
Tradition. Heute ist der Anbau von „Drogen“ für viele Bauern der einzige
Weg, wenigstens ein bißchen Bargeld zu sehen. Da Cannabis verglichen
mit Mohn und Coka die geringste Gewinn-spanne einbringt, und die Verfolgung
sich gleicht, sind viele Bauern auf die beiden letzteren umgestiegen. (Kolumbien,
Türkei).
Da der einfachste Weg in einer komplexen Gesellschaft oft nicht gangbar
ist und die seit Jahren geschürten Vorurteile besonders bei Teilen
der älteren Bevölkerung noch ganz schön festsitzen, schlagen
wir einen Drei-Stufen-Plan vor:
Stufe 1: Das BVG-Urteil wird in der Innenministerkonferenz
endlich Sache. Eine vernünftige Menge, mit der Konsumenten gut leben
könnten (zunächst), sind 50 g Haschisch oder 100 g Gras (Marihuana).
Beim Eigenanbau würden dem 100 Pflanzen der Gattung Cannabis entsprechen.
Die letzte Reform des BtMG von 1997, „...Samen, die zum Mißbrauch...“,
wird gestrichen.
Stufe 2: Die gesetzlich erlaubten Mengen dürfen nicht mehr beschlagnahmt
werden. Beim Einzug von Mengen über der erlaubten Menge werden Justizverfahren
zunächst ausgesetzt, bis Stufe 2 per Bundestagsabstimmung in Kraft
tritt, Herausnahme der Gattung Cannabis aus dem BtMG. Alle früher
wegen dieses Straftatbestandes bis dahin Vorbestraften werden amnestiert
und rehabilitiert; für besonders schwer erlittenes Unrecht wird ein
Entschädigungsfond geschaffen, und dabei könnte es eigentlich
schon bleiben.
Stufe 3: Wenn nicht die uns gegenüber so oft erwähnten internationalen
Abkommen und Verträge da wären. Doch selbst in den UN-Suchtmittelabkommen
ist nur festgelegt, daß eine geeignete Kontrolle des Verkehrs stattzufinden
hat; ein Verbot wurde nicht explizit ausgesprochen. Zu der Art und Weise,
wie eine solche Kontrolle auszuüben wäre, gibt es bereits mehrere
Überlegungen, die sich relativ einfach umsetzen ließen.
Das schleswig-holsteinische Apothekenmodell halten wir für
kontraproduktiv. Da dabei beabsichtigt wurde, beschlagnahmtes Haschisch
zu einem höheren Preis als auf dem Schwarzmarkt unter Registrierung
der Käufer anzubieten, gehen wir davon aus, daß kaum jemand
dieses Angebot in Anspruch genommen hätte. Nichtsdestotrotz war es
ein mutiger Vorstoß, der letztendlich am Einspruch des Bundesgesundheitsamtes
gescheitert ist. Hier wäre noch anzumerken, daß bei einer grundlegenden
Reform des BtMG die Kompetenzen dieses Amtes grundlegend beschnitten werden
müßten. Eine umfassende Begründung dieses Anliegens, basierend
auf mannigfaltigen Erfahrungen mit dieser Behörde, werden wir bei
Bedarf nachreichen. In diesem Kontext weisen wir nur darauf hin, daß
jede Urteilsbegründung im BtMG-Strafverfahren mit den Worten beginnt:
„...ohne im Besitz der dazu erforderlichen Erlaubnis gewesen zu sein.“
In zumindest zwei von uns dokumentierten Fällen haben die später
Verurteilten versucht, diese Erlaubnis zu erhalten. Selbstredend vergebens.
Beide erlitten in der Haft schwere gesundheitliche Schäden. In der
Handhabung dieser Nichterlaubnis sehen wir eine Orwellsche Weltsicht. Es
sich doch so, als wenn keine Führerscheine ausgestellt würden,
um dann die Leute wegen Fahrens ohne Führerschein zu verurteilen.
