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Im Schatten der Gefängnismauern Totale Überwachung nach US-Vorbild aufgebaut Bundesgrenzschutzspezial Anti-Expo - Kein Mensch ist illegal EU baut Festung Europa weiter aus Grenzerfahrungen - Grenzschutz Berliner Polizei ganz scharf auf Drogen Urteil - Arbeitnehmer dürfen Blutkontrolle verweigern auch in Berlin mehr Repression Drogenfahrten? Wissenschaft weiß wenig Haste Haschisch in der Tasche, haste Pech gehabt! Grüne Hilfe Berlin/taz: Usern geht es an den Kragen Fahrverbot kann auch Haschisch-Raucher treffen Drugwipe: Bisher 200 Autofahrer mit Drugwipe getestet Miltenberg: Drogenkonsument verlor Führerschein Führerscheinentzug EU-weit möglich taz Berlin vom 13.9.1999 Polizei ganz scharf auf DrogenIn Friedrichshain häufen sich Einsätze der Staatsgewalt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Doch beschlagnahmt werden die Pflanzen von SelbstversorgernDie Berliner Polizei kämpft verstärkt gegen den Anbau und Konsum von Cannabis im Bezirk Friedrichshain. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage des PDS-Abgeordneten Freke Over.
Allein in der Zeit von Mitte Juli bis Mitte August fährte die Polizei
nach Informationen der Senatsinnenverwaltung in dem Bezirk 23 Einsätze
wegen Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch.
38 Strafanzeigen waren die Folge.
Dabei hat die Polizei in nicht wenigen Fällen mit Kanonen auf Spatzen
geschossen: So waren zum Beispiel ganze 13 Dienstkräfte der
Bereitschaftspolizei sowie der einzelnen Polizeiabschnitte nötig, um
in einem Haus in der Liebigstraße vier Cannabispflanzen zu
beschlagnahmen. In einem anderen Fall trat selbst die örtliche
Kriminalpolizei auf den Plan - insgesamt 22 Beamte waren damit
beschäftigt, fünfzehn Hanfpflanzen in der Jessnerstraße zu den
Asservaten zu nehmen.
Die beschlagnahmten Mengen Marihuana unterschieden sich dabei
deutlich: In einem Fall war selbst eine Bagatelldosis von 1,5 Gramm
Betäubungsmittel der Polizei eine Strafanzeige wert, mehrere andere
Male war die beschlagnahmte Menge lediglich als "kleine Würfel" ohne
Gewichtsangabe ausgewiesen. Nur in zwei Fällen fanden die Beamten
größere Mengen wie 300 Gramm Haschisch oder 70 Cannabispflanzen.
Zur Aufklärung der einzelnen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
setzte die Polizei außerdem für 45 Minuten einen Hubschrauber ein. Die
anfallenden Kosten betragen laut Innenverwaltung pro Stunde 1.400 Mark.
Over kommentierte die Antwort der Senatsinnenverwaltung mit
Verblüffung: "Ich war erstaunt über diese Verschwendung
polizeilicher Arbeitszeit." Gleichzeitig kritisierte der
PDS-Abgeordnete, dass durch die Kriminalisierung von Selbstversorgern
der gewerbliche Drogenhandel unterstützt werde. Die Beschlagnahme von
einzelnen Pflanzen werfe ein bezeichnendes Licht auf den Anstieg der
Drogendelikte in der Kriminalitätsstatistik. Nach dem
Legalitätsprinzip sind die Beamten selbst bei geringsten Mengen zum
Eingreifen verpflichtet. Liegt die Ausbeute unter sechs Gramm
Haschisch, werden die Verfahren in der Regel eingestellt.
Um auf die polizeiliche Praxis aufmerksam zu machen, hatte Over im
August selbst eine Patenschaft für eine Hanfpflanze am Boxhagener
Platz übernommen. Auf einem eigens aufgestellten Schild verpflichtete
sich der Abgeordnete als "Hanfpate" zur "regelmäßigen Pflege der
Pflanze, zur sachgemäßen Ernte sowie zur nutzbringenden
Weiterverwendung". Geworden ist daraus aber nichts: Am 17. August
setzte die Polizei der Patenschaft ein jähes Ende.
