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Cannabisfreigabe - eine notwendige Reform


Es ist schwer mit dem Rechtsempfinden vieler Bürger zu vereinbaren, daß manche bewußtseinsverändernden oder gesundheitsschädlichen Substanzen legal erwerbbar, besteuert und beworben werden, andere hingegen verboten sind und ihr Besitz bzw. ihre Weitergabe teilweise drastischer bestraft werden als Kapitalverbrechen.

Besonders junge Menschen können dieses schwer nachvollziehen, und wer einmal wegen ein paar Gramm Haschisch die ganze entwürdigende Prozedur der Täterbehandlung durch Polizei und Justiz erfahren hat, bekommt natürlich sehr schnell Zweifel an der Richtigkeit und Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns.

Besonders inhuman ist die Strafverfolgung von Menschen, die Cannabisprodukte als Selbstmedikation bei ihren meist chronischen und unheilbaren Krankheiten einsetzen. Ganz und gar unmöglich finden wir, daß die Richtlinien des BVG-Urteils von 1994, eine bundeseinheitliche, nicht verfolgbare Konsummenge festzulegen, bis heute nicht umgesetzt wurden. Selbst die in einigen Bundesländern großzügig ausgelegte Regelung, keine Strafen mehr zu verhängen, geht mit der Beschlagnahme einher. Daß die beschlagnahmten Drogen immer wieder durch V-Männer verkauft werden und somit immer wieder aufs neue „Drogentäter“ kreiert werden, ist peinlich.

Wir, die wir auch immer wieder Cannabis kaufen - teilweise seit Jahren und Verbot hin oder her - möchten auch feststellen, daß die Gleichung „böser Dealer - armer Konsument“ nicht zutrifft. Haschisch zu kaufen ist für uns gleichbedeutend mit Vergnügen kaufen. Niemand hat uns angefixt oder uns etwas in den Tee getan. Der Entschluß, Haschisch zu konsumieren, war ein freier Entschluß, den manche bald, andere später, andere wiederum nie wieder rückgängig machen. Einigen Leuten ihr Vergnügen zu verschaffen kann leicht jahrelanges Gefängnis nach sich ziehen. Auch deswegen muß es bald zu einer Rücknahme des Cannabisverbotes kommen. Kein Musiker, kein Schauspieler und auch keine Prostituierte muß ins Gefängnis gehen, nur weil ihre Kunden „ein bißchen Spaß“ haben wollen. Und auch kein Schnapsfabrikant. Diese Behauptungen gehen auch einher mit der Tatsache, daß es sich bei den sog. „Drogendelikten“ um sogenannte opferlose Delikte handelt, da Käufer und Verkäufer einvernehmlich handeln und eine Entdeckung entweder durch Denunziation oder durch Observation geschieht. Der einzige Vergleich, der uns dazu einfällt, ist die in der Scharia der islamischen Rechtsprechung vorgesehene Bestrafung für außerehelichen Geschlechtsverkehr, wo, wenn es sich nicht um Vergewaltigung handelt, zwei Personen einvernehmlich handeln. Es scheint undenkbar, daß in der „freien“ Welt jemand für außereheliche Beziehungen bestraft werden sollte, trotz des staatlichen Schutzes von Ehe und Familie. Dies vorab.

Die Erfahrungen mit der Alkoholprohibition zeigen, daß erst ein Verbot ein normales Handelsobjekt zu einer Geschäftssparte des organisierten Verbrechens macht. Bei Cannabis spielt das, was gemeinhin unter organisiertem Verbrechen verstanden wird, ohnehin eine eher untergeordnete Rolle. Nicht unerwähnt soll die Rolle der Anbauer in der sogenannten Dritten Welt bleiben. Der Cannabisanbau und die Haschischherstellung haben eine jahrtausendealte Tradition. Heute ist der Anbau von „Drogen“ für viele Bauern der einzige Weg, wenigstens ein bißchen Bargeld zu sehen. Da Cannabis verglichen mit Mohn und Coka die geringste Gewinn-spanne einbringt, und die Verfolgung sich gleicht, sind viele Bauern auf die beiden letzteren umgestiegen. (Kolumbien, Türkei).

Da der einfachste Weg in einer komplexen Gesellschaft oft nicht gangbar ist und die seit Jahren geschürten Vorurteile besonders bei Teilen der älteren Bevölkerung noch ganz schön festsitzen, schlagen wir einen Drei-Stufen-Plan vor:

Stufe 1: Das BVG-Urteil wird in der Innenministerkonferenz endlich Sache. Eine vernünftige Menge, mit der Konsumenten gut leben könnten (zunächst), sind 50 g Haschisch oder 100 g Gras (Marihuana). Beim Eigenanbau würden dem 100 Pflanzen der Gattung Cannabis entsprechen. Die letzte Reform des BtMG von 1997, „...Samen, die zum Mißbrauch...“, wird gestrichen.