Das geht nicht. Natürlich stellen die meisten diesen Antrag nicht,
weil sie um die Vergeblichkeit dieser Handlung wissen. Es wäre also
auch ein Weg, eine Reform auf den Weg zu bringen, indem am besten eine
andere Behörde Erlaubnisse ausstellen würde, die den Konsumenten
in die Lage versetzen würde, legal zu handeln. Zumindest für
eine Übergangszeit wäre es eine gangbare Lösung, wobei leider
viele Betroffene dem eher skeptisch gegenüber stehen würden in
der Annahme, daß ihre Daten gegen sie verwendet würden. Diese
Handhabe wäre ein Mitbestandteil der Stufe 1 der Reform und könnte
bei vernünftiger datenschutzrechtlicher Handhabung bei einer Gebühr
von 10,-- DM zwischen vier und zwanzig Millionen DM in die Staatskassen
bringen.
Einfuhr: Solange keine internationalen Verträge existieren, die einen
legalen Umgang mit Cannabis regeln, solange wäre eine legale Einfuhr
gewiß ein Problem. Dennoch halten wir es für durchführbar,
bilaterale Verträge mit Cannabis anbauenden Ländern zu schließen,
um die Einfuhr zu sichern. In der Vergangenheit wurden Unsummen von Geld
ausgegeben, um z. B. in Marokko den Cannabisanbau zu unterbinden. Vor Ort
kann sich jeder, der will, davon über-zeugen, das dieses nichts gefruchtet
hat. Statt sich jetzt Gedanken über die Höhe der marok-kanischen
Tomatenproduktion für ein EU-Assoziierungsabkommen zu machen, könnte
dieses Land mit seinen sehr gefragten Produkt nach Europa kommen. Da über
kurz oder lang eine EU-einheitliche Regelung nötig wird, könnte
auch eine autarke Versorgung in Betracht gezo-gen werden. Bereits heute
stammt ungefähr ein Drittel des in der Bundesrepublik angebotenen
Cannabis aus nordwesteuropäischer Produktion. Doch wegen der Angebotsvielfalt
und der Landwirtschaft der Drittweltländer wäre eine solche Handhabe
nicht ganz so glücklich.
Legalisierung/Arbeitsplätze und Staatsfinanzen: Jede Mark, die heute
mit illegalisierten Sub-stanzen verdient wird, ist eine Schwarzmark. Ein
Großteil dieses Geldes fließt aber in den normalen Wirtschaftskreislauf,
und es werden Dienstleistungen und Waren dafür gekauft. Wenn der weltweite
Handel mit illegalisierten Substanzen wirklich so umfangreich ist, wie
von offizieller Seite behauptet wird, muß sich doch dieser Geldüberschuß
irgendwo signifikant manifestieren. Sonderbarerweise bleiben die Behauptungen
über das Verbleiben dieser Geldströme immer recht vage. Da wir
davon ausgehen, daß viele der Behauptungen, die in diesem Zusammenhang
aufgestellt werden, von Hintergedanken (mehr Ausstattung für die Polizei,
Lauschangriffbefugnisse, pure Angstmacherei) bestimmter Interessengruppen
geprägt sind, können wir selber kein abschließendes, gültiges
Bild darüber liefern, wie verbreitet Cannabiskonsum wirklich ist,
da viele „offizielle Zahlen“ eben mit diesen Hintergedanken veröffentlicht
werden. Wenn aber 1997 über 41.000 Verurteilungen wegen Drogenvergehen
stattfanden und manche Experten davon ausgehen, daß sich im Drogenbereich
die Zahl der Verurteilten im Promillebereich zur Zahl der „Täter“
bewegt, gehen wir davon aus, daß etliche Millionen Bürger von
einer Freigabe profitieren würden. Wir können dem zustimmen,
daß eine Schattenwirtschaft vorhanden ist, wobei es sich in den meisten
Fällen von Cannabishandel doch eher um kleinere Zuverdienste handelt,
wobei hier auch eine der wenigen Parallelen zum Heroinhandel vorhanden
ist, da viele Händler durch die Gewinne ihren eigenen Konsum finanzieren.