http://www.taz.de/
Frankfurter Rundschau 13.08.1999 Urteil - Arbeitnehmer dürfen Blutkontrolle verweigernari KASSEL, 12. August. Arbeitnehmer müssen nicht hinnehmen, dass ihr Blut völlig grundlos untersucht wird, um möglichen Drogen- oder Alkoholmissbrauch feststellen zu können. Eine Kündigung, die ausgesprochen wurde, weil sich ein Arbeitnehmer einer solchen Untersuchung verweigert hatte, ist laut Bundesarbeitsgericht (BAG) unzulässig und deshalb unwirksam. Die Bundesrichter gehen im Übrigen davon aus, dass derartige Blutkontrollen allemal das Grundrecht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit verletzen (Az: 2 AZR 55/99).Anlass für die höchstrichterliche Klarstellung war die Klage eines Wachmannes, der bei den englischen Streitkräften beschäftigt war. Obwohl es keinen aktuellen Drogenfall und keinen offenkundigen Alkoholmissbrauch gegeben hatte, war die umstrittene Blutuntersuchung für alle Wachleute angeordnet worden. Ein Wachmann widersetzte sich und wurde daraufhin entlassen - zu Unrecht, wie das BAG befand. Auch die Richter vermochten für die umstrittenen (vorsorglichen) Kontrollen keine Rechtsgrundlage zu finden.
http://www.fr-aktuell.de/fr/101/t101017.htm H.A.N.F. e.V., Berlin - Grüne Hilfe Berlin Pressemitteilung 17. Mai 1999Auch in der Hauptstadt Berlin weht den Hanfkonsumenten mittlerweile ein immer schärferer Wind ins Gesicht, der sowohl Geschäftstreibende als auch Privatpersonen vor existenzielle Probleme stellen kann.Letzte Woche wurden die Geschäftsräume von Hanf Haus in Berlin - Kreuzberg durchsucht und Hanflollies und -pastillen, die ein Unbedenklichkeitszertifikat besitzen sowie Hanfsamen, die in unzählbarer Menge als Vogelfutter abgegeben wurden, beschlagnahmt. Außerdem wurden bei dieser unverhältnismäßigen und willkürlichen Polizeiaktion, die Kundenadressen mitgenommen. Auch bei privaten Wohnungsdurchsuchungen zeigt sich die Berliner Polizei immer restriktiver und interessierter an der Beschlagnahme von Datenmaterial. So stürmten z.B. Anfang. Mai fünf Mitarbeiter der Berliner Polizei, unter Beanspruchung des § Gefahr in Verzug, eine Wohnung in Kreuzberg, um 8 ca. 20-30 cm große Hanfpflänzchen sowie etwa 25 kleine Stecklinge zu beschlagnahmen. Bei dieser Durchsuchung verweigerten die Beamten dem Beschuldigten sein Recht auf Hinzuziehung eines Zeugen unter Androhung von Schlägen. Sie zerstörten eine Pflanzenlampe und beschlagnahmten außerdem sämtliche weitere vorhandenen Lampen, den Heizlüfter des Vermieters, ein Thermometer und den Computer samt Bildschirm, Tastatur und Mouse, wobei für die letzte Beschlagnahme der "Verdacht des Verstoßes gegen das Urheberrecht" herhalten mußte (Disketten mit der handgeschriebenen Aufschrift "Word 4" (Baujahr 1988) und eine einzelne Diskette mit "Publisher" wurde gefunden). Daß der Betroffene von Beruf Programmierer ist und somit vor existenzielle Probleme gestellt wird, interessierte die Beamten nicht. Es scheint auch im Umgang mit sogenannten Drogen, zu denen Hanf laut BtmG zählt, soll die Hauptstadt Berlin der restlichen Republik und den Gewohnheiten der Bonner Bürokraten angepaßt werden. Drohen uns nun doch "bayerische Verhältnisse" als Umsetzung des BVG - Urteils von 1994 ? Die Grüne Hilfe Berlin, die Teil eines bundesweiten Netzwerkes ist und im Hanf Museum zu erreichen ist, verzeichnet zumindest verstärkt eine restriktive Handhabung des dehnbaren BtmGs gegenüber Hanfliebhabern und -anbauern in der Hauptstadt, insbesondere wenn sie "ausländisch", "ungepflegt" oder sonst irgendwie "auffällig" aussehen. Betroffene können während der Öffnungszeiten des Hanf Museum anrufen oder vorbeikommen (Di - Fr: 10.00 - 20.00 Uhr und Sa/So: 12.00 - 20.00 Uhr) und Internetusern bieten wir auf unseren Webseiten http://www.hanflobby.de/gruenehilfe/ ausführliche Informationen und Kontaktmöglichkeiten. Der Vorstand des H.A.N.F. e.V. Grüne Hilfe Berlin im Hanf Museum Berlin Mühlendamm 5 10178 Berlin Fon 030 / 242 48 27 Dienstag - Freitag 10.00 - 20.00 Uhr Samstag + Sonntag 12.00 - 20.00 Uhr gruenehilfe@hanfnet.org http://www.hanfnet.org/gruenehilfe/ http://www.hanfnet.org/hanfparade/ <- 28. August 1999, Berlin Mit Hanf in die Zukunft! Legalisierung jetzt! *Ich bin dabei!* Wie gefährlich sind Fahrten unter Drogen? Wissenschaftler wissen bislang wenig
Würzburg. Noch wissen die Wissenschaftler wenig über die Gefahren,
die von Autofahrten unter Drogeneinfluß ausgehen. Diese Wissenslücke
schließen wollen Mitarbeiter des Lehrstuhls für Psychologie
an der Universität Würzburg in einer großangelegten Studie.
