Eine Apotheke hat's
Keine Werbung für Medical Marihuana
Nur eine Apotheke in Frankfurt
darf derzeit sogenanntes Medical Marihuana vertreiben. Das hat der Magistrat
jetzt auf eine Anfrage der Grünen im Römer mitgeteilt. Die hatten
wissen wollen, wie sich die Änderung der Verschreibungsvorschriften
für Betäubungsmittel ausgewirkt hat.
Seit dem 1. Februar 1998 ist es möglich, den Hauptwirkstoff der Cannabispflanze,
Dronabinol, auch bekannt unter dem Namen THC oder Tetrahydrocannabinol,
als Arzneimittel zu verschreiben. Allerdings gibt es nach Angaben der Grünen
derzeit nur ein entsprechendes Präparat, das unter dem Handelsnamen
Marinol-TM in den USA vertrieben wird. Dieses Medikament, so der Magistrat,
muß auf einem speziellen Rezept verschrieben werden, das eigens für
den Bezug von Betäubungsmitteln reserviert ist. Die Verschreibungsmenge
ist auf 500 Milligramm begrenzt. Engpässe beim Bezug von Marinol sind
dem Magistrat nicht bekannt.
Nach Auskunft des Regierungspräsidiums in Darmstadt verschreiben in
Frankfurt "ein bis drei Ärzte" dronabinolhaltige Arzneimittel. Daß
bislang nur eine Apotheke Dronabinol herstellt beziehungsweise vertreibt,
liegt nach Angaben des Magistrats daran, daß sich andere Apotheken
nicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte um
die notwendige Erlaubnis beworben haben.
Die Grünen im Römer weisen in ihrer Anfrage darauf hin, daß
namhafte Wissenschaftler die heilsame Wirkung von Marihuana bei verschiedenen
Krankheiten wie Aids oder Krebs bestätigt hätten. Unter anderem
soll Dronabinol bei einer Chemotherapie gegen Übelkeit und Erbrechen
helfen. Bei Multipler Sklerose oder Querschnittslähmung könne
es muskuläre Verspannungen lindern. Auch in der Schmerztherapie habe
sich Medical Marihuana bewährt.
Der Magistrat widerspricht dieser Darstellung nicht, sieht sich aber außerstande,
die Verbreitung des Wirkstoffs zu unterstützen: "Da Werbung für
Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht
statthaft ist, sieht der Magistrat keine Möglichkeit, eine Informationskampagne
durchzuführen oder die Verfügbarkeit von Dronabinol zu erleichtern",
heißt es zur Begründung.
[ dokument info ]
Copyright © Frankfurter Rundschau 1999
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Erscheinungsdatum 15.04.1999
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