Stufe 2: Die gesetzlich erlaubten Mengen dürfen nicht mehr beschlagnahmt werden. Beim Einzug von Mengen über der erlaubten Menge werden Justizverfahren zunächst ausgesetzt, bis Stufe 2 per Bundestagsabstimmung in Kraft tritt, Herausnahme der Gattung Cannabis aus dem BtMG. Alle früher wegen dieses Straftatbestandes bis dahin Vorbestraften werden amnestiert und rehabilitiert; für besonders schwer erlittenes Unrecht wird ein Entschädigungsfond geschaffen, und dabei könnte es eigentlich schon bleiben.

Stufe 3: Wenn nicht die uns gegenüber so oft erwähnten internationalen Abkommen und Verträge da wären. Doch selbst in den UN-Suchtmittelabkommen ist nur festgelegt, daß eine geeignete Kontrolle des Verkehrs stattzufinden hat; ein Verbot wurde nicht explizit ausgesprochen. Zu der Art und Weise, wie eine solche Kontrolle auszuüben wäre, gibt es bereits mehrere Überlegungen, die sich relativ einfach umsetzen ließen.

Das schleswig-holsteinische Apothekenmodell halten wir für kontraproduktiv. Da dabei beabsichtigt wurde, beschlagnahmtes Haschisch zu einem höheren Preis als auf dem Schwarzmarkt unter Registrierung der Käufer anzubieten, gehen wir davon aus, daß kaum jemand dieses Angebot in Anspruch genommen hätte. Nichtsdestotrotz war es ein mutiger Vorstoß, der letztendlich am Einspruch des Bundesgesundheitsamtes gescheitert ist. Hier wäre noch anzumerken, daß bei einer grundlegenden Reform des BtMG die Kompetenzen dieses Amtes grundlegend beschnitten werden müßten. Eine umfassende Begründung dieses Anliegens, basierend auf mannigfaltigen Erfahrungen mit dieser Behörde, werden wir bei Bedarf nachreichen. In diesem Kontext weisen wir nur darauf hin, daß jede Urteilsbegründung im BtMG-Strafverfahren mit den Worten beginnt: „...ohne im Besitz der dazu erforderlichen Erlaubnis gewesen zu sein.“ In zumindest zwei von uns dokumentierten Fällen haben die später Verurteilten versucht, diese Erlaubnis zu erhalten. Selbstredend vergebens. Beide erlitten in der Haft schwere gesundheitliche Schäden. In der Handhabung dieser Nichterlaubnis sehen wir eine Orwellsche Weltsicht. Es sich doch so, als wenn keine Führerscheine ausgestellt würden, um dann die Leute wegen Fahrens ohne Führerschein zu verurteilen. Das geht nicht. Natürlich stellen die meisten diesen Antrag nicht, weil sie um die Vergeblichkeit dieser Handlung wissen. Es wäre also auch ein Weg, eine Reform auf den Weg zu bringen, indem am besten eine andere Behörde Erlaubnisse ausstellen würde, die den Konsumenten in die Lage versetzen würde, legal zu handeln. Zumindest für eine Übergangszeit wäre es eine gangbare Lösung, wobei leider viele Betroffene dem eher skeptisch gegenüber stehen würden in der Annahme, daß ihre Daten gegen sie verwendet würden. Diese Handhabe wäre ein Mitbestandteil der Stufe 1 der Reform und könnte bei vernünftiger datenschutzrechtlicher Handhabung bei einer Gebühr von 10,-- DM zwischen vier und zwanzig Millionen DM in die Staatskassen bringen.

Einfuhr: Solange keine internationalen Verträge existieren, die einen legalen Umgang mit Cannabis regeln, solange wäre eine legale Einfuhr gewiß ein Problem. Dennoch halten wir es für durchführbar, bilaterale Verträge mit Cannabis anbauenden Ländern zu schließen, um die Einfuhr zu sichern. In der Vergangenheit wurden Unsummen von Geld ausgegeben, um z. B. in Marokko den Cannabisanbau zu unterbinden. Vor Ort kann sich jeder, der will, davon über-zeugen, das dieses nichts gefruchtet hat. Statt sich jetzt Gedanken über die Höhe der marok-kanischen Tomatenproduktion für ein EU-Assoziierungsabkommen zu machen, könnte dieses Land mit seinen sehr gefragten Produkt nach Europa kommen. Da über kurz oder lang eine EU-einheitliche Regelung nötig wird, könnte auch eine autarke Versorgung in Betracht gezo-gen werden. Bereits heute stammt ungefähr ein Drittel des in der Bundesrepublik angebotenen Cannabis aus nordwesteuropäischer Produktion. Doch wegen der Angebotsvielfalt und der Landwirtschaft der Drittweltländer wäre eine solche Handhabe nicht ganz so glücklich.