Professor Dr. Hans-Peter Krüger vom Lehrstuhl für
Psychologie der Uni Würzburg nannte die aktuelle Studie einen Beitrag
zur wissenschaftlichen Bewertung von Fahrten unter Rauschgifteinwirkung.
Bisher gilt es ohne wissenschaftliche Begründung als Straftat, unter
Einfluß von Cannabis, Heroin oder Ecstasy am Verkehr teilzunehmen:
»Das ist für die europäische Wissenschaft ein Armutszeugnis.«
Professor Dr. Klaus Laubenthal vom Lehrstuhl für
Kriminologie und Strafrecht der Universität Würzburg sah in der
Entscheidung, nach Drogengenuß eine Teilnahme am Verkehr zu verbieten,
eine »Generalprävention« vor Drogenmißbrauch. Berliner Zeitung, 20. Januar 1999 Haste Haschisch in der Tasche, haste Pech gehabt!Eine tragbare elektronische Spürnase aus Berlin soll die Suche nach illegalen oder gefährlichen Substanzen erleichternvon Josef Zens Ein Polizist winkt ein Auto an den Fahrbahnrand, fragt nach den Papieren und beugt sich dazu zum geöffneten Fenster des Fahrers hinunter. Er schnuppert, sieht sich den Mann hinter dem Steuer an und fragt: "Haben Sie etwas getrunken?" Der Alptraum jedes Zechers läßt die Konsumenten von Designer-Drogen oder anderen illegalen Stoffe meist kalt. Denn bei welcher Verkehrskontrolle haben die Polizisten schon die verschiedenen Teststreifen für Haschisch (Cannabis), Kokain oder Ecstasy dabei und wissen sie auch gezielt anzuwenden? Eine effektive Kontrolle könnte möglicherweise Leben retten. Nach ADAC-Schätzungen werden in Deutschland bei Autounfällen, bei denen die Fahrer unter dem Einfluß illegalen Drogen standen, jährlich 150 Menschen getötet, 4.000 erleiden Verletzungen. Ein kleines Gerät aus Berlin-Adlershof, ungefähr aktenkoffergroß, könnte der Polizei bald die Arbeit erleichtern. Anstatt verschiedener Tests, die Alkohol im Atem oder Haschisch und andere Drogen in Speichel und Schweiß nachweisen, soll ein einziger Detektor selbst winzige Mengen legaler und illegaler Drogen identifizieren. Hierfür muß lediglich eine Probe, zum Beispiel eine verdächtige Pille oder einen Tropfen Speichel, an ein Meßröhrchen gehalten werden. Das Ergebnis liegt in Sekundenschnelle vor. Bei einer Forschungsmesse in Stuttgart hat die Firma "Institut für Umwelttechnologien" (IUT) jüngst einen Prototypen vorgestellt. "Mir ist kein ähnliches Gerät aus Deutschland bekannt", sagt Holger Bensch, der das tragbare "Ionenmobilitätsspektrometer" entwickelt hat. Ein kanadischer Hersteller bietet mobile Drogendetektoren bereits an - Stückpreis: rund 150.000 Mark. Das Berliner Gerät soll nur ein Drittel davon kosten. Die Maschine funktioniert im Prinzip wie ein sogenanntes Massenspektrometer. Moleküle der zu analysierenden Substanz werden darin in elektrisch geladene Teilchen verwandelt. Diese "Ionen" fliegen durch ein Hochspannungsfeld, in dem sie je nach Art des Stoffes unterschiedlich stark abgebremst oder beschleunigt werden. Danach treffen die Teilchen auf eine Elektrode und erzeugen einen Stromimpuls. In Bruchteilen von Sekunden entsteht aus dieser Signalabfolge eine Kurve mit spezifischen "Zacken" für jede Substanz. Im Unterschied zu herkömmlichen Massenspektrometern kommt das IUT-Gerät ohne eine Vakuumkammer aus. Die Ionen sausen bei