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Heimatrundschau - Main-Echo 21.04.99

Wie gefährlich sind Fahrten unter Drogen? Wissenschaftler wissen bislang wenig


Trotz fehlender Begründungen: Fahrten unter Rauschgifteinwirkungen gelten als Straftat

Würzburg. Noch wissen die Wissenschaftler wenig über die Gefahren, die von Autofahrten unter Drogeneinfluß ausgehen. Diese Wissenslücke schließen wollen Mitarbeiter des Lehrstuhls für Psychologie an der Universität Würzburg in einer großangelegten Studie.

1998 wurden deshalb vor Diskotheken in der Residenzstadt über 250 drogenkonsumierende Autofahrer interviewt, um anhand der gesammelten Daten die Gefährlichkeit von Drogenfahrten zu untersuchen. Wegen der Komplexität von Rauschmitteln können Rechtsmediziner bislang die Gefährlichkeit von Drogenfahrten noch nicht einschätzen, hieß es beim Würzburger Kolloquium »Suchtmitteldelinquenz im Straßenverkehr« am Wochenende.

Wissenschaftliche Basis fehlt

Professor Dr. Hans-Peter Krüger vom Lehrstuhl für Psychologie der Uni Würzburg nannte die aktuelle Studie einen Beitrag zur wissenschaftlichen Bewertung von Fahrten unter Rauschgifteinwirkung. Bisher gilt es ohne wissenschaftliche Begründung als Straftat, unter Einfluß von Cannabis, Heroin oder Ecstasy am Verkehr teilzunehmen: »Das ist für die europäische Wissenschaft ein Armutszeugnis.«

Krüger zufolge sei die Gefährlichkeit von Drogenfahrten schwer zu beurteilen, da heutige Drogenkonsumenten durch die Einnahme verschiedener Substanzen auf ein größtmögliches Wohlbefinden abzielten. Aus der aktuellen Studie unter der Leitung des Verkehrspsychologen geht hervor, daß rund ein Viertel der Drogenkonsumenten im Laufe eines Abends mehr als eine einzige Substanz einnehmen.

Bei vielen Probanten wurde mittels einer Blutuntersuchung zusätzlich zu den Drogen ein teilweise erheblicher Konsum alkoholischer Getränke mit einer Blutalkoholkonzentration von über einem Promille festgestellt. Durch die zum Ende des Jahres erwarteten Ergebnisse hoffen die Würzburger Forscher nun, wissenschaftlich fundierte Aussagen zum tatsächlichen Gefahrenpotential von Fahrten unter Drogen machen zu können.

Angesichts des nachgewiesenermaßen hohen Risikos von Fahrten unter gleichzeitigem Medikamenten- und Alkoholeinfluß forderte Krüger einen speziellen Alkoholgrenzwert für Menschen, die Arzneimittel einnehmen. Zeigt ein Fahrer bei einer Polizeikontrolle Ausfallerscheinungen, obwohl die Meßergebnisse gegen höheren Alkoholgenuß sprechen, sollte an die Einnahme von Tabletten gedacht und eine Blutentnahme angeordnet werden.

Krüger stellte fest, daß im Gesetzgebungsverfahren um die Ahndung von Drogenfahrten das Thema Medikamente im Straßenverkehr »wie eine heiße Kartoffel umgangen« worden sei. Dabei sei bekannt, daß gerade Psychopharmaka eine gefährliche Wechselwirkung mit Alkohol eingehen: Wirken beide Substanzen im Körper zusammen, komme es zu einer beachtlichen Potenzierung der Wirkung.

Drogen grundsätzlich verboten

Professor Dr. Klaus Laubenthal vom Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Universität Würzburg sah in der Entscheidung, nach Drogengenuß eine Teilnahme am Verkehr zu verbieten, eine »Generalprävention« vor Drogenmißbrauch. 

Trotz fehlender wissenschaftlicher Begründungen machen sich drogenkonsumierende Autofahrer seit April 1998 generell strafbar, wenn sie ein Fahrzeug führen: »Auf ihre tatsächliche Fahruntüchtigkeit kommt es dabei nicht an.« Obwohl Grenzwerte fehlten, wolle der Gesetzgeber illegale Drogen offenbar gänzlich verbieten, so Laubenthal.

aus dem Hanfhandbuch:

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Wie steuert sich ein Automobil nach dem Genuß einer Marihuana Zigarette? Wissenschaftler der südholländischen "Rijksuniversiteit Limburg" in Mastricht gingen der Sache auf den Grund und schickten 24 bekiffte Probanten auf Probefahrt - weltweit der erste Freiversuch dieser Art, und alles "top secret", Publikum unerwünscht.

...

Hindrik Robbe (31), Doktor der Psycholgie, leitet den Versuch: "politisch das schwierigste Projekt, das wir je hatten", meint er.

