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AG-Drogen
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Heimatrundschau - Main-Echo 21.04.99
Wie gefährlich sind Fahrten unter Drogen? Wissenschaftler wissen bislang wenig
Trotz fehlender Begründungen: Fahrten unter
Rauschgifteinwirkungen gelten als Straftat
Würzburg. Noch wissen die Wissenschaftler wenig über die Gefahren,
die von Autofahrten unter Drogeneinfluß ausgehen. Diese Wissenslücke
schließen wollen Mitarbeiter des Lehrstuhls für Psychologie
an der Universität Würzburg in einer großangelegten Studie.
1998 wurden deshalb vor Diskotheken in der Residenzstadt
über 250 drogenkonsumierende Autofahrer interviewt, um anhand der
gesammelten Daten die Gefährlichkeit von Drogenfahrten zu untersuchen.
Wegen der Komplexität von Rauschmitteln können Rechtsmediziner
bislang die Gefährlichkeit von Drogenfahrten noch nicht einschätzen,
hieß es beim Würzburger Kolloquium »Suchtmitteldelinquenz
im Straßenverkehr« am Wochenende.
Wissenschaftliche Basis fehlt
Professor Dr. Hans-Peter Krüger vom Lehrstuhl für
Psychologie der Uni Würzburg nannte die aktuelle Studie einen Beitrag
zur wissenschaftlichen Bewertung von Fahrten unter Rauschgifteinwirkung.
Bisher gilt es ohne wissenschaftliche Begründung als Straftat, unter
Einfluß von Cannabis, Heroin oder Ecstasy am Verkehr teilzunehmen:
»Das ist für die europäische Wissenschaft
ein Armutszeugnis.«
Krüger zufolge sei die Gefährlichkeit von Drogenfahrten schwer
zu beurteilen, da heutige Drogenkonsumenten durch die Einnahme verschiedener
Substanzen auf ein größtmögliches Wohlbefinden abzielten.
Aus der aktuellen Studie unter der Leitung des Verkehrspsychologen geht
hervor, daß rund ein Viertel der Drogenkonsumenten im Laufe eines
Abends mehr als eine einzige Substanz einnehmen.
Bei vielen Probanten wurde mittels einer Blutuntersuchung zusätzlich
zu den Drogen ein teilweise erheblicher Konsum alkoholischer Getränke
mit einer Blutalkoholkonzentration von über einem Promille festgestellt.
Durch die zum Ende des Jahres erwarteten Ergebnisse hoffen die Würzburger
Forscher nun, wissenschaftlich fundierte Aussagen zum tatsächlichen
Gefahrenpotential von Fahrten unter Drogen machen zu können.
Angesichts des nachgewiesenermaßen hohen Risikos von Fahrten unter
gleichzeitigem Medikamenten- und Alkoholeinfluß forderte Krüger
einen speziellen Alkoholgrenzwert für Menschen, die Arzneimittel einnehmen.
Zeigt ein Fahrer bei einer Polizeikontrolle Ausfallerscheinungen, obwohl
die Meßergebnisse gegen höheren Alkoholgenuß sprechen,
sollte an die Einnahme von Tabletten gedacht und eine Blutentnahme angeordnet
werden.
Krüger stellte fest, daß im Gesetzgebungsverfahren um die Ahndung
von Drogenfahrten das Thema Medikamente im Straßenverkehr »wie
eine heiße Kartoffel umgangen« worden sei. Dabei sei bekannt,
daß gerade Psychopharmaka eine gefährliche Wechselwirkung mit
Alkohol eingehen: Wirken beide Substanzen im Körper zusammen, komme
es zu einer beachtlichen Potenzierung der Wirkung.
Drogen grundsätzlich verboten
Professor Dr. Klaus Laubenthal vom Lehrstuhl für
Kriminologie und Strafrecht der Universität Würzburg sah in der
Entscheidung, nach Drogengenuß eine Teilnahme am Verkehr zu verbieten,
eine »Generalprävention« vor Drogenmißbrauch.
Trotz fehlender wissenschaftlicher Begründungen machen sich drogenkonsumierende
Autofahrer seit April 1998 generell strafbar, wenn sie ein Fahrzeug führen:
»Auf ihre tatsächliche Fahruntüchtigkeit kommt es dabei
nicht an.« Obwohl Grenzwerte fehlten, wolle der Gesetzgeber illegale
Drogen offenbar gänzlich verbieten, so Laubenthal.
aus dem Hanfhandbuch:
...
Wie steuert sich ein Automobil
nach dem Genuß einer Marihuana Zigarette? Wissenschaftler der südholländischen
"Rijksuniversiteit Limburg" in Mastricht gingen der Sache auf den Grund
und schickten 24 bekiffte Probanten auf Probefahrt - weltweit der erste
Freiversuch dieser Art, und alles "top secret", Publikum unerwünscht.
...
Hindrik Robbe (31), Doktor
der Psycholgie, leitet den Versuch: "politisch das schwierigste Projekt,
das wir je hatten", meint er.
Auftraggeber ist das US-amerikanische Verkehrsministerium, das sich Sorgen
macht wegen der vorgeblich steigenden Zahl cannabisberauschter Verkehrsteilnehmer.