normalem Luftdruck durch die Meßapparatur und erzeugen die charakteristischen Kurven. Ein weiterer Vorteil: Die Proben müssen nicht mit Chemikalien vorbehandelt werden. Es reicht, sie unter die "Spürnase" zu halten. Diese saugt die Moleküle ein, welche auch von festen Substanzen wie Pillen in die Umgebungsluft übertreten. Ein integrierter Computer vergleicht die Signale in Form einer Kurve mit vorher eingespeisten Mustern und gibt, so das Ziel der Forscher, den Namen der Substanz oder Stoffgruppe auf einem Display bekannt. Derzeit ist nur die Kurve zu sehen. Bei einer Demonstration hält der Toxikologe Walter Katzung, Projektleiter Drogen bei IUT, ein Reagenzglas mit einer Tablette unter die Spürnase des Geräts - ein Röhrchen, das aus der Front des Apparates ragt. Blitzschnell erscheint auf einem Monitor eine Kurve mit etlichen Zacken. "Diese Peaks zeigen uns eine bestimmte Stoffgruppe an", erläutert Katzung. "Hier handelt es sich um eine Ecstasy-Substanz". Wichtig sei, daß man anhand der Peaks auch bisher unbekannte Varianten von Ecstasy aufspüren könne. Um Alarm geben zu können, muß das Gerät erst geeicht werden. Wie bei einem Suchhund, dem man eine Geruchsprobe unter die Nase hält, wird auch der Drogendetektor mit einer Probe "kalibriert", wie es in der Technikersprache heißt. Kokain, Rohypnol, Cannabis in etlichen Varianten und auch Nikotin haben die Forscher dem Detektor schon "gezeigt". Jetzt weist dieser die Stoffe selbst in geringsten Konzentrationen nach. "Wir erkennen Mengen im Pikogramm-Bereich", berichtet der Firmenleiter Jürgen Leonhardt. Ein Pikogramm ist der millionste Teil eines millionstel Gramms. Ähnliche Geräte setzt das IUT bei der Detektion chemischer Kampfstoffe auf früheren Militärflächen ein. Auch die Luft im Reichstag wird mit IUT-Detektoren überwacht, um Terroranschlägen vorzubeugen. Derzeit geht die Entwicklung des Drogendetektors in die entscheidende Phase. Mit der Universität Heidelberg wurde eine Kooperation vereinbart. Dabei soll das Gerät einem Praxistest unterzogen werden. Das Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin will den "raschen Drogennachweis" bei Autofahrern erleichtern. Der Heidelberger Verkehrsmediziner Rolf Aderjan sagt: "Wenn das Spektrometer ausschlägt, hat die Polizei einen begründeten Anfangsverdacht und kann eine Blutprobe veranlassen oder das Auto durchsuchen." Im Moment arbeiten die Berliner Entwickler jedoch daran, ihr Gerät für biologische Proben - also Speichel, Nasensekret oder Haare - tauglich zu machen. Erst dann kann es bei den geplanten Versuchen in Heidelberg eingesetzt werden. Dazu muß noch eine Vorrichtung eingebaut werden, welche die biologischen Proben erhitzt. Bislang funktioniert der Nachweis erst bei festen Stoffen einwandfrei. Hierbei kann das Ionenmobilitätsspektrometer sogar auf die Tricks der Straftäter geeicht werden. Starke Hustenbonbons etwa sollen nicht nur Alkoholfahnen überdecken. Sie werden auch gerne in der Nähe von Drogenvorräten mitgeführt, weil sie viele stark riechende ätherische Öle enthalten. Ein derartiges Geruchsbombardement soll Drogenschnüffler verwirren. Werner Katzung: "Unser Spektrometer läßt sich dadurch nicht täuschen."