Legalisierung/Arbeitsplätze und Staatsfinanzen: Jede Mark, die heute mit illegalisierten Sub-stanzen verdient wird, ist eine Schwarzmark. Ein Großteil dieses Geldes fließt aber in den normalen Wirtschaftskreislauf, und es werden Dienstleistungen und Waren dafür gekauft. Wenn der weltweite Handel mit illegalisierten Substanzen wirklich so umfangreich ist, wie von offizieller Seite behauptet wird, muß sich doch dieser Geldüberschuß irgendwo signifikant manifestieren. Sonderbarerweise bleiben die Behauptungen über das Verbleiben dieser Geldströme immer recht vage. Da wir davon ausgehen, daß viele der Behauptungen, die in diesem Zusammenhang aufgestellt werden, von Hintergedanken (mehr Ausstattung für die Polizei, Lauschangriffbefugnisse, pure Angstmacherei) bestimmter Interessengruppen geprägt sind, können wir selber kein abschließendes, gültiges Bild darüber liefern, wie verbreitet Cannabiskonsum wirklich ist, da viele „offizielle Zahlen“ eben mit diesen Hintergedanken veröffentlicht werden. Wenn aber 1997 über 41.000 Verurteilungen wegen Drogenvergehen stattfanden und manche Experten davon ausgehen, daß sich im Drogenbereich die Zahl der Verurteilten im Promillebereich zur Zahl der „Täter“ bewegt, gehen wir davon aus, daß etliche Millionen Bürger von einer Freigabe profitieren würden. Wir können dem zustimmen, daß eine Schattenwirtschaft vorhanden ist, wobei es sich in den meisten Fällen von Cannabishandel doch eher um kleinere Zuverdienste handelt, wobei hier auch eine der wenigen Parallelen zum Heroinhandel vorhanden ist, da viele Händler durch die Gewinne ihren eigenen Konsum finanzieren.

Konsum heißt nicht Sucht. Noch einige weitere Anmerkungen zu den sogenannten Dealern: Es ist unverständlich, daß in einer Welt, in der Gewinn und Profit das Alpha und Omega allen Handels und Handelns sind, den aus Drogen erzielten Profit zu verdammen. Gerade in bezug auf Drogen muß doch ehrlich eingestanden werden, daß gerade hier eine reine marktwirtschaftliche Situation besteht, in der die Nachfrage das Angebot bestimmt, da weder Werbung nötig ist noch durch Lobbyisten entstandene Zwänge vorhanden sind, die den Konsum eines Artikels mit Hilfe staatlicher Instanzen erst notwendig machen (wie Warndreiecke, Schulhefte und ähnliches). Durch die sogenannte Neue Armut, die immer größere Bevölkerungskreise in ihren Sog zieht, nimmt natürlich sowohl der Drogenkonsum wie auch der Drogenhandel zu. Dieser Personenkreis trägt über Polizeiarbeit, Lauschangriffaufrüstung, Justizstellen und Gefängnisbauten zum offiziellen Wachstum bei. Diese Menschen haben nichts weiter getan, als eben die an sie herangetragene Nachfrage nach Vergnügen zu befriedigen. Weiter haben sie versucht, die an einem fiktiven Mittelstand orientierten Lebenshaltungskosten zu tragen, die sie anderweitig nicht hätten begleichen können. Es müßte eigentlich jedem klar sein, daß die einzige, nicht virtuelle Wachstumsbranche in die Legalität überführt werden muß.

Neben dem wirtschaftlichen Gewinn auf der einen Seite sollte auch der geistige Gewinn in Betracht gezogen werden. Wo soll dieser liegen, könnten Sie sich fragen. In einer indischen Erzählung heißt es: „...Haschisch ist der Himmel des kleinen Mannes. Haschisch vermag es, Hunger und Kälte ertragen zu lassen und macht aus einer kleinen, schäbigen Hütte einen Palast.“ Es sind die abgewickelten Bergarbeiter und Stahlwerker, die nach 20 Jahren Schichtdienst als Kranken-schwester in die Frührente gegangenen Frauen, die in ihrer dritten Praktikantenstelle arbeitenden Hochschulabsolventen, die ihre einhundertste Absage auf eine Lehrstelle erhaltenden Jugendlichen - es ließen sich noch hunderte von Beispielen aus der neuen Stammeswelt einführen - die Cannabis konsumieren und teilweise auch handeln. Es sind aber auch die Stützen der Gesellschaft, die hippen DJs, die rund um die Uhr arbeitenden Selbständigen der neuen Medienwelt und neben den vielen Armen auch die ganz normalen Steuerzahler. Auch Ihre Wähler. Schlicht: das Volk. Um den ideologischen Einschub zu vervollständigen, müssen wir noch die vielen Kranken mit ins Boot nehmen - vor allem die AIDS- und Krebskranken, die allem Fortschritt zum Trotz zum vorzeitigen Tod Verurteilten, die mit Hilfe von Cannabis ihr Wohlbefinden steigern. Alle diese Menschen sind keine Kriminellen, sie werden dazu gemacht. Durch eine Entkriminalisierung werden Energien frei, die der Gesamtgesellschaft zugute kommen.

