Das Urteil wurde später vom Bundesgerichtshof aufgehoben. In diesem Jahr wollte Schneider durch die Vorlage von drei Haschisch-Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in die Offensive gehen, das ebenfalls 1994 einem Frankfurter Gericht bescheinigte, daß Richter den gesetzlichen Strafrahmen in Cannabisfällen absenken dürfen, durch Annahme eines minder schweren Falles oder durch Erhöhung der Definition einer geringen Menge. Das Präsidium des Lübecker Landgerichts wußte diesen Vorstoß zu verhindern indem es bei der Stellenverteilung für 1998 Schneider, bis dahin Vorsitzender einer Strafkammer, an eine Zivilkammer versetzte. Juristen aus der ganzen Bundesrepublik protestierten gegen die „Strafversetzung“. Der Sprecher der „Neuen Richtervereinigung“ Schleswig-Holsteins, Ulf Thiele, sprach von einem dreisten Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit. Der anscheinend zu progressive, tolerante Richter war der konservativen Mehrheit der Lübecker Richter schon seit langem ein Dorn im Auge. Neskovic hatte schon 1988 den konservativen Richter Henning von Jagow als Sohn eines NS-Sonderrichters geoutet, der an einem Kieler Sondergericht Urteile im Namen der Nazis fällte.
Daraufhin
mußte von Jagow, der sich Hoffnungen auf den Sessel des Landgerichtspräsidenten
gemacht hatte, einem „Linken“ den begehrten Posten überlassen. Seit
jetzt schon über zehn Jahren tobt ein Streit zwischen Links und Rechts
am Lübecker Gericht, der gerade im Fall Schneider erhebliche Auswirkungen
auf die zukünftige Rechtsprechung in Cannabis-Verfahren haben
kann. (zaphod) Quellen : Focus 4/98 , Spiegel 4/98. Mehr Informationen zu diesem Thema:
Gutachten für das Lübecker Landgericht Vergleich Gefahren Alkohol-Cannabis WHO: Forschungsergebnisse unterdrückt? Politik & Recht (Inhaltsverzeichnis) der Richterkrieg von Lübeck Bundesgesundheitsministerium: harmloses Teufelszeug |