Usern geht es an den KragenWährend Kiffern mit Hausdurchsuchungen und Verkehrskontrollen zu Leibe gerückt wird, leistet die Grüne Hilfe den zunehmend Bedrängten juristischen BeistandVon Volker Wartmann Die Selbstzüchter unter den Cannabis-Liebhabern sollten bei der Pflege ihres Hobbys in Zukunft besser etwas unauffälliger verfahren. "1998 sind bedeutend mehr Personen wegen Eigenanbau in der Wohnung angezeigt worden als in den Jahren zuvor", sagt Martin Poell, Rechtsanwalt im Mehringhof in Kreuzberg. "In vielen Fällen lag Denunziation durch Nachbarn vor. Oftmals wurde die Polizei auch durch Zufälle wie Abwesenheit bei Wasserschäden auf die Heimanpflanzungen aufmerksam, wenn die Wohnung aufgebrochen werden mußte." Für den Ernstfall rät Poell: "Keine Aussagen, bevor man einen Anwalt zugezogen hat." Bei den Mitarbeitern der Grünen Hilfe e. V. gehen monatlich etwa 20 bis 30 Anrufe von Cannabis-Züchtern und -Konsumenten ein, die wegen unerlaubtem Drogenbesitz angezeigt und strafverfolgt werden. Der Hanfaktivistenverein mit Sitz im Hanf Museum setzt sich für die Legalisierung von Cannabis ein und bietet Beratung für Kiffer an, die wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz Ärger mit der Polizei haben. "Die meisten rufen erst an, wenn es schon fast zu spät ist und sie Aussagen gegenüber der Polizei gemacht haben", sagt Grüne-Hilfe-Mitarbeiterin Sabine Rädler. "Insbesondere Jüngere werden von der Polizei oft massiv unter Druck gesetzt, so daß sie sich zu Aussagen gezwungen fühlen." Der Besitz geringer Mengen Cannabis für den Eigenbedarf soll nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1994 nicht mehr strafverfolgt werden. Jedoch hat es der Bundsrat in den letzten vier Jahren versäumt, diese geringe Menge bundesweit einheitlich zu definieren. "Aufgrund der unklaren Rechtslage besteht bei den Konsumenten eine große Unsicherheit", sagt Rädler. In einigen Bundesländern wie beispielsweise Bayern oder Baden-Württemberg werden Kiffer, die mit so geringen Mengen erwischt wurden, daß es nicht für eine Strafverfolgung reicht, dann häufig auf der Verwaltungsebene von der zuständigen Führerscheinstelle zu Urintests vorgeladen und müssen sich, falls dieser "positiv" ausfällt, oftmals einer sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. In diesem Test werden unter anderem die Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit untersucht. "Außerdem muß man sich im Gespräch mit einem Psychologen als psychisch stabiler Mensch und Autofahrer erweisen", erläutert Rädler. "Wer man bei der MPU durchfällt, bekommt seinen Führerschein entzogen. Weiterer Nachteil: Zudem muß der Test aus der eigenen Tasche bezahlt werden. 500 bis 800 Mark sind dann fällig." Die Grüne Hilfe steht Hilfesuchenden mit allerlei Tips zur Seite, wie man mit der "Behördenschikane taktisch geschickt" umgehen kann. Das geht los bei rechtlicher Beratung bis hin zu praktischen Tips, wie man in kurzer Zeit möglicherweise einen "negativen" oder unbrauchbaren Urintest hinbekommt. Die Grüne Hilfe verfügt zudem über eine Liste von Anwälten, die auf dem Gebiet Betäubungsmittelgesetz (BtmG) firm sind. "In jüngster Zeit scheint Berlin den süddeutschen Ländern in Sachen Repression gegen Cannabis- Konsumenten nacheifern zu wollen", sagt Grüne-Hilfe-Mitarbeiterin Viola Kamerke. "In den letzten Monaten häufen sich die Fälle, da die Polizei ohne Hausdurchsuchungsbefehl unter dem Vorwand Gefahr in Verzug einfach Wohnungen von verdächtigen Cannabis-Konsumenten aufbricht." Als eines der ersten Bundesländer setzt Berlin die sogenannte Drugwipe gegen Autofahrer ein. Dabei wird unter der Achselhöhle des Autofahrers ein Schweißabstrich durchgeführt. Der Einsatz des Drugwipe-Gerätes geht auf eine Gesetzesänderung zurück, nach dem seit dem ersten August das Fahren "unter Drogen" verboten ist. Cannabinoide