Es kommt leider recht häufig vor, daß der Konsument nicht das erwirbt, was er gerne hätte. Beimischungen, Streckungen und Verfälschungen, oft schon im Erzeugerland dazugegeben, sind bei illegalen Substanzen bestimmt genauso gang und gäbe wie bei legalen Handelsproduk-ten. Doch im Gegensatz zu diesen hat der Konsument hier keine Möglichkeit der Qualitätskon-trolle seitens Dritter. Es wäre auch ein wichtiger Aspekt der Freigabe, Kontrollmöglichkeiten zu ermöglichen. Hier wäre auch durchaus eine indirekte Möglichkeit vorhanden, Arbeitsplätze zu schaffen, um entweder bereits vorhandenen Einrichtungen diese Aufgabe zu übertragen oder solche speziell für die Übergangszeit einzurichten. Die technischen Einrichtungen sind in den Polizeidienststellen ja vorhanden, und es ist momentan so, daß der Konsument erst bei seiner Festnahme und der Prüfung seines „Stoffes“ etwas über den THC-Gehalt erfährt. Bei anderen Drogen, den sogenannten Partydrogen und auch bei Heroin und Kokain, wären solche Einrichtungen, in denen anonym Drogen auf ihre Zusammensetzung getestet werden könnten, oft sogar lebensrettend.

Wo und wie könnte das legale Cannabis zur Distribution kommen? Lizensierter Großhandel/ freier Kleinhandel, z. B. Tabakgeschäfte. Dem lizensierten Großhandel würde in diesem Falle auch die Qualitätskontolle unterliegen. Da es sich bei Cannabis um ein pflanzliches Produkt handelt, könnten, wie in der Vergangenheit, die Händler mit Kräutern diesen Part übernehmen. Aus Gründen der Märktetrennung sollte diese Aufgabe nicht der Pharmaindustrie anheimfallen.

Die Kontrolle über den Kleinhandel ließe sich bei diesem Modell mit Hilfe der Steuerbanderole ausüben. Im Schnitt beträgt der Preis für ein Gramm Haschisch seit Jahren mehr oder weniger konstant 10,- DM, wobei Spitzenqualitäten bis über 16,- DM gehen können und die gängige „Standardqualität“ bei etwa 5,- DM liegt. Hier sind aber auch die Risiken des Schwarzmarktes mit einkalkuliert. Der Preis für ein Kilogramm liegt in den Erzeugerländern bei 250,- - 500,- DM. In dieser Größenordnung liegt auch der Erzeugerpreis für ein Kilogramm Selbstangebau-tes unter Kunstlicht. Wenn wir diese beiden - zugegeben etwas willkürlichen - Größen zusammenführen, kommen wir auf 7,50 DM pro Gramm für den legalen Endverbraucher. Davon wären 2,50 DM für den Erzeuger, 2,50 DM für Handel und Kontrolle und 2,50 DM für die Genußmittelsteuer zu veranschlagen. Wenn wir die Zahl der Verurteilten (1997: rund 40.000) nur verdoppeln (80.000) und die durchschnittliche Konsummenge eigentlich sehr niedrig bei 10 g pro Monat ansetzen, kommen wir auf 24.000.000,- DM allein für die jährliche Haschischsteuer. Dazu kommen die Einsparungen bei Polizei, Justiz und Stafvollzug plus die Umsatzsteuer- und Einkommensteuer-Mehreinnahmen. Da manche Quellen anstatt von 80.000 Konsumenten jedoch von 4.000.000 sprechen, andere gar von 12 Millionen, lägen die Einnahmen sogar erheblich höher. Sollte hier der Einwand kommen, solche Einnahmen seien unmoralisch, dann könnten wir den zustimmen, sobald auch Konsens darüber besteht, daß es unmoralisch sei, Menschen ihre Freiheit und dadurch ihre Würde zu nehmen, einzig und allein aus dem Grund, weil sie sich für ein anderes Stimulans als Tee, Kaffee, Nikotin oder Alkohol entschieden haben. Mehr verlangen wir nicht.
 
Offener Brief an die Bundesregierung

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