In den Staaten waren die Tests nicht durchführbar, weil niemand solches
Vorhaben versichern wollte. Hollands Assekuranzen sahen das entspannter,
weshalb schließlich die Wahl auf Robbes Institut in Maastricht fiel.
Es hatte sich bereits einschlägige Meriten erworben mit Untersuchungen
über Alkohol und Tabletten am Steuer.
...
Den Stoff stellte das US-Ministerium selbst.
...
Nicht jeder bekam die gleiche Menge.
Dann ging es auf die Strasse.
30 Minuten nach dem Konsum
hieß es: Tempo 90 fahren und so geradeaus wie möglich. Gemessen
wurden Herzfrequenz, Lenkradbewegungen, Gehirnaktivitäten, Abweichungen
von Ideallinie und Soll-Geschwindigkeit. Hinterher gaben die Testpersonen
und der Fahrlehrer, der hinter einem Instrumentendoppel auf dem Beifahrersitz
wachte, Ihre subjektiven Eindrücke zu Protokoll.
Unter den Rauchwaren waren auch identisch erscheinende Placebo-Joints,
denen der Wirkstoff "Delta-9-THC" entzogen war.
...
Die ersten Test-Fahrten fandenbereits
schon 1990 statt. Seitdem wurde im Vierteljahrestakt immer wieder neu die
Veröffentlichung der Ergebnisse angekündigt. Doch nichts geschah.
Den Grund deutete Robbe an: Die Gesamttendenz wiederspreche grob der öffentlichen
Meinung und vor allem den Erwartungen der US Behörde. Und so hätten
die amerikanischen Auftraggeber "immer weitere Untersuchungen" gefordert,
"bis stärkere Details festgestellt werden". Und sie machten nicht
eben sehr wissenschaftliche Vorschläge: Höhere Dosen! Robbe konnte
dieses Ansinnen fachkompetent abwenden: Weil das High dann nicht so komfortabel
ist wie in der Wirklichkeit.
Der Kompromiß: Neue Probanden kurvten durch den normalen Strassenverkehr,
nicht über abgesperrte Autobahnen. Robbe und Co maßen, testeten,
werteten aus - aber wieder blieben die Ergebnisse geheim. Was war passiert?
Gab es gefährliche Schlingerkurse wegen kreuzenden Elefantenherden?
Kleine rosa Polizeibeamte?
Nichts von alledem: "Wir haben nur sehr geringe Effekte und Einflüsse
feststellen können", sagte Robbe. "Leichte Abweichungen" habe es durchaus
gegeben, "aber wirklich nichts dramatrisches", kein Berühren der weißen
Linien und nicht ein einziger Eingriff des Fahrlehrers bei über 4000
Fahrkilometern schon bei der ersten Testreihe.
...
Der Vergleich mit der Massendroge
Alkohol fällt für Fachmann Robbe ohnehin recht eindeutig aus
- trotz der aufgetretenen Wahrnehmungsveränderungenund Konzentrationsschwächen
bei angeturnten Autolenkern, die auch Robbe konstatiert. "Alkohol und Tabletten
beeinflussen das Fahrverhalten stärker als leichte Drogen. Wer Alkohol
getrunken hat, ist aggressiver und sucht das Risiko. Ein Marihuana-Raucher
verhält sich meist genau umgekehrt." Und: Die Einnahme von Cannabisprodukten
habe in seinen Versuchen "nie mehr Auswirkungen gezeigt als drei oder vier
Gläser Bier".
Dennoch bestehe zur generellen Entwarnung kein Anlaß: "Wir müssen
sehr vorsichtig sein mit unseren Ergebnissen und immer sagen: Aber, aber,
aber..." Das gilt für beide Seiten: Für die Verharmloser, denen
klargemacht werden müsse, wie schwierig es ist, "die Ergebnisse auf
den normalen Strassenverkehr und auf jeden einzelnen zu generalisieren".
Umgekehrt gilt, für die Dramatisierer ganz besonders: "Politik", weis
der Psychologe Robbe, "ist immer sehr gefühlig."
...
Woanders war zu lesen das
der bekiffte Autofahren denkt er macht viele Fehler, obwohl der beisitzende
Beobachter diese vermeindlichen Fehler gar nicht bemerkt hätte. Der
alkoholisierte Autofahrer hingegen hat ettliche Fehler gemacht die er nicht
bemerkt hat, aber der Beifahrer. |
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Presseberichte zur Führerscheinproblematik
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Auswertung 1998
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Flyer GH-Leipzig zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes
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Links zum Recht
das komplette Gesetz liegt u.a. hier:
www.heim2.tu-clausthal.de/GESETZ/btmg/index.html
sunsite.informatik.rwth-aachen.de/Knowledge/germlaws/btmg/paragr.html
www.dwp-gruppe.de/dwp/mandinfo/gesetze/btmg.htm
das Betäubungsmittelgesetz
Links zum Recht
speziell um Cannabis geht es hier:
www.anwalt-hls.de/canninh.htm
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Das Hanf Museum im Internet (old version)
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