Konsum heißt nicht Sucht. Noch einige weitere Anmerkungen zu den
sogenannten Dealern: Es ist unverständlich, daß in einer Welt,
in der Gewinn und Profit das Alpha und Omega allen Handels und Handelns
sind, den aus Drogen erzielten Profit zu verdammen. Gerade in bezug auf
Drogen muß doch ehrlich eingestanden werden, daß gerade hier
eine reine marktwirtschaftliche Situation besteht, in der die Nachfrage
das Angebot bestimmt, da weder Werbung nötig ist noch durch Lobbyisten
entstandene Zwänge vorhanden sind, die den Konsum eines Artikels mit
Hilfe staatlicher Instanzen erst notwendig machen (wie Warndreiecke, Schulhefte
und ähnliches). Durch die sogenannte Neue Armut, die immer größere
Bevölkerungskreise in ihren Sog zieht, nimmt natürlich sowohl
der Drogenkonsum wie auch der Drogenhandel zu. Dieser Personenkreis trägt
über Polizeiarbeit, Lauschangriffaufrüstung, Justizstellen und
Gefängnisbauten zum offiziellen Wachstum bei. Diese Menschen haben
nichts weiter getan, als eben die an sie herangetragene Nachfrage nach
Vergnügen zu befriedigen. Weiter haben sie versucht, die an einem
fiktiven Mittelstand orientierten Lebenshaltungskosten zu tragen, die sie
anderweitig nicht hätten begleichen können. Es müßte
eigentlich jedem klar sein, daß die einzige, nicht virtuelle Wachstumsbranche
in die Legalität überführt werden muß.
Neben dem wirtschaftlichen Gewinn auf der einen Seite sollte auch der geistige
Gewinn in Betracht gezogen werden. Wo soll dieser liegen, könnten
Sie sich fragen. In einer indischen Erzählung heißt es: „...Haschisch
ist der Himmel des kleinen Mannes. Haschisch vermag es, Hunger und Kälte
ertragen zu lassen und macht aus einer kleinen, schäbigen Hütte
einen Palast.“ Es sind die abgewickelten Bergarbeiter und Stahlwerker,
die nach 20 Jahren Schichtdienst als Kranken-schwester in die Frührente
gegangenen Frauen, die in ihrer dritten Praktikantenstelle arbeitenden
Hochschulabsolventen, die ihre einhundertste Absage auf eine Lehrstelle
erhaltenden Jugendlichen - es ließen sich noch hunderte von Beispielen
aus der neuen Stammeswelt einführen - die Cannabis konsumieren und
teilweise auch handeln. Es sind aber auch die Stützen der Gesellschaft,
die hippen DJs, die rund um die Uhr arbeitenden Selbständigen der
neuen Medienwelt und neben den vielen Armen auch die ganz normalen Steuerzahler.
Auch Ihre Wähler. Schlicht: das Volk. Um den ideologischen Einschub
zu vervollständigen, müssen wir noch die vielen Kranken mit ins
Boot nehmen - vor allem die AIDS- und Krebskranken, die allem Fortschritt
zum Trotz zum vorzeitigen Tod Verurteilten, die mit Hilfe von Cannabis
ihr Wohlbefinden steigern. Alle diese Menschen sind keine Kriminellen,
sie werden dazu gemacht. Durch eine Entkriminalisierung werden Energien
frei, die der Gesamtgesellschaft zugute kommen.
