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Regionalbüro Hessen / Fachbüro Medizin

c/o J. Biermanski
Wuhlsgasse 27
36304 Alsfeld                              17.02.2000

Offener Brief

An das Bundesministerium für Gesundheit

Legalisierung jetzt!
 

Cannabis TV

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin


H.A.N.F. e.V.
Mitgliedsantrag
 

Hanf legalisieren!

AG-Drogen
 

[kein mensch ist illegal]
EU-Festung
Grenzschutz
Anti-Expo

 
Kein Knast für Drogen

Keine Politik gegen Pflanzen

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Danke!

[HANFPARADE'2000]

Arbeitsgruppe Drogen und Suchtmittel
MARTIN KÖHLER

53108 Bonn

Sehr geehrter Martin Köhler,
Sehr geehrte MitarbeiterInnen des BMfG,

wir hatten bereits im letzten Jahr Kontakt bezüglich der Entnahme "genetischer Fingerabdrücke" bei Cannabis-"TäterInnen". Da sich bezüglich der damals geschilderten Fälle keine neuen Informationen ergeben haben, hat sich dieser Kontakt verlaufen. Allerdings hatte ich Ende des Jahres eine Anfrage bezüglich der Übergabe einer Unterschriften-Aktion zur

  • Streichung von Cannabis und Cannabisprodukten aus dem BtMG

  • Entwicklung von Abgabemodellen nach dem niederländischen Coffeeshopmodell, das heisst den Verkauf von Cannabisprodukten in einer Art Cafe/Bistro

mit der Bitte um einen Gesprächstermin an das BMfG gerichtet, die ohne jede Reaktion geblieben ist. Die Unterschriften-Aktion wird von uns zur Zeit "auf Sparflamme" weitergeführt und wir werden uns bezüglich eines Gesprächstermins wieder an sie wenden, sobald 10.000 Unterschriften beisammen sind, die wir dann zusammen mit 10.000 Unterschriften, deren Übergabe unter Gesundheitsminister Seehofer nicht zustande gekommen ist, übergeben.

Bereits im Vorfeld möchten wir auf einige Problemfelder hinweisen, deren Diskussion wir für notwendig erachten und bitten um Ihre Stellungnahme:

    1.) Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe im April'94 wurde festgestellt, "dass weitgehende Übereinstimmung besteht, dass Cannabis keine körperliche Abhängigkeit hervorrufen und, ausser bei chronischem Konsum hoher Dosen, keine Toleranzbildung bewirken kann."

    Trotz dieses richtungsweisenden Urteils haben sich rechtlich/gesetzgeberich seither keine "Normalisierungen" im Umgang mit Cannabis ergeben, im Gegenteil per Hanfsamen-Verbot und Verschärfung der Führerscheinproblematik hat sich die Situation für Cannabis-KonsumentInnen verschärft.

Und dies, OBWOHL IN DEN NIEDERLANDEN, WO BEREITS SEIT ÜBER 20 JAHREN AUCH DER VERKAUF VON CANNABISPRODUKTEN IN COFFEESHOPS GEDULDET WIRD, KEINE HÖHERE DROGENPROBLEMATIK ERKENNBAR IST. Hiervon kann mensch sich z.B. bei Bildungsreisen der "Deutschen Jung-DemokratInnen" überzeugen.

    2.) Hanfsamen-Verbot:

    Anbei Informationen zum Hanfsamenprozess von Jochen Forer, die unseres Erachtens aufzeigen, welche Auswüchse der Cannabis-Kriminalisierung hier alltäglich sind. Wer denn nun wirklich und unehrlich eine Normalisierung im Umgang mit Cannabis anstrebt, der sollte bei diesem wirklichkeitsfremden Gesetz anfangen ...

Wem es möglich ist, sich mit eigenem Cannabis zu versorgen, der braucht nicht auf den Schwarzmarkt ...

    3.) Führerscheinproblematik:

    Ohne Unterscheidung der verschiedenen Drogen sind auch Cannabis-KonsumentInnen vom Führer-Entzug bedroht. Und dies ohne Nachweis, dass unter Cannabis-Einfluss ein Auto geführt wurde.

    NACH EINER STUDIE DER UNI MAASTRICHT (IM AUFTRAG DES US-VERKEHRSMINISTERIUMS) IST DAS FAHREN UNTER CANNABIS-EINFLUSS IN ETWA MIT 0,3 PROMILLE ZU VERGLEICHEN, DA DIE REAKTION ZWAR ETWAS VERLANGSAMT IST, WAS IM GEGENSATZ ZU ALKOHOL ABER DURCH VORSICHTIGERE FAHRWEISE AUSGEGLICHEN WIRD.

    4.) Es gibt hierzulande massenhaft Menschen, die 5-10-20-30 Jahre Cannabis konsumieren, ohne Auffällig geworden zu sein und ein "ganz normales Leben" führen. Dies dringt aufgrund der Prohibition nur nicht so unbedingt an die Öffentlichkeit. Schliesslich hat mensch ja Ängste vor Strafverfolgung, Führerschein-, Arbeitsplatzverlust, ...

    DIES IST EIN PRIMA TUMMELFELD ZUM SCHÜREN VON ÄNGSTEN (WAS DIE KONSERVATIVEN PARTEIEN JA GERNE TUN!) SOWIE FÜR LÜGEN- UND HORRORGESCHICHTEN.

    5.) Es ist schizophren, wenn

  • ich Cannabis konsumieren darf, aber nicht besitzen!

  • wenn ich Cannabis in kleinen Mengen besitzen darf, es aber nicht kaufen kann, bzw. es nicht verkauft werden darf.

    Gerade bei jungen Menschen geht es nicht nur, aber besonders, bei dieser Problematik das Vertrauen in den Rechtsstaat endgültig verloren oder gerät zumindest ins Wanken.

    Wenn denn schon trotz guter Erfahrungen in den Niederlanden der Handel nicht toleriert werden soll, müsste zumindest eine einheitliche Regelung bezüglich des Begriffs geringe Menge bundesweit eingeführt werden, bei der das Cannabis nicht konfesziert wird und keine Strafverfolgung eingeleitet wird.

    Diese Schizophrenie ist nicht nachvollziehbar: Es gibt keine tödliche Dosis Cannabis, ich kann mich also gar nicht totkiffen, aber ich darf mich ja totsaufen ... hier ist was faul im Staate BRD!

Da hilft auch keine Single-Konvention oder welches Abkommen auch immer beachtet werden muss oder zumindest angeblich beachtet werden muss ...

FÜR EINEN AUSSTIEG AUS DER SINGLE-CONVENTION!

Ich hoffe, Ihnen hiermit angedeutet zu haben, dass es viele Aspekte gibt, die wir im Zusammenhang mit einem Gesprächstermin erläutern könnten/möchten und bitte besonders darum, die Auswüchse der Cannabis-Prohibition im Zusammenhang mit dem Hanfsamen-Verbot zu überdenken.

mit hanf-freundlichen Grüßen,
J. Biermanski/"GH"-Pressesprecher

Anlage: Infos zum Hanfsamenprozess
Jochen Forer, Stuttgart

Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte


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