sind im Blut jedoch bis zu fünf Wochen nach dem Genuß des letzten Joints nachweisbar. Die neuen Drugwipe-Geräte sollen in Berlin schon in nächster Zeit eingesetzt werden, obwohl sie bisher technisch noch gar nicht ausgereift sind und häufig fehlerhaft anzeigen. Nach Informationen aus Insider-Kreisen sollen sie sogar nach Gebrauch von Hanfshampoo "ausschlagen". Infos: Grüne Hilfe e. V. c/o Hanf Museum Berlin, Mühlendamm 5, 10178 Berlin Tel.: (030) 242 48 27 TAZ Nr. 5737 vom 16.01.1999 Seite 24 http://www.hanfnet.org/gruenehilfe/ mailto: hanfmuseum@hanflobby.de im Hanf Museum Berlin http://www.hanflobby.de/hanfmuseum/ Südwestdeutsche Zeitung 26.10.1998 Fahrverbot kann auch Haschisch-Raucher treffenKontakt zu Drogen gefährdet Führerschein - Polizei gibt Informationen im Internet - Auch Medikamente wirken ablenkendTÜBINGEN. Streifenpolizisten sollen mit geschultem Auge sehen, wer sich im Straßenverkehr unter Drogen- und Medikamenteneinfluß bewegt. Das hat auch Konsequenzen für die Führerscheinvergabe. Informationen zum Thema bietet die Polizei im Internet. Von Michael Petersen Allein im Bereich der Polizeidirektion Ulm wurden in jüngster Zeit mehr als 1000 Berichte über Rauschgiftkonsum von Führerscheininhabern an die für die Fahrerlaubnis zuständigen Behörden weitergereicht. Diese haben in der Hälfte aller Fälle mit konkreten Maßnahmen reagiert. So wurden medizinisch-psychologische Tests angeordnet oder Untersuchungen über Drogen im Blutbild. Grundsätzlich gilt: Seit 1. August 1998 liegt laut Paragraph 24a des Straßenverkehrsgesetzes bereits dann ein Verstoß vor, wenn bestimmte Substanzen im Blut nachgewiesen werden können, unabhängig davon, wie die tatsächliche Wirkung im Einzelfall ist. Wenn die Polizei feststellt, daß eine Person, die 16 Jahre und älter ist, Kontakt mit Drogen hat, muß sie die zuständige Führerscheinstelle informieren. Dabei kann es sich um Erwerb, Besitz, Konsum, Weitergabe oder Handel mit Drogen drehen. Die Behörde prüft, ob der Betroffene zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist. Sogar junge Leute, die ihren Führerschein bis dahin nur beantragt haben, laufen Gefahr, diesen zunächst nicht zu erhalten, wenn sie in Zusammenhang mit Drogen gebracht werden. In speziellen Schulungen lernen derzeit die baden-württembergischen Streifenpolizisten, die körperlichen Anzeichen bei Menschen zu erkennen, die Drogen eingenommen haben. Stichworte sind dabei etwa Pupillenveränderungen oder auffälliges Verhalten. Dabei spielt im Gegensatz zum Alkoholkonsum mit der 0,5-Promille-Regelung die Menge keine Rolle. Es genügt bereits, wenn die Nachweisgrenze überschritten wird. Bei manchen Drogen können selbst vier Wochen nach der Einnahme noch Restmengen im Körper gefunden werden. Es geht nicht nur um die etwa 22000 Menschen, die nach den Erkenntnissen der Polizei in Baden-Württemberg zu harten Drogen greifen. Auch die viel höhere Zahl der Personen, die gelegentlich oder regelmäßig Haschisch, Marihuana oder Ecstasy konsumieren, muß mit einer Geldbuße von bis zu 3000 Mark, einem Fahrverbot und vier Punkten in Flensburg rechnen. "Und zwar auch dann, wenn sie nicht Schlangenlinien fahren oder gar einen Unfall verursacht haben", erklärt Uwe Seidel von der Landespolizeidirektion Tübingen. Die Materie Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr oder die Wirkung von Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit hat viele Aspekte. Diese wird seit wenigen Tagen im Internet vorgestellt (Adresse: http://www.polizei-bw.de/aktuelles01.htm). "Zu unserer Zielgruppe gehören Jugendliche, aber auch Eltern oder Lehrer, die sich schnell und übersichtlich über die Auswirkungen von Drogen informieren wollen", sagt Seidel. Auf diesen Internetseiten steht allgemein, aber auch im Falle von einzelnen Drogen detailliert aufgelistet, zu welchen körperlichen Beeinträchtigungen sie führen können. Ausführlich wird auch die unterschiedliche Wirkung von Medikamenten dargestellt. Experten des Tüv Rheinland haben dabei verschiedene Medikamente bewertet mit einer Skala von eins (keine Beeinträchtigung) bis vier (starke Beeinträchtigung). Die Skala reicht von Beruhigungsmitteln (Benzodiazepine) mit dem Risikofaktor 3,5 über Antidepressiva (2,6), Schmerzmittel (2,5) bis zu Betablockern (1,3). 1998 Stuttgarter Zeitung, Germany