Es kommt leider recht häufig vor, daß der Konsument nicht das
erwirbt, was er gerne hätte. Beimischungen, Streckungen und Verfälschungen,
oft schon im Erzeugerland dazugegeben, sind bei illegalen Substanzen bestimmt
genauso gang und gäbe wie bei legalen Handelsproduk-ten. Doch im Gegensatz
zu diesen hat der Konsument hier keine Möglichkeit der Qualitätskon-trolle
seitens Dritter. Es wäre auch ein wichtiger Aspekt der Freigabe, Kontrollmöglichkeiten
zu ermöglichen. Hier wäre auch durchaus eine indirekte Möglichkeit
vorhanden, Arbeitsplätze zu schaffen, um entweder bereits vorhandenen
Einrichtungen diese Aufgabe zu übertragen oder solche speziell für
die Übergangszeit einzurichten. Die technischen Einrichtungen sind
in den Polizeidienststellen ja vorhanden, und es ist momentan so, daß
der Konsument erst bei seiner Festnahme und der Prüfung seines „Stoffes“
etwas über den THC-Gehalt erfährt. Bei anderen Drogen, den sogenannten
Partydrogen und auch bei Heroin und Kokain, wären solche Einrichtungen,
in denen anonym Drogen auf ihre Zusammensetzung getestet werden könnten,
oft sogar lebensrettend.
Wo und wie könnte das legale Cannabis zur Distribution kommen? Lizensierter
Großhandel/ freier Kleinhandel, z. B. Tabakgeschäfte. Dem lizensierten
Großhandel würde in diesem Falle auch die Qualitätskontolle
unterliegen. Da es sich bei Cannabis um ein pflanzliches Produkt handelt,
könnten, wie in der Vergangenheit, die Händler mit Kräutern
diesen Part übernehmen. Aus Gründen der Märktetrennung sollte
diese Aufgabe nicht der Pharmaindustrie anheimfallen.
Die Kontrolle über den Kleinhandel ließe sich bei diesem Modell
mit Hilfe der Steuerbanderole ausüben. Im Schnitt beträgt der
Preis für ein Gramm Haschisch seit Jahren mehr oder weniger konstant
10,- DM, wobei Spitzenqualitäten bis über 16,- DM gehen können
und die gängige „Standardqualität“ bei etwa 5,- DM liegt. Hier
sind aber auch die Risiken des Schwarzmarktes mit einkalkuliert. Der Preis
für ein Kilogramm liegt in den Erzeugerländern bei 250,- - 500,-
DM. In dieser Größenordnung liegt auch der Erzeugerpreis für
ein Kilogramm Selbstangebau-tes unter Kunstlicht. Wenn wir diese beiden
- zugegeben etwas willkürlichen - Größen zusammenführen,
kommen wir auf 7,50 DM pro Gramm für den legalen Endverbraucher. Davon
wären 2,50 DM für den Erzeuger, 2,50 DM für Handel und Kontrolle
und 2,50 DM für die Genußmittelsteuer zu veranschlagen. Wenn
wir die Zahl der Verurteilten (1997: rund 40.000) nur verdoppeln (80.000)
und die durchschnittliche Konsummenge eigentlich sehr niedrig bei 10 g
pro Monat ansetzen, kommen wir auf 24.000.000,- DM allein für die
jährliche Haschischsteuer. Dazu kommen die Einsparungen bei Polizei,
Justiz und Stafvollzug plus die Umsatzsteuer- und Einkommensteuer-Mehreinnahmen.
Da manche Quellen anstatt von 80.000 Konsumenten jedoch von 4.000.000 sprechen,
andere gar von 12 Millionen, lägen die Einnahmen sogar erheblich höher.
Sollte hier der Einwand kommen, solche Einnahmen seien unmoralisch, dann
könnten wir den zustimmen, sobald auch Konsens darüber besteht,
daß es unmoralisch sei, Menschen ihre Freiheit und dadurch ihre Würde
zu nehmen, einzig und allein aus dem Grund, weil sie sich für ein
anderes Stimulans als Tee, Kaffee, Nikotin oder Alkohol entschieden haben.
Mehr verlangen wir nicht.
Offener Brief an
die Bundesregierung
Hanf
im Recht! |