Auftraggeber ist das US-amerikanische Verkehrsministerium, das sich Sorgen macht wegen der vorgeblich steigenden Zahl cannabisberauschter Verkehrsteilnehmer. In den Staaten waren die Tests nicht durchführbar, weil niemand solches Vorhaben versichern wollte. Hollands Assekuranzen sahen das entspannter, weshalb schließlich die Wahl auf Robbes Institut in Maastricht fiel. Es hatte sich bereits einschlägige Meriten erworben mit Untersuchungen über Alkohol und Tabletten am Steuer.

...

Den Stoff stellte das US-Ministerium selbst.

...

Nicht jeder bekam die gleiche Menge.

Dann ging es auf die Strasse.

30 Minuten nach dem Konsum hieß es: Tempo 90 fahren und so geradeaus wie möglich. Gemessen wurden Herzfrequenz, Lenkradbewegungen, Gehirnaktivitäten, Abweichungen von Ideallinie und Soll-Geschwindigkeit. Hinterher gaben die Testpersonen und der Fahrlehrer, der hinter einem Instrumentendoppel auf dem Beifahrersitz wachte, Ihre subjektiven Eindrücke zu Protokoll.

Unter den Rauchwaren waren auch identisch erscheinende Placebo-Joints, denen der Wirkstoff "Delta-9-THC" entzogen war.

...

Die ersten Test-Fahrten fandenbereits schon 1990 statt. Seitdem wurde im Vierteljahrestakt immer wieder neu die Veröffentlichung der Ergebnisse angekündigt. Doch nichts geschah. Den Grund deutete Robbe an: Die Gesamttendenz wiederspreche grob der öffentlichen Meinung und vor allem den Erwartungen der US Behörde. Und so hätten die amerikanischen Auftraggeber "immer weitere Untersuchungen" gefordert, "bis stärkere Details festgestellt werden". Und sie machten nicht eben sehr wissenschaftliche Vorschläge: Höhere Dosen! Robbe konnte dieses Ansinnen fachkompetent abwenden: Weil das High dann nicht so komfortabel ist wie in der Wirklichkeit.

Der Kompromiß: Neue Probanden kurvten durch den normalen Strassenverkehr, nicht über abgesperrte Autobahnen. Robbe und Co maßen, testeten, werteten aus - aber wieder blieben die Ergebnisse geheim. Was war passiert? Gab es gefährliche Schlingerkurse wegen kreuzenden Elefantenherden? Kleine rosa Polizeibeamte?

Nichts von alledem: "Wir haben nur sehr geringe Effekte und Einflüsse feststellen können", sagte Robbe. "Leichte Abweichungen" habe es durchaus gegeben, "aber wirklich nichts dramatrisches", kein Berühren der weißen Linien und nicht ein einziger Eingriff des Fahrlehrers bei über 4000 Fahrkilometern schon bei der ersten Testreihe.

...

Der Vergleich mit der Massendroge Alkohol fällt für Fachmann Robbe ohnehin recht eindeutig aus - trotz der aufgetretenen Wahrnehmungsveränderungenund Konzentrationsschwächen bei angeturnten Autolenkern, die auch Robbe konstatiert. "Alkohol und Tabletten beeinflussen das Fahrverhalten stärker als leichte Drogen. Wer Alkohol getrunken hat, ist aggressiver und sucht das Risiko. Ein Marihuana-Raucher verhält sich meist genau umgekehrt." Und: Die Einnahme von Cannabisprodukten habe in seinen Versuchen "nie mehr Auswirkungen gezeigt als drei oder vier Gläser Bier".

Dennoch bestehe zur generellen Entwarnung kein Anlaß: "Wir müssen sehr vorsichtig sein mit unseren Ergebnissen und immer sagen: Aber, aber, aber..." Das gilt für beide Seiten: Für die Verharmloser, denen klargemacht werden müsse, wie schwierig es ist, "die Ergebnisse auf den normalen Strassenverkehr und auf jeden einzelnen zu generalisieren". Umgekehrt gilt, für die Dramatisierer ganz besonders: "Politik", weis der Psychologe Robbe, "ist immer sehr gefühlig."

...

Woanders war zu lesen das der bekiffte Autofahren denkt er macht viele Fehler, obwohl der beisitzende Beobachter diese vermeindlichen Fehler gar nicht bemerkt hätte. Der alkoholisierte Autofahrer hingegen hat ettliche Fehler gemacht die er nicht bemerkt hat, aber der Beifahrer.

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das komplette Gesetz liegt u.a. hier:
www.heim2.tu-clausthal.de/GESETZ/btmg/index.html
sunsite.informatik.rwth-aachen.de/Knowledge/germlaws/btmg/paragr.html
www.dwp-gruppe.de/dwp/mandinfo/gesetze/btmg.htm
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Bus 142, Haltestelle Mühlendammbrücke

U/S-Bahnhof Alexanderplatz
weiter mit Bus 142 oder ca 5 Min. Fußweg

U-Bahnhof Klosterstraße (Ausgang Klosterstraße und dann rechts)
- ca. 2 Min. Fußweg

U-Bahnhof Stadtmitte
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