12.08.98 aus: HANFnet newsletter Bisher 200 Autofahrer mit Drugwipe getestetVersuche mit Drogen-Nachweisgerät in allen drei sächsischen RegierungsbezirkenChemnitz (GT) Die Polizei im Regierungsbezirk Chemnitz hat bisher rund 200 Kraftfahrer wegen des Verdachts auf Drogen am Steuer überprüft und will ihre Kontrollen in den kommenden Wochen und Monaten weiter verstärken. Denn seit dem 1. August gilt eine neue gesetzliche Vorschrift über "berauschende Mittel im Straßenverkehr". Danach wird erheblich abgestraft, wer unter dem Einfluß von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Designer-Amphetaminen hinter dem Steuer eines Wagens sitzt. Geldbußen bis 3000 Mark sowie zeitweiliges Fahrverbot sind die Folgen, auch wenn bis zum Zeitpunkt der Kontrolle nichts passiert ist. Die Beamten wissen, daß sich die Zahl der unter Drogen verursachten Verkehrsunfälle in den vergangenen Jahren deutlich erhöht hat, ohne dies exakt mit Zahlen belegen zu können. Allein 150 Frauen und Männer starben in Deutschland im Vorjahr durch Drogenkonsum im Verkehr. Während sich Alkohol im Blut bereits vor Ort mit dem handlichen Alcomat unschwer nachweisen läßt, gibt es für Drogen erst seit kurzem das Vortestgerät Drugwipe. Es gleicht in Größe und Form einem Thermometer, kostet pro Stück und Test zehn Mark und kann nur einmal für den Nachweis einer einzigen Drogenart verwendet werden: Cannabis, Opiate, Kokain oder Amphetamin/Ecstasy. Die Beamten müssen also bei ihren Kontrollen bereits ein Gespür dafür haben, unter welcher Droge der Fahrer stehen könnte. Viele Polizisten sind dafür in den vergangenen Wochen geschult worden, denn es gebe äußere Hinweise auf den Konsum ganz bestimmter Drogen, erläuterte Jürgen Jungmichel, Leiter des Referats Verkehr im Polizeipräsidium Chemnitz. Seine Männer und Frauen waren vom sächsischen Innenministerium ausgewählt worden, Drugwipe in einer Testphase bis September zu erproben, um dann über die grundsätzliche Anschaffung solcher Testgeräte für die Polizei in ganz Sachsen zu entscheiden. Mittlerweile laufen auch in den Regierungsbezirken Dresden und Leipzig Versuche mit Drugwipe. Trotzdem sind solche Kontrollen nicht einfach, denn es gibt nicht wie beim Alkohol eine Promille-Grenze. Die Beamten müßten vor allem dafür sensibilisiert werden, wenn ein Fahrer auffällig fährt, aber nicht nach Alkohol riecht, wenn er bei den Kontrollen ein Lachen nicht unterdrücken kann, seine Pupillen sich bei Lichteinwirkung nicht verändern und anderes mehr. Denn nur wenn er tatsächlich einen begründeten Verdacht hegt, darf er mit Drugwipe den Drogenwischtest vornehmen. Er streift dabei mit dem Saugvlies am vorderen Ende des kleinen Geräts über Hand, Stirn, Kopfhaut, Achselhöhe des Verdächtigen oder auch das Lenkrad von dessen Wagen, also Stellen mit Schweißspuren. Dort, wo sich beim Thermometer die Temperaturanzeige befindet, kann der Polizeibeamte anhand einer Verfärbung erkennen, ob der Kontrollierte unter Drogen steht. Der Verdächtige muß nichts dazutun, darf sogar seine aktive Mitwirkung an der Kontrolle verweigern, aber er darf die Ermittlungen auch nicht behindern, sonst macht er sich strafbar. Teuer kann das ganze für die Polizei und damit den Steuerzahler werden, wenn der Beamte vor Ort nicht auf Anhieb das richtige Testgerät für die eingenommene Droge ausgewählt hat. Ist das Vortestergebnis positiv, wird eine Urin- und Alkoholuntersuchung angeordnet, für die der Betreffende bis zu 480 Mark zu zahlen hat. Denn erst diese Ergebnisse durch alternative Untersuchungsmethoden dürfen gerichtlich verwertet werden. Unabhängig von den Drogenkontrollen setzt die Polizei weiter auf Prävention. In etlichen Orten werden in Zusammenarbeit mit Diskotheken Aufklärungsveranstaltungen organisiert. Im März wurden mit insgesamt 40 Gaststätten und Diskotheken der Region solche Abende durchgeführt. 