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Eine Apotheke hat's

Keine Werbung für Medical Marihuana 


Nur eine Apotheke in Frankfurt darf derzeit sogenanntes Medical Marihuana vertreiben. Das hat der Magistrat jetzt auf eine Anfrage der Grünen im Römer mitgeteilt. Die hatten wissen wollen, wie sich die Änderung der Verschreibungsvorschriften für Betäubungsmittel ausgewirkt hat.

Seit dem 1. Februar 1998 ist es möglich, den Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, Dronabinol, auch bekannt unter dem Namen THC oder Tetrahydrocannabinol, als Arzneimittel zu verschreiben. Allerdings gibt es nach Angaben der Grünen derzeit nur ein entsprechendes Präparat, das unter dem Handelsnamen Marinol-TM in den USA vertrieben wird. Dieses Medikament, so der Magistrat, muß auf einem speziellen Rezept verschrieben werden, das eigens für den Bezug von Betäubungsmitteln reserviert ist. Die Verschreibungsmenge ist auf 500 Milligramm begrenzt. Engpässe beim Bezug von Marinol sind dem Magistrat nicht bekannt.

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums in Darmstadt verschreiben in Frankfurt "ein bis drei Ärzte" dronabinolhaltige Arzneimittel. Daß bislang nur eine Apotheke Dronabinol herstellt beziehungsweise vertreibt, liegt nach Angaben des Magistrats daran, daß sich andere Apotheken nicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte um die notwendige Erlaubnis beworben haben.

Die Grünen im Römer weisen in ihrer Anfrage darauf hin, daß namhafte Wissenschaftler die heilsame Wirkung von Marihuana bei verschiedenen Krankheiten wie Aids oder Krebs bestätigt hätten. Unter anderem soll Dronabinol bei einer Chemotherapie gegen Übelkeit und Erbrechen helfen. Bei Multipler Sklerose oder Querschnittslähmung könne es muskuläre Verspannungen lindern. Auch in der Schmerztherapie habe sich Medical Marihuana bewährt.

Der Magistrat widerspricht dieser Darstellung nicht, sieht sich aber außerstande, die Verbreitung des Wirkstoffs zu unterstützen: "Da Werbung für Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht statthaft ist, sieht der Magistrat keine Möglichkeit, eine Informationskampagne durchzuführen oder die Verfügbarkeit von Dronabinol zu erleichtern", heißt es zur Begründung.
 

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Erscheinungsdatum 15.04.1999

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