1997 gab es allein an Beruflichen Schulzentren und Gymnasien 180 Präventionsveranstaltungen mit 5000 jugendlichen Teilnehmern. Drogen am Steuer: Bußgeld und Fahrverbot
13.06.98 Miltenberg: Drogenkonsument verlor FührerscheinWenig erfreut war ein 22jähriger Mann am Donnerstag vormittag, als zwei Polizeibeamte in seiner Wohnung auftauchten. Die Beamten präsentierten ihm einen rechtskräftigen Bescheid des Landratsamts Miltenberg, wonach ihm die Fahrerlaubnis und somit der Führerschein entzogen werden durfte.Der junge Mann war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen; die Polizei hatte dies jeweils der Führerscheinstelle gemeldet. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung gelten Drogenkonsumenten als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, auch wenn diese gar kein Kraftfahrzeug geführt haben, besitzen oder ohne negativ im Strassenverkehr aufgefallen zu sein, und die Verwaltungsbehörde ist befugt, diese Personen einem sogenannten Drogen-Screening zu unterziehen. Dazu gehört auch in der Regel eine Haaranalyse. Trotz mehrfacher Aufforderung ist dieser der junge Mann jedoch nicht nachgekommen (Kosten ca. 1500,- - 3000,- DM für den im Strassenverkehr bisher unauffälligen Teilnehmer ). Daher machte jetzt das Landratsamt von seinem Recht Gebrauch, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Prinzipiell müßten die Behörden jeden, der einen Führerschein besitzt und eine Flasche Bier kauft, diesem Test unterziehen, egal ob der Alkoholbesitzer am Strassenverher teilnimmt oder nicht. Nachdem der junge Mann seinen Führerschein nicht freiwillig abgeliefert hatte, beschlagnahmte nun die Polizei die Urkunde. Der junge Mann ist bereits der zweite Drogenkonsument, dem im Juni im Raum Miltenberg die Fahrerlaubnis entzogen wurde, leider bundesweit Praxis. Ein 20jähriger aus dem südlichen Landkreis Miltenberg mußte wegen unerlaubten Cannabis-Besitzes ebenfalls den Führerschein abgeben. Führerscheinentzug EU-weit möglichSTRASSBURG — Nach dem EU-Ministerrat hat auch das Europa-Parlament einen EU-weiten Führerschein-Entzug bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen befürwortet.In der am Freitag in Straßburg verabschiedeten Entschließung bezog sich das EU-Parlament auf Verstöße, die auch im Heimatland des betreffenden Lenkers mit dem Entzug des Führerscheins bestraft würden, beispielsweise Unfallflucht oder Verweigerung eines Drogen- oder Alkoholtests. Einzelheiten wurden noch nicht geregelt. Über die Dauer des Führerschein-Entzugs und über andere Sanktionen wie Freiheits- oder Geldstrafen entscheiden die nationalen Behörden. Die EU-Justizminister hatten sich im März in Brüssel grundsätzlich über den EU-weiten Führerschein-Entzug geeinigt. Sie wollen die Detailfragen bis Ende Mai klären. Drogentest am Arbeitsplatz Bildzeitungsinterview offener Brief an die Bundesregierung Cannabisfreigabe - eine notwendige Reform Christa Nickels: Alles unter Kontrolle Die repressive Drogenpolitik wird "verständnisvoll". Ist das gut? Cannabis & Recht Politik & Recht Angedröhnt und abgefahren Ein neues Schulungsprogramm zur Entdeckung drogenbeeinflußter Kraftfahrer Grüne zum Drogenscreening in Freiburg Führerscheinentzug - Schreiben der Stadt Freiburg Auch Haschraucher können Auto fahren Höchste Zeit für "Kultur der Toleranz" Jeder fünfte Linzer raucht Joints |